EU Datenschutzgrundverordnung im Verein

  • Leider nicht ganz unwahr. Sonst hätten wir nicht den hohen Bestand auf schwarzer WBK.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wenn es eine echte mit Amnestie verbundene Anmeldemöglichkeit gäbe (wie 1972, 1976, und 1990 fürs Betrittsgebiet), dann würden *viele* Waffen auftauchen und in legalen, kontrollierten Bestand überführt werden können. Aber dafür ist der Gesetzgeber zu dumm oder zu borniert, :(

  • Irgendwann schaltet der normale Mensch einfach ab und sagt sich: "Die können mich alle mal!" [...] Und genau das passiert millionenmal.

    Man musste sich ja bisher auch überlegen, welche Daten man auf welcher Grundlage erhebt und verarbeitet, welchen Schutzbedarf diese besitzen, etc. Gerade in Deutschland ändert sich eigentlich recht wenig. Klar, einige Dokumente müssen überarbeitet werden, aber dafür hatte man jetzt auch immerhin zwei Jahre Zeit. Also warum jetzt dieser Aufschrei?

    [...] meiner - ganz unmaßgeblichen Meinung nach - und nach fast 8 Monaten wöchentlicher Sitzungen mit hochkrätigen Facheuten bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass es fast unmöglich ist bzw. die Kapazitäten jeden normalen Vereines (und der meisten Kleinunternehmer) sprengt, die EU-DSGVO in der jetzigen Form vollständig rechtskonform umzusetzen.

    Nicht herumnörgeln, sondern loslegen. Sollte man wirklich damit überfordert sein, seine Arbeitsweisen und die zugehörige Dokumentation vom BDSG auf die DSGVO anzupassen, hätte man sich einfach Hilfe holen können, hätte, denn aktuell dürfte wohl jeder, der sich mit dem Thema halbwegs auskennt gut ausgelastet sein, so dass man jetzt wohl oder übel selbst ran muss.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Nicht herumnörgeln, sondern loslegen. Sollte man wirklich damit überfordert sein, seine Arbeitsweisen und die zugehörige Dokumentation vom BDSG auf die DSGVO anzupassen, hätte man sich einfach Hilfe holen können, hätte, denn aktuell dürfte wohl jeder, der sich mit dem Thema halbwegs auskennt gut ausgelastet sein, so dass man jetzt wohl oder übel selbst ran muss.

    Im Moment kann jeder A.... damit eine goldene Nase verdienen. Wirklich einen echten Nutzen für die Menschen wird es keinen haben.

  • Hallo Leute,

    jetzt ist genug geschimpft. Schauen wir wieder nach vorne. Es sind einfach noch zu viele Unsicherheiten zur Umsetzung der DSGVO in der Praxis enthalten.

    Wenn z.B. in einer Siegerliste nur der Vor- und Nachname und noch Verein enthalten ist, so kann man schon mal diskutieren, ob der Schütze dadurch "identifizierbar" ist und auf seine Löschung beharren und diese gerichtlich durchsetzen kann.

    Vom BSSB gibt es auch eine Hilfestellung:

    https://www.bssb.de/verband-blog/1…verordnung.html

    Erledigen wir zunächst die Hausaufgaben.

    https://www.bssb.de/datenschutz/se…der-ds-gvo.html

    "Die kleinsten Sünder tun die größte Buße" (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Viele Grüße

    Konrad

  • Wenn z.B. in einer Siegerliste nur der Vor- und Nachname und noch Verein enthalten ist, so kann man schon mal diskutieren, ob der Schütze dadurch "identifizierbar" ist und auf seine Löschung beharren und diese gerichtlich durchsetzen kann.

    Warum diskutieren, einfach abwarten.

  • Warum diskutieren, einfach abwarten.

    Ja, ich gebe dir recht. Man wird abwarten, aber wenn der Fall eintritt, braucht man eine Antwort.

    Da meinte ich, dass dies für mich nicht automatisch heißt, dass er damit in sämtlichen Siegerlisten, Vereinsauswertungen etc. gelöscht werden muss.

  • Wenn z.B. in einer Siegerliste nur der Vor- und Nachname und noch Verein enthalten ist, so kann man schon mal diskutieren,

    (1) ob der Schütze dadurch "identifizierbar" ist
    (2) und auf seine Löschung beharren und diese gerichtlich durchsetzen kann.

    (1) Ja. Keine Frage der Diskussion.
    (2) Nein.

    Carcano

  • Oliver,

    jetzt könnte man Dich natürlich fragen warum Ihr sowas in Brüssel produziert, aber das waren sicher wieder nur die anderen, das kenne ich auch so aus meinem Verband.

    .

    Konrad,

    Teilweise unmöglich umzusetzende Vorgaben sind nun wirklich nichts neues und der Spruch von dem Bein im Gefängnis als Vereinsmitarbeiter kenne ich auch schon von Jugend auf und eingesperrt wurden nur solche, die auch als "Normalos" eingerückt wären.

    Ändern werden wir in den Vereinen in denen ich Einblick habe, außer der Übermittlung der entsprechenden Belehrungen wohl nichts müssen.

    Da meinte ich, dass dies für mich nicht automatisch heißt, dass er damit in sämtlichen Siegerlisten, Vereinsauswertungen etc. gelöscht werden muss.

    Das wird uns dann das Gericht sagen, vielleicht werden wir dann auch nur noch auf selbstauflösendes Papier drucken. Carcano hat schon recht wenn er oben von wichtigeren Problemen schreibt.

    Karl

  • 1983: ich kann nicht offen reden, meine Wohnung ist evtl verwanzt –

    2018: Wanze! Bestell mir eine Pizza!

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  • 1983: ich steh im Telefonbuch

    2018: Woher hast du meine Nummer?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Man musste sich ja bisher auch überlegen, welche Daten man auf welcher Grundlage erhebt und verarbeitet, welchen Schutzbedarf diese besitzen, etc. Gerade in Deutschland ändert sich eigentlich recht wenig. Klar, einige Dokumente müssen überarbeitet werden, aber dafür hatte man jetzt auch immerhin zwei Jahre Zeit. Also warum jetzt dieser Aufschrei?

    Nicht herumnörgeln, sondern loslegen. Sollte man wirklich damit überfordert sein, seine Arbeitsweisen und die zugehörige Dokumentation vom BDSG auf die DSGVO anzupassen, hätte man sich einfach Hilfe holen können, hätte, denn aktuell dürfte wohl jeder, der sich mit dem Thema halbwegs auskennt gut ausgelastet sein, so dass man jetzt wohl oder übel selbst ran muss.

    Das kann ich dir sagen: Weil es nicht mit dem Überlegen getan ist sondern einer speziellen Dokumentation bedarf.

    Und sag mir bitte jetzt nicht, dass das bisher auch schon genauso nach BDSG geregelt sei und dass es alles kein großes Problem sei.

    WENN dem so ist, dann frage ich mich nämlich, warum es bis heute nach keinen vernünftigen Leitfaden der Datenschutzbeauftragten für Vereine gibt. Da bastelt man nämlich jetzt noch dran, zumindest hier in NRW, nachdem das Thema ja erst seit 2 Jahren bekannt ist und so sicher kommen würde wie Weihnachten.

    Wenn man nicht gerade Rechtsanwalt, Verwaltungsmitarbeiter oder Geschäftsführer ist, ist das Ganze ziemlich monströs zusammen mit dem ganzen anderen Kram, den man ja eh beachten muss als Vereinsvorstand.

    Dazu kommt auch das Recht auf Vergessen, also die Rückwirkung. Das war bisher nicht so und dürfte dann noch einigen Aufwand verursachen, je nach Einzelfall.

    Wichtig ist auch, dass man zumindest nach außen keine Angriffsfläche bietet (Stichwort: Kontaktformular, Abmahnanwälte), damit man es nicht erst auf ein Gerichtsverfahren und eine mögliche wohlwollende Beurteilung ankommen lassen muss. Ich kann meine Zeit nämlich besser verbringen als über Schreiben an Gerichte.

    Wenn z.B. in einer Siegerliste nur der Vor- und Nachname und noch Verein enthalten ist, so kann man schon mal diskutieren, ob der Schütze dadurch "identifizierbar" ist und auf seine Löschung beharren und diese gerichtlich durchsetzen kann.

