Den Schwebezustand kann man- nach meiner Meinung - nur durch eine Info an die zuständige Staatsanwalt abschließen,indem man dort anzeigt und anfragt : Wie lange soll denn dieser "Schwebezustand " noch weitergehen ? Der "Schuldenstand " wächst von Tag zu Tag. Und der muss eines Tages von jemand getragen werden..
Hat aber - wieder meine Meinung_ nichts mit dem augenblicklichen Zustand der beiden Verbände zu tun.
Aber vielleicht ist der "Oberschlauberger" Schmidtchen anderer Meinung.
Was liegt da jetzt für ein strafbares Handeln vor dass ein einschreiten Staatsanwaltschaft erforderlich ist?
Wir hatten doch schon zum Jahreswechsel anhand einiger glaubhafter Meldungen festgestellt dass der Verein der das LLZ betrieben hat aufgelöst wurde.
Karl