Beiträge von Hansaxel

    danke für deine Ausführungen. Eingedampft also auf das obige Triggerwort.

    Binnen eines satzes wäre das thema also erledigt. Das würde sich so lesen: Hiermit erlässt der Bundesminister für Bundeswehrangelegenheiten, dass alle Einrichtungen von Y-Reisen aus den Umweltschutzvorgaben ausgenommen sind.

    Was hätten dire Schützen davon?

    Willst Du die Bundeswehr, die nicht mal ihren ursprünglichen Aufgaben nachkommen kann zur Konkurrenz von https://www.jochen-schweizer.de/indoor-aktivit…raining/l/wfxbk aufbauen?

    Noch nicht so lange her, da wollten einige die Grünen aus den Verbänden ausschließen, heute wollen die Putinjünger zur Bundeswehr, das nenne ich flexibel.

    Das ist schön, war lange Zeit Niemandsland. Aber befriedigend ist das ja auch nicht.
    In Anbetracht der Beliebtheit dieser Disziplin unter den Schützen gehört einfach mehr angeboten.
    Unterm Strich geht es ums Geld, Zuschüsse und Förderung gibt es nur für olympisches.

    Die aufgelegt Disziplinen sind jünger, werden hoffentlich auch nicht olympisch und dort gibt es jede Menge Lehrgänge.

    Vielleicht liegt es doch auch an der Nachfrage?

    Wenn es auf unteren und mittleren Ebenen nicht auf eigene Kosten und Initiativen in die Hand genommen wird, passiert halt nichts.

    Das betrifft aber auch wieder alle Diszipline.

    Ich äußere mich nur kurz – und im Rahmen der Begrenzung auf die jetzt laufende Evaluierung Waffenrecht – zu dem nun schon in einer längeren Unterdiskussion aufgeworfenen Thema „Nutzung oder Mitbenutzung von Behördenständen". Für noch in aktiver Nutzung befindlichen Behördenstände (Bundeswehr, Bundespolizei, eventuell Landespolizeien und/oder Zoll) wären die Hauptnutzer zuständig, für aufgegebene oder inaktive Stände der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Stationierungsstreitkräfte, dann die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Wenn die Truppe in 197x schon aufs Land zum Schießen gefahren ist lag es nicht daran dass auch die Fahrzeuge bewegt werden mussten sondern weil der stadtnahe Stand schon damals durch Lärmschutzauflagen so reglementiert war dass ein Schießen in voller Stärke nicht mehr möglich war, da hätte man eine Nutzung für Vereine sicher ermöglichen können.

    Die Mitnutzung dagegen steht im freien Ermessen der Träger und Betreiber, und wenn die - aus welchen Gründen auch immer - niemanden außer sich selbst auf den Ständen wollen, so kann dieses Problem höchstens innerbehördlich bzw. politisch angegangen werden, nicht aber durch eine Änderung des Waffenrechts. Selbst für Reservisten-RAGs ist es ja außerhalb förmlicher dienstlicher Veranstaltungen zunehmend schwieriger geworden, wie bekannt sein dürfte.

    Welche Behörde will die hier publizierenden politisch und geschichtlich interessierten Mitbürger auf ihre Anlagen lassen, soweit eine Nutzung überhaupt noch möglich ist.

    Es ist ja nicht so dass Schütze auf kürzestem Weg an den Stand fährt, nein er muss auch mal wie er das früher in der aktiven Zeit gemacht hat, durch das Sperrgebiet zur Kantine fahren oder mal schauen was es im Fuhrpark neues gibt.

    Die Übernahme ehemaliger Behörden stände wird sehr oft gewünscht oder erträumt, gestaltet sich aber in der Praxis regelmäßig sehr schwierig und extrem teuer. So gut wie alle Übernehmer (es gibt schon einige Fälle) haben feststellen müssen, dass der Betrieb, die notwendigen Umbauten und die Aufwältigung der alten Stände um ein Vielfaches teuer waren, als ursprünglich veranschlagt. Das betrifft natürlich vor allem die Großkaliber-Sportschützenverbänden (zu den vom BDMP übernommenen und betriebenen Ständen könnte Grumpy sicherlich Näheres und vor allem Detaillierteres sagen als ich), und es betrifft zu einem geringeren Teil auch die Landesjagdverbände und etwaige private Betreiber (nur wenige beispiele, etwa Celle-Scheuen). Hier sind die Hauptprobleme tatsächlich rechtlicher Natur, aber nicht eigentlich wirklich im Waffenrecht verankert. Das eine Hauptproblem ist die Übernahme von Altlasten, was zu enormen Folgekosten führen kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben pflegt regelmäßig von Nachnutzern (jedenfalls bei käuflichen Erwerb) eine Übernahme derartiger etwaiger Umweltverpflichtungen zu verlangen. Das erfordert zunächst umfangreiche Erprobungen und Grundwasseruntersuchungen. Allein die Erneuerung der Kugelfänge und die Entsorgung des Materials sind sehr teuer. Sollten stärkere Belastungen über die Kugelfänge hinaus festgestellt werden, kann man das finanziell dann gleich vergessen.

    Ein weiteres Hauptproblem ist die Auslegung der Blenden. Die typische Auslegung der Bundeswehr-300m-Stände mit Hochblenden ist für den zivilen Schießbetrieb nicht zugelassen. Gleiches gilt für die sog. Kleinschießstände in Kasernenbereichen Die Erstellung neuer Hochblenden für 300m ist sehr aufwendig und sehr teuer, angesichts der meist erheblichen Spannweiten dieser Hochblenden. Und die denkbare Anlage von Tiefblenden (Bodenblenden) ist wegen des verwendeten Materials ebenfalls teuer (weniger Beton, mehr Hartstahl) und erschwert die Bewirtschaftung (Mähen der Schießstandsohle) ungemein. Ebenso ist das Instandhalten der Wälle (regelmäßiges Mähen, Befreiung von Bewuchs, Nachschütten oben etwa jedes Jahrzehnt) extrem teuer. Das haben private Betreiber schmerzhaft feststellen müssen.

    Das muss jetzt Schütze nur noch verstehen wollen, können oder wenigstens zu Kenntnis nehmen.

    Wie kommt man auf solche, Aussagen?

    Es ging oben um die Nutzung von Behördenstanden.

    Wie komme ich darauf: Erfahrung aus anderen gleichgelagerten Fällen. Wissen um rechtliche Vorschriften, die hier nicht mal das WaffG betreffen.

    Versuche mal heute einen Truppenübungsplatz als Spielwiese für Motorradfahrer zu nutzen.

    Versuche mal eine Tragtierkompanie statt Sandsäcke spazieren zu tragen, eine Berghütte ohne Fahrweg zu versorgen zu lassen.

    Dass das früher erlaubt oder geduldet wurde ist bekannt, es geht um heute.



    Dir mag es ja, zusammen mit deinen „eigenwilligen“ Auslegungen gefallen, dass das WaffG so ist wie es ist.

    Du sagst eigenwillig ich meine nur etwas praxisnäher.

    Aber bei der Evaluierung geht es darum etwas besseres zu bekommen. Damit da was passiert, muss man die Verbände zum Jagen tragen.

    Muss man sie wirklich tragen? Viele der Forderungen die so am Stand oder im Forum genannt werden wären halt Aufgabe von Verbänden mit anderen Zielen als unsere Sportschützenverbände.

    Sorry, aber Du redest Stuss.

    Du willst einfach nicht erkennen, dass das aktuelle WaffG viele Probleme aufweist und es geändert werden muss.

    In Deiner eigenen kleinen Welt aber, vertrittst Du die Meinung, dass alles toll ist und genau diese engstirnige Meinung ist mitunter ein Grund dafür, warum das WaffG so ist, wie es ist.

    Wie kommst Du Schwätzer wieder darauf?

    Nur weil ich einige Deiner realitätsfernen Ideen als nicht machbar bezeichne bedeutet das nicht dass ich das WaffG toll finde.

    Gestriges Thema bei den aufrechten Sportlern:

    Absenkung des Alters wie es 2003 im Gesetz stand ist nicht so wichtig, da soll es für die die es wollen ja Sachen mit Licht geben.

    Mehr Freiheit bei der Waffenauswahl warum kein 2 zölliger Revolver mehr ne P38 zur Erinnerung an den Barras, ging früher doch auch?

    Messerverbote, Waffenverbote allgemein, Waffenrecht wie in Österreich, wobei sie das heutige Gesetz nicht so richtig kennen und die zu erwartete Änderung ignorieren. Jagdschein als Waffenschein wie früher.

    Alles wichtige Sachen die einem Sportverband am Rücken, weit unten vorbeigehen können-


    Aber ein echter Sportschütze ist ja zuerst für die anderen da. (Damit ich wenigstens in einem Punk Zustimmung bekomme.)

    Gewerbliche Anlagen müssen genauso die Personalkosten in den Mietzins einberechnen, genauso wie größere Schützenvereine. Das ist also kein Argument.

    Dann kannte Schütze ja dort hin gehen, wenn es nicht zu teuer ist.

    Zur Aufgabe der Behörden gehört nun mal nicht die Vermietung von Schießstanden..

    Nichts anders habe ich weniger ausschweifend oben geschrieben.

    Wenn ich als Verein mich in einen Schießstand einmiete, zahle ich Miete, je nach Anlage irgendwo zwischen € 40,- und € 100,- je Stunde. Viele Vereine können damit den Erhalt und die Modernisierung ihrer Stände finanzieren.

    Kann sein. Eine Behörde kann es meist nicht für den Betrag den die müssen die Personalkosten einrechnen.

    Warum also nicht auch umgekehrt, wenn Behörden in Sportschützenvereinen Dienstschießen abhalten dürfen, warum dürfen sich Schützenvereine nicht auf behördlichen Anlagen einmieten und so auch für die Finanzierung des Erhaltes beitragen?,

    Das verstehst Du sowieso nicht!

    Eine Behörde kann nun mal nicht jeden auf Ihre Anlage lassen.

    Irgendwie tust Du mir tatsächlich leid, so verbittert wie Du zu sein scheinst.

    Spricht da der kleine Irrenarzt?

    Und ja, ich kenne ein paar Anlagen, die der Landespolizei oder der Bundeswehr sind, wo Zivilisten nicht drauf dürfen, mit Kurzwaffenbahnen wie auch 300m Langwaffenbahnen.

    Ich auch und kaum welche die von Vereinen u.a. genutzt werden dürfen.

    Sicher würde BW oder Polizei ihre auch eingeschränkte Nutzungszeiten noch für Gäste weiter reduzieren, spart Munition und die Soldaten freuen sich wenn sie dann Waffenreinigen entfällt. Die Nutzung der Anlagen außerhalb der regulären Zeiten ist heute schon stark eingeschränkt.

    Will ein Mieter die Personalkosten ca. 60 - 80€ die Stunde zahlen, oder meinst Du Schlüssel an der Wache abholen und abgeben ist dann alles.

    Was sagen private steuerzahlende Standbetreiber wenn der Staat in Konkurrenz tritt?

    Es geht hier nicht um die Reservisten der BW, sondern um Sportschützenvereine.

    Umgekehrt aber, dass sich Schützenvereine in behördliche Anlagen, seien sie von der Polizei oder dem Militär, einmieten und so auch zur Finanzierung der Erhaltung beitragen, ist nicht gewünscht. Finde den Fehler.

    Möchtest Du Schützen auf deiner Anlage?

    Welche Behördlichen Anlagen ich sehe hier nur die BW, Du kennst sicher noch weitere, sind für sportliches Schießen geeignet, zugelassen und würden dann auch kostendeckend angemietet.

    Auch der "aktive Schütze" hat, sobald er "Überkontingent" hat, ein inzwischen unkalkulierbares Problem. Vielleicht nicht in Bayern, aber im Rest der Republik.

    Du willst mich hoffentlich nicht einladen in sportliches Neuland überzusiedeln

    Ich bin aktiver Schütze, ich bin regelmäßig selbst auf LMs, mehr als der Durchschnitt, aber ich verwende einen Großteil meiner privaten Waffen zur Ausrüstung meiner Schützenjugend für deren Starts auf Meisterschaften. Ganz einfach, weil es einfacher war, für mich eine neue Waffe zu beantragen, als für den Schützenverein, der altes geschenktes Gelump in seinen bejahrten WBKs mitschleppt - und es auch für mich einfacher ist, was selber zu kaufen, als beim Finanzer zu betteln.

    Und plötzlich soll ich für jede KK-Abschussrampe, die auf einer meiner WBKs steht, eigene Wettkämpfe nachweisen. Kann ich machen, aber es ist einfach nur Vergrämung. Kujonierung. Es bringt keinen Deut mehr Sicherheit, es ist reine Willkür, ja gezeigte Verachtung und lässt mich nur noch mehr an der Sinnhaftigkeit dieses Staats und der Gutartigkeit seiner Parteien zweifeln. Und das geht vielen so. Immer mehr.

    Ein neues Waffengesetz möge auf jede persönliche Besonderheit eingehen und dabei einfach und übersichtlich bleiben.

    Einfach abschaffen wäre da doch eine Lösung. Alle könnten zufrieden sein, die einen betreiben ihren Sport und die anderen kaufen und besitzen Waffen und planen den nächsten Kauf ohne von so lästigen und teuren Schießstandbesuchen abgelenkt zu werden.