c) Die Beitragsordnung des Thüringer Schützenbundes (Poolbaumeister hat zwar dauernd darüber geredet, sie aber nicht verlinkt) findet sich hier, gültig ab 01.10.2025:
https://www.tsbev.de/images/PDF/Dow…ragsordnung.pdf
Das sind dort 17,50 € Verbandsbeitrag jährlich, davon bleiben 13,20 € für den TSB.
Es gibt auch noch eine separate Gebührenordnung:
https://www.tsbev.de/images/PDF/Dow…hrenordnung.pdf
Für Bedürfnisbescheinigungen nimmt man dort übrigens 35,00 €, über das Grundkontingent hinaus sogar 45,00 €; bei der DSU zum Beispiel sind es 0,00 €. Nur mal so am Rande.
In keiner der beiden Normen findet sich freilich irgendein Beleg für die Behauptungen von Poolbaumeister, dass etwa die stundenweise beschäftigte Putzfrau als Vereinsmitglied gemeldet werden müsste, oder dass auch von jedem Zweit- und Drittmitglied der volle Verbandsbeitrag geschuldet würde (das könnte aufgrund § 12 Abs.2 der Satzung allerdings die Delegiertenversammlung separat beschließen - schön blöd wäre sie, täte sie das!). Tatsächlich (das ist eine besondere Putzigkeit der Satzung des TSB) sind die einzelnen Schützen und Schützinnen überhaupt nicht Mitglieder des TSB (auch nicht mittelbare !), sondern gemäß § 6 nur die Vereine.
Gut Schuss,
Carcano
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Danke für deine ausführliche Info.
Aber wenn du nur in die TSB - Preisliste schaust, kommst da bestimmt nicht all zu weit.
Du mußt in die Satzung des TSB schauen
Microsoft Word - Satzung_TSB_aktuell nach Landesschützentag 2024.docx
mein geschriebenes auf was du dich beziehst
"""Wenn du deinen Verein im TSB anmeldest, so musst du auch jedes Vereinsmitglied dort anmelden. Sogar die Küchenkraft. Das steht so im TSB Statut. Das hat was mit der Versicherung zu tun."""
Du bist bestimmt Politiker oder bei der Presse, toll aus dem Kontext gezogen
"es muß jedes Vereinsmitglied gemeldet werden und wenn es auch nur die Putzfrau ist" (die ein Vereinsmitglied ist)
(von stundenweise habe ich bestimmt nichts geschrieben )
Da an der TSB Mitgliedschaft auch eine Versicherung mit dran hängt, brauch der Verein auch keine separate Versicherung für Personen auf dem Stand abzuschließen. Also könnten wir eine Putzfrau ohne Mitgliedschaft gar nicht einsetzten.
$ 9 (6)
"""(6) Die Mitglieder (Vereine) sind verpflichtet, die Namen, das Geburtsdatum, Anschrift sowie das Eintrittsdatum in den Verein aller Vereinsmitglieder bzw. aller Mitglieder der Bogen- und Schießsportabteilungen einschließlich Ehrenmitglieder, passiver und fördernder Mitglieder, Jugendlicher, Schüler, Mehrfachmitglieder usw. dem Verband zu melden."""
und die Mitglieder werden auch alle berechnet und versichert.
Und ich glaube, dass ich fast den gleichen § auch beim BDS gelesen habe.