Über die Bedürfnisfortbestehensbescheinigung gibt es übrigens ein Urteil des VG Köln, das durchaus weitere Beachtung verdient:
Az. 20 K 2819/15 vom 12.01.2017.
Das Gericht geht hier von einer Bescheinigung des Vereins aus. angelehnt an Ziffer 4.4 der WaffVwV.
Carcano