Der Vorstand sagt nein. Daher muss ich das so glauben.
Musst Du nicht...im Schützenwesen kann und muss man vieles hinterfragen wenn man interessiert ist und weiterkommen will.
In der Satzung des DSB steht:
§ 6 Mitgliedschaft
1. Dem DSB gehören unmittelbare Mitglieder, mittelbare
Mitglieder, Ehrenmitglieder und besondere
Mitglieder an.
2. Unmittelbare Mitglieder sind die folgenden Landesschützenverbände:
Badischer Sportschützenverband e. V.
Bayerischer Sportschützenbund e. V.
Schützenverband Berlin-Brandenburg e. V.
Brandenburgischer Schützenbund e. V.
Schützenverband Hamburg und Umgegend e. V.
Hessischer Schützenverband e. V.
Landesschützenverband Mecklenburg-
Vorpommern e. V.
Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.
Norddeutscher Schützenbund e. V.
Nordwestdeutscher Schützenbund e. V.
Oberpfälzer Schützenbund e. V.
Pfälzischer Sportschützenbund e. V.
Rheinischer Schützenbund e. V.
Schützenverband Saar e. V.
Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e. V.
Sächsischer Schützenbund e. V.
Südbadischer Sportschützenverband e. V.
Thüringer Schützenbund e. V.
Westfälischer Schützenbund e. V.
Württembergischer Schützenverband e. V.
Weitere Verbände können nur auf der Grundlage
der Aufnahmeordnung oder als besondere
Mitglieder i. S. v. § 6 Ziff. 5 in den DSB aufgenommen
werden.
3. Mittelbare Mitglieder des DSB sind die den unmittelbaren
Mitgliedern i. S. v. § 6 Ziff. 2 angehörenden
Untergliederungen und deren Mitglieder.
Und in den direkten Untergliederungen, den Landesverbänden, wird Dein Verein auch kein unmittelbares Mitglied sein, darunter folgen noch Bezirke und /oder Gaue und Kreise. Also wirst Du schon Mitglied in einem Landesverband/Bezirk oder Kreis sein, der Lehrgänge für dich als Mitglied anbietet.