Wenn man hier mitliest überlegt man sich ob man nicht besser mit dem schießen aufhört
Da gibt es doch eine elegantere Lösung, nicht mehr mitlesen und so schießen wie immer als wenn nicht gewesen wäre.
(Nicht böse gemeint)
Wenn man hier mitliest überlegt man sich ob man nicht besser mit dem schießen aufhört
Da gibt es doch eine elegantere Lösung, nicht mehr mitlesen und so schießen wie immer als wenn nicht gewesen wäre.
(Nicht böse gemeint)
Da gibt es doch eine elegantere Lösung, nicht mehr mitlesen und so schießen wie immer als wenn nicht gewesen wäre.
(Nicht böse gemeint)
aber du siehst ja zun was die vielen unterschiedlichen Meinungen führen
Ich greife da die Mitteilung #140 von wulfrin (Ziat oben) auf und stelle mal folgendes in den Raum: Um das Maß B von der Zeichnung von Gerd59 einzuhalten kann die Schaftkappe nicht geneigt sein und und dazu noch ein Flügel recht weit ausgeklappt. Möchte man den Flügel zur Stabilität weiter ausgeklappt lassen, so muss die Schaftbacke in Gänze in die Senkrechte gestellt werden.
Im Gegenzug könnten aber doch alle Flügel (so es die Schaftkappe in der entsprechenden Ausführung, das geht wohl nicht mit jeder) angeklappt sein und die Schaftbacke (auch hier so es das Gewehr zulässt) geneigt sein - und zwar so weit bis das Maß B erreicht ist. Dann man zwar keinen Flügel mehr zur Findung von Stabilität, aber das Gewehr hat an Höhe im Anschlag gewonnen. Und die Schaftkappe liegt leicht geschrägt an.
Wäre das so machbar, ist das erlaubt? Ein Ausprobieren wäre m.E. mal ein Versuch wert.
Wie schon andere geschrieben, ja, ist machbar bei Einhaltung der Maße. Anbei ein Beispiel:
Zulässige Schaftkappe (nicht im 90°-Winkel, aber Schaftkappenflügel alternativ gerade, dafür Schaftkappe geneigt)
Rote Linie: gedachte Senkrechte nach SpO 1.4.6
Grüne Linie: Oberer und unterer Flügel gerade, Bogenmaß 0mm, SpO 1.5.4 G eingehalten
Blaue Linie 25mm, SpO 1.4.6 eingehalten. Bei stärkerer Neigung der Schaftkappe würde sich mittlere blaue Linie verlängern und größer als 25mm sein!
Antwort LSpL 16.12.24 zu Bild:
Zulässige Schaftkappe. Die rechte senkrechte rote Linie ist die Linie (A) nach SpO 1.4.6, die blaue Linie < 25 mm und die Pfeilhöhe < 20mm. Ebenso konform mit SpO 9.7.2
aber du siehst ja zun was die vielen unterschiedlichen Meinungen führen
Die verschiedenen Meinungen und Auslegungen zu hören ist doch nicht schlecht.
Ich würde aber diese Meinungen nicht als Diskussionsgrundlage mit dem Kampfrichter empfehlen. Ganz schlechte Karten
Draußen ändern können wir doch eh nichts.
Interessant für mich ist hier nur, wie man so eine Regelung umsetzen kann und wie verschiedene Landesverbände und Schützenkreise versuchen im Alleingang was umsetzen zu wollen.
Alles anzeigenWie schon andere geschrieben, ja, ist machbar bei Einhaltung der Maße. Anbei ein Beispiel:
Zulässige Schaftkappe (nicht im 90°-Winkel, aber Schaftkappenflügel alternativ gerade, dafür Schaftkappe geneigt)
Rote Linie: gedachte Senkrechte nach SpO 1.4.6
Grüne Linie: Oberer und unterer Flügel gerade, Bogenmaß 0mm, SpO 1.5.4 G eingehalten
Blaue Linie 25mm, SpO 1.4.6 eingehalten. Bei stärkerer Neigung der Schaftkappe würde sich mittlere blaue Linie verlängern und größer als 25mm sein!
Antwort LSpL 16.12.24 zu Bild:
Zulässige Schaftkappe. Die rechte senkrechte rote Linie ist die Linie (A) nach SpO 1.4.6, die blaue Linie < 25 mm und die Pfeilhöhe < 20mm. Ebenso konform mit SpO 9.7.2
Hier fand ich die Anfrage von Andi nicht schlecht.
Das passt bei deiner Kappe ganz gut.
Hat aber leider keiner drauf geantwortet , ob es so eine Regelung auch im DSB gibt.
vielleicht sollte man sich Gedanken machen über den Zweck der Schaftkappenflügel, sie sollten doch eine gewisse Gleichmäßigkeit der Einsetzhöhe in der Schulter beim Freihandschießen gewährleisten deshalb konnte man ihn nach oben oder unten verschieben.
Da laut Iris Zimmer (Video um min 1:50) beim Auflageschießen im Brustbereich eingesetzt werden soll ergibt das ganze in Verbindung mit der Rückverlagerung des Diopters zu einer aufrechteren Körperhaltung, Brust nach vorne, macht dadurch den unteren Flügel überflüssig. Die Schaftkappe muß zwangsläufig geneigt werden wodurch die Probleme mit dem oberen Flügel entstehen. Warum also den nicht ganz weglassen, laufseitig liegt das Gewehr auf dem Ständer auf, hinten findet man die Höhe über die Schaftbacke?
Wer in der Schulter einsetzt kann weiterhin beide Flügel benutzen muß dann eventuell die Visierlinie versetzen.
nur so ein Gedanke...
Bild von Wulfrin Beitrag183 bekräftigt meinen Gedanken
Hat aber leider keiner drauf geantwortet , ob es so eine Regelung auch im DSB gibt.
Gibt es m.W. nicht.
Wir sind am 20. Januar beim Auflage-Seminar bei Iris Zimmer. Wir werden das Thema auf jeden Fall ansprechen.
Gib gerne danach mal Rückmeldung, dass geht so alles nicht mehr wirklich. Iris ist z.Zt. "größtmöglichst" frustiert !!
Ich und meine Frau setzen die gerade SK mittlerweile mehr am Oberarm ein, Richtung Anschlag Freihandschütze. Die ersten Versuche sehen nicht schlecht aus. Es rutscht nichts, Anschlag ist stabil. Mal weiter probieren.
Ich bin einigermaßen verwirrt. 1.4.6 gilt doch immer noch für KK. Aber hier wird scheinbar von vielen am LG rumgedoktert. Gibt es denn schon etwas belastbares Richtung LG? Und in der aktuellen Version vom 1.1.2025 steht der Hinweis „gilt nicht für Auflage“ immer noch! Habe ich das eventuell übersehen? VG
Ich bin einigermaßen verwirrt. 1.4.6 gilt doch immer noch für KK. Aber hier wird scheinbar von vielen am LG rumgedoktert. Gibt es denn schon etwas belastbares Richtung LG? Und in der aktuellen Version vom 1.1.2025 steht der Hinweis „gilt nicht für Auflage“ immer noch! Habe ich das eventuell übersehen?
Ja, vgl. TK 5 und 7/24 und natürlich hier im Forum !!
Ich bin einigermaßen verwirrt. 1.4.6 gilt doch immer noch für KK. Aber hier wird scheinbar von vielen am LG rumgedoktert. Gibt es denn schon etwas belastbares Richtung LG? Habe ich das eventuell übersehen? VG
Momentan bleibt es auch nur bei KK, bis auf die Landesverbände, die voreilig reagiert haben.
Am Samstag bin ich in Berlin, da wird es nicht auf LG angewand, dann im Februar in Suhl - da wird es auf LG angewand. Im März in München - keine Ahnung was da abgeht 🤔
Erkennst du das Problem?
Momentan bleibt es auch nur bei KK, bis auf die Landesverbände, die voreilig reagiert haben.
Am Samstag bin ich in Berlin, da wird es nicht auf LG angewand, dann im Februar in Suhl - da wird es auf LG angewand. Im März in München - keine Ahnung was da abgeht 🤔
Erkennst du das Problem?
Ok, das rumschauben am LG ist also noch nicht notwendig! Dann warte ich mal auf offizielle Infos. In SH herrscht bei den Landessportleitern noch Ratlosigkeit und Unsicherheit. Da fehlt es an Messpunkten, Schablonen,…. Das wird dann ein Spaß bei den Waffenkontrollen!
Ok, das rumschauben am LG ist also noch nicht notwendig! Dann warte ich mal auf offizielle Infos. In SH herrscht bei den Landessportleitern noch Ratlosigkeit und Unsicherheit. Da fehlt es an Messpunkten, Schablonen,…. Das wird dann ein Spaß bei den Waffenkontrollen!
Beobachte einfach deinen Landesverband, wo du schießt, nicht dass der auch einen Alleingang unternimmt und du da was verpasst.
Beobachte einfach deinen Landesverband, wo du schießt, nicht dass der auch einen Alleingang unternimmt und du da was verpasst.
Schrieb ich ja gerade, hier passiert aus den genannten Gründen gerade gar nichts!
In SH herrscht bei den Landessportleitern noch Ratlosigkeit und Unsicherheit. Da fehlt es an Messpunkten, Schablonen,…. Das wird dann ein Spaß bei den Waffenkontrollen!
Ich habe mich mit einem Kampfrichter aus München unterhalten.
Diese Schablone gibt es schon.
Die wurde bei den KK Gewehren mit der Hakenkappe angewendet um das 25mm Maß zu überprüfen.
Nur mal so zur Info: Iris Zimmer ließt hier ja mit und sie weiss schon etwas mehr als wir.
Wer einen guten Draht zu ihr hat, kann Sie ja mal anschreiben.
Ich habe Iris am Freitag Abend bei unserer Vereinsfeier getroffen, und Sie weiß auch noch nichts.
Ich habe Iris am Freitag Abend bei unserer Vereinsfeier getroffen, und Sie weiß auch noch nichts.
Schade, weil sie wäre ja die, die es am meisten interessieren müßte , wie sie in Zukunft ihre LG Lehrgänge durchführt.
Schade, weil sie wäre ja die, die es am meisten interessieren müßte , wie sie in Zukunft ihre LG Lehrgänge durchführt.
Hattest du nicht erwähnt, dass sie schon mehr weiß und man sie anschreiben könnte? Hattest du Kontakt mit? Gruß
Hattest du nicht erwähnt, dass sie schon mehr weiß und man sie anschreiben könnte? Hattest du Kontakt mit? Gruß
Ich kenn sie nur von Wettkämpfen, sehr kompetente Persönlichkeit
Aber zwei Kollegen haben mit Ihr Kontakt. Und wenn ich nicht falsch informiert wurde, baut sie Ihre LG schon um.
Das ist wieder alles "Stille Post" - so wie das ganze Thema hier.