Beiträge von schmidtchen

    Ganz persönlich sehe ich das Problem weniger darin, dass die ehrenamtliche Führungsspitze "als solche" bestimmte formale Qualifikationen nicht hat, sondern eher darin - und dass ist ein Unterschied - dass den Aufsichts- oder Kontrollgremien diese Qualifikation abgeht. So konnte es z.B. zum Untreuefall des damaligen RSB-Schatzmeisters kommen. Eigentlich hätte ein hauptamtlicher Geschätsführer diesen kontrollieren müssen. Die vereinsrechtliche ehrenamtliche "Kassenprüfung" ist ja i.d.R. ein Witz, das weiß auch jeder.

    Da muss ich aber doch jetzt mal ein dickes Fragezeichen hinter setzen. ???

    Was möchtest du denn jetzt: Qualifizierte Kontrollgremien oder einen kontrollierenden hauptamtlichen Geschäftsführer. Letzteres wird es wohl im Vereinsbereich kaum geben, da der hauptamtliche Geschäftsführer regelmäßig angestellter der juristischen Person "Verein" ist und diese durch einen BGB-Vorstand vertreten wird, dem in der Regel auch der Schatzmeister angehört. Diese juristische Person ist für Einstellungen, u.a. auch des hauptamtlichen Geschäftsführers zuständig. Da wird kaum der angestellte Geschäftsführer eine Kontrollfunktion (im rechtlichen Sinn) über seinen eigenen Arbeitgeber haben, eher umgekehrt. Die Kontrollfunktion des Schatzmeisters obliegt gemäß den allermeisten Satzung aus rechtlicher Sicht eindeutig den Kassen- bzw. Rechnungsprüfern. Wenn diese unfähig oder zu leichtgläubig oder oberflächlich sind, ist das vor allem ein Systemversagen, da eben die falschen Leute gewählt wurden. Wie das geht, wissen wir alle. Aber dann dürfen wir nicht andere für UNSER Versagen verantwortlich machen.

    Aber selbst formale Qualifikationen nutzen doch überhaupt nichts, wenn die betreffenden Personen diese nicht zweckentsprechend einsetzen. Ich kenne ne Menge Leute, die haben z.B. eine formale Qualifikation als Kampfrichter, können diese aber nur unzureichend umsetzen, weil sie z.B. bei einem Wettkampf dem Schützen nicht mit einer gewissen Gegenwehr entgegen treten können. Dem gegenüber kenne ich andere Aufsichten bei Meisterschaften (gerne auch bei der DM), die glänzen durch Inkompetenz, machen dieses aber durch "wichtiges Auftreten" mehr als wett.

    Aber das ist wieder typisch deutsch: Geeignet ist nicht, wer geeignet ist, sondern nur, wer formale Qualifikationen nachweisen kann. Nichts anderes zählt in diesem Staate!

    Ob du den Schrank so nutzen könntest weiß ich aber nicht. So wie ich das verstanden habe. Müssen Tresore für Waffen und/oder Munition eine bestimmte Sicherheitsstufe aufweisen. Mindestens sicherheitsstufe A oder B. Ich glaube ohne Zertifizierung kann es da Probleme geben.

    Beim Waffengesetz darfst du nicht unbedingt mit Logik arbeiten. Da wäre vieles anders. Wenn du Munition ALLEINE lagerst, reicht das Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV).

    Bei einer gemeinsamen Lagerung von Waffen und Munition in einem A oder B Schrank über die Besitzstandsregelung muss § 36 Abs. 1 WaffG (alt --> bis 30.06.2017) beachtet werden, d.h. Munition getrennt von den Waffen. Das bedeutet, die Munition muss in einem separaten Fach des Tresors, welches ebenfalls durch Schwenkriegelschloss verschlossen werden kann, aufbewahrt werden.

    In den heute bei Erstbeschaffungen nur noch zugelassenen Schränken der Stufe 0 oder höher ist diese Trennung nicht nötig und war sie nach § 36 Abs. 1 WaffG (alt) auch früher schon nicht.

    Nur mal so am Rande: Kommt es irgend jemanden in den Sinn, dass es innerhalb eines Verbandes auch möglicherweise andere Stellen geben könnte, an denen "Grenzprobleme" auftreten könnten als nur an den Landesgrenzen zu einem Nachbarverband PSSB ? Es gab und gibt z.B. immer wieder Fälle, in denen Vereine gerne in eine andere Untergliederung möchten, als wie diejenige, in die sie gemäß Gliederungsplan gehören. Und sei es nur, weil ihnen die Nase des anderen Vorsitzenden der "Stammuntergliederung" nicht passt.

    RLP ist nicht der Nabel der Welt, auch wenn einige das anders sehen (möchten).

    Ja, die Forums-Software setzt den Link fehlerhaft um, das tut mir leid.

    Im Original sieht er so aus - bitte die anfänglichen Buchstaben hxxp durch http ersetzen:
    hxxp://http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/index.php?id=302&tx_ttnews[tt_news]=2983&cHash=7ca69150cdf1c945b25e685eec9f9ffd

    An deiner IT-technischen Kompetenz sollten wir noch arbeiten. Mach's nicht so kompliziert:

    Frühjahrssitzung des Gesamtvorstandes des RSB

    Jungs, ich glaube, wir drehen uns ein wenig im Kreise. So wird das nix.

    wegi82 : Ich gehe mal davon aus, dass du nicht wirklich glaubst, was du hier zu postulieren versuchst sondern dass es dich nur freut, einige Leute zu "necken".

    Ob wir das Ganze "Lügenpresse", "Fake News" oder sonst wie nennen, dürfte sich gleich bleiben. Fakt ist, dass die Presse (und nicht nur unsere sondern auch eure und die in anderen Ländern) in vielen Bereichen nicht (mehr) frei und unvoreingenommen berichtet (wenn sie das überhaupt jemals im überwiegenden Umfang getan hat). Wenn ich deine Entgegnung auf Murmelchen 's verlinkten Bericht in den Ruhrnachrichten lese, dann kommt es mir so vor wie bei den neumodischen Verträgen mit 5 Seiten eng beschriebener AGB's. da sagt der Verkäufer auch hinterher, wenn was nicht so ist, wie es aus der Überschrift oder dem Werbeprospekt hervorzugehen scheint: Das ist aber doch alles in den AGB nachzulesen. Da hätten sie lesen können, dass alles möglicherweise doch ein bisschen anders ist als ich es versprochen habe.

    Ich bin mir sicher, dass das nicht das ist, was ich unter unvoreingenommener Berichterstattung verstehe ! Da muss die Überschrift auch zum Bericht passen.

    Und sei versichert, die Damen und Herren Journalisten sind nicht nur oberflächlich und unterbesetzt, wenn sie so was schreiben. Und blöd sind die schon lange nicht. Von daher wäre es eine böse Unterstellung anzunehmen, sie wüssten nicht, was sie schreiben oder täten es unabsichtlich. Aber gleiches treffen wir ja bei uns selbst auch an, von daher, warum sollten die besser sein als wir selbst. Jeder möchte sein Ziel erreichen und versucht den anderen in gewisser Weise zu "manipulieren", mal mehr mal weniger. Mal mit mehr Wahrheit, mal mit ein paar mehr Auslassungen. Das anstrengende für die anderen ist, rauszufinden, was "nicht so ganz" stimmt oder was weggelassen wurde.

    Insofern macht diese Diskussion hier meines Erachtens keinen Sinn.

    Dein Anliegen wäre stimmig wenn Du geschrieben hättest meine Ergebnisse liegen bei 560-570 Ringe.

    Bei 520 Ringe liegt das Potenzial in Mehrheit beim Schützen und seiner Technik.

    Suche als erstes Anschluss an jemand der in meiner zuerst genannten Region schiesst, besuche Lehrgänge, lese Fachbücher oder noch besser kombiniere diese Aktionen mit einander.

    Man muss kein Anwärter auf einen B/C-Kader-Platz sein, um sich mit einer Waffe wohlfühlen zu wollen und auch in diesem Segment das beste rauszuholen.

    Das schließt natürlich nicht aus, sich auch in dem anderen von dir genannten Bereich umzuschauen und weiterzuentwickeln. Ich halte 520 für eine vernünftige Basis, bei der man schon gewisse Basiskenntnisse hat, um für sich selbst eine Waffe beurteilen zu können, ob sie einem liegt oder nicht. Und auf dieser Basis kann man nun in mehrere Richtungen weiterarbeiten. Eine ist die Waffe, eine andere die Technik. Wahrscheinlich kommen mit der Zeit noch andere Dinge hinzu (wenn man noch weiter will als bis zur LM des NDSB.

    (2) Nein, darum geht es hier gerade nicht. Das Problem ist hier _nicht_, dass innerhalb eines Verbandes ein bestimmter Verein lieber im Bezirk A als im Bezirk B wäre. So etwas wird in der Regel auch gelöst, bzw. wurde in den DSB-Landesverbänden intern durch Neuzuschnitt der Kreise (Gaue) oder Bezirke, oder radikaler durch die Auflösung von Bezirken anderweitig erledigt.

    Du kennst vermutlich den Satzungsentwurf der Pfälzer. Es geht hier jetzt nicht um den Namen, das lassen wir mal außen vor.

    Es geht um das Territorium. Das überschneidet sich nach diesem Entwurf zukünftig mit den Teil des RSB auf dem RLP Landesgebiet. Und hier könnte sich der Verein zukünftig aussuchen, in welchem LV er Mitglied werden möchte. In diesem Bereich gibt es keine klaren Abgrenzungen der Zuständigkeiten. Und genau dieses kenne ich, mal abgesehen von dem Sonderfall "Oberpfalz" wonirgends anders. Im Norden und im Osten gibt es auch das "Problem" LV in politischen Grenzen, aber nicht dieses Durcheinander innerhalb eines geografischen Gebildes. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, auch wenn man immer wieder versucht, da eines draus zu machen. ;)

    So, aber auch dieses Thema ist für mich derzeit mal ausreichend diskutiert. Wir werden sehen, wie die wichtigen Leute damit weiter umgehen.

    Ab dem Absatz mit der Begriffsdefinition muss ich aber sagen, dass zumindest ab der Ungenauigkeit 2 dies nichts mehr mit dem Artikel zu tun hat. Für die Ungenauigkeit 1 können die Grünen dann aber auch nichts. Wenn Waffenteile mit dabei sind muss man damit leben. Wenn die verloren gehen und in einer Statistik aufscheinen ist das so. Da nützt jetzt auch nichts wenn man die Begrifflichkeit anprangern.

    In einer mündlichen Diskussion sind deine Punkte recht schön aber wenn wer mit dir über den Artikel diskutiert und du mit den Ungenauigkeiten argumentiert hast du mit diesen keine einzige Frage (obwohl sie schon auch im weitesten Sinne irgendwie dazu gehören) beantwortet. Dein Gegenüber könnte dir nur manipulative Absicht unterstellen. ;)

    Zum einem hast du natürlich Recht, dass meine Antwort über den Artikel hinaus geht. Da ich mir aber mal die Mühe gemacht habe, das Ganze genauer zu hinterfragen, was man heutzutage zwar immer machen sollte, aber aus Zeitgründen meist nicht kann, stößt halt auf die von mir beschriebenen Probleme.

    Diese habe ich u.a. auch deshalb aufgeführt, weil sie aus meiner Sicht für die Beurteilung der Intention des "Artikelveranlassers" (im vorliegenden Fall des Erstellers der Kleinen Anfrage) von Wichtigkeit sind. Dazu dient auch die 2. ebenfalls verlinkte Kl. Anfrage der Grünen aus dem letzten Jahr.

    Die AfD Anfrage geht in vielen Punkten in eine ähnliche Richtung. Wenn man sich diese Anfragen durchliest und sich mit dem Hintergrundzahlenmaterial beschäftigt (was ich derzeit auch nur mal auf die Schnelle getan habe) wird schnell erkennen, wie manipulativ die Aussagen sind, obwohl gewisse Dinge gar nicht miteinander verglichen werden können, da ganz unterschiedliche Basen vorhanden sind. Aber wie @Wannewupp schon sagte: Heute leider alles ganz normal. :(

    Das Problem fängt übrigens schon an der Stelle an, wo wir uns nicht mit der Primärquelle, dem Interview von Herrn von Notz gegenüber der "Bild" sondern mit einem Artikel über den daraus resultierenden Bericht in der "Bild" beschäftigen. Da sind schon weitere (bewusste ?) Ungenauigkeiten mit eingebaut. Das zieht sich durch die gesamte Berichterstattung. Wie schon gesagt: Wir werden es nicht ändern, sollten es aber wissen und erklären können. Selbst in meinem Schützenumfeld muss ich mehr als einmal erläutern, wie manche "Fakten" zustande kommen. Klar behaupten alle, dass alles gegen uns "gelogen" ist, aber nur wenige wissen WARUM bestimmte Dinge so da stehen wie sie da stehen.

    Und das Beispiel mit den "Verstößen gegen das Waffengesetz" und dem Kleinen Waffenschein finde ich da ein sehr eingängiges Beispiel, genauso wie die Straftaten mit Waffeneinsatz, wenn man weiß, was in der Statistik mit unter die "Drohung mit einer Waffe" gepackt wird.

    Nicht umsonst gibt es in der Statistik des NWR eine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen "gestohlen" und "unauffindbar" . Natürlich sind in beiden Fällen die Waffen derzeit nicht da, wo sie sein sollen und das ist nicht gut für uns Waffenbesitzer. Aber der Diebstahl von Waffen ist, insbesondere aus Gründen der Aufbewahrungsregelungen, deutlich problematischer als das "unauffindbar". Und ich vermute, dass in den nächsten Jahren mit zunehmenden Kontrollen der Aufbewahrung da noch einige "Altlasten" ans Tageslicht kommen, die aus meiner Sicht aber kaum Deliktproblematisch sind. Wir müssten mal die FDP ne Kleine Anfrage stellen lassen, in der nach der Art der Waffen gefragt wird, die gestohlen und unauffindbar sind. Da wird dann vermutlich nämlich rauskommen, dass >70% dieser 24.531 gestohlenen und unauffindbaren Waffen "Einzellader Langwaffen kal .22lr" sind, also eher für den Tankstellenraub oder Einbruchdiebstahl ungeeignet.

    Du unterscheidest nicht Grund und Grundlage.
    Man kann durchaus argumentieren, die Geschäftsstelle eines Verbandes habe schon allgemein und erst recht im Speziellen mit den Erstbescheinigungen mehr als genug zu tun, da müsse und solle sie nicht auch noch die Fortbestehensbescheinigungen (und sind ja potentiell weit mehr) an sich ziehen. Dieses Argument ist durchaus vernünftig. Aber der Verband _kann_ es natürlich tun, genauso wie er es in vielen anderen Dingen auch tun kann (und tut). Die Kreismeisterschaften regelt ja auch nicht jeder Schützenkreis eigenständig und verschieden.

    Ich will das Ganze nicht zu breit treten, da wir hier über eine Theorie diskutieren, die sicher, wie wir beide wissen, eh nie zum Tragen kommen wird. Gleichwohl muss ich dir mitteilen, dass ich deine Begründung skeptisch sehe. Aus meiner Sicht argumentierst DU mit dem Grund (nämlich einem pragmatischen). Den Gesetzgeber interessiert aber gar nicht, wie es in einem Verband abgebildet wird, was er da erlässt. Er gibt Kompetenzen oder eben auch nicht. Im Bereich der Erstbefürwortung hat er den anerkannten Schießsportverbänden Kompetenzen (und Pflichten) gegeben, im Bereich der Folgebedürfnisbescheinigungen eben nicht. Der Rest ist schnöde Organisation innerhalb des Verbandes und nicht seine Angelegenheit.

    Und KM haben keine gesetzliche Grundlage, auf der man arbeitet, insofern nicht vergleichbar.

