Abgelaufene Kartusche bei der Nachkontrolle festgestellt

  • Hallo!

    Was passiert, wenn bei der Waffennachkontrolle an dem Sportgerät eine abgelaufene Pressluftkartusche vorgefunden wird?

    Gibt es die Sportordnung alleine her, dass der Schütze disqualifiziert wird?

  • An sich hätte es bei der Waffenkontrolle vorher auffallen müssen,...

    Nicht zwangsläufig, wenn der Schütze zwischen Waffenkontrolle (wird sowieso kaum noch gemacht) und Wettkampf die Kartusche gewechselt hat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • So richtig sinnvoll wär die Waffenkontrolle ja eigentlich nur, wenn die Waffe zwischen Kontrolle und Wettkampf nicht mehr verändert werden darf.

    Wenn es so locker gehandhabt wird, dann kann man ja auch z.B. das Abzugsgewicht bei Luftpistolen, das Gesamtgewicht der Waffe,
    oder bei Luftgewehren ein Adlerauge verändern.

  • Wenn der Schütze bei der Nachkontrolle eine abgelaufene Kartusche im Sportgerät hat, kann er aufgrund der DSB Sportordnung disqualifiziert werden:

    0.5.1.1 10 m Luftgewehr und 10 m Luftpistole

    [...] Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.

    Normalerweise weiß die Aufsicht, dass der betroffene Schütze nachkontrolliert werden soll und steht beim letzten Schuss schon parat. Der Schütze kann noch Sicherheit herstellen, zu mehr wird er nicht kommen bevor es zur Nachkontrolle geht.

  • Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, ob Sicherheitsverstöße aus z.B. Ziffer 0.2 SpO, die keine Bevorteilung des Schützen darstellen sondern der Sicherheit der anderen Schützen oder auch des eigenen Schutzes dienen, auch nachträglich noch als Verstoß sanktioniert werden können oder lediglich zum Zeitpunkt ihres augenblicklichen Vorhandenseins vor oder während des Wettkampfes.

    Problem im vorliegenden Fall könnte noch sein, dass diese "Sicherheitsbestimmung" für die Kartuschen nicht in Ziffer 0.2 steht sondern in 0.5.1.1 als eigenständige Vorschrift aufgeführt ist.

    Was anderes ist das natürlich, wenn es sich um einen anderen Verstoß gegen die SpO handelt, die einen klaren Vorteil des Schützen nach sich zieht wie z.B. ein zu geringes Abzugsgewicht und die Verwendung von nicht zugelassenen Anbauten am Gewehr. Da ist nachträglich sicher nur eine Disqualifikation möglich, da sich der Schütze einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft hat.

    Ich habe zwar gewisse Bauchschmerzen damit, weil eine mögliche Sicherheitsgefährdung aktuell ja nicht mehr vorliegt, jedoch würde ich wohl formal wegen Verstoß gegen Ziffer 0.5.1.1 eine Strafe aussprechen. Frage wäre hier aber wegen des Zeitpunktes (nach dem Wettkampf, also Sicherheitsgefährdung besteht aktuell nicht mehr) , ob statt einer möglichen Disqualifikation (wobei auch die nicht selbstverständlich wäre, da während des Wettkampfes ja auch die Möglichkeit besteht, den Schützen zur Verwendung einer zugelassenen Kartusche aufzufordern) auch eine gelbe Karte in Frage kommt.

  • schmidtchens Betrachtungen sind doch sehr schlüssig, drum sage ich dir, aber auch den anderen "Vielen Dank für eure Beiträge!"

    Wenn ich meine eigenen noch einmal hinzufügen darf:

    So man den Satz, dass man eine Kartusche mit abgelaufener Nutzungsdauer nicht verwenden darf, im Kontext mit dem Satz davor betrachtet - und den Fokus darauf legt, dass man allein dafür verantwortlich ist (wobei man in Kauf nimmt, dass dieses Verhalten Schäden an Leib und Leben von anderen wie auch dem eigenen verursachen könnte), dann wird die Aussage, dass eine Kartusche mit abgelaufener Nutzungsdauer nicht verwendet werden darf, für mich zu einer Empfehlung reduziert.

    Wenn das Sportgerät im Rahmen der Waffenkontrolle vor dem Wettkampf nicht zugelassen wird, dann ist das eine Sache, eine nachträgliche Disqualifikation betrachte ich aber als für nicht haltbar. Da müssten der/die Prüfer an der Waffenkontrolle dafür sanktioniert werden, dass ihnen so ein Lapsus unterlaufen ist - was aber wohl niemals passieren wird.

    Dass es keine verpflichtende Waffenkontrolle vor der Meisterschaft gibt, das leistet sich nur der DSB bei der DM. Das kenne ich in meinem Umfeld übrigens gar nicht, weder bei den lokalen Kreis- und Bezirksmeisterschaften, noch bei den Landesmeisterschaften des WSB...

    Ich möchte hier auch noch einmal eine Risikobetrachtung hinzufügen, denn ich möchte nicht die Schublade 'leichtfertig' gesteckt werde:

    Wenn ich mich ins Auto setze und losfahre, dann ist das statistische Gefährdungspotential, dem ich meine Mitmenschen aussetze, mindestens um den Faktor 100 höher als wenn ich eine abgelaufene Kartusche einsetze - und geschätzt mindestens den Faktor 1000 höher wenn ich als Personal im Krankenhaus leichtfertig mit den Hygienevorschriften umgehe - die Anzahl der tödlich verlaufenen MRSA-Falle mit letalem Ausgang liegt aktuell immer noch um den Faktor 5 höher als die Zahl der jährlichen Verkehrsunfalltoten in Deutschland.

  • Hallo

    Da ich selbst schon seit mehr als vielen Jahren als Schütze und KR unterwegs bin frage ich mich was diese Diskussion soll.

    Natürlich wird der Schütze disqualifiziert wenn er den Wettkampf mit einer abgelaufenen Kartusche geschossen hat. Das sagt die SpO eindeutig.

    Da muss man doch keine Fadenscheinigen Argumente bringen. Schlußendlich hat der Schütze bewusst gegen geltende Regeln verstoßen.

    Und warum sollte er eigentlich mit einer abgelaufenen Kartusche starten wollen? Falls die Kartusche im Wettkampf leer werden sollte kann er diese doch nachfüllen, jedenfalls bei allen Wettkämpfen wo ich anwesend war bestand diese Möglichkeit.

    Evo10, LP50RF, X Five, Pardini HP/SP rapid fire, Sabatti STR Sport

  • Dass Schütze sich einfach mal wie andere Sportler auch einfach dem Regelwerk unterwirft oder auf die Teilnahme an Wettkämpfen verzichtet geht natürlich nicht?

  • Natürlich wird der Schütze disqualifiziert wenn er den Wettkampf mit einer abgelaufenen Kartusche geschossen hat. Das sagt die SpO eindeutig.

    Steht das da so ausdrücklich drin? Wenn ja, wo?

    Schlußendlich hat der Schütze bewusst gegen geltende Regeln verstoßen.

    Warum schließt du ein Versehen aus?

  • Steht das da so ausdrücklich drin? Wenn ja, wo?

    Rogo schreibt in Beitrag # 5

    Zitat

    0.5.1.1 10 m Luftgewehr und 10 m Luftpistole

    [...] Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.

    Für schlichtere Gemüter eindeutig.

    Warum schließt du ein Versehen aus?

    Auch versehentliche Regelverstöße werden geahndet.

  • Jeder Schütze ist für seine Ausrüstung selber verantwortlich. Das bedeutet, dass ein Schütze immer wissen muss ob seine Ausrüstung oder welche Teile davon Sportordnungskonform ist.

    Kartuschen werden oft (aber nicht immer) vor dem Wettkampf kontrolliert. Ist da alles in Ordnung und der Schütze hat später eine Nachkontrolle (vielleicht wegen Abzug..) und es ist eine abgelaufene Kartusche dran, ist sein Gerät nicht Sportordnungskonform. Entweder weil er vor dem Wettkampf oder mitten drin die Kartusche gewechselt hat, oder das Datum der Kartusche vorher falsch gedeutet wurde.

    Kurz: Die Waffe muss quasi zu jedem Zeitpunkt der Sportordnung entsprechen. Tut sie das nicht, ist es kein Versehen !!

    Ist der Schütze bezüglich Teilen seiner Ausrüstung unsicher sollte er bei der Waffenkontrolle oder Klamottenkontrolle nach fragen wie das dort gesehen wird. Auch wenn dann "falsch" entschieden wird (weil die Kontrolleure das Regelwerk nicht kennen) hat er sein möglichstes getan und entgeht dann einer sicheren Disqualifikation. (Auch wenns hinterher trotzdem stressig werden sollte)....

  • Wenn sich der Schütze nicht sicher ist, ob sein Sportgerät, Bekleidung, etc. der aktuellen SpO entspricht, kann er auf der DM freiwillig zur Kontrolle gehen. Tut er dies nicht und er wird bei der zufälligen Nachkontrolle dabei erwischt, dass er gegen die SpO verstoßen hat, kann er disqualifiziert werden. Wo ist das Problem daran?

  • Ist der Schütze bezüglich Teilen seiner Ausrüstung unsicher sollte er bei der Waffenkontrolle oder Klamottenkontrolle nach fragen wie das dort gesehen wird. Auch wenn dann "falsch" entschieden wird (weil die Kontrolleure das Regelwerk nicht kennen) hat er sein möglichstes getan und entgeht dann einer sicheren Disqualifikation. (Auch wenns hinterher trotzdem stressig werden sollte)....

    Das wage ich zu bezweifeln und daneben wird es eine Beweisfrage sein. Ich würde behaupten, dass du in jedem Fall disqualifiziert wirst, egal was die Waffenkontrolle gesagt hat, sofern sie überhaupt was gesagt hat. Problem 1 ist, dass natürlich jeder zwischen Waffenkontrolle und Wettkampf die Kartusche wechseln kann und da die WK gar nix für kann, wenn mit abgelaufener Kartusche beim Wettkampf geschossen wird. Voraussetzung wäre also zumindest, dass man die WK ausdrücklich fragt, ob auch mit abgelaufener Kartusche geschossen werden darf und diese JA sagt. Und das Ganze müsste auch noch unter Zeugen passieren. Wenn dann nach dem Wettkampf bei einer Überprüfung raus kommt, dass die Kartusche abgelaufen ist, bleibt es ein Verstoß gegen 0.5.1.1, den auch schlichtere Gemüter klar lesen können.

    Für mich stellt sich die Frage, warum ein Schütze, der mit einer nicht zugelassenen Waffe schießt, disqualifiziert wird ? Geschieht dieses (einfach), weil er einen Regelverstoß begangen hat oder, weil er sich durch diese Veränderung der Waffe und die Nutzung nicht zugelassener Teile einen unmittelbaren gegenüber anderen Sportlern verschafft hat ? Ist letzteres der Fall, so wäre aus meiner Sicht der Fall der Verwendung einer nicht zugelassenen Kartusche zwar nicht rechtens gewesen und zu sanktionieren, jedoch besteht aus meiner Sicht kein unmittelbarer Vorteil gegenüber anderen Sportlern und die mögliche Gefährdung der anderen und sich selbst durch diese abgelaufene Kartusche ist ebenfalls schon vorüber, weshalb aus meiner Sicht nicht zwingend ein Ausschlussgrund besteht. Die SpO sieht ja durchaus unterschiedliche Möglichkeiten der Sanktionierung vor.

    Maßgeblich wäre hier wohl 0.9.8.2 SpO

    " ... Bei einer offenkundigen Regelverletzung (Waffen, Bekleidung, Stellung, Schießfolge usw.) muss zuerst eine Warnung (Gelbe Karte) ausgesprochen werden, und zwar möglichst während des Trainings oder der Probeschüsse. Korrigiert der Schütze den Fehler nicht, vor dem nächsten Schuss muss er mit Abzug von zwei Ringen (einem Treffer beim Flintenschießen/10 m Mehrschüssige Luftpistole) vom Resultat der ersten Wettkampfserie bestraft werden. Wenn der Schütze auch dann den Fehler nicht korrigiert, muss er disqualiiziert werden.

    Nicht gestattete Anschlagsformen sowie der Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel ziehen eine Disqualiikation nach sich...."

    Ich würde den Sachverhalt unter den Satz 1 subsummieren und sehe die Verwendung der abgelaufenen Kartusche nicht als unerlaubtes Hilfsmittel, (Anm.: dessen Verwendung (an der Waffe) dem Schützen möglicherweise einen unmittelbaren Vorteil verschaffen würde) was einzig die Disqualifikation begründen würde.

  • Also wenn bei einem Wettkampf Diskussionen dieser Art geführt werden würden, würde ich als nichtbetroffener Aktiver freiwillig das Feld räumen und nicht antreten.

    Sollten dieses häufiger passieren würde ich mir ggf. auch ne andere Sportart suchen. Ich will Spaß haben und mich nicht mit Problemen anderer beschäftigen oder ggf. sogar live miterleben wie jemand Lösungen präsentiert für Probleme, die bis dahin noch gar nicht bestanden haben.

  • Also der Punkt 0.5.1.1 ist doch eindeutig, da müssen auch keine anderen Punkte der SpO zu Rate gezogen werden. Die Verantwortung ist klar geregelt und abgelaufene Kartuschen dürfen nicht verwendet werden. Mit anderen Worten: Mit etwas nicht Zugelassenem kann kein gültiges Ergebnis erzielt werden. Wenn dies dann bei einer Nachkontrolle festgestellt wird, bleibt nur die Disqualifikation.

  • Hallo Meisterschützen,

    ich bin erstaunt, wie viele Hobby-Juristen es in diesem Forum gibt.

    Zusätzlich zur Sportordnung ist es noch einmal im

    Ausschreibungsheft für die Meisterschaft und zusätzlich noch im -Sicherheitsblatt für alle Wettbewerbe-

    ausführlich geregelt.
    Mit der Meldung zu der jeweiligen Meisterschaft erkenne ich diese Regeln an. Somit steht es jedem frei, mit einer abgelaufenen Kartusche der Meisterschaft fern zu bleiben.

    Worüber wollen wir uns noch weiter austauschen?Ich wünsche allen Freunden des Schießsports noch eine schöne Adventszeit.

    Claus-Dieter

  • Hab die Frage eben in der Kampfrichter-B Ausbildung (BSSB) gestellt, was mit einem Schützen passiert, wenn bei einer Waffennachkontrolle eine Kartusche festgestellt wird, mit der geschossen wurde und die abgelaufen ist.

    Antwort: Der Schütze darf damit lt. SpO nicht schießen, er hat es trotzdem getan -> Ergebnis wird annuliert, Schütze DQ.

  • Also der Punkt 0.5.1.1 ist doch eindeutig, da müssen auch keine anderen Punkte der SpO zu Rate gezogen werden. Die Verantwortung ist klar geregelt und abgelaufene Kartuschen dürfen nicht verwendet werden. Mit anderen Worten: Mit etwas nicht Zugelassenem kann kein gültiges Ergebnis erzielt werden. Wenn dies dann bei einer Nachkontrolle festgestellt wird, bleibt nur die Disqualifikation.

    Das Ziffer 0.5.1.1 eindeutig ist, bezweifelt ja auch niemand, es geht alleine um die Rechtsfolge, die eben nicht festgelegt ist.

    Wenn ich deinen letzten Satz richtig interpretiere, wirst du also in Zukunft einen Schützen, der bei Zentralfeuerpsitole keine Schießbrille aufhat (er hat sie zwischendrin in ner Trefferaufnahmepause mal abgenommen und nicht wieder aufgezogen und zu schießen begonnen) auch disqualifizieren. Es ist schließlich nicht zugelassen, ohne Schießbrille zu schießen. Verwarnung reicht da natürlich nicht. Denn die Brille jetzt wieder aufzuziehen ändert ja nichts daran, dass die vorigen Schüsse irregulär waren.

    Für mich ist eine Kartuschenkontrolle NACH dem Wettkampf Humbug. Entweder es besteht ein Sicherheitsrisiko, dann muss ich die Kontrolle flächendeckend VORHER durchführen oder ich bin der Meinung, das Risiko ist beherrschbar, dann brauche ich sie hinterher auch nicht mehr. Sie bringt ja dem Schützen keinen individuellen Vorteil sondern soll der Sicherheit der anderen Schützen dienen. Das tut sie aber hinterher nicht mehr.