• Leider muss ich mich jetzt auch mit meiner Behörde herumärgern. Meine „alte“ gelbe WBK ist voll und ich möchte ein weiteres Gewehr kaufen.

    Meine zuständige Behörde steht auf dem Standpunkt es werden nur noch „neue“ gelbe WBK`s ausgestellt. Da ich seinerzeit eine "alte" ausgestellt bekommen habe soll ich zur Erteilung einer solchen „neuen“ gelben nun das übliche Genehmigungsverfahren nebst den üblichen Kosten durchlaufen.

    Ich sehe das aber etwas anders. Zum einen habe ich durch die Erteilung der „alten“ gelben mein Bedürfnis (die Anzahl der Waffen ist nicht beschränkt) nachgewiesen, zum anderen benötige ich im Prinzip ja gar keine neue WBK sondern lediglich eine Art Folgedokument wie auch immer dies aussieht. Klar wird dies auch in Form einer WBK sein hat meiner Meinung nach aber nichts mit einer Ersterteilung und deren Begleiterscheinungen zu tun.

  • Hat sich da was geändert, dass gleich der RA eingeschaltet werden sollte??

    Normalerweise (FRÜHER) bekamst Du ein Beiblatt zu deiner "goldenen WBK" oder eine zweite mit der Nummer xxx/2. Gleichen Bestimmungen.

    Habe bisher nix gegenteiliges gehört.

    Stefan

  • Zum einen habe ich durch die Erteilung der „alten“gelben mein Bedürfnis (die Anzahl der Waffen ist nicht beschränkt) nachgewiesen, zum anderen benötige ich im Prinzip ja garkeine neue WBK sondern lediglich eine Art Folgedokument wie auch immer dies aussieht.Klar wird dies auch in Form einer WBK sein hat meiner Meinung nach aber nichtsmit einer Ersterteilung und deren Begleiterscheinungen zu tun.

    So sollte es sein, es gibt aber anscheinend Behörden, bzw. Bundesländer die das anders sehen.

    Kaufen, soweit möglich, bei der Behörde melden und einem Bescheid mit Belehrung abwarten und dann eben handeln.

    Karl

  • Die "Goldene WBK" würde ich mir nicht mit Waffen zumüllen, für die man eine Disziplinnummer aus einer anerkannten Sportordnung hat.

    Und andere Waffen sind relativ rar gesät und eher exotisch.

    Mir fällt da spontan ein Einzellader in .50 BMG ein. Ginge zwar grundsätzich über BDS-SpHB "Supermagnum" - aber die auf dem Markt befindlichen Abschußrampen passen meist nicht wegen des Gewichtslimits.

    Ansonsten bringt die Neue Gelbe WBK doch viele Vorteile: Repetierbüchsen, VL-Revolver, einschüssige Kurzwaffen (z.B. Contender) ...

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hi,

    also als meine Gelbe voll war (neue gelbe) hat mich meine Sachbearbeiterin freundlich darauf hingewiesen und gleich angeboten mir eine neue auszustellen. Hat natürlich die übliche Bearbeitungsgebür gekostet, war aber gar kein Problem.

    Sie will aber bei wechsel von alt auf neu auch eine Bestätigung vom Verband sehen. Ich gehe auch mal davon aus dass die den Vordruck für die alte gar nicht mehr haben, du also wirklich zur neuen wechseln musst.

    A bad shot starts in the mind and ends up in the eight ring

    Der größte Unsicherheitsfaktor bei mir ist das Bedienpersonal meines Sportgeräts.

  • Die "Goldene WBK" würde ich mir nicht mit Waffen zumüllen, für die man eine Disziplinnummer aus einer anerkannten Sportordnung hat.

    Und andere Waffen sind relativ rar gesät und eher exotisch.


    Mir fällt da spontan ein Einzellader in .50 BMG ein. Ginge zwar grundsätzich über BDS-SpHB "Supermagnum" - aber die auf dem Markt befindlichen Abschußrampen passen meist nicht wegen des Gewichtslimits.

    Du gehst also davon aus dass eine "volle" alte Gelbe WBK verbraucht ist und keinen weiteren Erwerb zulässt.?

    Ich gehe auch mal davon aus dass die den Vordruck für die alte gar nicht mehr haben, du also wirklich zur neuen wechseln musst.

    Das ist ja mal gutes Argument. (Weil es der Waffenbesitzer sicher nicht versteht weise ich hier für diesen Satz ausdrücklich auf Spuren von Ironie hin.)

    Ich gehe mal davon aus dass die Form der WBK im Gegensatz zum Führerschein oder Personalausweis nicht zwingend vorgeschrieben ist. Der kleine Waffenschein wurde ja auch auf verschiedensten Formblättern ausgestellt.

    Karl

  • Das ganze ist jetzt geklärt nachdem ich eine Anfrage bei der den Landkreisen übergeordneten Behörde also dem Regierungspräsidium (in meinem Fall Hessen) stellte. Dort war man der gleichen Auffassung wie ich.

    Ergebnis, ich bekomme ohne jegliche Verbands-/Vereinsbescheinigung eine 2. WBK (altgelb) ausgestellt.

  • Das ganze ist jetzt geklärt nachdem ich eine Anfrage bei der den Landkreisen übergeordneten Behörde also dem Regierungspräsidium (in meinem Fall Hessen) stellte. Dort war man der gleichen Auffassung wie ich.

    Ergebnis, ich bekomme ohne jegliche Verbands-/Vereinsbescheinigung eine 2. WBK (altgelb) ausgestellt.

    Ich vermute aber stark dass das nicht Darmstadt war?

    Karl

  • Das ist ja mal gutes Argument. (Weil es der Waffenbesitzer sicher nicht versteht weise ich hier für diesen Satz ausdrücklich auf Spuren von Ironie hin.)

    Hatte das Thema Alte auf Neue mal bei mir im LRA angesprochen. Nur so aus interesse. Die Antwort war ohne Witz "Wir haben die Vordrucke gar nicht mehr"

    A bad shot starts in the mind and ends up in the eight ring

    Der größte Unsicherheitsfaktor bei mir ist das Bedienpersonal meines Sportgeräts.

  • Königstiger

    Geh zu deiner zuständigen Behörde und halte dem zuständigen Sachbearbeiter mal die Verwaltungsvorschrift zum WaffG unter die Nase, an die muss er sich nämlich halten!

    Hier mal der entscheidene Auszug:

    Zu § 58: Altbesitz
    58.1 § 58 Absatz 1 Satz 1 ordnet die grundsätzliche Fortgeltung waffenrechtlicher Erlaubnisse an. Besondere Bedeutung hat diese Bestimmung für die nach altem Recht erteilte Gelbe WBK, weil diese nach § 28 Absatz 2 Satz 1 ab 1976 einen allgemeinen und unbefristeten Erwerb und Besitz von Einzella-
    der-Langwaffen ermöglichte. Gelbe WBK gelten als Erwerbs und Besitzerlaubnis im nach altem Recht gegebenen Umfang fort. Ist in einer nach altem
    Recht erteilten Gelben WBK kein Platz mehr für die Eintragung weiterer Einzellader-Langwaffen, so stellt die Behörde auf Antrag das sie fortsetzende Erlaubnisdokument aus und vermerkt, dass die alte Gelbe WBK vor dem 1. April 2003 erteilt wurde; in dem Feld „Amtliche Vermerke“ wird die gegenständliche Beschränkung dieser Erlaubnis auf Einzellader-Langwaffen vermerkt.

    Wenn er dann immer noch nicht will (was ich mir nicht vorstellen kann), einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid verlangen!

    Evtl. hilft auch eine Gespräch mit dem Vorgesetzten.

    Mit freundlichem Schützengruß!

    Einmal editiert, zuletzt von WSG98 (9. März 2017 um 20:20)

  • Hab jetzt erst bemerkt, dass sich die Geschichte schon aufgelöst hat...

    Trotzdem dürfte der Auszug aus der Verwaltungsvorschrift sicherlich für andere noch hilfreich sein.

    Wichtig ist auf jeden Fall, sich nicht mit "... dafür haben wir gar keine Vordrucke mehr..." oder anderen Aussage abwimmeln zu lassen und stur auf seinem Recht zu beharren!

    Mit freundlichem Schützengruß!

  • Interessanterweise führe ich jetzt eine derartige Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Dabei geht es allerdings um eine volle "neue" Gelbe Sportschützen WBK (7 Waffen noch drin, 1 Waffe inzwischen veräußert). Die Untere Waffenbehörde (Verwaltungsverband Langenau in Ostwürttemberg) ist bemerkenswert kenntnislos - erstaunlicherweise war es das Regierungspräsidium als dortige Widerspruchsbehörde aber auch.

    Gruß, Carcano

  • intressantes Thema, ich habe noch eine ALTE Gelbe mit 7 freien Plätzen und wenn ich das richtig verstehe, sollte man sich diese auf keinen Fall stempeln lassen?

    ich hole am Samstag ja mein neues KK500 ab das wäre dann wohl besser auf einer neuen WBK aufgehoben

    gruß

  • intressantes Thema, ich habe noch eine ALTE Gelbe mit 7 freien Plätzen und wenn ich das richtig verstehe, sollte man sich diese auf keinen Fall stempeln lassen?

    Na ja, man billigt Dir ja eh nur noch insgesamt 10 Schusswaffen zu und ich würde auch eher nicht drauf hoffen, dass diese neue Einschränkung für die WBK Gelb Alt und Neu jeweils getrennt angewendet wird, also 10 + 10 oder zumindest 8 + 8.

    Es kann auch sein, dass deine SBine Dich fragt, warum Du den Neuerwerb denn nicht in die WBK Alt eingetragen haben will, möglicherweise sogar auf diese Eintragung besteht.

    Unabhängig davon wirst Du wahrscheinlich bei einer Erteilung WBK Gelb Neu nicht um den ganzen formalen Weg - Trainingsnachweise, Verband, Kosten - umher kommen, mit ein bisschen Glück gibt es das Folgedokument für die alte WBK aber sogar noch für lau bzw. nur für die Kosten des Eintrags.


    Apropos, ich bin mir übrigens auch gar nicht so sicher, ob ich denn heutzutage Opas Drilling überhaupt noch auf meine WBK Gelb Alt eingetragen bekommen würde? Wahrscheinlich jedenfalls nicht ohne Theater. So ein bisschen Rechtsbeugung ist für die Behörden doch inzwischen ein Klacks und sie werden in unserem Fall ja zudem auch noch regelmäßig dabei durch die Legislative unterstützt, geschützt und sogar noch bestätigt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen