Hallo Leute,
ich trage mich mit dem Gedanken eine zweite KK- Pistole zu erwerben. Bekomme ich die vom DSB BSSB genehmigt? Ist es aussichtslos?
Also ich schiesse in einem BSSB Verein SpoPi und in einem anderen BSSB Verein SpoPi Auflage und bin in beiden Vereinen Mitglied.
Nun ist es so, daß ich zwei LPs benutze. Eine leichte Steyr LP für freihändig und eine schwere Steyr LP für Auflage. Ebenso eine FP Steyr schwer für Auflage und eine leichte Hämmerli 150 für freihändig. Jetzt hab ich mir überlegt eine zweite GSP zu kaufen und die dann leicht freihändig und dann schwer mit Auflage- Rink Griff als Auflage- Waffe zu verwenden .
Was glaubt ihr, komm ich mit dem Bedürfnisantrag durch, oder läst das gegenwärtige Waffengesetz das nicht zu!? Weil eine .22 lr ist ausreichend?
Ich schiesse freihändig bis Gaumeisterschaft und Auflage auf Landesebene.
Gruß Peter