Bedürfnisantrag - welche Frist zählt?

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich bin seit Februar 2017 Mitglied im DSU

    Seit Anfang dieses Monats (September) habe ich nun angefangen im Verein zu trainieren und habe echt Blut geleckt. Voraussichtlich bis Dezember 2017 oder Januar 2018 habe ich meine erforderlichen 18 Trainingseinheiten voll.

    Frage: Wann kann ich den Bedürfnisantrag stellen: im Februar 2018 (Verbandbeitritt) oder erst im September 2018 (erstes Schießtraining)?

    Eigentlich müsste doch der Beginn der Verbandstätigkeit entscheidend sein und da ich eben nicht jeden Monat trainiert habe, müssten dann doch die 18 Einheiten greifen, oder nicht? Aaaaaber die 18 Einheiten sind ja immer nur für das Kalenderjahr gültig, daher müsste ich dann quasi für 2017 die 18 Einheiten machen und dann in 2018 mindestens einmal im Januar und einmal im Februar trainieren, odeeeeer?

    Wäre nett, wenn mir da jemand mal einen Tip geben könnte :)

    Danke schon einmal im Voraus!

    mfg,

    Inja

  • nachgewiesene vereinszugehörigkeit parallel mit den 12 bis 18 trainingseinheiten. Muss beides passen....

    Bist Du sicher? Denn eigentlich muss ich ja überhaupt keine Vereinszugehörigkeit haben - ich könnte auch nur Verbandsmitglied sein und müsste dann halt meine Schießpraxis nachweisen. So zumindest habe ich es im Internet recherchiert.

  • Nix Kalenderjahr, Monate zählen

    Ah, das heißt, dass sich das Jahr bzw. die 18 Traningseinheiten immer z.B. von Februar bis Februar oder September bis September bezieht? Danke für die Info schonmal.

    Und wie ist das denn in meinem Fall? Startet mein Jahr mit meinem Verbandszutritt im Februar oder meinem ersten Schießtraining im September?

  • Bist Du sicher? Denn eigentlich muss ich ja überhaupt keine Vereinszugehörigkeit haben - ich könnte auch nur Verbandsmitglied sein und müsste dann halt meine Schießpraxis nachweisen. So zumindest habe ich es im Internet recherchiert.

    Doch musst du. Relevant ist die Mitgliedszugehörigkeit beim Landesverband. Aber Mitglied beim Landesverband kann man nur über einen angeschlossen Verein werden. Sprich du bist zuerst Vereinsmitglied und dann Mitglied beim Landesverband. Die Unterschriften für deine Trainingseinheiten kannst du dir aber auch als Gastschütze bei anderen Vereinen holen.

  • Wie kommst Du darauf?

    Abgesehen davon dass das nicht die Frage war.

    18 Einheiten innerhalb eines Jahres ohne lange Unterbrechung, also September bis August sollte zutreffend sein.

    Karl

  • Wie kommst Du darauf?

    Abgesehen davon dass das nicht die Frage war.

    18 Einheiten innerhalb eines Jahres ohne lange Unterbrechung, also September bis August sollte zutreffend sein.

    Karl

    Hallo Karl,

    wo nimmst du diese Erkenntnis her ?

    Es gibt ja in diesem Zusammenhang zwei relevante Zahlen: die 12 und die 18

    Zitat
    Ziffer 14.2.1 WaffVwV :

    - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monatenden Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen

    regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat

    Nach meinem Verständnis, und so versteht es auch mein Sachbearbeiter im LV und auch der Sachbearbeiter der Behörde (der an dieser Stelle aber nicht ganz so viel zu sagen hat, muss man bei den 18 Trainingseinheiten lediglich ein Jahr lang geschossen und diese 18 Einheiten absolviert haben. Die zeitliche Abfolge spielt dabei KEINE Rolle. Die kommt nur bei der 12er Variante ins Spiel, da muss man regelmäßig ein Mal pro Monat trainiert haben.

    Und aus dieser Regelung ergibt sich auch, dass die Mitgliedschaft alleine in der Regel nicht ausreicht sondern schon notwendig ist, dass man 12 den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betrieben hat. Aber da die VwV ja im Außenverhältnis nicht bindend sind, besteht da in den LV bei den Sachbearbeitern durchaus Spielraum. ;) Da hilft tatsächlich nur bei dem Zuständigen fragen.

    Bist Du sicher? Denn eigentlich muss ich ja überhaupt keine Vereinszugehörigkeit haben - ich könnte auch nur Verbandsmitglied sein und müsste dann halt meine Schießpraxis nachweisen. So zumindest habe ich es im Internet recherchiert.

    Ein Blick ins Waffengesetz wird dich möglicherweise eines besseren belehren. § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG sagt ziemlich eindeutig:

    Zitat
    Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

    Also SchießsportVEREIN und der muss Mitglied in einem anerkannten SchießsportVERBAND sein. Und ich weiß, dass bei uns (NRW-Behörde) ein Landesverband eines anerkannten Schießsportverbandes nicht als Schießsportverein im Sinne der obigen Regelung angesehen wird (so denn der Landesverband Einzelmitglieder aufnehmen würde).

  • Hallo ihr Lieben,

    vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt, um meine Frage so ausführlich zu erörtern.

    Tatsächlich ist es so, dass ich im DSU seit Februar 2017 Einzelmitglied bin (also nicht über den Verein, sondern direkt beim DSU). Seit Anfang des Monats schieße ich nun sehr regelmäßig in einem Verein hier im Nachbarort und bin dort nun auch zusätzlich zur Verbandsmitgliedschaft Mitglied im lokalen Verein geworden. Der Verein ist sehr klein und hat z.B. keine 9mm Vereins-Pistolen (die sind mehr auf KK und Gewehre spezialisiert. Daher "muss" ich mir so bald als möglich eine eigene kaufen - eine Glock 19 gen5 wird es wohl werden. Einfach, weil genau das "meine" Waffe ist, mit der ich gerne schießen möchte.

    Wenn ich das nun alles richtig verstanden habe, ist es wohl so, dass mein Fall ein Fall ist, der weder in der einen noch in der anderen Richtung wirklich eindeutig reguliert ist und somit dem Spielraum des Bearbeiters im DSU unterliegt.

    Ich werde also dann im Februar einfach mal dort anrufen und meinen Fall schildern und schauen, was passiert. Ich denke, wenn ich bis dahin deutlich über 18 Trainingseinheiten habe, werden die wohl wohlwollend entscheidend, was denkt ihr? ;)

  • Hallo Karl,

    wo nimmst du diese Erkenntnis her ?

    Es gibt ja in diesem Zusammenhang zwei relevante Zahlen: die 12 und die 18

    Nach meinem Verständnis, und so versteht es auch mein Sachbearbeiter im LV und auch der Sachbearbeiter der Behörde (der an dieser Stelle aber nicht ganz so viel zu sagen hat, muss man bei den 18 Trainingseinheiten lediglich ein Jahr lang geschossen und diese 18 Einheiten absolviert haben. Die zeitliche Abfolge spielt dabei KEINE Rolle. Die kommt nur bei der 12er Variante ins Spiel, da muss man regelmäßig ein Mal pro Monat trainiert .......

    Schmidtchen,

    dazu gibt es nun unzählige Beiträge in den verschiedensten Foren, siehe auch den Link von DuffyDuc oben. Natürlich hätte ich statt "ohne längere Unterbrechtung" zum besseren Verstandnis "monatlich" schreiben sollen. Dass auch dann von einigen Verbänden mit oder ohne Abstimmung mit der Behörde statt der 12 Einheiten 18 gefordert werden ergibt sich auch aus den Beiträgen, das muss ich nicht gut finden es ist aber so. Ist bei den Sportler auch selten ein Problem, denn der will ja schießen.

    Sachverhalte, das bei Deiner Variante 18 Einheiten die Jahres oder 12 Monatsfrist wirklich entscheiden unterschritten werden könnte sind mir nicht bekannt, meine Erfahrung vor dem Gericht (München) lässt aber den Schluß zu dass es hier keine Möglichkeit gibt die Termine in einer Art Blockausbildung abzuleisten. Man wird Dir vielleicht ein oder zwei Pausen zubilligen aber nicht ein Ableisten der Schießtermine nach dem Oktoberfest vor dem Beginn der Skisaison.

    Geklagt hat ja allem Anschein noch niemand, was allerdings nicht verwundert weil bis zum Termin regulär mindestens drei Waffen erworben werden könnten. Oder kannst Du auf entsprechende Urteile verweisen.

    Karl

  • Zum einen: Nein, ich kann auf keine Urteile verweisen. Brauche ich auch nicht, da in meinem LV (DSB-Verband) der SB sachverständig ist und es da auch mit längeren Pausen innerhalb des Jahres keine Probleme gibt (bei 18 Trainingseinheiten).
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass deine etwas pauschal, dafür aber sehr verbindlich klingende Antwort

    ...

    18 Einheiten innerhalb eines Jahres ohne lange Unterbrechung, also September bis August sollte zutreffend sein.

    Karl

    eben nicht der unbedingt der Gesetzes-/Verordnungslage entspricht. Letztlich gilt aber, und auch das wurde hier schon mehrfach geäußert, auch von mir: Sprich mit deinem SB beim Verband, der die Bescheinigung ausstellt. Der kennt SEINE Verbandsregelungen (hoffentlich ;)). Dafür ist es aber manchmal auch hilfreich, die Gesetzeslage zu kennen.

  • Aktueller Fall aus unserem Verein:

    Schütze hat innerhalb vom zwölf Monaten 18 Mal geschossen, es waren aber unterschiedlich lange zeitliche Abstände dazwischen. Der Antrag wurde von Herrn Furnier abgelehnt, da kein regelmäßiges Schießen nachgewiesen ist aus seiner Sicht.

  • Hallo,

    warum lehnt denn Herr Furnier den Antrag ab? Der ist doch gar nicht mehr zuständig!

    Oder hat der BSSB schon wieder was geändert?

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • abgelehnt, da kein regelmäßiges Schießen nachgewiesen ist aus seiner Sicht.

    Da ich die Befürwortungsrichtlinie des BSSB nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob das von Herrn Furnier korrekt war oder nicht.

    Aber es ist offensichtlich von Landesverband zu Landesverband und von Verband zu Verband (und da auch dort wieder von LV zu LV) stets unterschiedlich.

    Aber in Deutschland herrscht ja (noch) eine (begrenzte) Koalitionsfreiheit.

    Ich selber rate unseren Neu-Schützen und Jugendlichen ab 17 (da bei uns das LRA auch sehr gerne sich die Original-Schießbücher anschaut, auch wenn sie das eigentlich gar nicht dürften...) , auf jeden Fall direkt am Anfang der Wartezeit und am Ende einen dokumentierten Schießtermin zu haben und die (mindestens) 10 bzw. 16 lustig dazwischen zu verteilen. Idealerweise jeden Monat mind. einer, dann nur 12. Das beugt unfruchtbaren Diskussionen vor. Von LV-Seite aus sieht das hier bei uns (sowohl beim DSB als auch beim BDS) deutlich entspannter aus. 18 Termine in 12 Monaten ist eindeutig. Jeden Monat einer = 12 ist es auch.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • schmidtchen

    Erstmal möchte ich mich bedanken dass mal ein Beitrag von mir sachlich beantwortet wird.

    eben nicht der unbedingt der Gesetzes-/Verordnungslage entspricht.

    Keineswegs war mein Beitrag als Interpretation der Gesetzeslage gedacht, es sollte einfach nur eine zielführende Antwort auf die Eingangsfrage sein. Dass ich dabei eine hohe Trefferquote habe ergibt sich dann aus Beitrag # 17.


    Karl