    Bezüglich der Identifizierbarkeit kann ich dir da raus helfen. Zumindest für NRW hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LDI) dieses schon bejaht und einem Schützen ein Recht auf Anonymisierung eingeräumt (Trotz Generalklausel in den Wettkampfausschreibungen). Insofern gehe ich davon aus, dass dieses bei dem Löschungsantrag nicht anders beurteilt wird, nur wesentlich mehr Aufwand bedeutet, sofern die Listen als PDF's oder in html vorliegen. Lediglich ne Datenbanklösung, die die Listen jeweils aktuell generiert, dürfte hier mit wenig Aufwand zu berichtigen sein.

  • Es gibt offenbar nur zwei Extreme, so könnte es einem erscheinen:
    - einerseits diejenigen, die sich eh noch nie um Datenschutz gekümmert haben ("Tünnef un Tüddelkram!)" und "jetzt erst recht nicht!" (auf Schwäbisch: "etz grad met Fleiß net !",

    - und andererseits die alles übertreibenden Hysteriker (in diesem Thread z.B. Mathesar), von denen es bei einigen nur Wichtigtuerei ist, und ein gewisser Teil auch unmittelbares Profitinteresse an der Erzeugung von Hysterie und Exaggeration hat.

    Ja, es gibt Bereiche, wo der Aufwand deutlich höher werden wird, und dort nicht ganz ohne Grund (z.B. Gesundheitswesen, vor allem wo "big data" verarbeitet werden). Der normale Vereinssport gehört in den allermeisten Fällen nicht dazu. Worauf ja auch die Landesdatenschutzbeauftragten zu Recht beruhigend hinweisen.
    Hier müssen ein paar Mindestanforderungen erfüllt werden, und das ist so schwer und so aufwendig nicht. Aus den Handreichungen, die hier verlinkt worden sind, lässt sich schon einiges ersehen.

    Carcano

  • Bezüglich der Identifizierbarkeit kann ich dir da raus helfen. Zumindest für NRW hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LDI) dieses schon bejaht und einem Schützen ein Recht auf Anonymisierung eingeräumt (Trotz Generalklausel in den Wettkampfausschreibungen). Insofern gehe ich davon aus, dass dieses bei dem Löschungsantrag nicht anders beurteilt wird, nur wesentlich mehr Aufwand bedeutet, sofern die Listen als PDF's oder in html vorliegen. Lediglich ne Datenbanklösung, die die Listen jeweils aktuell generiert, dürfte hier mit wenig Aufwand zu berichtigen sein.

    Die zweite Meinung eines Juristen zu der Frage und sicher hat einer Recht, nur wer?

  • Zumindest für NRW hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LDI) dieses schon bejaht und einem Schützen ein Recht auf Anonymisierung eingeräumt (Trotz Generalklausel in den Wettkampfausschreibungen).

    Das bestreite ich jetzt einfach einmal (warum? weil ich die Kompetenz dazu habe :) ) und ich denke, wenn man sich den ganz konkreten Fall einmal genau anschaute, würde er sich deutlich anders ausnehmen als in dieser Stille-Post-Version. Wie es bei der Nacherzählung von Rechtsfällen fast immer der Fall ist. *Lächel*

    In der Tat lassen sich gewisse Einzelkonstellationen denken, wo möglicherweise ein Nichtnennungsanspruch begründet werden kann, nämlich etwa bei Disqualifizierungen, wo der Betroffene eine gesamtöffentliche "Prangerwirkung" behaupten würde, die weit über den Kreis der selbst am Wettkampf Beteiligten hinausgeht. Anders als bei Ergebnissen und Plazierungen haben Dritte (potentielle und tatsächliche Teilnehmer) nämlich an der Kenntnis eines Disqualifizierungsgrundes u.U. ein deutlich geringeres Interesse. Wieder anders dann natürlich bei der Nennung von herausgehobenen Ereignissen. Wer bei einer DM auf den vorderen Plätzen wegen Dopings disqualifiziert wird, der wird seinen Namen zu Recht in der Presse sehen.

    Wohlgemerkt: ich will keineswegs leugnen, dass es im Datenschutzvollzug auch mal die eine oder andere durchgeknallte Spinnerei geben kann. Aber es ist wesentlich wahrscheinlicher, dass es es hier ganz besondere Gründe gab, wenn der Fall denn überhaupt so stimmt...

    Carcano

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (26. April 2018 um 10:54)

  • Hmmm....ich wußte gar nicht, das Carcano ein Datenschutzrechtler ist...bisher nahm ich an, dass die Schwerpunkte woanders liegen. Aber eines ist immer wieder bemerkenswert, dass gerade Rechtsanwälte geltendes Recht manchmal richtig locker nehmen.

