Beiträge von schmidtchen

    @Fieli
    Es stellt sich die Frage wie hoch der Anteil aktiver zu passiven Mitgliedern ist. Natürlich sind die aktiven Mitglieder, die selbst schießen auch bereit, höhere Beiträge zu akzeptieren, denn sie nutzen alle Möglichkeiten des Vereins, von den Infrastrukturen über die Bedürfnisbescheinigungen der Verbände und den Startmöglichkeiten bei Meisterschaften bis hin zu der Tatsache, dass ihr aktiv betriebenes Hobby meist eh kostenintensiv ist (zumindest wenn man größere Kaliber schießt oder sportlich gewisse Ambitionen hat und dafür eine eigene Ausrüstung braucht).
    Das sieht bei den passiven Mitgliedern ganz anders aus. Die nutzen über den Vereinsraum hinaus, in dem sie den geselligen Veranstaltungen nachgehen, meist kaum etwas von dem, was den Verein Geld kostet. Wenn ich denen sage, ich brauche von euch den gleichen Mitgliedsbeitrag wie vom aktiven Schützen, weil regelmäßig die Kugelfänge oder Seile kaputt sind und neu gekauft werden müssen, dann hört seine Solidarität relativ schnell auf. Fakt ist, je mehr sich der Anteil der Mitglieder zu Lasten der passiven verschiebt, umso eher fängt der Verein an zu überlegen, wie lange er sich das Solidaritätsprinzip leisten kann. In Zeiten knapper Kassen geschieht dieses immer häufiger, insbesondere, wenn wir über Beträge jenseits der 5,-/Mitglied und Jahr Verbandsbeitrag reden.

    Problem im DSB ist trotz seiner "angeblichen" Tradition aus meiner Sicht, dass in vielen Landesverbänden die Tradition gar keinen so hohen Stellenwert hat. In der Mehrzahl der LV besteht die Mitgliedschaft mehr aus Sportschützen (oder welchen, die es mal waren), denn aus reinen Tratitionalisten. Diese LV können aber die Probleme der LV mit einem hohen Traditionsanteil oft gar nicht richtig nachvollziehen und sind daher auch nicht zu Veränderungen auf DSB-Ebene bereit.

    Da steht ich zitiere, Diesem Wettkampfsystem liegt zugleich auch ein einheitliches Regelwerk zugrunde, das über Jahrzehnte von unzähligen Experten erarbeitet wurde. Ich will in vielen Dingen die Arbeit nicht schmälern, frage mich aber wenn diese Experten innerhalb von drei Jahren immer wieder mit einer neuen Sportordnung herauskommen, was soll das?
    Dann zum Teil mit Sachen kommen die angeblich der Sicherheit dienen sollen den Vereinen ein Geld kosten das sie vor der Insolvenz stehen, Auflagen an die Vorstände das keiner mehr Vorstandsarbeit leisten will weil er mit einem Bein im Knast steht? Das ist für mich kein Sport mehr sondern reine Bürokratie.Da darf man sich nicht wundern das keiner mehr Lust hat sich dieser Sache aus zu setzen und lieber Nase bohrt und da besteht nur die Gefahr er bleibt stecken oder bricht sich den Finger.

    Hallo Kogge,
    ich bin sicher kein Freund der DSB-Funktionäre und halte die ständigen Verschlimmbesserungen an der SpO auch für mehr als fragwürdig, aber kannst du mir vielleicht trotzdem erläutern, welche SPO-Änderungen der letzten Jahre die Vereine an den Rand der Insolvenz gebracht haben ? Ich hoffe nicht die Sicherheitsfähnchen. Des weiteren interessieren mich die Auflagen an die Vorstände, die in der SpO stehen sollen und diese dazu bringen, keine Vorstandsarbeit mehr zu leisten. Meine Befürchtung ist, dass du da Äpfel und Birnen in einen Sack schmeißt und einfach mal drauf haust, denn du schreibst auch


    Was in den letzten Jahren an Verordnungen und Änderungen auf uns zu gekommen ist, ist kaum zu verarbeiten und da sollte man sich Gedanken machen das Ganze ab zu specken und vernünftige Grundregeln zu schaffen.

    Da aber der DSB noch nicht soweit ist, das er Verordnungen schreiben darf, meinst du vielleicht insgesamt eher die waffengesetzlichen Vorschriften, die aber nicht auf das Konto des DSB gehen.
    Wäre also interessant zu erfahren, was für Sachen "die angeblich der Sicherheit dienen sollen den Vereinen ein Geld kosten das sie vor der Insolvenz stehen" das sein sollen ?

    Grüß euch,
    eine Höherschreibung wird im Wettkampfpass eingetragen und natürlich auch die Disziplinen, die für andere Vereine als den Stammverein geschossen werden.

    Da hast du Recht, ABER im Wettkampfpass stehen nur die Disziplinzuordnungen zu den Vereinen, wie du sie (die Disziplinen) bei den Meisterschaften schießt. Welche du bei welchem Vereinen in Liga oder RWK schießt, ergibt sich daraus nicht, weshalb der Wettkampfpass allgemein nach meinem Verständnis nur zwei Funktionen hat:
    1. Für Meisterschaften relevante Aussagen zu Klasse und Disziplinzuordnung/Verein
    2. Anzeige, dass du gemeldeter aktiver Schütze und somit versichert bist

    In den Ligen gibt es allgemein keine Klassenzuordnungen (außer das Aufgelegt erst ab dem 46. Lebensjahr zugelassen ist), weshalb entsprechende SpO-Regelungen wohl auch nicht direkt gelten können.

    Schönen 1. Mai euch allen!


    Ich denke, dass es sich aus zwei Gründen nicht lohnen wird, dass man sich mit dieser Sache an den Vizepräsidenten Sport (Bundessportleiter) wendet:

    1. Kann dieser nur sagen, was für die Meisterschaften gilt. Rundenwettkämpfe bzw. Ligawettkämpfe (gerade im Bereich Sportgewehr) sind Sache der Landesverbände sowie deren Ligaordnungen.

    Ich gebe dir zwar Recht, dass es nichts bringen wird, den Vizepräsidenten Sport ODER den Bundessportleiter (nur zur Klarstellung, das sind 2 verschiedene Leute, siehe SpO, Impressum, S. 9) dazu anzuschreiben, weil sie sich tatsächlich nur für die Meisterschaften zuständig fühlen.

    Gleichwohl würde ich sie hier als zuständig ansehen, da es um eine SpO-Regelung geht, die meist in den Ligaordnungen mit eingebunden ist, da "...die SpO gilt, soweit die Ligaordnung keine anderen Regelungen enthält". Da für die SpO der DSB zuständig ist, wäre es also aus meiner Sicht DSB-Sache.
    Der Landessportleiter wird vermutlich genau anders herum argumentieren: Es betrifft nicht die Ligaordnung bzw. Ausschreibung sondern eine SpO-Regelung, also bin nicht ich sondern der DSB zuständig. Und somit haben wir immer noch keine Antwort. :(

    schmidtchen: Du widerspricht dir ja selbst

    Unter 1 schreibst Du, dass die Klassenerklärung bei RWK und Liga ins Leere läuft, da es dort keine Klassen gibt. Wenn es keine Klassen gibt, dann kann auch die klassenbedingte Regelung mit dem Sitzendschießen abweichend zu Deinem Ergebnis unter 2 nicht gelten.

    Anders aber bei den Rundenwettkämpfen, wo es (zumindest bei uns) keine Klassen im 3-Stellungskampf gibt. Insofern muss er sich nicht erklären und dürfte wegen mir auch sitzend schießen, da ich an dieser Stelle dann analog zu dem Meisterschaften jeden (imaginär) in seiner (edit: altersentsprechenden) Klasse schießen lassen würde und er die entsprechenden Hilfsmittel im Rahmen der SpO nutzen dürfte.


    Das "Meisterschaften" bezog sich nicht auf SEINE Klassenerklärung sondern auf die Meisterschaftsklassenregelung (also ab Altersklasse sitzend schießen dürfen)

    Letztlich bleibt die Frage somit gerade noch unbeantwortet für mich.
    Ob z.B. ein Landessportleiter hier Licht ins Dunkel bringen kann?

    Wie du schon selber argumentierst, ist die Sache aus meiner Sicht nicht eindeutig geregelt. Da kann auch der LSpL nichts dran ändern. Er kann höchstens zunächst einmal noch seine Sicht hinzufügen, die sicher ähnlich unklar sein wird wie unsere, lediglich das gewählte Ergebnis kann mit entsprechender Begründung in die eine oder andere Richtung gehen. Hier könnten die Konfliktparteien ggf. dessen Meinung eher akzeptieren als die eines "Sportkameraden auf Augenhöhe".

    Na, du bist ja mutig. Waffe gekauft ohne sie anzusehen ? Muss ja ein Schnäppchen gewesen sein.

    Meines Wissens sind das Universalschlüssel. Zumindest passte meiner zu Zeiten, wo ich noch meinen Koffer hatte, auch auf unseren Vereinskoffer. Wenn weiterhin Bedarf besteht, werde ich am WE mal schauen, ob der dortige Schlüssel noch vorhanden ist.

    Also meiner Meinung nach sind zwei Dinge zu unterscheiden:
    1.) Die Klassenerklärung. Klassenerklärungen machen nur da Sinn, wo es auch entsprechende Klassen gibt. In unserem Landesverband haben die Klassenerklärungen nur Gültigkeit für die Meisterschaften, genauso wie das gewählte Startrecht für eine bestimmte Disziplin, welches für einen bestimmten Verein gewählt hat. Für die Liga kann man in der Regel kein Startrecht für einen bestimmten Verein für eine Disziplin vorher schriftlich festlegen (Ausnahme Verbands- und Oberliga, wo es, wie beim DSB, eine Vorabmeldung der Mannschaftsschützen gibt. Aber selbst das ist nicht verbindlich. Ist der Schütze noch in anderen Vereinen Mitglied, kann er theoretisch bis zum ersten Start der Liga auch noch für einen anderen Verein "umgemeldet" werden.). Soll heißen, in den meisten Disziplinen (außer aufgelegt) gibt es nur eine offene Klasse und somit läuft eine Klassenerklärung ins Leere

    2.) Das "Hilfsmittel". Die SpO kennt grundsätzlich verschiedene Arten der Festlegung von Hilfsmitteln. In der bis 2015 geltenden SpO stand unter 0.5.3.1 bei den Zielhilfsmitteln "Ab dem 46. Lebensjahr darf eine optische vergrößernde Hilfe..." (mittlerweile ist diese Altersbeschränkung an dieser Stelle entfallen). Hier war also klar das Alter des Schützen maßgebend und nicht die Tatsache, dass er ab 46 auch der Altersklasse angehört.
    Anders ist das meines Erachtens zu sehen, wenn wie in 1.6 der SpO steht "Die Wettkämpfe werden in 3 Anschlagsarten in der Reihenfolge - sitzend (ab Altersklasse auch sitzend) - liegend - stehend ausgetragen. Hier ist ausdrücklich die Klasse als Kriterium genannt. Insofern wäre für mich klar, dass er bei Meisterschaften nicht sitzend schießen dürfte, wenn er sich für die Herrenklasse entschieden hätte.
    Anders aber bei den Rundenwettkämpfen, wo es (zumindest bei uns) keine Klassen im 3-Stellungskampf gibt. Insofern muss er sich nicht erklären und dürfte wegen mir auch sitzend schießen, da ich an dieser Stelle dann analog zu dem Meisterschaften jeden (imaginär) in seiner Klasse schießen lassen würde und er die entsprechenden Hilfsmittel im Rahmen der SpO nutzen dürfte.
    Was anderes würde nur gelten, wenn es eine entsprechende Ausschreibung gibt, die das Ganze anders definiert.

    Das Ganze hat natürlich, wie immer, 2 Seiten. Klar hat OSP Tradition, aber es betrifft mittlerweile nur einen kleinen, elitären Kreis. Die Beteiligung und auch die Ergebnisse auf unteren Ebenen sind meist recht dünn. SpoPi ist da auch bei den Herren, deutlich breiter aufgestellt.

    Andererseits hat OSP natürlich eine gewisse Dynamik, die ja gerade in der Außendarstellung gewünscht ist. Sie bietet auch einen guten Kontrast zu den statischen Disziplinen, während sich LP und Freie doch sehr ähnlich sind und auch zu ähnlichen Ergebnissen bei den Personen führen.

    Ich muß sagen, nachdem ich beide Finals mal geschossen habe, sprich Alt und Neu, mir gefällt das neue besser.

    Klar gibt es für beides Gründe und Befindlichkeiten. Derjenige, der eher gerade noch reinkommt, findet vermutlich das neue System besser, da alle die gleiche Chance haben. Derjenige, der eher einen guten bzw. sehr guten Vorkampf hatte, möchte natürlich dieses Ergebnis gerne mitnehmen.

    Was ich aber ganz bescheiden finde, sind die teilweise sehr unterschiedlichen Finalregeln. Da merkt man, dass da keine Praktiker am Werk sind. Diesen Wirr-Warr durchblickt ja selbst ein Schütze kaum. Ich denke da gerade an die Finalregeln für die Damen bei 25m-Pistole.
    Vier oder fünf Varianten, je nach Disziplin (alleine für Gewehr und Pistole), da kratzt man sich am Kopf. :S

    Sehr zutreffende Beschreibung Frank. :thumbup:

    Nur an einer Stell muss ich dir widersprechen Den Zustand über den mündigen Verbraucher zurück drehen zu wollen, wird nicht klappen. Neben der Tatsache, dass wir alle uns dann ja KEINE neuen Druckluftwaffen mehr kaufen dürften (denn es gibt meines Wissens keinen Hersteller mehr, der schon eine unbegrenzte Zeit der Nutzungsdauer zugesteht bzw. in seiner Betriebsanleitung keine Maximalnutzungsdauer angibt. eben auch Hersteller, die nicht dem Verband angehören) werden die Hersteller natürlich wieder mit der Haftung argumentieren.

    Ich frage mich nur warum sich der DSB berufen fühlt
    für den Gewinn der Hersteller zu sorgen.

    Du kannst dich ja mal erkundigen, was der DSB im Laufe eines Jahres so alles an Geld von den Herstellern bei den verschiedenen Veranstaltungen an Geld (Standmieten etc.) und Unterstützung (Spenden etc.) erbittet (verlangt), da ist es doch eine Selbstverständlichkeit, an so einer Stelle auch mal zu deren Gunsten zu unterstützen.

    ... aber eine Kartusche die 200 oder 300 bar abbläst und das direkt auf eine unverheilte kleine Wunde kann einen menschlichen Körper komplett aufblasen. Nicht umsonst ist das Reinigen von Personen mit Druckluft untersagt.

    Die Wunde befindet sich vermutlich am Zeigefinger, wo ich mich vorher beim Zwiebelschälen geschnitten habe ? :rolleyes: Mann oh Mann, überlegst du auch mal, was du da so ablässt? :thumbdown:

    Du bringst doch selbst deine Gegenargumente:
    Ja, ein Gericht schaut in die Druckkörperverordnung und findet dort NICHTS zu unseren Behältern, die ja angeblich so gefährlich sind !
    Ja, dass reinigen von Personen mit Druckluft ist (durch die Berufsgenossenschaften) untersagt, WEIL es (wahrscheinlich) nicht ungefährlich ist. Wenn der Einsatz von unseren Druckbehältern, die älter als 10 Jahre sind, tatsächlich SOOOO gefährlich ist, warum findet sich wo nirgends eine verbindliche gesetzliche/versicherungsmäßige Vorschrift darüber ?

    Wie Frank schon schrieb, die Schadensfälle waren (komischerweise), soweit bekannt, alle bei Kartuschen UNTER 10 Jahren ! Hier hätte also eine schon bestehende Vorgabe, wie wir sie jetzt kennen, für die Beteiligten NICHTS gebracht, außer eine Verschiebung der Haftung. Ich dachte aber, das Ziel sei eine Vermeidung der Unfälle. Merkwürdig. Unfälle lassen sich nie zu 100% ausschließen, selbst bei sorgfältigster Behandlung nicht. Frech finde ich nur, wenn man produktionsbedingte Minderqualitäten zu Lasten des Verbrauchers weiterhin verkaufen will, um seinen Gewinn zu maximieren.
    Ich werde auf jeden Fall weiterhin auf unserem Stand keine Kartuschen überprüfen, da es eine gesetzliche Prüfpflicht nicht gibt, wir nicht nur nach SpO schießen (dürfen) und mir logischerweise nicht alle Bedienungsanleitungen vo Druckluftwaffen bekannt sein (sein müssen). ;)

    Macht was ihr wollt, ich werde spätestens zum Ablaufdatum meine Alukartuschen ersetzen.


    Tu das. Die Hersteller werden's dir danken!

    auch da war das Finale nur mit 10 Schuss. Irgendwie verwechselst du da was.

    Wenn du mal genau nachschaust, wirst du erkennen, dass "DAMALS" die Finalergebnisse auf das Vorkampfergebnis draufgerechnet wurden. 8) Oder wie kam Katerina Emmons bei ihrem Olympiasieg in Peking mit dem Luftgewehr auf 503,5 Ringe? Bei 10 Schuss fällt mir da keine Begründung für ein.

    Wer also einen guten Vorkampf hatte, konnte im Finale davon profitieren.

    Heute ist dem nicht mehr so.


    Aber das kommt davon, wenn man beim Rechtsanwalt spart.

    Das kann man so nicht immer sagen. Wenn man auf den verschiedenen Ebenen mal intensiver die Rechtsprechung verfolgt, dann ist es eher ein Unding, was manche Gerichte für Urteile verzapfen. Ich lese häufiger BGH-Urteile zu einem bestimmten Thema und da ist ein bestimmter BGH-Senat zuständig, der seit Jahren Meinungen vertritt, dass sich einem die Haare sträuben. Selbst entgegen lautende Urteile des Europäischen Gerichtshofs schafft der noch so umzuinterpretieren, dass dessen Aussage ins Leere läuft. Das sind echte Künstler, diese Richter. Den Gesetzgeber könnte man sich an vielen Stellen sparen, dass machen schon die Richter. ;(

    Und in so einem Fall nützt auch der beste Rechtsanwalt nichts!

    Oder er wurde falsch zitiert.

    Das sehe ich immer wieder bei "unserer" Lokaljournalistin, die oftmals (d.h. fast immer) schreibt, was so weder passiert ist noch so gesagt wurde. Ich würde das jetzt nicht "Lügenpresse" nennen, sondern nur "kreativen Umgang mit der Wahrheit".

    Wie ich gehört habe, sollen tatsächlich einige Dinge so nicht gesagt worden sein. Klar ging die Fragestellung auch dahin, wie man zum Großkaliberschießen stehe, da ja mit diesen Waffen in einigen der letzten Amokläufe entsprechende Taten begangen wurden. Daraufhin habe er gesagt, dass man gar nicht unbedingt Großkaliber schießen müsse bei den Sportschützen.
    Wie man vermuten kann, kommt er natürlich auch nicht aus der Großkaliberfraktion und noch nicht mal aus der Pistolenfraktion, weshalb ihm gewisse Problembereiche wohl auch nicht so bewusst waren. Und natürlich war man im vorliegenden Fall aufgrund der zeitkritischen Veröffentlichung wohl auch nicht in der Lage, den aus einem Telefoninterview erstellten Bericht nochmals zu redigieren, da der Schützentag, zu dem der Bericht ja erstellt werden sollte, unmittelbar bevor stand.

    Wie @Califax schon schrieb: Die Journalisten sind oftmals nicht gerade von großem Wissen um unseren Sport geprägt (ich erinnere nur an die regelmäßige Vertauschung der Begriffe Waffenschein und Waffenbesitzkarte in der Berichterstattung im Zusammenhang mit Waffen, was doch irgendwann auch mal dem Dümmsten begreiflich zu machen sein müsste) und da wird schnell mal was "zusammen gebraut", was sich gut anhört.
    Andererseits wird von dem einen oder anderen Funktionär durchaus schon mal des häufigeren was gesagt, was man sich besser zweimal in Ruhe überlegt hätte, gerade da man ja um die Unwissenheit der Journalisten weiß. Ich erinnere mich noch mit Schrecken an einige der Interviews nach den Amokläufen von Erfurt und Winnenden mit dem einen oder anderen sogar DSB-Funktionär. :/

    die angeführte druckbehälterverordnung dient, wie richtig geschrieben nur als orientierungshilfe. Sie selbst bezieht sich erst auf behälter ab einem bestimmten Volumen, das noch ein stück über dem der kartuschen liegt.
    Somit gibt es zur kartuschenentsorgung keinen staatlichen zwang - ich selbst sehe darin eine konspirative abzocke von Schützen - gebilligt durch den dsb.

    So muss man das wohl sehen. :thumbup:


    Denn mir wurde bisher kein fall bekannt, in dem eine "sorgsam" behandelte kartusche am druckrohr gerissen ist.

    Am Druckrohr wohl nicht, aber es gab mal einen Fall (der auch Auslöser der ganzen Diskussion mit der anschließenden Regelung war), da ist an einer Kartusche die Schweißnaht aufgeplatzt, da der Hersteller diese nicht aus dem Vollen gefräst hat (wie z.B. die Steyr-Kartuschen) sondern diese aus Kostengründen geschweißt hat. X( Nur hilft für den Fall genauso wenig die 10 Nutzungsdauer etwas wie eine unsachgemäße Behandlung, wo z.B. durch falsche Lagerung der Rostfraß an einer Stahlkartusche diese schon nach 5 Jahren zerlegt.

    Ich habe ein Schreiben der Fa. Steyr, in dem diese eine deutliche längere Laufzeit als die heute 10-jährige für ihre Kartuschen garantiert. Jedoch hat sie dieses später zu Gunsten einer gemeinsamen Einigung des VERBAND DER HERSTELLER VON JAGD -, SPORTWAFFEN UND MUNITION zurückgezogen. Insofern gilt bei DSB-Meisterschaften die Vorgabe der SpO, dass Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer nicht verwendet werden dürfen (0.5.1.1 SpO). Bei den Mitgliedern des Verbandes sind dieses meines Wissens überall 10 Jahre. Es MUSS aber in der Bedienungsanleitung für die Kartusche stehen.
    Die Kennzeichnung der Kartuschen ist bei den verschiedenen Herstellern unterschiedlich. Manche geben das Enddatum der Nutzungsdauer auf der Kartusche an, manche das Herstellungsdatum. Es gab da mal eine Info der TK des DSB zu, die ich noch hier TK-Info vom 16.12.2008 gefunden habe.
    Übrigens steht witzigerweise in der abgebildeten Kopie der Pardini-Kartuschen-Beschreibung noch eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, während oben diese mit 10 Jahren angegeben wird. Heute steht da NATÜRLICH "10 Jahre Nutzungsdauer". Das sagt doch wohl alles. :thumbdown:

    Sollen RSB, WSB und PSSB sich in zwei echten LANDES-Verbänden neu organisieren, dann können sie auch Gelder beanspruchen. Bis dahin haben andere Sportarten den Vorrang, die wenigstens ihre eigenen Sachen gebacken und geregelt kriegen. Finde ich nur richtig.

    Mal ganz davon abgesehen, dass es am LLZ Bad Kreuznach keine angegliederte Unterbringung gibt und es aus einzelnen Teilen des Landes RLP ein ganz schöne Strecke bis dahin ist, um auch nur ansatzweise regelmäßige Trainings durchzuführen, (warum soll ich mir bei den anderen dezentralen Lösungen denn noch ZUSÄTZLICH ein teures LLZ ala Bad Kreuznach halten?) bin ich über deinen weiteren Vorschlag etwas irritiert. Was hat der WSB mit der Problematik Bad Kreuznach und Fördergelder RLP zu tun ? Festzustellen ist, dass die derzeitige Situation weniger die Verbände RSB und PSSB belastet sondern vielmehr die RLP-Sportler. Diese werden/würden auch unter einer Streichung/Reduzierung der Fördergelder im Schießsport leiden. Insofern ist an dem Begriff Hahnenkämpfe, den @Fische49 benutzt hat, vielleicht was dran. Frage ist nur, wie man die Hähne entweder zum miteinander bekommt, oder welcher Hahn das Feld räumt. Nur weil einer sagt: "Ich bin der Gute" heißt das noch lange nicht, dass der andere verschwindet, ganz davon zu schweigen, ob er sich denn später auch als solcher rausstellt.
    Hier ist wohl weiterhin die Basis gefragt. Und das RSB und PSSB nicht freiwillig den Ast absägen, auf dem auch sie sitzen, kann ihnen doch wohl niemand vorwerfen. Bisher ist die Menge derjenigen Rheinländpfälzer, die aus dem RSB bzw. PSSB raus und in einen eigenen Landesverband wollen, trotz allen Getrommels in den letzten Jahren, immer noch überschaubar, zumindest wenn man nach den Beschwerden in den beiden LV geht.
    Zwischen WSB und RSB gibt es nach meiner Kenntnis die Probleme, wie sie in RLP vorherrschen nicht, obwohl der WSB in Dortmund ja auch ein LZ hat und ein Teil der Fördergelder aus NRW dorthin gehen. Wenn man will, scheint es also zu gehen, auch mit 2 LV's in einem Bundesland.
    Es gäbe übrigens noch einige Fälle mehr, die sich einigen könnten/müssten/sollten, wenn man deine "Vorgabe" (LANDES-grenzen) berücksichtigen wollte. Da kannste ja gerne auch mal bohren. :D

    Die ergeben sich bereits durch automatische Updates.

    Man fragt sich nur, was da (fast) TÄGLICH mit einem Volumen von 400 MB ausgetauscht werden soll. So viel Schrott kann selbst Microsoft nicht programmiert haben, dass dieses nicht mit weniger Datenvolumen zu bewerkstelligen wäre. Und IN Richtung MS eine solche Datenmenge bei einem ruhenden Rechner wäre aus meiner Sicht auch nicht akzeptabel.

    Internationale Bestimmungen für die Sachkunde? Da möchte ich mal das Geschrei hier hören wenn derartiges wirklich in den Fragenkatalog reinkäme.
    Einfach bei den zuständigen Konsulaten anfragen ....

    Na ja, aber genau diese Rahmenbedingungen kann man doch wohl in der Ausbildung erwähnen. Zum EU-Feuerwaffenpass sollte man in jedem Fall etwas sagen.