Beiträge von schmidtchen

    Meyton bietet auch eine Übertragung an so weit ich weiß.

    Allerdings müssten die Kosten vom Verein übernommen werden und das macht keiner ;)

    Ich meine mitbekommen zu haben, dass Kevelaer auch in dieser Saison wieder, wie schon in der letzten Saison, eine Live-Video-Übertragung ihres LG-Heimkampfes plant. Der findet allerdings erst im Januar 2018 statt.

    Kurzupdate: Es scheint beim Verband Kompetenzstreitigkeiten zu geben, ich habe dazu eine Mail erhalten und wurde gebeten, die Anfrage nicht an den Bundesverband, sondern an den Landesverband zu richten, damit dieser sich nicht "übergangen" fühlt :( Dies habe ich auch gestern schon getan.

    Gruselig.

    Ich glaube nicht, dass das Kompetenzstreitigkeiten sind sondern man möchte vermeiden, hunderte von Anfragen zu bekommen, weil nicht nur wir hier da Probleme haben sondern auch andere an der Basis. Ich wurde als KR bei mir im Bezirk auch schon mehrfach auf diese Problematik angesprochen und habe sie dem LSpL gestellt, der sie an den DSB-Vize Sport und ein paar andere des DSB weitergereicht hat.

    Auf diese Art bekommt der DSB aber maximal 20 Anfragen. ;).

    Nur lösen tut sich das Problem dadurch auch noch immer nicht.

    Zum einen: Nein, ich kann auf keine Urteile verweisen. Brauche ich auch nicht, da in meinem LV (DSB-Verband) der SB sachverständig ist und es da auch mit längeren Pausen innerhalb des Jahres keine Probleme gibt (bei 18 Trainingseinheiten).
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass deine etwas pauschal, dafür aber sehr verbindlich klingende Antwort

    ...

    18 Einheiten innerhalb eines Jahres ohne lange Unterbrechung, also September bis August sollte zutreffend sein.

    Karl

    eben nicht der unbedingt der Gesetzes-/Verordnungslage entspricht. Letztlich gilt aber, und auch das wurde hier schon mehrfach geäußert, auch von mir: Sprich mit deinem SB beim Verband, der die Bescheinigung ausstellt. Der kennt SEINE Verbandsregelungen (hoffentlich ;)). Dafür ist es aber manchmal auch hilfreich, die Gesetzeslage zu kennen.

    Leider muss man auch an dieser Stelle, wie so oft beim Deutschen, sagen:

    Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

    Das kommt davon, wenn Regelungen "im Blindflug" beschlossen werden und selbst die Landessportleiter oft erst in letzter Minute vor Abstimmungen (wenn überhaupt) die neuen textlichen Regelungen zur Kenntnis bekommen. Zusammenhängende Text (z.B. die neue SpO) hatten selbst die vor der DM nicht gesehen. :(

    Wie kommst Du darauf?

    Abgesehen davon dass das nicht die Frage war.

    18 Einheiten innerhalb eines Jahres ohne lange Unterbrechung, also September bis August sollte zutreffend sein.

    Karl

    Hallo Karl,

    wo nimmst du diese Erkenntnis her ?

    Es gibt ja in diesem Zusammenhang zwei relevante Zahlen: die 12 und die 18

    Zitat
    Ziffer 14.2.1 WaffVwV :

    - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monatenden Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen

    regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat

    Nach meinem Verständnis, und so versteht es auch mein Sachbearbeiter im LV und auch der Sachbearbeiter der Behörde (der an dieser Stelle aber nicht ganz so viel zu sagen hat, muss man bei den 18 Trainingseinheiten lediglich ein Jahr lang geschossen und diese 18 Einheiten absolviert haben. Die zeitliche Abfolge spielt dabei KEINE Rolle. Die kommt nur bei der 12er Variante ins Spiel, da muss man regelmäßig ein Mal pro Monat trainiert haben.

    Und aus dieser Regelung ergibt sich auch, dass die Mitgliedschaft alleine in der Regel nicht ausreicht sondern schon notwendig ist, dass man 12 den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betrieben hat. Aber da die VwV ja im Außenverhältnis nicht bindend sind, besteht da in den LV bei den Sachbearbeitern durchaus Spielraum. ;) Da hilft tatsächlich nur bei dem Zuständigen fragen.

    Bist Du sicher? Denn eigentlich muss ich ja überhaupt keine Vereinszugehörigkeit haben - ich könnte auch nur Verbandsmitglied sein und müsste dann halt meine Schießpraxis nachweisen. So zumindest habe ich es im Internet recherchiert.

    Ein Blick ins Waffengesetz wird dich möglicherweise eines besseren belehren. § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG sagt ziemlich eindeutig:

    Zitat
    Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

    Also SchießsportVEREIN und der muss Mitglied in einem anerkannten SchießsportVERBAND sein. Und ich weiß, dass bei uns (NRW-Behörde) ein Landesverband eines anerkannten Schießsportverbandes nicht als Schießsportverein im Sinne der obigen Regelung angesehen wird (so denn der Landesverband Einzelmitglieder aufnehmen würde).

    Ich weiß ja nicht, was du mit Ziffer 1.8 willst, aber sei's drum. Es geht um die Auflagefläche UNTERHALB des Griffes. Wenn da steht, analog zur Disziplin LP,

    dann sehe ich in der Tabelle im Teil 9 unter der Disziplin 2.11 nur etwas zur LÄNGE des Auflageteils. Das macht an der Stelle auch Sinn, da die Breite bei LP ja eingeschränkt wird durch die Tatsache, dass die LP in den Prüfkasten passen muss. Eine genaues Maß für die Max.-Breite ist aber da nicht angegeben, da diese bei LP von mehreren Faktoren abhängt, die abhängig von der Waffe und den Einstellungen des Griffs sind.

    Und nun sind wir bei der FP und die muss eben NICHT in einen Prüfkasten. Deren Grundbreite des Griffs ist wegen des Handschuhgriff's eh schon ziemlich breit, weshalb eine Begrenzung auf die Griffbreite fast schon keinen Sinn macht (deshalb die Erwähnung des Handschugriff's ;)).

    Die entscheidende Frage bleibt also nun: Wie BREIT darf die Auflagefläche KONKRET (mit Maßen sein) sein ? Bei LP gibt es solch ein konkretes Maß nicht., also kann ich auch keines analog anwenden.

    Ok, dann wüsste ich nicht, warum der VERBAND deine Reisekosten übernehmen sollte (außer es sind Kaderschützen unter deinen Jugendlichen).

    Hier würde ich eher den Verein in der Pflicht sehen. In dieser Konstellation gibt es in unserem Verband (RSB) meines Wissens GAR KEINEN Fahrtkostenzuschuss von Verbandsseite. Mein Verein zahlt allerdings einen Anteil sowohl für Betreuer der Jugendlichen als auch für Schützen. Das ist aber nicht überall so.

    Von uns aus sind's übrigens auch 1.100 km nach München. ;)

    das sehen viele aber anders!

    zum beispiel die 200,-- euro reisekostenzuschuss für die hin- und herfahrt.

    wie soll man das den bitte bewerkstelligen, wenn man vor ort auch noch für den

    verband mit dem auto rumgurkt?

    die oberen machen es sich da ziemlich einfach

    Es wäre ja nun mal interessant, ob du als Verbandsbetreuer, als Vereinsbetreuer oder als Schütze da runter gefahren bist.

    Nur für Erstere sehe ich den Verband in der Pflicht. Die beiden übrigen Gruppen müssen sich ihr Geld woanders holen, wobei der Schütze wohl

    in den wenigsten Fällen was erwarten darf, da er ja dafür die Wettkampfteilnahme hat. Das sehe ich wie moinman !

    Im übrigen, falls du als Betreuer des LV da warst, sollte sich die Erstattungshöhe an den gefahrenen Kilometern orientieren. Bezahlt der LV das nicht bzw. sichert er das nicht vorher zu, kann er seine Fahrten selber machen. Zwingen kann dich da doch niemand.

    ...Dieser entspricht wohl den Regularien der LP.

    Länge, Breite, und Art der Befestigung.

    Zu entnehmen im entspechenden Anhang 1.8 u 1.9

    Das sehe ich anders. Im Gegensatz zur Freien Pistole muss die LP in den Pistolenkasten passen, eben auch bei LP-Auflage. Dadurch ergibt sich schon alleine dadurch eine Größenbegrenzung. Da diese Beschränkung bei der FP fehlt sehe ich auch keinen Bezug zur Begrenzung des Auflagekeils entsprechend der LP-Auflage, zumindest nicht in der Größe.

    Aber der DSB ist auch schon angefragt. Mal sehen, was sich Herr F. einfallen lässt.

    Die maßgeblichen Informationen findest du in Ziffer 1.4.3 und 1.5.4 SpO.

    Insbesondere die Formulierung in 1.5.4 "Material, das die Griffigkeit verbessert, darf an Vorderschaft, Pistolengriff oder am unteren Teil des Schafts nicht angebracht werden." veranlasst mich zu der Vermutung, dass es da aufgrund des an der Unterseite verwendeten Materials Schwierigkeiten geben könnte.

    Ob die Konstruktion von aq86wuhau tatsächlich bei jedem Kampfrichter Zustimmung findet, bin ich mir auch nicht sicher. Ziffer 1.4.3 sagt dazu u.a. "Jegliche Zusatzvorrichtung oder Erhöhung unter dem Vorderschaft, die in puncto Breite und Verlauf nicht

    mit dem Vorderschaft übereinstimmt, bzw. Griffmulden aufweist, ist als Handstütze anzusehen."

    Nach dem ersten Eindruck könnte hier die Breite deutlich breiter als der Vorderschaft sein, auch wenn die 60mm zulässige Gesamtbreite eingehalten werden. Das kann Probleme geben.

    ... Könne Sie nun meine Frange - siehe oben- beantworten oder muss ich sagen, dass Sie die Unwahrheit gesagt haben?

    Anmerkung zu dem Urteil: Es geht auch in die weitere Instanz.

    Lieber Sportkamerad HoDi,

    Sie haben ein merkwürdiges Verständnis von Kommunikation. Das letzte Mal, wo ich das kennen gelernt habe, dass war bei unserem Sohn, als der noch klein war. Der hat auch mal den Versuch unternommen, mich zu etwas zu nötigen oder sonst "petzen" zu gehen. Das was er haben wollte, hat er heute noch nicht, obwohl das Ganze heute kein Thema mehr ist.

    Wie meine nicht gegebene Antwort dazu führen sollte, dass ich die Unwahrheit gesagt haben sollte, ist mir zwar schleierhaft, aber Sie werden sicher Gelegenheit bekommen, das Ganze genauer zu erläutern.

    Sie brauchen übrigens Ihre Frage nicht erneut zu stellen, ich beabsichtige auch weiterhin nicht, sie hier in Ihrem Sinne zu beantworten. Da können Sie lamentieren wie Sie wollen.

    Es ist ja immer wieder nett, gewisse Einlassungen zu lesen, aber sie werden dadurch nicht wahrer:

    … da ich derr Meinung war das dieses Thema nur Verrbandsintern zu bearbeiten ist.

    Mir ist auch klar, dass man unangenehme Nachrichten nicht so gerne verbreitet wie angenehme und diese lieber „unter der Decke“ hält. Aber viele Leute möchten gerne wissen, wie es weitergeht bzw. wann es weiter geht. Und da muss man wohl feststellen, dass (mal wieder) nicht alles so glatt läuft, wie sich das einige vorgestellt und propagiert haben.

    Es gab bereits Kontakte von der "Geschäftsstelle des DSB Gerichtes Instanz 1" vor dem 28.07.2017. Hier hat Herr Garmeister unaufgefordert die einstweilige Verfügung (soweit dies überhaut eine ist) dem Registergericht vorgelegt. Leider hatte er dabei versäumt zu erwähnen, dass vom Anwalt des PSSB der Klageverkündung wie auch gegen der "einstweiligen Verfügung" widersprochen wurde. Ich habe mir jedoch erlaubt das Registergericht auf diese kleine Nebensächlichkeit hinzuweisen.

    Was aber nichts daran ändert, dass mit dem Vorgang zum Ausdruck gebracht wird, dass die Satzungsänderung gewisse Auswirkungen hat, die das Registergericht ohne diese Information natürlich nicht zwangsläufig kennen musste bzw. konnte. Denn die wissen ja nicht, was unter den Verbänden besprochen oder nicht besprochen wurde. Das mit dieser Information das Registergericht erst mal die Reißleine gezogen hat, ist sicher für manche bedauerlich und war so bestimmt nicht gewollt.;)

    Dazu gibt es wenige aber sehr schwerwiegende Fakten, deren Folgen die Schützen in Rheinland-Pfalz tragen müssen ohne wenn und aber:

    Das scheinen aber teilweise alternative Fakten zu sein:

    1. Es gibt seit November 2016 (Schreiben des RSB Päsidenten Palm an den LSB
    durch dessen Ausstieg kein LLZ mehr, und somit auch keinen Leistungssport im Sportschiessen.

    Durch ständige Wiederholungen wird der Sachverhalt nicht wahrer. malume69 hat bereits in diesem Thread vom 20.09.2016 #246

    Aus, aus aus,aus! Das Spiel ist aus!

    Der "Schiedsrichter" (Liquidator Brecht und neue SG Bad Kreuznach) haben das Spiel abgepfiffen!

    zum Ausdruck gebracht, wer letztlich das Ganze zum Scheitern gebracht hat, nämlich Herr Brecht mit seiner am Ende des gemeinsamen Erarbeitungsprozesses für das Finanzierungs-/Betriebskonzept des LLZ vorgebrachten eigenen Sichtweise der Eigentumsaufteilung. Das hat meines Wissens selbst dich damals auf die Palme gebracht und ich wüsste nicht, dass es bis heute an dieser Stelle eine neue Meinung bei ihm gibt.
    Diesen Ablauf wurde aber bereits vor fast einem Jahr schon mal klargestellt (siehe hier Beitrag #299)

    … Und Fakt ist auch, ohne den Liquidator ist in der ganzen Angelegenheit nun mal nichts zu machen, da mögen andere noch so viel um den heißen Brei herum reden. Rechtlich läuft ohne den nichts.

    Für den RSB kein Problem, der hat ja bereits 2010 die Atlethen vom LLZ-RLP zu Gunsten seine neuen LLZ Leichlingen abgezogen.

    Da bist du für einen ehemaligen RSB-Funktionär aber schlecht informiert. Zum einen ist das LLZ Leichlingen gar kein LLZ sondern ein LLStp, von denen es in NRW, entgegen RLP, mehrere gibt und zum anderen handelt es sich nicht um einen NEUEN Stützpunkt (schon gar nicht zu Lasten des LLZ BK). Leichlingen hat im letzten Jahr sein 25-jähriges Bestehen als LLStp gefeiert

    Festakt 25 Jahre Landesleistungsstützpunkt Leichlingen

    Zum anderen hat selbst der Fachverband Rheinland im Oktober 2016 Kaderathleten des RSB/Gebiet Süd empfohlen, aufgrund der damaligen örtlichen Gegebenheiten im LLZ nicht mehr dort zu trainieren. Da es damals keine anderen Trainingsmöglichkeiten für Kaderathleten gab, sind einige an Stützpunkte in NRW ausgewichen.

    2. Ergebniss ca 32.000€ bisherige Zuschüsse aus Steuermitteln des Landes müssen um unsere Leistungssportler weiterhin zu förden durch die Fachverbände erbracht werden. Diese fallen bei der Vereinsförderung weg. Somit tragen diejenigen, die nichts mit dem Machtgerangel der Präsidenten zu tun haben die Folgen!!!

    3. Um 2018 wieder Fördermittel zu bekommen muß ein DSB Landesverband in RLP die Verantwortung für die Umsetzung des neuen Leistungssportkonzeptes für alle Sportschützen (DSB) des Landes übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle in welchem DSB Landesverband der zu fördernde Leistungsschütze Mitglied ist, er muß nur für seinen Verein und für den Kader-RLP starten.

    Wo steht, dass EIN Landesverband die Verantwortung für die Umsetzung des neuen Leistungssportkonzeptes übernehmen muss ? Es dürfte letztlich auch in RLP (genau wie in NRW) genügen, wenn eine STELLE diese Koordinierung übernimmt. In NRW hat diese Funktion für die beiden Landesverbände halt die Fachschaft übernommen, die von den beiden LV getragen wird. Meiner Meinung nach würde eine ähnliche Konstruktion auch in RLP den Anforderungen des DOSBs und des LSBs genügen. Dieses Procedere wurde ja im letzten Jahr mit dem damaligen Leistungssportförderkonzept bereits durchgezogen. Siehe auch deinen Beitrag hier Thread #253

    1. Das zur Entscheidung vorliegende Konzept besteht aus 2 Teilen:

    A) Leistungsportförderkonzept von beiden Laandesverbänden gemeinsam getragen und bereits beiden Präsidenten unterzeichnet!
    vom LSB anerkannt und damit der vorab Freigabe der Leistungssport Fördermittel für 2016, da hiermit das bis dato einzige Hindernis bereinigt wurde und eine gemeinschaftliche Lösung für alle Sportschützen in RLP machbar schien.

    Der Hinderungspunkt derzeit dürfte nach meiner Vermutung die Tatsache sein, dass in dem Konzept von einer Leistungssportförderung an einem LLZ die Rede ist. Nur leider gibt es derzeit in RLP derzeit kein LLZ, also keine Förderung. Bedauerlicherweise ist der Vizepräsident des PSSB Herr V. derzeit anscheinend so mit Satzungsangelegenheiten beschäftigt, dass er Gesprächsangebote und –wünsche der Vizepräsidentin Süd bisher mehrfach unbeantwortet ließ und nicht erreichbar war. Bei allen Vorbehalten persönlicher Art, die manche hier gegenüber mancher Person der anderen Seite haben mögen, wenn denn alle zugunsten der Sportler arbeiten wollen, müssen auch Gespräche auf dieser Ebene möglich sein. Sonst sehe ich das Ganze als hohle Phrasen an.

    Das die Gelder aus RLP nur für RLP-Kaderathleten verwendet werden dürfen, hatten wir ja nun auch schon mehrfach festgestellt.X(

    5. Dieses muß wie gesagt alles einheitlich auf Landesebene erfolgen, deshalb

    haben die Fachverbänden Sportschiessen Rheinhessen, Rheinland und Pfalz die Zusammenarbeit im Verbandsausschuss Leistungssport beschlossen. (wie bereits im frühren Konzept zur Erhaltung da LLZ-RLP.)
    Dazu wurde jedoch der PSSB aufgefordert eine Namensänderung auf Grund der Mitgliedschaft von Vereinen und Kreisen aus den Bereichen Rheinhessen und Rheinland anzupassen.

    Bei dieser Erklärung muss ich aber nun schmunzeln. WER soll eine solche Forderung auf welcher BASIS gefordert haben? In diesem Bereich zählt nicht der Name sondern der Inhalt eines Vereins (sprich was in der Satzung steht). Nennen kannst du den wie du willst! Das da einige andere WÜNSCHE haben mögen, mag ja sein, aber DIE Rechtsgrundlage dafür hätte ich gerne mal gesehen.
    Darüber hinaus ist anzumerken, dass für die DURCHFÜHRUNG des Leistungssports weiterhin die Sportverbände (in dem Fall DSB/PSSB und RSB) zuständig sind und nicht die Fachverbände. Diese sind Mittelgeber und Kontrolleure!

    Durch die Blockadhaltung des RSB verursacht dieser finanziele Schäden für die Sportschützen in Rheinland-Pfalz, darüberhinaus beschädigt er nachhaltig das Ansehen der Sportschützen im Bundesland RLP und darüber hinaus.

    Das kann man auch anders sehen. Bereits bei der Aktion mit dem SSV RLP wurde den Schützen versprochen, dass das Ganze ganz locker über die Bühne gehen würde und die beiden Verbände damals (RSB und PSSB) gar keine Chance zum Widerstand hätten. Das Ergebnis ist bekannt ! Gelernt hat man daraus anscheinend wenig, da ja derzeit im Wesentlichen die gleichen Leute die Strippen ziehen wie damals.8)

    Die 3 Fachverbände und der PSSB waren immer dazu bereit eine Lösung zusammen mit dem RSB zu finden, aber wir sind keine Nasenbären.
    Um weiteren Schaden von unseren Mitgliedern abzuwenden waren wir gezwungen diesen seit 2011 abgelehnten Weg zu gehen.

    Hier scheint ja ne ganze Menge im Verborgenen gelaufen zu sein. Mir sind Kontakte zur Lösungsfindung mit dem RSB außer der im Rahmen der LLZ Rettung gelaufenen Aktionen, bei der der RSB, trotz immer wieder anders lautender Unterstellungen , mitgewirkt hat, nicht bekannt.
    Wenn man Schaden von den Mitgliedern hätte abwenden wollen, so hätte man im Vorfeld der Satzungsaktion mit dem RSB gesprochen du vor allem hätte dann mal in Ruhe eruiert werden können, wie stark diese Vereinigungswünsche bei ALLEN RLPlern tatsächlich sind. ( @moses: du brauchst nichts weiter zu sagen, ich weiß Bescheid, aber es ist wie es ist  )

    HoDi

    Ich muss dich leider doppelt enttäuschen: Ich brauche, im Gegensatz zu manch anderen Akteuren hier, keinen weiteren Account. Frage mal bei @moses nach, der hat @ElDrago27 ja schon analysiert und kann dir sicher bei der Identität weiterhelfen, auch bei denjenigen, die hier mehrfach vertreten sind.8)

    Darüber hinaus zieht hier niemand was ein oder verschwindet. Aber das Leben besteht nicht nur aus Diskussionsrunden, so interessant sie manchmal auch sein mögen. Und den letzten Satz aus deinem Thread #537 unterschreibe ich voll ! :)

    Du kennst im übrigen ja sicher Konfuzius: In der Ruhe liegt die Kraft ! und Goethe Gut Ding will Weile haben. ;)

    Sorry Leute, aber ich kann das Problem nicht erkennen. Wer meint, ein zweites Exemplar der Startkarte zu brauchen, um was in den Händen zu haben, kopiert sie sich vorher oder, im Zeitalter der Smartphones, macht ein Bild von ihr, welches er dann dabei hat. Für den ersten Anschein bei einer Kontrolle reicht das mit Sicherheit aus.

    Auch eine zweite Fassung der Startkarte mitzuschicken wird oft kein anderes Ergebnis bringen, da viele diese 2. Fassung in ihren Ordner als Nachweis der Teilnahme abheften und somit dann auch nicht bei haben.

    Ich warte eh auf den Tag, wo der Deutsche bzw. die LV diese Startkarten nicht mehr verschicken sondern als Download und Eigenausdruck zu Hause zur Verfügung stellen.

    Christian Reitz soll eine Methode gefunden haben, das Mag seiner Pardini RF in Sekundenbruchteilen aus der hohlen Hand zu füllen.

    Ohne zusätzliche Hilfsmittel.

    Im A-Kader sei das jetzt die bevorzugte Ladevariante.

    Ich wüßte auch gern, wie das geht - aber meine externen Augen waren bislang zu langsam.

    Na ja, am WE (bzw. So, Mo) bietet sich ja (vermutlich) die Gelegenheit, das noch mal genauer zu betrachten. ;)

    Der RSB versucht mit allen Mitteln, die Vereine in Rheinland Pfalz an sich zu binden, denn sie sind (ca. 20.000 Mitglieder) ja Beitragszahler.

    Und der PSSB will euch natürlich nur wegen eurer schönen Augen. Die Argumentation vor 3 Jahren beim Übertritt der ersten 8.000 in den PSSB war genau umgekehrt. Immer schön mit dem Wind drehen.

    Er hat seit Jahren die Südländer, ich will nur meine Meinung wiedergeben, ausgenutzt. Manche behaupten sogar, er könne ohne die Süd Vereine finanziell über leben. Wenn das stimmen würde, warum denn dieses ganze ToHuWaBoHu?

    Der PSSB überlebt doch mit einer niedrigen Mitgliederzahl schon seit Jahren. Warum sollte RSB das nicht können. Natürlich müssen dann Strukturen angepasst werden. Aber das ist der Lauf der Dinge.
    Ich kann mich an Zeiten erinnern, da war der Süden des RSB sehr stolz darauf, was dort gerade lief. Und das ist noch nicht so lange her. Allerdings war das zu Zeiten, wo auch noch andere Leute dort aktiv für den RSB mitgearbeitet haben. Heutzutage neue Leute als Ehrenamtliche zu akquirieren ist aber sehr schwer. Insofern finde ich den Ausdruck "ausnutzen" eher unpassend, aber jeder hat halt so seine Sichtweise.

    Er hätte, genauso wie der DSB, längst Ordnung in Satzung oder andere Bereiche bringen können. Aber er braucht 2-4 Jahre, um trotz 2 Satzungs AG´s um eine Satzung zu reformieren. Tolle Leistung !!!

    Du weißt doch genau, warum das Ganze so eine schwere Geburt ist. Schließlich gibt es die Strukturprobleme nicht erst seit gestern ( und damit ist nicht das Nord-Süd-Problem gemeint).
    Es fehlt halt so ein fähiger Mann wie du, der die Leute ganz fix überzeugt.

