• Hallo Leute,

    ich trage mich mit dem Gedanken eine zweite KK- Pistole zu erwerben. Bekomme ich die vom DSB BSSB genehmigt? Ist es aussichtslos?

    Also ich schiesse in einem BSSB Verein SpoPi und in einem anderen BSSB Verein SpoPi Auflage und bin in beiden Vereinen Mitglied.

    Nun ist es so, daß ich zwei LPs benutze. Eine leichte Steyr LP für freihändig und eine schwere Steyr LP für Auflage. Ebenso eine FP Steyr schwer für Auflage und eine leichte Hämmerli 150 für freihändig. Jetzt hab ich mir überlegt eine zweite GSP zu kaufen und die dann leicht freihändig und dann schwer mit Auflage- Rink Griff als Auflage- Waffe zu verwenden .

    Was glaubt ihr, komm ich mit dem Bedürfnisantrag durch, oder läst das gegenwärtige Waffengesetz das nicht zu!? Weil eine .22 lr ist ausreichend?

    Ich schiesse freihändig bis Gaumeisterschaft und Auflage auf Landesebene.

    Gruß Peter

  • Nach dem Waffengesetz gibt es hier keine Probleme.
    Aber die Sachbearbeiter in den DSB-Bezirken haben wohl eine interne Regelung,
    dass ein Mitglied keine 2 Selbstlader des gleichen Kalibers braucht.
    Wie du es hier geschildert hast, scheint es aber doch logisch...
    Ich würde mal den Sachbearbeiter für die Waffenbefürwortung telefonisch kontaktieren
    und ihm das so erklären!

    Wenn der Bezirk dir den weiteren Bedarf bescheinigt, dann wird die Behörde ihn auch eintragen.

  • Bedürfnis stellt der Landesverband aus, nicht der Bezirk. Das Schlüsselwort lautet "erforderlich", und da fällt nach allem was man so hört "Bequemlichkeit" (nicht umbauen wollen zwischen Disziplinen) eher nicht darunter. Aber Ultrahorst hat recht, einfach mal den Zuständigen beim BSSB anrufen und das Anliegen erklären, er wird dann sagen ob er das anerkennt oder nicht:

    Zuständiger für die Bearbeitung der Anträge von Bedürfnisbescheinigungen im BSSB

  • Gerade noch gefunden:

    2.4 Definition des Begriffes „erforderlich“

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit ist zu prüfen, ob die beantragteWaffe

    für den Antragsteller zur Ausübung seines Sportes notwendig ist.

    Grundsätzlich wird pro Disziplin das Bedürfnis für eine Waffe bestätigt.

    Das wäre ja sehr positiv, da Du die beiden KK-Waffen ja für unterschiedliche Disziplinen einsetzen willst. Deine Chancen stehen nach dem Dokument sehr gut. :)

  • Das wäre ja sehr positiv, da Du die beiden KK-Waffen ja für unterschiedliche Disziplinen einsetzen willst. Deine Chancen stehen nach dem Dokument sehr gut.

    Naja nicht zwangsläufig. Stapi und Spopi sind auch unterschiedliche Disziplinen und man bekommt nicht zwingend zwei Waffen. Am besten ist es mit dem Zuständigen beim Landesverband zu reden. Ich würde noch auf sportliche Erfolge verweisen. Könnte helfen...

  • Sorry @Bastian,

    wenn die Definition beim BSSB so ist, wie sie ist, dann nimmt man diese erfreut zur Kenntnis und nölt daran nicht auch wieder ohne Not dran rum und noch weniger versucht man dann da auch noch wieder ein Schüppchen draufzulegen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - lehnt das Bedürfnisprinzip in dieser verschärften Form grundsätzlich ab

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (15. Dezember 2018 um 00:02)

  • wenn die Definition beim BSSB so ist, wie sie ist, dann nimmt man diese erfreut zur Kenntnis und nölt daran nicht auch wieder ohne Not dran rum und noch weniger versucht man dann da auch noch wieder ein Schüppchen draufzulegen.

    Zugegeben, beim BSSB würde ich es ohne weitere Schippen aufzulegen (z.B. Verweis auf sportliche Erfolge) probieren. Aber erst einmal fragen ohne gleich Gebühren für einen Antrag zu bezahlen schadet sicher nicht.

    In anderen Verbänden blitzt man bei der Beantragung kalibergleicher Waffen leider schneller ab als man piep sagen kann. Da wird es als zumutbar erachtet, die Pistole (Griff etc.) zwischen den Disziplinen umzubauen oder auch mit einer Sportpistole Schnellfeuerpistole zu schießen. Teilweise bekommen dort, wenn überhaupt, nur Kaderschützen und/oder Teilnehmer der DM ein Bedürfnis für eine zusätzliche, kalibergleiche Waffe ausgestellt. Ich finde das nicht vorteilhaft und lehne solche zusätzlichen Hürden, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, ab.

  • In anderen Verbänden blitzt man bei der Beantragung kalibergleicher Waffen leider schneller ab als man piep sagen kann. Da wird es als zumutbar erachtet, die Pistole (Griff etc.) zwischen den Disziplinen umzubauen oder auch mit einer Sportpistole Schnellfeuerpistole zu schießen.

    Weshalb ich ernstlich überlege, mir als SpoPi eine Schnellfeuer-optimierte Waffe zu kaufen (MG2E RF oder Pardini SP) - die Kompromisse sind so herum wohl geringer als mit einer präzisionsoptimierten Waffe Schnellfeuer zu schießen. Sonst wäre es ein no-brainer und es würden zwei jeweils optimierte Waffen werden (wobei ich mir die RF erstmal sparen würde - erstmal Schießen lernen :-)).

  • wenn die Definition beim BSSB so ist, wie sie ist, dann nimmt man diese erfreut zur Kenntnis und nölt daran nicht auch wieder ohne Not dran rum und noch weniger versucht man dann da auch noch wieder ein Schüppchen draufzulegen.

    Zitat

    grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind möglich), während es in der Umgangssprache eher in der Bedeutung immer, aus Prinzip (keine Ausnahmen) verwendet wird.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache

    Nur weil hier nicht jeder User die Quelle für nicht zitierfähig betrachtet ist jeder Beitrag falsch.

    Einfach mal beim Verband anfragen mag je für viele zu einfach sein.

  • Hy,

    ich habe hier in Bawü das ohne Probleme beim Landesverband genehmigt/befürwortet bekommen.

    Habe den Antrag geschickt und noch ein kleines Begleitschreiben das ich einer zweite KK als Ersatz für Sportwettbewerbe haben wollte. Konnte entsprechende Trainingsnachweise, Startkarten und Ergebnisse vorlegen.
    Wurde ohne Rückfrage binnen zwei Wochen genehmigt.

    Auf der Behörde gab es auch keine Probleme.

    Gruss

    Dirk

  • Auf der Behörde gab es auch keine Probleme.

    Die Behörde folgt exakt der Eintragung des Landesverbands. Zickig werden die nur wenn dein Führungszeugnis nicht sauber ist.

    Es dürfte einen Unterschied machen ob Kreismeisterschaft mit 220 Ringen oder DM 10. Platz...

    Vermutlich schon. Wäre aber auch ok.

  • Vermutlich schon. Wäre aber auch ok.

    Ich bevorzuge saubere (vereinheitlichte, sportlich nachvollziehbare, veröffentlichte) Kriterien statt Willkür und Nasenfaktor (alias "freier Ermessensspielraum"). Habe ich aber noch nicht gesehen. Und deshalb sind solche "ich hab aber bekommen" Aussagen ohne konkrete Zahlen und Fakten (welche Wettbewerbe, wie oft, Platzierung, ...) selbst als Datenpunkt für eine Einschätzung wenig Wert.

  • Hy,

    ich habe hier in Bawü das ohne Probleme beim Landesverband genehmigt/befürwortet bekommen.

    Habe den Antrag geschickt und noch ein kleines Begleitschreiben das ich einer zweite KK als Ersatz für Sportwettbewerbe haben wollte. Konnte entsprechende Trainingsnachweise, Startkarten und Ergebnisse vorlegen.

    Ich bevorzuge saubere (vereinheitlichte, sportlich nachvollziehbare, veröffentlichte) Kriterien statt Willkür und Nasenfaktor (alias "freier Ermessensspielraum"). Habe ich aber noch nicht gesehen. Und deshalb sind solche "ich hab aber bekommen" Aussagen ohne konkrete Zahlen und Fakten (welche Wettbewerbe, wie oft, Platzierung, ...) selbst als Datenpunkt für eine Einschätzung wenig Wert.

    Tja, man muss sich halt darauf einstellen, ob's einem gefällt oder nicht.

    Letztlich muss man versuchen, die genau Regelung seines LV heraus zu bekommen. Einige Verbände haben ihre Kriterien ja in Richtlinien veröffentlicht. Und auch unbestimmte Rechtsbegriffe kann man auslegen. Man sollte nur nicht der Meinung sein, dass sei ein Selbstläufer, man habe schließlich ANSPRUCH auf diese Waffe. Das dürfte der falsche Ansatzpunkt sein. Aber gerade bei einer KK-SpoPi sollte es bei den meisten Kriterien Ansatzpunkte für eine nachvollziehbare Begründung geben.

  • Die Befürworter in den Landesverbänden haben ihre Richtlinien, an die sich sich halten müssen!

    Mir wurden z.B. in den ersten 18 Monaten nach Sachkundeprüfung
    .22

    .357 Mag
    .44 Mag

    .45 ACP

    9mm
    bewilligt, aber einen .22er Revolver gibt es nicht!

  • ....haben ihre Richtlinien, an die sich sich halten müssen!

    .....aber einen .22er Revolver gibt es nicht!

    Im BDS ist ein .22er Revolver NOTWENDIG z.B. für Fallscheibenschießen 25m, auch wenn man eine .22er Pistole hat (andere Wertungsklasse). Und andersrum.

    Ja, kommt 100%ig auf den jeweiligen Dachverband an.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich bevorzuge saubere (vereinheitlichte, sportlich nachvollziehbare, veröffentlichte) Kriterien statt Willkür und Nasenfaktor (alias "freier Ermessensspielraum"). Habe ich aber noch nicht gesehen.

    Hoffen wir doch dass die eindeutigen Regeln in der nächsten Zeit nicht kommen. Schon weil wie die letzten durch die EU geschaffenen Regeln kaum Verbesserungen für die Allgemeinheit erwarten lassen, oder glaubst Du wirklich dass eine neue Regelung nur die Zuckerl aus den verschiedenen Staaten zum Gesetz macht?

    Und deshalb sind solche "ich hab aber bekommen" Aussagen ohne konkrete Zahlen und Fakten (welche Wettbewerbe, wie oft, Platzierung, ...) selbst als Datenpunkt für eine Einschätzung wenig Wert.

    Da hast Du natürlich recht, nur kennen halt mal nur wenige Unbeteiligte den genauen Sachverhalt der bei einem anderen User zu den manchmal unverständlichen Regelungen geführt hat.

  • Ich bevorzuge saubere (vereinheitlichte, sportlich nachvollziehbare, veröffentlichte) Kriterien statt Willkür und Nasenfaktor (alias "freier Ermessensspielraum"). Habe ich aber noch nicht gesehen

    Hallo Parallax,

    ja schön, nur es menschelt überall, die Handhabung ist teils von Bundesland zu Bundesland, von Amt zu Amt und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Wenn es auch nicht sein sollte!

    Ist aber die Realität, und somit gibt es keine klare Aussage, dazu kommt in den Gesetzen und Auslegungen ist Bewegung drin. Neue Urteile, neue Durchführungsbestimmungen etc tun Ihr übriges.

    Du wirst für Deine Situation alles ausloten müssen, und je kleverer Du Dich dabei anstellst je Zielführender wird es.

    no.limits

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz