Bedürfnisantrag - welche Frist zählt?

  • Es wäre sehr interessant zu erfahren, was @Karl an meinem Post so erbost hat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Aktueller Fall aus unserem Verein:

    Schütze hat innerhalb vom zwölf Monaten 18 Mal geschossen, es waren aber unterschiedlich lange zeitliche Abstände dazwischen. Der Antrag wurde von Herrn Furnier abgelehnt, da kein regelmäßiges Schießen nachgewiesen ist aus seiner Sicht.

    Das Herr Furnier eine sehr eigenwillige Interpretation VIELER Sachverhalte im Schießsport vertritt, beweist er immer wieder bei der DM und dort auftretenden Problemen mit der "Interpretation" der SpO (selbst wenn es da gar nichts zu interpretieren gibt 8)). Da wäre mal wünschenswert, den (ordentlichen) Rechtsweg zu gehen (denn auf dem Verbandsrechtsweg passiert da meist nichts), um diesen Eigenmächtigkeiten mal den Garaus zu machen. Leider setzt das einen längeren Weg voraus, bei dem man das eigentliche Ziel meist aus den Augen verliert. Daher macht es meist keiner und so wird er wohl weiter walten können.:(

    Edit:

    Hab mir gerade noch mal die Richtlinien des BSSB (in der Annahme, dass Herr Furnier im Auftrag von diesem tätig war) für die Befürwortung angeschaut. da steht, aus meiner Sicht ziemlich eindeutig:

    Zitat
    Als Mindestzahl werden in den vergangenen 12 Monaten jeweils 1 Trainingseinheit pro Monat oder insgesamt 18 Trainingseinheiten gefordert, wenn nicht mindestens einmal monatlich geschossen wurde. Den Sport übt also auch der regelmäßig aus, der nicht jeden Monat trainiert, aber statt eines regelmäßigen Trainings ein intensiveres Trainingsprogramm (aber dafür mit längeren Pausen) absolviert.

    Ich weiß nicht, wo da der Spielraum für seine Entscheidung sein soll ?:evil:

    Einmal editiert, zuletzt von schmidtchen (11. Oktober 2017 um 08:46)

  • Hallo Schmidtchen,

    habt ihr vielleicht vergessen, ihn rechtzeitig beim BSSB als Mitglied zu melden. Wenn er noch kein Jahr MItgleid ist, wird sein Antrag auch abgelehnt.

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Holgär,

    es scheint tätsächlich so zu sein dass die Monate in denen nicht geschossen wurde "nachgedient" werden müssen. Die Bayern haben da schon seit Ambacher ihre eigenen Regeln, so war bei denen die Wartezeit auf die erste WBK damals doppelt so lange als in den anderen Ländern, das war dann für uns wilde verbandslose immer lustig das den Mitarbeitern im KVR zu erklären.

    Auch die Bayern haben ihre Funktionäre selbst gewählt und nachdem kaum noch jemand ein Amt annehmen will muss man mit denen die es machen leben.

    Karl

  • Bei mir hat der Bedürfnisantrag nur 7 Tage gedauert, dann kam er wieder unterschrieben vom BSSB zurück. Ich habe 18 mal geschossen "innerhalb eines Jahres" hatte keine großen Abstände in meinem Antrag drin.

    Mein Problem ist leider, dass ich jetzt schon seit 5 Wochen auf meine Waffenbesitzkarte warte, dies könnte einerseitz an der Polizei liegen und ebenso an der derzeitigen poltischen Situation (Massaker in Las Vegas).

  • Hallo ICE,

    7 Tage ist super - LRA ist wohl eher überlastet ...

    @Karl:

    Ich weiß auch aus einem Fall in einem meiner Zweitvereine, daß eine unterjährige Meldung (Eintritt 01.04.2016) in den Verein vergessen wurde und dies erst im Juni 2016 auffiel. Anmeldung im Juli 2016 - Bedürfnisantrag war erst im Juli 2017 zu stellen.


    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Ich weiß auch aus einem Fall in einem meiner Zweitvereine, daß eine unterjährige Meldung (Eintritt 01.04.2016) in den Verein vergessen wurde und dies erst im Juni 2016 auffiel. Anmeldung im Juli 2016 - Bedürfnisantrag war erst im Juli 2017 zu stellen.

    Passiert regelmäßig weil ein schlauer Kassenwart die Verbandsabgabe sparen will.

  • Passiert regelmäßig weil ein schlauer Kassenwart die Verbandsabgabe sparen will.

    Ich kenne sogar einen Verein, bei dem man erstmal 1 Jahr Probemitglied ist. Dann erst fängt das Wartejahr zu laufen an ...

    Nein, nicht meiner. Da wäre ich nicht Mitglied, aus Prinzip nicht.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich kenne sogar einen Verein, bei dem man erstmal 1 Jahr Probemitglied ist. Dann erst fängt das Wartejahr zu laufen an ...

    Nein, nicht meiner. Da wäre ich nicht Mitglied, aus Prinzip nicht.

    Ob der Vereinsvorstand weiß, was er sich da versicherungsrechtlich antut, WENN mal was passiert und der Schütze nicht beim Verband gemeldet ist und somit nicht versichert ist ? Da könnten böse Schadensersatzforderungen entstehen, wenn der Schütze es will. Schießtechnisch/gesetzlich ist das natürlich über den Gastschützenstatus abgedeckt, aber die Versorgung als Gast ist eine andere als als Mitglied, da letzteres zumindest in NRW auch über die VBG abgesichert ist und somit besser versorgt ist als Otto-Normal-Verbraucher. Vor allem, wenn es um Rehabilitation geht.

    Davon ab könnte dieser Verein gar nicht mehr interessant genug sein, als das ich da Mitglied werden wollte.

  • Ich kenne sogar einen Verein, bei dem man erstmal 1 Jahr Probemitglied ist

    Es ist gewaltig was sich manche Vorstände anmassen!

    Und wie sich diverse Herren an Ihren Positionen aufgeilen..........

    Wir haben im Nachbarverein auch eine ''Tante Vorstand'' die ihrer gesamten Jugend nur Luftdruckwaffen zugesteht.

    Mir geht Sie mittlerweile aus dem Weg, nach dem letzten aufeinander Treffen, hatte sie Herztabletten gebraucht.......

    grüße no.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Ob der Vereinsvorstand weiß, was er sich da versicherungsrechtlich antut, WENN mal was passiert und der Schütze nicht beim Verband gemeldet ist und somit nicht versichert ist ? Da könnten böse Schadensersatzforderungen entstehen, wenn der Schütze es will. Schießtechnisch/gesetzlich ist das natürlich über den Gastschützenstatus abgedeckt, aber die Versorgung als Gast ist eine andere als als Mitglied, da letzteres zumindest in NRW auch über die VBG abgesichert ist und somit besser versorgt ist als Otto-Normal-Verbraucher. Vor allem, wenn es um Rehabilitation geht.

    Harald,

    ist ein Probemitglied tatsächlich immer über die Gastschützenversicherung abgesichert? Die VBG ist doch nur für die (ehrenamtlichen) Beschäftigten oder Funktionäre zuständig und nicht die Vollkasko für alle Mitglieder.

    Mir geht Sie mittlerweile aus dem Weg, nach dem letzten aufeinander Treffen, hatte sie Herztabletten gebraucht

    Verständlich.

    In den meisten Vereinen dürfen alle volljährigen Mitglieder sich für jedes Amt wählen lassen und es besser machen.

    Karl

  • Es ist gewaltig was sich manche Vorstände anmassen!

    Und wie sich diverse Herren an Ihren Positionen aufgeilen..........

    Ich hatte das Gefühl, daß es den Bestands-Mitgliedern recht war, so mit ihrem exklusivem Status.
    Man(n) will ja nicht jeden Pöbel im Verein haben...

    Wie gesagt. Nicht meins. In jedem Sinne.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wenn Vereinsvorstände Gesetze und Vorschriften strenger auslegen als sie eigentlich sind, Verein sofort meiden. Als Volljähriger darf ich heiraten, Kinder bekommen, soll aber erstmal Luftdruck schießen :)

  • Bei mir hat der Bedürfnisantrag nur 7 Tage gedauert, dann kam er wieder unterschrieben vom BSSB zurück. Ich habe 18 mal geschossen "innerhalb eines Jahres" hatte keine großen Abstände in meinem Antrag drin.

    Mein Problem ist leider, dass ich jetzt schon seit 5 Wochen auf meine Waffenbesitzkarte warte, dies könnte einerseitz an der Polizei liegen und ebenso an der derzeitigen poltischen Situation (Massaker in Las Vegas).

    Bedürfnisantrag hat auch eine Woche gedauert. Und WBK - Erstantrag hat ebenfalls nur eine Woche gedauert. Ich selbst war richtig überrascht wie schnell es ging, ich habe mit mind. 4 Wochen Wartezeit gerechnet.

  • Bedürfnisantrag hat auch eine Woche gedauert. Und WBK - Erstantrag hat ebenfalls nur eine Woche gedauert. Ich selbst war richtig überrascht wie schnell es ging, ich habe mit mind. 4 Wochen Wartezeit gerechnet.

    Die WBK in einer Woche bekommen...nicht schlecht =O ich warte leider immer noch auf meine, bin im Moment in der neunten Woche.

  • Neun Wochen =O - reife Leistung :(. Schon mal nachgefragt woran das liegt? Aus den Gesprächen mit meinen Kollegen hörte ich raus dass es ca. 4 Wochen dauern kann. Aber Neun, ist schon bisl zu viel. Nur ein Fall kenne ich wo es 6 Monaten gedauert hat aber auch nur weil der Schütze doppelte Staatsangehörigkeit hatte - so seine Interpretation der elend langer Wartezeit.

    Ich drücke die Daumen dass endlich Bewegung in den Antrag kommt:/

  • Wo ich beim Landratsamt angerufen habe, wurde mir mitteilt, dass die WBK "demnächst kommen" soll, durch diese Aussage bin ich optimistisch, dass die WBK noch in diesem Jahr kommt.

    Zur Ergänzung:

    Ich habe weder eine zweite Staatsbürgerschaft, den Antrag auf die WBK habe ich persönlich mit allen erforderlichen Dokumenten (Sachkunde, Nachweis über sichere Aufbewahrung etc.) beim Landratsamt im September abgeben.