    Im Zweifelsfall nimmt man einfach den Gesetzestext zur Hand und wird schnell feststellen, dass es drei Ausnahmetatbestände gibt, keiner davon ist auf einen Verein gemünzt. Insofern würde ich jetzt eher annehmen, das der Landesdatenschutzbeauftragte näher an der richtigen Interpretation liegt.

    Aber das mag ganz hinten, in Freiburg ganz anders aussehen...

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Aber eines ist immer wieder bemerkenswert, dass gerade Rechtsanwälte geltendes Recht manchmal richtig locker nehmen.

    Wie sollen sie es auch behandeln wenn es darum geht:

    Die EU-DSGVO ist ein weltfremdes Monstrum, dass in Praxi gar nicht gemäß den Buchstaben des Gesetzes umzusetzen ist. Es versetzt praktisch jeden, der auch nur im Ansatz etwas damit zu tun hat in einen rechtlichen Graubereich. Gleichzeitig ist es mit immensen Größenordnungen strafbewehrt, das neue, absurde Verständnis weltfremder Politiker.

  • Das bestreite ich jetzt einfach einmal (warum? weil ich die Kompetenz dazu habe :) ) und ich denke, wenn man sich den ganz konkreten Fall einmal genau anschaute, würde er sich deutlich anders ausnehmen als in dieser Stille-Post-Version. Wie es bei der Nacherzählung von Rechtsfällen fast immer der Fall ist. *Lächel*

    Wohlgemerkt: ich will keineswegs leugnen, dass es im Datenschutzvollzug auch mal die eine oder andere durchgeknallte Spinnerei geben kann. Aber es ist wesentlich wahrscheinlicher, dass es es hier ganz besondere Gründe gab, wenn der Fall denn überhaupt so stimmt...

    Du darfst gerne bestreiten und die Kompetenz haben. Ich habe das Wissen und zwar nicht (nur) über den Datenschutz sondern den betreffenden Einzelfall. Ich brauche mir damit weder Dinge zusammen reimen noch auf das Hörensagen oder die Stille-Post-Version reagieren, Ich kenne den Schriftverkehr und kann dir versichern, es gab keine besonderen Gründe, außer das der betreffende Schütze seinen Namen nicht in der Liste lesen wollte (und dieses damit auch niemand anders können sollte. Es war auch kein besonderer Name (der einen eindeutigen Rückschluss zulassen würde) und der Verein hatte mehr als 5 Mitglieder, auch keine besonderen Rückschlüsse) Aber letztlich war das Ganze auch wieder ein Beispiel für die allgemeine These: Frage zwei Juristen und du bekommst 3 Meinungen. Ich weiß, dass man das Ganze aus datenschutzrechtlicher Sicht auch anders sehen kann, aber der zuständige Jurist beim LDI NRW incl. seiner Vorgesetzten waren zu keinem Umdenken bereit. Und einen Prozess wollte man wegen diesem Einzelfall seinerzeit nicht anstrengen, zumal dann ja der nächste Spruch zieht: Vor Gericht und auf hoher See bist du...... .;)

    Und das er stimmt, kannst du u.a. daran erkennen, dass es in unserem Sportprogramm für die Meisterschaften inzwischen eine Anonymisierungsfunktion gibt, indem in diesen Fällen dort eine Ziffernfolge eingesetzt wird, wenn ein entsprechendes Häkchen gesetzt wird.:P

    Was sagst du nun ?

  • Ja, das stimmt, Karl: Juristen - im Gegensatz zu sich aufblasenden und bramarbasierenden Laien - wisssen, was rechtlich ernst zu nehmen ist und was nicht. :)

    Ergaenzend auch noch an Schmidtchen: Du hast eklatant unrecht und Dir wird in dieser Sache - anders als in vielen anderen - auch niemand glauben; also versuchs nicht. Diese rechtliche Frage ist seit gut 10 Jahren endgueltig geklaert und auch allgemein anerkannt; und zwar nicht nur innerhalb des DSB (Garmeisters ausfuehrliche schriftliche Ausarbeitung dazu steht im Netz), sondern im gesamten Bereich des DOSB. Causa finita.

    Carcano

    2 Mal editiert, zuletzt von Carcano (26. April 2018 um 14:10)