Beiträge von Wulfrin

    Deswegen habe ich ja den Flyer von Kornoptik im Anhang drangehängt.

    ...Der im Beitrag #9 genanntge Flyer.

    Ich habe vorhin mit Kornoptik telefoniert, weil ich ein 0,9 Adlerauge bestellt habe (allerdings noch nicht lieferbar, da Probleme in der Lieferkette). Kornoptik empfiehlt für Hallenlicht die Ausführung "Vision Contrast", für Freiluft (wie bei mir für 100m, schieße ohne ZF) die Ausführung Premium.

    J1 sagt aus: Max. Maß bei Schränkung des Hinterschaftes inkl. der Schaftkappe gemessen von der Mittellinie der Laufachse

    damit darf meines Erachtens der Hinterschaft bis zu 70mm geschränkt werden.

    K und damit 1.4.7 sagt aus: Parallele Rechts- oder Linksverstellung oder Drehung um eine Achse der Schaftkappe
    von der Normalstellung aus

    Hallo und Danke an alle, die mir geholfen haben. Ich glaube, jetzt habe ich es kapiert. Meine angenommene Konkurrenz zwischen diesen beiden Regelungen besteht nicht, sondern ich kann den Hinterschaft (theoretisch) 70mm schränken ud zusätzlich die SK max. 30mm von der Normalstellung aus.

    Du kannst das nicht, was die 900er kann.

    Hat dein Schaft nicht aber einen Drehpunkt, wo du den Hinterschaft anschraubst ?

    Doch, natürlich kann das 800er das. Hatte ich auch schon mal so eingestellt, werde es jetzt noch ein mal probieren.

    Zu #272: Nein, die beiden Maße machen absolut Sinn.

    Des Problem ist ja, dass das eine Maß von Mitte Hinterschaft gemessen wird.

    Und das andere Mitte Lauf. Das eine Maß begrenzt das andere.

    Sorry, wenn ich das immer noch nicht verstehe. Bei meinem FWB sind Laufachse und Mitte Hinterschaft in einer Linie, vgl. Bild.

    Nach 1.5.4 Buchst. J1 darf theoretisch die Schränkung der SK 70mm von der Laufachse betragen, nach 1.4.7 der äußerste Messpunkt der SK aber nur 30mm von der Hinterschaftmitte betragen. Der Ausgangsmesspunkt demnach gleich, 1.4.7 schließt aber 1.5.4 Buchst. J1 weitgegend aus. Klär mich bitte auf!

    Aber sage mir doch mal jemand bitte das Maß J1 der Sportordnung in 1.5.4, da steht doch max. 70mm incl. Schaftkappe.

    Maß K, die Schaftkappe selbst 30mm

    Das sind doch auch wieder Bestimmungen in der SpO, die sich diametral wiedersprechen oder was verstehe ich da nicht? Nach 1.5.4 Buchst. J1 darf theoretisch die Schränkung der SK 70mm von der Laufachse betragen, nach 1.4.7 der äußerste Messpunkt der SK aber nur 30mm von der Hinterschaftmitte betragen. ?(:/8|

    Ok, das rumschauben am LG ist also noch nicht notwendig! Dann warte ich mal auf offizielle Infos. In SH herrscht bei den Landessportleitern noch Ratlosigkeit und Unsicherheit. Da fehlt es an Messpunkten, Schablonen,…. Das wird dann ein Spaß bei den Waffenkontrollen!

    Am 17.1. war anscheinend eine TK-Sitzung, Ergebnis noch unbekannt. Muss wahrscheinlich erst noch vom BA Sportschießen abgesegnet werden.

    Wir sind am 20. Januar beim Auflage-Seminar bei Iris Zimmer. Wir werden das Thema auf jeden Fall ansprechen.

    Gib gerne danach mal Rückmeldung, dass geht so alles nicht mehr wirklich. Iris ist z.Zt. "größtmöglichst" frustiert !!

    Ich und meine Frau setzen die gerade SK mittlerweile mehr am Oberarm ein, Richtung Anschlag Freihandschütze. Die ersten Versuche sehen nicht schlecht aus. Es rutscht nichts, Anschlag ist stabil. Mal weiter probieren.

    Ich greife da die Mitteilung #140 von wulfrin (Ziat oben) auf und stelle mal folgendes in den Raum: Um das Maß B von der Zeichnung von Gerd59 einzuhalten kann die Schaftkappe nicht geneigt sein und und dazu noch ein Flügel recht weit ausgeklappt. Möchte man den Flügel zur Stabilität weiter ausgeklappt lassen, so muss die Schaftbacke in Gänze in die Senkrechte gestellt werden.

    Im Gegenzug könnten aber doch alle Flügel (so es die Schaftkappe in der entsprechenden Ausführung, das geht wohl nicht mit jeder) angeklappt sein und die Schaftbacke (auch hier so es das Gewehr zulässt) geneigt sein - und zwar so weit bis das Maß B erreicht ist. Dann man zwar keinen Flügel mehr zur Findung von Stabilität, aber das Gewehr hat an Höhe im Anschlag gewonnen. Und die Schaftkappe liegt leicht geschrägt an.

    Wäre das so machbar, ist das erlaubt? Ein Ausprobieren wäre m.E. mal ein Versuch wert.

    Wie schon andere geschrieben, ja, ist machbar bei Einhaltung der Maße. Anbei ein Beispiel:

    Zulässige Schaftkappe (nicht im 90°-Winkel, aber Schaftkappenflügel alternativ gerade, dafür Schaftkappe geneigt)

    Rote Linie: gedachte Senkrechte nach SpO 1.4.6

    Grüne Linie: Oberer und unterer Flügel gerade, Bogenmaß 0mm, SpO 1.5.4 G eingehalten

    Blaue Linie 25mm, SpO 1.4.6 eingehalten. Bei stärkerer Neigung der Schaftkappe würde sich mittlere blaue Linie verlängern und größer als 25mm sein!

    Antwort LSpL 16.12.24 zu Bild:

    Zulässige Schaftkappe. Die rechte senkrechte rote Linie ist die Linie (A) nach SpO 1.4.6, die blaue Linie < 25 mm und die Pfeilhöhe < 20mm. Ebenso konform mit SpO 9.7.2

    Man beachte das abgebildete Gewehr .

    und den vorletzten Satz !!

    Bei der neuen Zeichnung handelt es sich im Gegensatz zu der Zeichnung in 1.4.6 der SpO um eine insgesamt geneigte Schaftkappe. Dies kann m.E. zu schwerwiegenden Missverständnissen führen, wonach eine geneigte Schaftkappe (wieder) unproblematisch wäre. Das Maß 25mm ausgehend von der Senkrechten ist nur bei sehr gering geneigter Schaftkappe einzuhalten. Bei stärkerer Neigung der Schaftkappe würde sich das Maß 25mm ausgehend von der Senkrechten verbreitern und größer als 25mm sein! Darauf bezieht sich evtl. auch der vorletzte Satz (Es kann sich….) in der Mitteilung des DSB.

    Auf youtube gibt es ein Video darüber.

    https://www.youtube.com/watch?v=DBQmpJSJCIM

    Der im Video ersichtliche Test mit dem MEC-Regulator ist für mich wenig aussagekräftig, sogar irritierend. Bei voller Kartusche beträgt die VO-Abweichung aller 10 Schüsse mit Regulator 0,68, bei 160 bar 2,51, bei 140 bar 1,79 und bei 125 bar 1,30 !! Ein aussagekräftiger Test läge m.E. nur dann vor, wenn mit gleicher eingespannter Waffe, gleichem Kartuschendruck und gleichen sonstigen Verhältnissen ohne MEC-Regulator die VO-Abweichung im Vergleich zu sehen wäre.

    Zitat

    Zitat von poolbaucenter

    Hast du FWB wegen den 170bar Problem oder wegen den MEC Regulator angeschrieben?

    Beides !! Bin mal auf die Antwort gespannt.

    Hier die Antwort von FWB:

    der Pressluftbehälter an der Waffe wird mit 200 bar befüllt. Der Druckminderer regelt den Arbeitsdruck gleichmäßig pro Schuss auf 80 bar. Nähert sich der Behälterdruck dem eingestellten Arbeitsdruck von 80 bar, kommt es irgendwann zu Tiefschüssen und Verlagerungen. Deshalb ist es empfehlenswert, den Pressluftbehälter ab einer Anzeige von ca. 100 bar neu zu befüllen. Das eingebaute Manometer ist lediglich eine Anzeige und kein geeichtes Messinstrument. Auch hier kann es zu ±Toleranzen in der Anzeige kommen. Die beschriebenen Verlagerungen abhängig vom Behälterdruck in den angegebenen Bereichen sind ungewöhnlich. Das müsste man genauer Definieren und untersuchen was hier die genaue Ursache ist. Unsere Systeme werden ausgiebig getestet und beschossen und kommen nur zur Auslieferung wenn Präzision und Standardabweichung optimal sind. Der Regulator von MEC ist uns bekannt. Was das Teil allerdings wirklich bewirkt wissen wir nicht. Das Modell 900 hat einen doppelten Druckminderer, der für eine noch konstantere Systemfunktion sorgt, den Luftverbrauch reduziert und deutlich leiser in der Geräuschentwicklung ist. Einen direkten Zusammenhang mit der angesprochenen Problematik können wir nicht feststellen.

    Die TK-Mitteilungen haben wie so oft (man könnte auch sagen wie fast immer) keinen Einzug in die SpO. gefunden.

    Da hast du vollkommen recht. Ich habe mir aber mal die Mühe gemacht und alle für Auflagegewehrschützen relevante TK-Mitteilungen seit 2013 zu überprüfen. Alle sind in den entsprechenden Teilen und Ziffern der SpO enthalten, damit immer noch gültig. Einzig 3 Ausnahmen: TK 01/2024 vom 17.04.2024 über zweigeteilte Schaftkappen (SpO 2025 aber schon am 2.5.24 vom Gesamtvorstand beschlossen, deshalb fehlend?). Die 2 weiteren Ausnahmen sind 5/24 Länge Hinterschaft/Schaftbacke und 7/24 1.4.6 Streichung "Auflage"; beide vom 30.10.2024. Die können noch gar nicht in der SpO 2025 stehen, es sei denn, der DSB könnte sich zu einer jeweils aktuellen Onlineversion durchringen (wie bei der nachträglich Onlineeinfügung der neuen Wettkampfklassen).

    Der aktuelle Stand ist folgender: SpO. 2025 ist vollumfänglich gültig, es gibt entsprechende Ergänzungs- bzw. Austauschseiten die man sogar drucken kann und sich dann in sein Büchlein legen oder kleben darf.

    Ja, war mir bekannt. Nur wurden die Seiten, die von der TK-Mitteilung 5 und 7/24 betroffen sind, nicht ausgetauscht, d.h. in der SpO-Onlineversion bei DSB nicht enthalten.

    Die 1.4.6 gilt erstmal grundsätzlich für alle KK-Disziplinen, wie z.B. 1.30, 1.35, 1.40, 1.60, 1.80 und die KK-Auflage-Disziplinen. Dann folgte der Hinweis, dass das Maß 25 mm nicht für Zimmerstutzen (also 1.30), nicht für 100 m (also 1.35) und nicht für die Auflagedisziplinen gilt. Nun wurde durch die TK diese Ausnahme für die Auflagedisziplinen aufgehoben. Damit gilt das Maß 25 mm also für die Auflagedisziplinen. Lediglich für die 1.30 und die 1.35 gilt das Maß auch weiterhin nicht.

    Das ist wohl die richtigere Interpretation, sieht auch mein LSpL so. Trotzdem hat er meine diesbezügliche Anfrage (Inhalt vgl. #10) an den BSpL weitergeleitet.