Nun mal keine Zweifel an der Weisheit und Güte unserer Vertretung, bitte. Das ist doch zumindest mittelbar der Verordnung gewordene Wählerwille(tm)?! Das mit den Glühlampen war ja ebenfalls alternativlos und hat sich zweifelsfrei bewährt.
Außerdem - betrifft uns das als richtige Freizeitsauger überhaupt? Und falls ja, wird das doch bestimmt nicht so schlimm, oder? Wir können ja anbieten, eine weniger starke Drosselung freiwillig vorzunehmen, dann trifft es nur die anderen. Vielleicht wird Freizeitsaugen ja noch olympisch.
[Satire]
Die Evaluierung ergab, dass mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen den überbordenden Übergriffen auf das Gemeinwohl nur unzureichend begegnet werden kann. Der vorhandene Regulierungskorridor muss daher nochmals und vor allem enger konturiert werden.
Nach Erwägung aller auf der Hand liegenden Gründe sowie der möglichen Handlungsoptionen wird das nachstehend beschriebene Regelungsvorhaben in den Maßnahmenplan aufgenommen und wegen der besonderen Priorität alsbald und dringlich behandelt.
Mit dem Regelungsvorhaben ist sicher zu stellen, dass ab dem 01. September 2018 nur noch 'Smart Hoovers' von Inhabern einer SBK nach vorherigem Ablegen einer Staubsauger-Sachkundeprüfung genutzt werden. Auf Grund des Gefährdungspotentials sind die Sauger in einem dazu einzurichtenden NSR zu registrieren, auf welches [geschwärzt], [geschwärzt], ..., sowie [geschwärzt] ohne Richtervorbehalt jederzeit über definierte Schnittstellen zugreifen können. Die Betroffenen sind über erfolgte Datenabfragen nicht zu informieren, jedoch sind die gesamten Personal- und Sachkosten des Verfahrens auf sie umzulegen.
Die Sauger sind im Übrigen jederzeit gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Um dies zu gewährleisten, sind die Sauger mit biometrischen Sicherungen auszustatten sowie bei Nichtbenutzung mit geeigneten Sicherungssystemen im Saugrohr zu versehen und in Behältnissen des Grades 4 oder höher gem. EN 1143-1 zu verwahren.
Die Einhaltung der Bestimmungen zur Aufbewahrung wird mittels anlassfreier unangekündigter kostenpflichtiger Kontrollen überprüft, die betroffenen Grundrechte und Grundfreiheiten werden insoweit eingeschränkt. Angesichts der Bedrohungslage ist eine sehr hohe Prüfdichte vorzusehen.
Straffreie Übergangsfristen, Erbenprivilegien und Sammler-SBK können nicht gewährt werden. Das Führen von Saugern außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum oder Saugstätte ist unter Strafe zu stellen; Anscheinssauger sind diesbezüglich Saugern gleichzustellen.
Über die vorstehenden Maßnahmen hinaus erscheint zur noch wirksameren Reduzierung der Schallleistungspegel eine progressive Besteuerung angezeigt. Der Staubsauger-Ausschuss wird sich dieses Themas alsbald annehmen und diesbezüglich einen zur Übernahme in die nationalen Normengefüge vorzusehenden Rechtsrahmen vorschlagen.
Ob Handstaubsauger mit einer Saugrohrlänge von weniger als 25 cm zukünftige als verbotene Sauger zu klassifizieren sind, ist nach Auswertung der Ergebnisse einer noch zu initiierenden Studie zu bewerten.
[/Satire]
Ja, auch hier wieder mal absurd getextet. Ich habe aber Angst, die Realität irgendwann nicht mehr überbieten zu können.
SCNR & sorry für OT