Tach auch,
Wobei das Lesen deRSPortordnung auch keine andere Auslegung zugelassen hätte.
vergleicht man die Gewehrtabelle in Teil 1 der SpO mit der Tabelle Auflage in Teil 9 der SpO, so findet man in Teil 1 bei den Feuerwaffen mit Ausnahme von GK-Standard und Ordonanz explizit die Angabe 'Hakenkappe', während sich diese Angabe in Teil 9 in der Tabelle Auflage so nicht finden lässt.
Ob das nun auch wieder dem üblichen Murks des Herrn Furnier zuzuordnen ist, oder ob da jetzt wirklich Absicht hinter steckt, kann ich so nicht beurteilen, auf jeden Fall lässt es aber den Schluss zu, dass die Sache mit dem Haken bei den Auflagedisziplinen doch etwas anders zu bewerten ist als bei den klassischen Disziplinen.
Um den Sachverhalt bezüglich der Hakenkappen besser einordnen zu können, ist es jedenfalls ganz hilfreich, auch die Historie zu kennen. In der 'guten alten Zeit', als es noch keine Auflagedisziplinen im DSB gab, wurde im KK- und wie auch heute noch im GK-Bereich zwischen dem Standard- und dem Freigewehr unterschieden und nur am Freigewehr war eine Hakenkappe zulässig. Das Freigewehr durfte nur von den Männern neben 3x40 auch im Liegendkampf und 100 m eingesetzt werden. Das Standardgewehr war nicht nur den Frauen vorbehalten, sondern auch das Gewehr für den kleinen Dreistellungskampf und von dieser Standardform ohne Hakenkappe, Handstütze usw. leitete sich dann auch das LG ab. Von daher war am LG auch nie eine Hakenkappe zulässig und das wurde dann auch so für LG-Auflage übernommen oder angenommen.
Irgendwann wurde dann das KK-Standard für die Frauen international und danach auch im DSB durch das KK-Sportgewehr ersetzt, welches bis auf das Gewichtslimit von 6,5 kg mit dem Freigewehr identisch ist. Daraus ergab sich, dass im klassischen Gewehrbereich bis auf das LG, das noch übrig gebliebene GK-Standard und das Ordonanzgewehr alle Gewehre mit Hakenkappe ausgestattet werden dürfen.
Aufgrund dieser Historie würde auch ich sagen wollen, Hakenkappen sind im Auflagebereich nur bei den Feuerwaffen erlaubt, nicht aber am LG, zumal es die von mir weiter oben angemerkte Auflagetabelle ja so nicht von Anfang an bei Einführung der KK-Auflagediziplinen in der SpO gab und daher die Gewehrtabelle in Teil 1 galt, nach der ja Hakenkappen bei den Feuerwaffen (bis auf GK-Standard) zulässig sind.
Es bleibt aber wie schon angeführt die aktuelle Diskrepanz bezüglich der Hakenkappe in der Gewehrtabelle in Teil 1 der SpO und der Auflagetabelle in Teil 9.
Vielleicht sollte man den Herrn Furnier mal ganz konkret auf diese Diskrepanz der beiden Tabellen hinweisen und fragen, was es damit denn so auf sich hat. Wer weiß, vielleicht erkennt ja auch er diese Ungereimtheit und verschlimmbessert sie dann bei der nächsten Ausgabe, oder er schreibt mal wieder einen Zettel. Viel Glück.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen