das was walthergsp da in Beitrag #15 eingestellt hat, ist der offizielle Gesetzestext bzw. die allgemeine Verordnung AwaffV dazu.
Die darin enthaltenen Passagen 'eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen' bzw. 'ausreichende Anzahl von verantwortlichen Aufsichtspersonen' und 'Die verantwortlichen Aufsichtspersonen' in der Mehrzahlform sind zumindest aus meiner unmaßgeblichen Sicht schlicht der Tatsache geschuldet, dass eine einzelne verantwortliche Aufsichtsperson immer nur eine bestimmte Anzahl von Schützen bzw. einen bestimmten Bereich eines möglicherweise auch größeren Standes beaufsichtigen kann. Es gibt bei den Verantwortlichen Aufsichten keine Art Hierarchie, auch wenn der DSB mit dem Schießleiter das zumindest bei Meisterschaften laut Sportordnung etwas anders oder leicht missverständlich kommuniziert. Jede Aufsicht ist immer für den zugeteilten Bereich im Sinne des Waffenrechts verantwortlich.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen