Leider muss ich mich jetzt auch mit meiner Behörde herumärgern. Meine „alte“ gelbe WBK ist voll und ich möchte ein weiteres Gewehr kaufen.
Meine zuständige Behörde steht auf dem Standpunkt es werden nur noch „neue“ gelbe WBK`s ausgestellt. Da ich seinerzeit eine "alte" ausgestellt bekommen habe soll ich zur Erteilung einer solchen „neuen“ gelben nun das übliche Genehmigungsverfahren nebst den üblichen Kosten durchlaufen.
Ich sehe das aber etwas anders. Zum einen habe ich durch die Erteilung der „alten“ gelben mein Bedürfnis (die Anzahl der Waffen ist nicht beschränkt) nachgewiesen, zum anderen benötige ich im Prinzip ja gar keine neue WBK sondern lediglich eine Art Folgedokument wie auch immer dies aussieht. Klar wird dies auch in Form einer WBK sein hat meiner Meinung nach aber nichts mit einer Ersterteilung und deren Begleiterscheinungen zu tun.