• Da Waffenschränke in Deutschland meines Wissens nicht bei den Waffenbehörden registriert sind,

    Da irrst du. Zumindest in meinem Kreis sind alle von LWB genutzte Waffentresore bei der zuständigen Behörde registriert, mit Bild offen, Bild geschlossen und Bild vom Typschild.

    Somit hat zumindest meine Waffenbehörde den Überblick, ob ich mir noch "heimlich" nach dem Stichtag einen A-Tresor hingestellt haben könnte. Und genau nur die "angemeldeten" Tresore alter Bauart darf ich zur Lagerung erlaubnispflichtiger Waffen weiterbenutzen und ggf. vererben.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ein wirklich treffendes sicher auch alltägliches vieleicht doch noch nicht vorgekommenes Beispiel, auch wenn die Waffenschränke nicht registriert sind dürften sie mit Seriennr. Kaufnachweis oder Foto in vielen Fällen bei der Behörde bekannt sein.

    und in vielen Fällen deshalb kaum festgestellt werden kann, in wessen Eigentum sich der Tresor befand

    Du hast vermutlich noch nie geerbt?

    Da ich nur 5 Kurzwaffen haben werde reicht mir ein Widerstandsklasse 0 Schrank aus habe ich mittlerweile recherchiert. Werde ich bei vielen Fragen demnächst auch einfach mal tun bevor ich sie hier stelle ;)

    Bei einer eigenen Recherche werden Dir aber kaum so viele nicht gestellte Fragen beantwortet.

  • Und genau nur die "angemeldeten" Tresore alter Bauart darf ich zur Lagerung erlaubnispflichtiger Waffen weiterbenutzen und ggf. vererben.

    Nein, das stimmt so nicht.
    Du hast allerdings die Darlegungsobliegenheit, dass Du einen bestimmten Tresor / Waffenschrank auch schon vorher besessen und in Nutzung gehabt hättest. So einen Fall führe ich gerade. Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen sind auch da.

    Carcano

  • Du hast allerdings die Darlegungsobliegenheit, dass Du einen bestimmten Tresor / Waffenschrank auch schon vorher besessen und in Nutzung gehabt hättest.

    Und anschließend bekommst du ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen § 36 Abs. 3 und 4 alter Fassung, da du der Behörde nicht schon früher die ordnungsgemäße Aufbewahrung nachgewiesen hast, da dieses bei Gesetzeseinführung eine Bringschuld des Waffenbesitzers und keine Holschuld der Behörde war ?

  • Wo steht denn da, dass man aktiv auf die Behörde zugehen muss?

    Wenn man erlaubnispflichtige Waffen besitzt oder dies beantragt und nach der Aufbewahrung gefragt wird, muss man in Deutschland die Information wohl im angemessenen Rahmen liefern.

    Aber ungefragt muss (!) ich das nicht angeben. Und woraus da bei Kooperation eine Strafe resultieren sollte kann ich nicht erkennen.

  • Nein, bekommt er nicht.

    Nachdem die Zuständigkeit für die Owi-Verfahren bei den Verwaltungsbehörden liegt bin ich da nicht so sicher, Die "Juristen" in der Verwaltung sind zu allem fähig.

    Zu einem Bußgeld wird es allerdings kaum reichen.

  • Hallo,

    fehlt eigentlich nur noch die Frage nach dem Aufbewahrungsort für den Tresorschlüssel. Und nein, einer mit Zahlenschloss kommt nicht in Frage.

    Da ich mit meiner Frau in einer Wohnung lebe, wo verstaue ich den Schlüssel?

    gruesse

  • Deine Optionen werden dir nicht gefallen ;).

    Option 1: Schlüssel ist ständig am Mann

    Option 2: Ebenfalls in einem Tresor mit zB einem Zahlenschloss (muss nicht die gleiche Sicherheitsklasse haben). Klingt komisch, ist aber so. Vorher mit der Behörde klären.

    Option 3: Bankschliessfach

  • Da ich mit meiner Frau in einer Wohnung lebe, wo verstaue ich den Schlüssel?

    An einem sicheren Ort, wo kein Nichtberechtigter Zugriff drauf hat. WO das genau ist, sagt dir niemand. Nur später der Richter, wenn es doch einen Zugriff drauf gab, dann weiß der, dass der Ort nicht sicher war. ;)

    Aus meiner Sicht führt auf Dauer kein Weg an einem Zahlenschlosstresor vorbei, wenn man sich vor unseligen Diskussionen schützen will.

  • Z.B. habe ich meinen 1ten Schlüssel an meinem Schlüsselbund und der ist immer in meiner Hosentasche. Den zweiten hat ein anderer WBK-Inhaber in seinem Tresor liegen. So kommen weder meine Frau noch die Kinder an/in meinen Tresor.

  • Erarchte ich als sehr akzeptabel.

    Zählt, wenn was schiefgelaufen ist aber auch nicht.

    Man gibt ein Schweinegeld für sein Hobby aus und streitet sich dann um den kleinen günstigen Tresor mit Zahlenschloss, der problemlos von offizieller Stelle akzeptiert wird. Stattdessen bastelt man sich Lösungen zurecht, die oft auch gut klingen, aber in erster Linie bei den meisten den Tresor mit Codeschloss einsparen sollen.

    Ich frag mich auch wer trägt freiwillig einen Waffenschrankschlüssel dauerhaft "am Mann"? Ich bin froh wenn ich bis auf 1-Taschentücher und nen kleines Brillenputztuch meine Taschen leer habe.WIe viel Vereinsoffizielle tragen ihre Schlüssel immer "am Mann" und wenn der Schlüssel rausgeben wird, muss man ihn erst herbeiholen.

  • Denn ein Schlüssel ohne Namen/Hinweis auf das passende Schloss ist nichts wert.

    Naja, üblicherweise werden Doppel-Bart-Schlüssel mit langem Schaft verwendet und die sind schon recht auffällig/eindeutig.

    Und wenn Sohnemann Papas Schlüsselbund findet, weil es eben nicht permanent gegeben ist, dass der Waffenberechtigte durchgehend die Gewalt über den Schlüssel hat, wenn man diesen an der Hose festmacht, um seinem besten Kumpel Papa´s Knarren zu zeigen, kann er einen Doppelbartschlüssel recht schnell zuordnen.

    Ich jedenfalls habe mich dagegen entschieden einen Schlüssel am Mann zu tragen. Da ich einen Sohn habe, der alles was Papa macht super interessant findet, und ich nicht gewährleisten kann ununterbrochen Gewalt über den Schlüssel zu haben (da ich durchaus ab und zu mal duschen oder schlafen gehe oder sogar mal einfach die Kleidung wechsel und den Schlüssel vergessen könnte).

  • Option 2: Ebenfalls in einem Tresor mit zB einem Zahlenschloss (muss nicht die gleiche Sicherheitsklasse haben). Klingt komisch, ist aber so. Vorher mit der Behörde klären.

    Oh, oh, DAS würde ich aber tatsächlich DRINGEND vorher mit der Behörde klären und, falls die @Bastian 's Meinung teilt, mir dieses schriftlich geben lassen.

    Nach meinem Kenntnisstand muss der Schlüsselaufbewahrungstresor MINDESTENS die Klasse des höchsten Tresors haben, dessen Schlüssel darin aufbewahrt wird, ansonsten darf in dem entsprechenden Tresor auch nur entsprechend der Klasse des Schlüsselaufbewahrungstresors aufbewahrt werden.

    Grundlage für diese Vorgehensweise ist ein Papier des LKA Bayern, welches dazu vor einigen Jahren mal was ziemlich umfassendes Geschrieben hat und wo sich die meisten Behörden, auch außerhalb Bayerns, der Einfachheit halber dran gehängt haben.

    Aufbewahrung von Waffen und Munition in Bayern

    Das Papier ist zwar seit der letzten Änderung der Waffengesetzvorschriften im Juli 2017 vom LKA Bayern zurückgezogen worden, aber vom Grundsatz her wird in den meisten Bereichen wohl immer noch danach verfahren, zumindest in unserer Kreispolizeibehörde.

    Zur Schlüsselaufbewahrungsproblematik ist da auf Seite 39 was gesagt.

  • Hat mit meiner Meinung nichts zu tun!

    Ach komisch, und ich dachte, wenn man hier was schreibt, ist es seine eigene Meinung, außer man lässt erkennen, dass man jemandes anderen Meinung widergibt ("Unser SB sagt, man hat 3 Optionen..."). Statt dessen kommentierst bzw. unterstreichst du sogar noch "diese Meinung": "Option 2:... . Klingt komisch, ist aber so." Auch der (zurecht) erteilte Tipp "Vorher mit der Behörde klären." hört sich nicht unbedingt nach einer fremden Meinung an. :/

  • Ach komisch, und ich dachte, wenn man hier was schreibt, ist es seine eigene Meinung, außer man lässt erkennen, dass man jemandes anderen Meinung widergibt

    Naja, es war vielmehr eine logische Schlussfolgerung.


    Nach meinem Kenntnisstand muss der Schlüsselaufbewahrungstresor MINDESTENS die Klasse des höchsten Tresors haben, dessen Schlüssel darin aufbewahrt wird, ansonsten darf in dem entsprechenden Tresor auch nur entsprechend der Klasse des Schlüsselaufbewahrungstresors aufbewahrt werden.

    Könntest du uns bitte diese Stelle im Waffengesetz zitieren.