Beiträge von schmidtchen

    Da hier parallel zum Stand des Vereins auch über kommerzielle Stände zum Ableisten der Pflichtschießstunden mit erlaubnispflichtigen Waffen diskutiert wird, möchte ich darauf hinweisen, dass das nicht überall zum Erfolg führen muss. Zum einen Verlangen bedürfnisausstellende Verbände von Vereinen, die Waffen befürworten, die auf ihren eigenen Ständen nicht geschossen werden können, teilweise Nachweise für Mietzeiten in anderen Schießstätten (falls man einen Verein findet, der einem direkt als erste Waffe nen großes Kaliber befürwortet, was hier beim Gewehr wahrscheinlich weniger relevant ist), zum anderen bestätigen manche Vereine den Bedürfnisantrag nur aufgrund bei ihnen abgeleistete Trainingsstunden. Auch das gilt es vorher zu klären.

    Wie auch einen weiteren möglichen Fallstrick, nämlich dass es nicht nur auf die Mitgliedschaft im Verein sondern auch auf die Meldung als Mitglied beim befürwortenden Verband ankommt. Manche Vereine warten damit ein wenig, um abzuführende Beiträge zu sparen, was dem Neuling dann später auf die Füße fällt. Man sollte sich da frühzeitig rückversichern, dass diese Verbandsmeldung auch zeitnah nach der Vereinsaufnahme erfolgt. Sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht, wie ich gerade in der Nachbarschaft bei einem Fall erlebt habe.

    Und als letztes zum Thema "beginnen mit Druckluft": Bei uns im Verein ist für aufnahmewillige Interessenten eine ca. 2-monatige Probephase VOR der eigentlichen Mitgliedschaft vorgesehen. In dieser wird der potenzielle Aufnahmewillige, so er denn Neuling ist, zunächst mit einer Druckluftwaffe an gewisse grundlegenden Techniken herangeführt, die sowohl seiner höheren Treffgenauiglkeit beim schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen als auch dem Erhalt unseres Standes dienen. Ist auf diesem Weg eine gewisse Treffgenauigkeit erreicht steht dem besagtem Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen nichts entgegen. Dieses Verfahren hat sich in den letzten Jahren durchaus bewährt und hat für beide Seiten Vorteile gebracht: Beim Verein wurden interessierte Sportschützen von denjenigen getrennt, denen es ausschließlich auf den Waffenerwerb ankommt und beim Schützen waren zum Aufnahmezeitpunkt beim Umstieg auf das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen schon soviele Kenntnisse da, dass ein besseres Trefferbild und damit eine höhere Motivation vorhanden waren. Ähnliches gilt im Kurzwaffenbereich übrigens beim Schießen mit GK-Waffen: Vorher wird Wert auf ein ordentliches Trefferbild mit der KK-Waffe gelegt. Das sorgt für wenig Bruch am Schießstand. Zum Erreichen dieser Ziele stehen dafür natürlich kompetente Trainer/Schießwarte zur Verfügung. Wem das nicht gefällt, der mag weiterzieh'n zu einem anderen Verein.

    Oder weil wissentlich verhindert werden soll, dass Verbände in den Ruf geraten der Waffenbeschaffung zu dienen (was sie ja eigentlich sinnvollerweise tun sollten - und ob jemand nun eine oder 5 Pistolen besitzt, ist bei der Gesetzeslage auch egal, da der/die Waffenbesitzer/in sowieso dauerhaft überprüft wird)?

    Wenn du dich mal mit dem Waffengesetz beschäftigst und § 14 Abs. 2 und 3 durchliest, wirst du schnell erkennen, dass es schon dem Gesetzgeber nicht egal ist, ob du 1 oder 5 Waffen hast. Der zieht zumindest mal eine Linie zwischen dem sogenannten "Grundkontingent" (bis zu 2 Kurz- und 3 halbautomatische Langwaffen) und darüber hinaus gehenden Waffen. Und wenn du dann noch den Text genauer liest und zur Kenntnis nimmst, dass Waffen auch ERFORDERLICH sein müssen, dann erkennst du vielleicht auch, dass da einige Tücken drin stecken, die klar darauf ausgerichtet sind, dass es eben NICHT egal ist, ob man 1 oder 5 Waffen hat.

    Das Leben ist nicht nur schwarz und weiß und auch wenn manche Hürden der Verbände nicht immer ganz nachvollziehbar sind, so ist es nicht so, dass nur SIE (die befürwortenden Verbände) dem unbegrenzten Waffenerwerb im Wege stehen. ;)

    Die Befürworter in den Landesverbänden haben ihre Richtlinien, an die sich sich halten müssen!

    Mir wurden z.B. in den ersten 18 Monaten nach Sachkundeprüfung
    .22

    ...

    bewilligt, aber einen .22er Revolver gibt es nicht!

    Aber wie festgestellt, gibt's da Spielräume. Wenn du den .22 Revolver als erste .22er Waffe haben möchtest, wird das wohl gehen, da sowohl geeignet als auch ERFORDERLICH (du hast ja noch nichts passendes). Wenn aber schon ne .22er SpoPi da ist, ist er wohl nicht erforderlich, da auch keine Leistungssteigerung zu erwarten ist. Anders herum (erst Revolver, dann Pistole) sieht das meistens anders aus. Alles also eine Frage des einzelnen Falles.

    Hy,

    ich habe hier in Bawü das ohne Probleme beim Landesverband genehmigt/befürwortet bekommen.

    Habe den Antrag geschickt und noch ein kleines Begleitschreiben das ich einer zweite KK als Ersatz für Sportwettbewerbe haben wollte. Konnte entsprechende Trainingsnachweise, Startkarten und Ergebnisse vorlegen.

    Ich bevorzuge saubere (vereinheitlichte, sportlich nachvollziehbare, veröffentlichte) Kriterien statt Willkür und Nasenfaktor (alias "freier Ermessensspielraum"). Habe ich aber noch nicht gesehen. Und deshalb sind solche "ich hab aber bekommen" Aussagen ohne konkrete Zahlen und Fakten (welche Wettbewerbe, wie oft, Platzierung, ...) selbst als Datenpunkt für eine Einschätzung wenig Wert.

    Tja, man muss sich halt darauf einstellen, ob's einem gefällt oder nicht.

    Letztlich muss man versuchen, die genau Regelung seines LV heraus zu bekommen. Einige Verbände haben ihre Kriterien ja in Richtlinien veröffentlicht. Und auch unbestimmte Rechtsbegriffe kann man auslegen. Man sollte nur nicht der Meinung sein, dass sei ein Selbstläufer, man habe schließlich ANSPRUCH auf diese Waffe. Das dürfte der falsche Ansatzpunkt sein. Aber gerade bei einer KK-SpoPi sollte es bei den meisten Kriterien Ansatzpunkte für eine nachvollziehbare Begründung geben.

    Hallo, hat eine/r von Euch Erfahrung damit, ob auch Schießbucheinträge von im Ausland absolvierten Trainings und/oder Wettkämpfen uneingeschränkt von deutschen Waffenbehörden für den Bedürfnisnachweis anerkannt werden?

    ....

    Dass diese Trainings im Ausland grundsätzlich nicht anerkannt werden, kann ich mir kaum vorstellen. Auch dort wird bekanntermaßen sehr oft nach den Regeln der ISSF geschossen.

    Man wird wohl als erstes schon mal unterscheiden müssen zwischen Training und Wettkämpfen. Wenn es also um das Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 WaffG geht und Trainings ausreichen, wird man die spezifischen Regelungen des betroffenen Landesverbandes nachschauen oder erfragen müssen.

    Da aber Ziffer 14.1 WaffVwV besagt, "In Deutschland lebende Schießsportler, die dieser Tätigkeit nur im Ausland nachgehen, können sich nicht auf die Vorschrift des § 14 berufen. " würde ich vermuten, dass AUSSCHLIEßLICHE Auslandstrainings den Verbänden auch nicht ausreichen werden. Alles dazwischen ist mit denen abzuklären.

    Bei Wettkämpfen sieht die Sache meines Erachtens anders aus. Es soll der Nachweis geführt werden, dass man dem Schießsport mit einer gewissen Ernsthaftigkeit nachgeht. Wenn dieses dadurch passiert, dass man regelmäßig an offiziell ausgeschriebenen Wettkämpfen im benachbarten Ausland teilnimmt, die aber im wesentlichen den DSB-Disziplinen entsprechen, so sollte dem nichts entgegen stehen.

    Für die Bestätigung einer Schießleistung im Formular habe ich auch noch keine Begründung gefunden. Nicht mal ne Erklärung ob sich das auf Disziplinen mit "irgendeinen" (LP/LG?), "erlaubnispflichtiger" oder gar "beantragten erlaubnispflichtigen" Waffen bezieht. Welche Signifikanz die Ringzahl hat (Mindestwerte?) ist auch nichts zu finden. Scheint reine Willkür zu sein.

    Die Schießleistung ist nur für Anträge gem. § 14 Abs. 3 relevant, wo auch weiter oben steht, dass entsprechende Nachweise beizufügen sind. Wenn ich aber als Nachweis das komplette Ergebnisheft der Bezirksmeisterschaft beifüge, ist es hilfreich zu wissen, dass der Antragsteller in der Disziplin 2.40 teilgenommen hat und ich ihn dort bei der entsprechenden Ringzahl sehen kann.
    Das es sich bei dem regelmäßigen Schießen und den Nachweisen über Wettkämpfe um Schießen mit erlaubnispflichtigen Kurz- bzw. Langwaffen handeln muss, sollte allerdings tatsächlich klarer daraus hervorgehen.

    Was ich nun nach einem Jahr aktiver Sportschützenbetätigung kass gelernt habe, ist, daß "da draußen" mind. 95% (un)gesundes Halbwissen und Hörensagen unterwegs ist, und fast keiner jemals oder wenigstens auch nur in den letzten Jahren mal wirklich ins WaffG/AWaffV/WaffVwV oder gar SpO geschaut hat. Urbane Legenden und Stille Post bestimmen die "Sachlage", in Kombination mit diffusen Begrifflichkeiten und wilden Verwechslungen von feststehenden Begriffen (Stichwort "Verantwortliche Aufsicht") und Konzepten. Diffuses Gehampel seitens des Verbands machts nicht einfacher (siehe das Thema "Sicherheitsbrillen" und "Sicherheitsvorrichtungen" für bestimmte Waffen/Disziplinen/Wettbewerbe).

    Das kann ich sowohl bestätigen als auch nachvollziehen. Problem ist neben dem Wissen um die gesetzliche Regelung halt auch immer wieder, dass Anforderungen von verschiedenen Stellen gestellt werden, die NICHT im Gesetz stehen und trotzdem manchmal zu erfüllen sind, aber manchmal eben auch nicht, wie z.B. die Vorlage eines Schießbuches bei der Behörde. Der Bedürfnisnachweis erfolgt über den Verband (beim Anfangsbedürfnis) oder den Verein (beim fortbestehenden Bedürfnis). Da hat die Behörde überhaupt keine Aktien drin, gleichwohl sie immer gerne solche Infos erfragt und sammelt. Wofür wohl ? Bestimmt nicht nur zu UNSEREM Besten !

    Was man auch immer mal im Auge behalten sollte, wenn etwas nicht stimmt: Das das Prüfgerät nicht i.O. ist. Beim Abzugsgewicht trifft zwar nicht so oft zu, aber beim Kasten habe ich das in diesem Jahr direkt zwei Mal erlebt (wobei das 2. Mal auf der DM nur Hörensagen ist, aber auffällig war, dass ab Dienstags bei Pistole nicht mehr der Kasten geprüft wurde (teilweise aber noch auf dem Tisch stand). Da es sich hierbei meist um Individualanfertigungen handelt, passieren da schon mal Fehler. im ersten Fall hatte jemand, wohl in dem Glauben, der Kasten sei zu groß, eine schmale Sperrholzleiste eingeklebt. War kaum zu sehen. Als meine Waffe da angeblich nicht rein passte, obwohl sie das seit 20 Jahren bei jeder Überprüfung passte, hab ich mal freundlich gefragt, ob ich mir mal das gute Teil anschauen und nachmessen dürfte. Dem hat man auch freundlicherweise stattgegeben und siehe da, da fehlten doch 2-3 mm und bei weiterem genauen Hinschauen entdeckten wir dann den schmalen eingeklebten Streifen. Ersatzkasten geholt und schon passte die Waffe auch wieder ordnungsgemäß hinein. :)

    Bei der DM wurde den Schützen allerdings das Nachmessen nicht erlaubt. Angeblich alles vorher abgenommen. Nachdem aber irgendwann nicht mehr genug Feilen zum Rumfeilen an den Griffen vorhanden waren, hat man sich dann wohl doch eines besseren besonnen.

    Warum tragen wir mit solchen Diskussionen dazu bei die Dinge auf die Spitze zu treiben. Anstatt wenigstens hier für eindeutige Linie zu sorgen.

    Diskussionen und Meinungsfreit müssen sein, da bin ich auch voll auf Linie von Murmelchen, ABER.......

    Ich will mit diesem Diskussionen keine schlafenden Hunde wecken sondern mehr Schützen dazu bringen, den Mund aufzumachen, damit die Herren da oben merken, dass sie uns nicht alles vorsetzen können! Wenn sie mal vernünftige Entscheidungswege gehen würden und nicht alles auf die Schnelle aus dem stillen Kämmerlein heraus beschließen würden, könnte man vieles VORHER bereinigen und müsste nicht HINTERHER darüber diskutieren.

    Wenn man alleine mit dem DSB zu diskutieren versucht, kann man auch mit der Wand gegenüber seinem Schreibtisch sprechen, die reagiert genauso viel auf die Argumente. Da müssen sich mehr Leute beschweren. Nur dann wachen da einige auf.

    Ehrlich gesagt kotzen mich solche Diskussionen echt an.

    Ich habe in all den Jahren als Schütze, sowie als verantwortlicher Kampfrichter schon sehr viele Aktionen dieser Art (Abzugsgewicht stimmt nicht, falsche Munition bei der Zentralfeuerpistole, Waffe passt nicht in den Prüfkasten usw. ich könnte ein Buch schreiben ....) miterleben müssen, mir stellt sich immer die Frage warum kann man sich nicht einfach an ein bestehendes Regelwerk halten (wohlgemerkt ich rede vom DSB) wem das nicht passt der soll doch nicht zum Wettkampf kommen!

    Aber das liegt wohl in der Natur einiger Menschen dass alles hinterfragt und schlechtgemacht werden muss.

    Das tut mir leid, wenn es dir wegen so etwas schlecht geht, aber dann wirst du im Leben leider wenig Freude haben. Die Welt ist, wie sie ist und man muss sich in einigen Punkten mit ihr arrangieren und auf sie einstellen, zumindest an den Stellen, wo man nicht alleine agieren kann. und das ist nun mal beim Sport der Fall, wo ich mir meine Mitstreiter nicht aussuchen kann.

    Wenn dem aber so ist, wie es ist, dann würde ich von einem Verband erwarten, dass er seine Spielregeln so eindeutig zu fassen versucht, dass diesen Versuchen zügig ein Riegel vorgeschoben wird. Wer dann immer noch Verstöße begeht und versucht sich einen Vorteil zu verschaffen, der hat Pech gehabt.

    Dazu gehört aber eben auch, dass ich bei auffallenden Problemen diese zwar in einem ersten Schritt über eine Entscheidung der TK erfassen kann, aber spätestens bei der nächsten Überarbeitung des Regelwerkes gehört da eine Korrektur der fraglichen Regelung rein, und wenn es nur ein Hinweis auf eine TK-Auslegung ist, wenn diese zu lang oder unhandlich für das eigentliche Regelwerk ist (wie das bei der Kartuschenregelung vielleicht der Fall ist - welche Kartusche wo stehen hat, wie lange sie gültig ist etc.). Aber andere Dinge (was ist eine ausreichende Sicherheitsbrille bei Zentralfeuer) gehört dann an die entsprechende Stelle des Regelwerkes. Und unbestimmte Rechtsbegriffe sind weitestgehend zu vermeiden. Wer einen bestimmten Sicherheitsverstoß begeht, der IST zu disqualifizieren und nicht KANN disqualifiziert werden. Und wenn es denn eindeutige Regelungen gibt, können die nicht durch die TK aufgeweicht werden. (Die Regelung in 0.9.6 " Während des Wettkampfes ist jede Art von Betreuung, Beratung oder Hilfe für den im Schützenstand befindlichen Schützen verboten." ist für mich eindeutig. Solange der Schütze im Schützenstand bleibt ist meiner nach für die neue Coaching-Regelung von Herrn F. kein Raum. Ende Gelände! Will man was anderes, muss man keine neuen "Blättchen" rausbringen sondern das Regelwerk eindeutig ändern!).

    Insofern mag die Schützen auch ein Teil der Verantwortung treffen, aber einen anderen Teil dürfen sich auch andere Leute auf die Fahne schreiben. Dazu gehört auch die Tatsache, dass selbst manche KR da die Schn...ze voll haben und deshalb auch machen was sie wollen (wenn die das da oben machen kann ich das hier unten oder gar im Auftrag von denen da oben auch machen.)

    Zu diesem ganzen gehört aber aus meiner Sicht auch, dass ich als Schütze verlangen kann, dass die Spielregeln, die zu meiner Sicherheit eingerichtet sind, UNBEDINGT einzuhalten und durch den Veranstalter kontrolliert gehören. Dazu zählt dann auch die Kartuschenfrage. WENN ich denn der Meinung bin, dass da eine Gefahr von ausgehen könnte, dann reicht es nicht aus, hinterher eine Stichprobenkontrolle zu machen. Dann muss auch tatsächlich vorher genau kontrolliert werden, möglicherweise sogar auf dem Schützenstand. Mir als Nachbarschütze nutzt es doch gar nix, wenn ein Schütze NACH dem Wettkampf nachträglich disqualifiziert wird, weil er mich während des Wettkampfes in Gefahr gebracht hat. Diese Gefahr muss VORHER beseitigt werden! Das das logistisch nicht ganz einfach ist, ist mir klar, wäre mir als später einmal negativ betroffener Nachbar (wenn einem Schützen die Kartusche um die Ohren fliegt) aber egal.

    schmidtchen

    Bin leider schon im Amt. Würde aber anhand deiner Reaktion mal deuten, dass getroffene Hunde bellen.

    Na, dann kannst du ja mit beeinflussen, wer gewählt wird und wer nicht. Immer zu!

    Wie du, wenn du die Diskussionen hier mitverfolgst, wissen müsstest, habe ich kein maßgebliches Amt (mehr) im Landesverband inne und muss mich daher nicht angesprochen fühlen. Den Rest darfst du in 1 1/2 Jahren auch gerne übernehmen, dann höre ich das nämlich auch auf. Bisher hat sich leider noch niemand gefunden, der sich noch ein wenig Selbstdarstellen möchte. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Melde dich!

    Das Schlupflöcher finden, Regeln weit auslegen und damit umgehen gibt es auch in anderen Sportarten, da sitzen beim Motorsport oder Seglern Stäbe von Fachleuten dahinter, nur müssen die wenn feststeht dass das Regelwerkt es anders sieht nicht wie Schütze ewig nachkarten.

    Das liegt aus meiner Sicht aber eher daran, dass meist auch nur wenige von der Diskussion betroffen sind. Wenn Ferrari oder Mercedes eine "eigenwillige" Regelauslegung anwenden und eine Neuentwicklung machen, die ihnen möglicherweise einen Vorteil bringt, dann ist eben nur dieses Team betroffen. Maximal noch 10 andere Team 8die einen Nachteil hätten). Da ist der "Aufruhr" natürlich in der Öffentlichkeit deutlich geringer, als wenn von einer Kartuschenregelung gefühlt direkt 10.000de betroffen sind, weil sie der Meinung sind, dass da möglicherweise was anderes hintersteckt als wie kommuniziert wird (ich will an dieser Stelle übrigens nicht wieder eine Diskussion anfachen, ob dem so ist oder nicht, sonst fühlt sich @Karl bemüßigt, mir ein Umbiegen der Diskussion zu unterstellen ;)). Ist also auch immer ne Mengenfrage.

    Hier wie in den Verbänden sind mittlerweile fast nur noch Selbstdarsteller unterwegs. Hoffentlich werden die Delegierten mal langsam wach.

    Wie wäre es denn, wenn du mal auf deiner Seite anfangen würdest mit dem "Großreinemachen". Wähl doch bitte einen Vereinsvorstand, der DEINE Meinung auch aktiv nach oben vertritt (sofern es denn die Mehrheitsmeinung der Vereinsmitglieder ist) und nicht einfach still ist. Dann würden vielleicht auch die Verbandsvertreter eindeutiger Wissen, was die VEREINSMITGLIEDER (das sind ja nicht nur die Sportler) wollen. Eine Meinungsbildung ohne größeres Feetback der Basis ist halt immer sehr schwierig. Und falls dein Vereinsvertreter nicht so agiert, wie du dir das vorstellst, mach den Job selber! Ist ne prima Sache, ehrenamtlich für andere zu arbeiten und dann auch noch reichlich "auf's Maul" zu kriegen von den ganzen Besserwissern.8)

    War das die Eingangsfrage? Hier wird doch nur wieder die Frage angepasst dass sie zur eigenen Vorstellung passt.

    Die Eingangsfrage steht ja im vorstehenden Post von Rogo o und JA, meine Antwort bezog sich darauf, nur lautete sie nicht einfach "Nein", denn dann fragt man zu Recht, warum sie das nicht tut. Selbst mit Erläuterungen kommt man ja zu unterschiedlichen Ergebnissen. Insofern magst du das so sehen, wie du das siehst, ich jedenfalls kann nicht erkennen, dass ich eine Frage angepasst habe (das sie zur eigenen Vorstellung passt). Gleichwohl sehe ich bei der Beantwortung einen gewissen Diskussionsspielraum, da die Rechtsfolge des Verstoßes eben nicht EINDEUTIG aus der SpO hervorgeht. Man kann es sicher so sehen, wie die an Rogo gegebene Antwort auf der KR-Fortbildung, man kann es aber auch so sehen, wie von mir dargelegt, wie es auch schon bei LVM's gehandhabt wurde. Insofern muss man sich wohl im Zweifelsfall auf die schlimmste "Bestrafung" gefasst machen und sollte daher darauf achten, nicht nur zur Waffenkontrolle sondern auch beim Wettkampf eine noch nicht abgelaufene Kartusche zu verwenden.

    Es geht nicht darum was uns gefällt, aber von Diskussionen zu sprechen ist doch manchmal blanker Hohn, wo Du doch nur auf Fragen oder Themen antwortest, die Dir gerade in den Kram passen. Aber eines ist gewiss, wer zuletzt lacht........!!

    Im Gegensatz zu einigen von euch sehe ich mich nicht als Zentrum an und schon gar nicht als Führer irgendwelcher Diskussionen in maßgeblichen Verbandsangelegenheiten. Ich bin schließlich, wie einige von euch ja immer wieder genüßlich betonen, nicht mehr in Amt und Würden. Außerdem antworte ich meist auch gar nicht auf Fragen, egal ob sie mir passen oder nicht sondern stelle falsche Aussagen von euch richtig.

    Die Zeit zur Sachlichkeit wird doch von manchen eurer Fakultät gar nicht gewünscht, sie tun doch nur so!!!

    Das beweist du wie ?

    Ihr wollt doch nur das eine, Zuschüsse von Rheinland Pfalz, die euch nicht zu stehen;)

    Ihr betont doch selbst immer wieder, dass Geld aus RLP nur dort verwendet werden darf und das da der Geldgeber IM RLP bzw. LSB RLP sehr genau drauf achten. Warum habt ihr dann Sorgen? Es wird schon von allen möglichen Seiten peinlichst darauf geachtet, das die RLP-Gelder auch nur dort bzw. für dortige Sportler verwendet werden. Da sollte es egal sein, wer sie für die Sportler verausgabt, Hauptsache, sie fließen überhaupt, was sie leider derzeit zu Teilen nicht tun.
    Also redet bitte miteinander. Das gilt für beide Seiten, da nehme ich "meine Leute" nicht aus.

    Also der Punkt 0.5.1.1 ist doch eindeutig, da müssen auch keine anderen Punkte der SpO zu Rate gezogen werden. Die Verantwortung ist klar geregelt und abgelaufene Kartuschen dürfen nicht verwendet werden. Mit anderen Worten: Mit etwas nicht Zugelassenem kann kein gültiges Ergebnis erzielt werden. Wenn dies dann bei einer Nachkontrolle festgestellt wird, bleibt nur die Disqualifikation.

    Das Ziffer 0.5.1.1 eindeutig ist, bezweifelt ja auch niemand, es geht alleine um die Rechtsfolge, die eben nicht festgelegt ist.

    Wenn ich deinen letzten Satz richtig interpretiere, wirst du also in Zukunft einen Schützen, der bei Zentralfeuerpsitole keine Schießbrille aufhat (er hat sie zwischendrin in ner Trefferaufnahmepause mal abgenommen und nicht wieder aufgezogen und zu schießen begonnen) auch disqualifizieren. Es ist schließlich nicht zugelassen, ohne Schießbrille zu schießen. Verwarnung reicht da natürlich nicht. Denn die Brille jetzt wieder aufzuziehen ändert ja nichts daran, dass die vorigen Schüsse irregulär waren.

    Für mich ist eine Kartuschenkontrolle NACH dem Wettkampf Humbug. Entweder es besteht ein Sicherheitsrisiko, dann muss ich die Kontrolle flächendeckend VORHER durchführen oder ich bin der Meinung, das Risiko ist beherrschbar, dann brauche ich sie hinterher auch nicht mehr. Sie bringt ja dem Schützen keinen individuellen Vorteil sondern soll der Sicherheit der anderen Schützen dienen. Das tut sie aber hinterher nicht mehr.

    Wenn dem aber so ist, dass die TK die Möglichkeit hat und nachdem es mir jetzt sowohl von Seiten Hr. Furnier sowie hier auf der Kampfrichterausbildung bestätigt wurde, dass non-verbales Coaching erlaubt ist, dann nehm ich das so mit.

    Nein, die TK hat NICHT die Möglichkeit, EINDEUTIGE Sachverhalte der SpO anders auszulegen, sie tun es einfach. Das funktioniert aber nur so lange, bis jemand einen Protest einlegt, der dann höher als bis zum örtlichen Berufungskampfgericht geht (bis dahin hat Hr. F. seine Leute ja in seiner Spur). Bei ordentlicher rechtlicher Betrachtung gibt es an der bisherigen SpO-Regelung nach meiner Meinung keine Auslegungsmöglichkeit. Das könnte auch ein Schiedsgericht so sehen, und dann stehst du bzw. dein Schützling mit nem kurzen Höschen da. Hr. F. wird dann nur die Axeln zucken. Mit der von Murmelchen angesprochenen SpO-Änderung könnte man deutlich mehr Rechtssicherheit und Klarheit schaffen. Aber das bringen die Herrschaften ja in den verschiedensten Bereichen nicht zu Stande. Statt dessen muss man ständig ne Liste an TK-Entscheidungen mit sich führen. :(

    @ schmidtchen

    Wer glaubt, über der Situation zu stehen, steht in Wirklichkeit nur daneben.

    Nur weiter so !

    Du sprichst mal wieder in Rätseln :/

    Aber klar, diese Diskussion gefällt dir/euch nicht. Erst die große Welle machen und dann verpufft das Ganze. :)

    Kommt einfach mal zu den den Schießsport betreffenden sachlichen Themen und lasst diese persönlichen Eitelkeiten raus und die Diffamierungen sein. Ich wiederhole mich da gerne.

    Ist der Schütze bezüglich Teilen seiner Ausrüstung unsicher sollte er bei der Waffenkontrolle oder Klamottenkontrolle nach fragen wie das dort gesehen wird. Auch wenn dann "falsch" entschieden wird (weil die Kontrolleure das Regelwerk nicht kennen) hat er sein möglichstes getan und entgeht dann einer sicheren Disqualifikation. (Auch wenns hinterher trotzdem stressig werden sollte)....

    Das wage ich zu bezweifeln und daneben wird es eine Beweisfrage sein. Ich würde behaupten, dass du in jedem Fall disqualifiziert wirst, egal was die Waffenkontrolle gesagt hat, sofern sie überhaupt was gesagt hat. Problem 1 ist, dass natürlich jeder zwischen Waffenkontrolle und Wettkampf die Kartusche wechseln kann und da die WK gar nix für kann, wenn mit abgelaufener Kartusche beim Wettkampf geschossen wird. Voraussetzung wäre also zumindest, dass man die WK ausdrücklich fragt, ob auch mit abgelaufener Kartusche geschossen werden darf und diese JA sagt. Und das Ganze müsste auch noch unter Zeugen passieren. Wenn dann nach dem Wettkampf bei einer Überprüfung raus kommt, dass die Kartusche abgelaufen ist, bleibt es ein Verstoß gegen 0.5.1.1, den auch schlichtere Gemüter klar lesen können.

    Für mich stellt sich die Frage, warum ein Schütze, der mit einer nicht zugelassenen Waffe schießt, disqualifiziert wird ? Geschieht dieses (einfach), weil er einen Regelverstoß begangen hat oder, weil er sich durch diese Veränderung der Waffe und die Nutzung nicht zugelassener Teile einen unmittelbaren gegenüber anderen Sportlern verschafft hat ? Ist letzteres der Fall, so wäre aus meiner Sicht der Fall der Verwendung einer nicht zugelassenen Kartusche zwar nicht rechtens gewesen und zu sanktionieren, jedoch besteht aus meiner Sicht kein unmittelbarer Vorteil gegenüber anderen Sportlern und die mögliche Gefährdung der anderen und sich selbst durch diese abgelaufene Kartusche ist ebenfalls schon vorüber, weshalb aus meiner Sicht nicht zwingend ein Ausschlussgrund besteht. Die SpO sieht ja durchaus unterschiedliche Möglichkeiten der Sanktionierung vor.

    Maßgeblich wäre hier wohl 0.9.8.2 SpO

    " ... Bei einer offenkundigen Regelverletzung (Waffen, Bekleidung, Stellung, Schießfolge usw.) muss zuerst eine Warnung (Gelbe Karte) ausgesprochen werden, und zwar möglichst während des Trainings oder der Probeschüsse. Korrigiert der Schütze den Fehler nicht, vor dem nächsten Schuss muss er mit Abzug von zwei Ringen (einem Treffer beim Flintenschießen/10 m Mehrschüssige Luftpistole) vom Resultat der ersten Wettkampfserie bestraft werden. Wenn der Schütze auch dann den Fehler nicht korrigiert, muss er disqualiiziert werden.

    Nicht gestattete Anschlagsformen sowie der Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel ziehen eine Disqualiikation nach sich...."

    Ich würde den Sachverhalt unter den Satz 1 subsummieren und sehe die Verwendung der abgelaufenen Kartusche nicht als unerlaubtes Hilfsmittel, (Anm.: dessen Verwendung (an der Waffe) dem Schützen möglicherweise einen unmittelbaren Vorteil verschaffen würde) was einzig die Disqualifikation begründen würde.

    Wann willst Du mich gesehen haben, wo Du mich doch nicht kennst?

    Oder verwechselt Du mich mit einem meiner besten Mitstreiter?

    Ich habe dich eben NICHT gesehen.

    Mach dir mal keine Sorgen, dass "die 3 Musketiere" (wobei man ja im Prinzip von vieren sprechen müsste ;)) nicht bekannt wären und ich sie nicht auseinander halten könnte mit ihren verschiedenen "Identitäten" hier im Forum. 8)

    Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, ob Sicherheitsverstöße aus z.B. Ziffer 0.2 SpO, die keine Bevorteilung des Schützen darstellen sondern der Sicherheit der anderen Schützen oder auch des eigenen Schutzes dienen, auch nachträglich noch als Verstoß sanktioniert werden können oder lediglich zum Zeitpunkt ihres augenblicklichen Vorhandenseins vor oder während des Wettkampfes.

    Problem im vorliegenden Fall könnte noch sein, dass diese "Sicherheitsbestimmung" für die Kartuschen nicht in Ziffer 0.2 steht sondern in 0.5.1.1 als eigenständige Vorschrift aufgeführt ist.

    Was anderes ist das natürlich, wenn es sich um einen anderen Verstoß gegen die SpO handelt, die einen klaren Vorteil des Schützen nach sich zieht wie z.B. ein zu geringes Abzugsgewicht und die Verwendung von nicht zugelassenen Anbauten am Gewehr. Da ist nachträglich sicher nur eine Disqualifikation möglich, da sich der Schütze einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft hat.

    Ich habe zwar gewisse Bauchschmerzen damit, weil eine mögliche Sicherheitsgefährdung aktuell ja nicht mehr vorliegt, jedoch würde ich wohl formal wegen Verstoß gegen Ziffer 0.5.1.1 eine Strafe aussprechen. Frage wäre hier aber wegen des Zeitpunktes (nach dem Wettkampf, also Sicherheitsgefährdung besteht aktuell nicht mehr) , ob statt einer möglichen Disqualifikation (wobei auch die nicht selbstverständlich wäre, da während des Wettkampfes ja auch die Möglichkeit besteht, den Schützen zur Verwendung einer zugelassenen Kartusche aufzufordern) auch eine gelbe Karte in Frage kommt.