Ich greife da die Mitteilung #140 von wulfrin (Ziat oben) auf und stelle mal folgendes in den Raum: Um das Maß B von der Zeichnung von Gerd59 einzuhalten kann die Schaftkappe nicht geneigt sein und und dazu noch ein Flügel recht weit ausgeklappt. Möchte man den Flügel zur Stabilität weiter ausgeklappt lassen, so muss die Schaftbacke in Gänze in die Senkrechte gestellt werden.
Im Gegenzug könnten aber doch alle Flügel (so es die Schaftkappe in der entsprechenden Ausführung, das geht wohl nicht mit jeder) angeklappt sein und die Schaftbacke (auch hier so es das Gewehr zulässt) geneigt sein - und zwar so weit bis das Maß B erreicht ist. Dann man zwar keinen Flügel mehr zur Findung von Stabilität, aber das Gewehr hat an Höhe im Anschlag gewonnen. Und die Schaftkappe liegt leicht geschrägt an.
Wäre das so machbar, ist das erlaubt? Ein Ausprobieren wäre m.E. mal ein Versuch wert.
Wie schon andere geschrieben, ja, ist machbar bei Einhaltung der Maße. Anbei ein Beispiel:
Zulässige Schaftkappe (nicht im 90°-Winkel, aber Schaftkappenflügel alternativ gerade, dafür Schaftkappe geneigt)
Rote Linie: gedachte Senkrechte nach SpO 1.4.6
Grüne Linie: Oberer und unterer Flügel gerade, Bogenmaß 0mm, SpO 1.5.4 G eingehalten
Blaue Linie 25mm, SpO 1.4.6 eingehalten. Bei stärkerer Neigung der Schaftkappe würde sich mittlere blaue Linie verlängern und größer als 25mm sein!
Antwort LSpL 16.12.24 zu Bild:
Zulässige Schaftkappe. Die rechte senkrechte rote Linie ist die Linie (A) nach SpO 1.4.6, die blaue Linie < 25 mm und die Pfeilhöhe < 20mm. Ebenso konform mit SpO 9.7.2