(2) Ich will checks and balances. Die Ehrenamtlichen müssen letztlich die Zügel in der Hand behalten, und nicht die wenigen Hauptamtlichen alles machen lassen. So nach der Haltung des Regieungsdirektors im Ministerium: "wer unter mir Minister ist, ist mir egal!"
Umgekehrt müssen die hoffentlich professionell ausgebildeten und kompetenten Hauptamtlichen - ein anderer Poster hat zu Recht die die Vereinsmanager-Ausbildung erinnert - ihrerseits die Ehrenamtlichen anleiten und überwachen. Deshalb heißt es ja checks and balances, das ist wechselseitig. Wenn der Herr Präsident im Jahre 80.000,- € Reisespesen verbriete oder sich der Schatzsmeister regelmäßig selbst "Darlehen" aus der Verbandskasse gewährte, dann hat der Geschäftsführer das Präsidium zu informieren, und ggf. auch die StA.
Ich gebe dir Recht wenn es offensichtlich rechtswidrig ist (z.B. "Darlehen" ohne entsprechenden Beschluss eines entsprechend befugten Gremiums). Aber leider ist das Leben nicht immer so klar und einfach.
(3) Ganz falsch. Und warum es falsch ist, hast Du ja schon selbst völlig richtig oben ausgesprochen (unter [2]). Die Hauptamtlichen sind Arbeitnehmer des Verbandes insgesamt, nicht Leibdiener oder Lakaien des Präsidenten oder sonstjemandes. Ist insoweit strukturell nichts anderes als bei Beamten.
Da unterschätzt du aber die Position des (Lebenszeit-)Beamten ein wenig. Wenn der seinen Vorgesetzten "anscheißt" oder mittels Remonstration diesen umgeht, kann ihm Arbeitsplatzmäßig kaum was passieren. Schlimmstenfalls wird er ins Archiv umgesetzt, wenn sein Vorgesetzter die Angelegenheit schadlos übersteht.
Bei einem abhängig Beschäftigten sieht dieses ein "ganz klein wenig" anders aus. Wenn ich da einem Vorgesetzten ans Bein pinkeln will, muss ich mich darauf einstellen, dass der später mal mit nem scharfen Strahl zurück pinkelt, sofern er da noch Gelegenheit zu hat. Insofern wird da eine hauptamtliche Kraft sicher nur sehr dosiert gegen den ehrenamtlichen Arbeitgeber vorgehen. Das muss schon glasklar sein und das ist es im wahren Leben nur sehr selten.
(4) Genau diese Situation ist ein Problem. Und zwar ist das ÜBERALL in Vereinen und Verbänden ein strukturelles, rechtliches Problem, was nicht das geringste mit der jeweiligen "Person" der Kassenprüfer zu tun hat. Das ist so offensichtlich und selbstverständlich, dass ich es nicht zu erläutern brauche. Du weißt es nämlich selbst ganz genau.
(5) Völlig richtiger Befund. Ist aber nicht deutschlandtypisch, ist in USA und Afrika zumeist weit schlimmer.
Aber sicher hat das was mit der "Person" zu tun. Wenn ich den Straßenbauer (Arbeiter) (und nichts gegen die) als Kassen- und Rechnungsprüfer eines Verbandes wähle, darf ich mich nicht wundern, wenn dieser von einem Schatzmeister oder Geschäftsführer "hinters Licht geführt" wird. Wenn ich aber Leute vom Fach wähle, sollten diese fachlich in der Lage sein, gewisse Dinge zumindest ansatzweise zu erkennen und dann auf eine vertiefe Prüfung dringen. Wenn diese aber selbst einfachste rechtliche Dinge als "unproblematisch" durchlaufen lassen, weil der Schatzmeister ja schon so lange seine Sache gut gemacht hat, dann ist das ein Problem der "Person" und nicht der Position.
Beispiel: Zu meiner Anfangszeit im Vereinsvorstand war es noch üblich, dass Geldkonten (Sparbücher, Girokonten) als sogenannte Personenkonten geführt wurden, also auf den jeweiligen Posteninhaber liefen. Gründe waren zum einen die weniger aufwendige Umtragung bei Positionswechseln (solange der Schatzmeister nicht wechselte, musste nicht geändert werden, bei einem Konto einer juristischen Person muss bei jeder Änderung des BGB-Vorstandes bzw. der Vertretungspersonen eine Änderung vorgenommen werden) und die oft günstigeren Konditionen z.B. im Zinsbereich.
Wenn der Verein Glück hatte, gab es noch einen Zusatzvermerk im dem Sparbuch, dass das darauf befindliche Geld Eigentum des Vereins war. das war aber nur sehr selten der Fall. Starb nun der Kontoinhaber, fiel das Sparbuch zunächst rechtlich in die Erbmasse. Man war auf das Goodwill der Erben angewiesen oder musste über den Klageweg gehen. Daher sollte es heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese Geldkonten ausschließlich auf die juristische Person lauten. Trotzdem gibt es noch mehr als reichlich solcher Personenkonten. Hier müsste ein sorgsamer Kassenprüfer DEUTLICH die rechtlichen Risiken aufzeigen und auf Änderung dringen. Geschieht dieses nicht, ist es eindeutig ein Problem der betreffenden PERSON.
Die "formale Qualifikation" ist die Grundlage aber nicht die Lösung aller Probleme, Ein frisch gebackener Geselle / Meister ist auch mit Sicherheit nicht in der Lage in seinem Beruf die optimalen Leistungen zu bringen, dazu gehört noch eine erhebliche Portion Erfahrung. Aber nur Erfahrung ergibt meist wenig Perspektiven für die zeitgerechte Weiterentwicklung.
Du hast sicherlich nicht ganz Unrecht. Frage ist aber, wieviel Qualifikation muss ich verlangen oder kann ich einem Ehrenamtler zumuten. Bei größeren Vereinen oder gar Verbänden ist der Posten schon heute kaum noch von normalen Beschäftigten zu erledigen, da die Vielzahl der Termine in ein Arbeitsleben nur bei den wenigsten einzubauen ist. Wenn dann noch umfangreiche Schulungen besucht werden müssen, ist das Ganze nur noch was für Arbeitslose, Rentner und "vereinsamte Einzeltäter". Da wird man wohl zukünftig verstärkt auf hauptamtliche Vorstände gehen müssen, aber auch die wollen natürlich bezahlt werden. Von welchem Geld wohl ?
Die Verantwortung haben letztendlich wieder die Mitglieder auf allen Ebenen,die durch Ihre Vorstände (BGB) vertreten werden. Denn diese erteilen letztlich die Entlastung, und übernehmen dadurch auch wieder die Verantwortung für die "Juristische Person", was nach meiner Erfahrung vielen nicht bewusst ist. Hier fehlt wieder die Kenntnis durch mangelnde Aus- Fortbildung.
ABER sie übernehmen die Verantwortung nur in dem Rahmen, in dem ihnen ihre Erkenntnis auch abverlangt werden kann. Wenn also ein Gremium von 2 oder 3 Kassenprüfern eine ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung attestiert und keine anderweitigen Hinweise vorliegen, dass dem nicht so ist, darf der delegierte Vereinsvorstand auch durchaus ohne negative Rechtsfolge der Entlastung zustimmen.
Missachtet er aber gröblich seine Pflichten, u.a. das Lesen des versandten Kassenberichtes, aus dem bestimmte Auffälligkeiten zu ersehen gewesen wären, muss er sich dieses auch zurechnen und ggf. in die Haftung nehmen lassen.
Aber über eines sollten wir uns doch im klaren sein: Wenn wir in ALLEN Bereichen STRENG nach den Vorschriften agieren würden, könnten wir unseren Laden zumachen. Diese Verantwortung würden sich nur noch psychisch gestörte Leute antun. Von daher ist es manchmal besser, nicht alles zu wissen, dann kann man noch auf Unwissenheit plädieren, auch wenn dieses nicht vor Strafe schützt.
Aber wenn man bösgläubig gemacht wurde (und dazu zählt auch das Wissen aus diesen ganzen Lehrgängen
), steht man ja quasi schon mit 1 1/2 Beinen hinter den berühmten "schwedischen Gardinen".