    Und es soll niemand auf die Idee kommen das wären alle Gründe des RSB. Nein weit gefehlt, der Hauptgrund ist das Geld, an das er mit allen Mitteln kommen will.

    Deine ständigen Wiederholungen dieser Unwahrheiten ändern nichts an der Tatsache, dass die Landesregierung in RLP sehr genau darauf achtet, dass die Fördergelder in RLP bleiben. Warum immer wieder der Versuch der Diskreditierung des RSB bzw. seiner Verbandsspitze?

    Das ganze Gequatsche verschiedener RSB Funktionäre ist in meinen Augen die größte Augenwischerei in dieser Affäre. Ebenso die Abstimmungen über einen gewollten Wechsel der Vereine. Alles Papperlapapp.

    Das dir und deinen Kollegen diese Argumentation nicht gefällt zeigt, wie wahr sie ist.?

    Wir Schießsportfreunde in Rheinland Pfalz können froh sein, in diesem Bundesland soviel Unterstützung zu bekommen. Verscherzen wir sie uns nicht durch Uneinigkeit in Rheinland Pfalz.

    Bezüglich der Förderungshöhe kann ich dir nur uneingeschränkt zustimmen. Da kann man als Verein in NRW wirklich neidisch werden. Aber wegen der eh schon vorhandenen Zweckbindung an RLP-Interessen ist diese Förderung auch bei Beibehaltung des Status-Quo aus meiner Sicht gefährdet. Da versucht wohl wer, eigene Interessen mit Drohgebärden zu untermauern.?

    doch, tut sie.

    Ob ihr als Betreiber der Schießstätte ihn aber auch tätig werden lasst und unter welchen (weiteren) Auflagen oder Bedingungen, ist hingegen eure Sache, stellt den Sachverhalt aber deshalb nicht infrage.

    Dass jemand, der zur Aufsichtsführung berechtigt ist, sich erst mal mit den Gegebenheiten einer Schießstätte vertraut zu machen hat, bevor er auf dieser die Aufsicht übernimmt, versteht sich doch von selbst. Wie sollte er denn auch sonst der Aufgabe überhaupt gerecht werden.

    Diese Antwort verdient zwei Hinweise:

    1. Derzeit ist immer noch neben dem Sachkundelehrgang eine Lehrgang verantwortliche Aufsicht zur Qualifizierung nötig. Wie das in Zukunft unter Einbeziehung der von dir genannten neuen DSB-Vorschriften gehandthabt wird, bleibt erst mal abzuwarten. Da das Modul "verantwortliche Aufsicht weiterhin separat im Qualifizierungsplan aufgeführt ist und auch separate Richtlinien mit Zeitansatz existieren, bleibt abzuwarten, wie das in den LV umgesetzt wird.

    2. Die Aussage von @snarrow

    Die Vermittlung und Prüfung i.R. eines Sachkundelehrganges, welche Aufgaben eine Aufsichtsperson generell hat, berechtigt den Teilnehmer nicht automatisch, als Aufsichtsperson bei uns tätig zu sein.

    entspricht der aktuellen Rechtslage. AUTOMATISCH berechtigt solch ein Lehrgang in keinem Fall zur Aufsichtsführung auf einem bestimmten Schießstand, selbst wenn er nach neuer Lesart zusammen (incl. Aufsicht) gemacht wurde (auch bisher gab es bei uns schon Lehrgänge, wo SK und Aufsicht unmittelbar zusammen gemacht wurden. Es wurden dann halt zwei Prüfungen zusammen (natürlich einer mit Fragen zur SK und einer mit solchen zur Aufsicht) gemacht. ABER: Zur Aufsichtsführung auf einem konkreten Stand bedarf es immer noch der Bestellung (incl. Registrierung) durch den Schießstättenbetreiber (§ 10 Abs. 3 AWaffV). Und das ist ein formaler Akt. Die Einweisung auf dem Stand ist sicher auch ganz hilfreich und sinnvoll, aber nicht zwingend (vom Gesetzgeber) vorgeschrieben. Der Lehrgangsnachweis zeigt dem Schießstättenbetreiber lediglich an, dass sein Kandidat im Bereich der Fachkunde für Aufsichten die notwendigen Qualifikationen mitbringt. Mehr auch nicht. Den Rest muss er selbst entscheiden und verantworten. Automatisch ist da also NIX.