    Damit sollten wir es aber auch gut sein lassen. Wie gesagt: Diskussion um des Kaiser's Bart. Und wir haben ja noch andere Diskussionsfelder. :)

    Also warum nicht diese Strukturen endlich ändern in, Sportverbände in Landesgrenzen. Aber zu proklamieren, dass ist in anderen Sportarten auch so, hat für mich den Touch, es fehlt in Wahrheit an stichhaltigen Argumenten oder ich will wie in der politischen Auseinandersetzung mit der Wahrheit nicht hinter dem Ofen hervor kommen.

    Es geht bei der jetzigen Diskussion hier nicht um die Frage der Sportverbände in Landesgrenzen sondern einzig um die Frage, ob Vereine sich mehr oder minder wahllos aussuchen können, in welchen territorialen Teil eines Verbandes sie eintreten, wenn ihnen der für sie zuständige nicht zusagt. Meiner (zugegebenermaßen unmaßgeblichen) Meinung nach funktioniert das nicht, denn im Gegensatz zu dem Arbeitgeberbeispiel, in dem jeder Arbeitgeber für sich eigenständig ist und ich mir aussuchen kann, bei wem ich wo arbeite, stellen die LV eine Untergruppierung des DSB dar. Sie konkurrieren nicht gegeneinander um Mitglieder sondern sie vertreten die Interessen des DSB auf ihrer örtlichen Ebene. Diese Strukturen dienen organisatorischen Erfordernissen des DSB. Insofern sehe ich hier eine falsche Sichtweise.

    Das es im vorliegenden Fall hintergründig um ganz andere Dinge geht, blenden wir mal aus. Es mag ja auch sein, dass man den einen oder anderen Vereinswechsel bei entsprechendem Aufwand nicht verhindern kann, aber darum geht es auch gar nicht. Es geht um die generelle Lösung. Und die kann aus meiner Sicht nicht lauten: Jede macht was er will. Im übrigen, auch die anderen Verbände sind Personengesellschaften und keine Nationalstaaten. Aber so einen Zirkus wie bei uns kenne ich bei keinem von denen, obwohl auch diese teilweise historisch bedingt, Aufteilungen haben, die nicht mit den politischen Grenzen übereinstimmen.

    Aber wie Carcano schon richtig sagt, man wird überlegen müssen, wie man die Kuh in Ruhe vom Eis bekommt. Ich gehe davon aus, dass daran gearbeitet wird, und zwar von allen Beteiligten, da niemand ein Interesse daran hat, in den Krieg zu ziehen. Wir werden sicher zu gegebener Zeit über wesentliche Dinge informiert werden. Erstmal abwarten, wie bzw. mit wem es beim PSSB weitergeht.

    P.S. Würde mich generell von den Begriffen "Lügenpresse" und "Fake News" als Waffenbesitzer distanzieren.

    Was ist denn an diesem Bericht Fake? Was gelogen?

    Aufschlüsselung gefällig?

    Die erste Frage ist mal, wie man FakeNews definiert. Wenn es ausschließlich gelogene Meldungen sein müssen, die du so titulieren möchtest, ist das o.k. . Aber spätestens an dieser Stelle bräuchte ich mich wieder nicht zu distanzieren. Wenn jemand lügt, um ein gewolltes Ergebnis zu erzielen und das über Medienkanäle geht, ist's klar ne FakeNews.

    Im vorliegenden Fall sind es keine gänzlich falschen Meldungen sondern vorhandene richtige (Teil-)Informationen werden in einen falschen Zusammenhang gebracht und dann ein falsches Bild suggeriert.

    Beispiele gefällig?

    Es geht

    1) um diese Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung (BR) Kl. Anfrage der Grünen incl. Antwort der BR (19/1244)

    Nicht weniger interessant und von den Begriffsdefinitionen teilweise auch von Bedeutung sind aber auch die folgenden beiden Anfragen

    2) - Kl. Anfrage der AfD Kl. Anfrage der AfD mit Antworten der BR (19/548)

    3) - Kl. Anfrage der Grünen Kl. Anfrage der Grünen mit Antworten der BR (18/13082)

    Zusätzlich wichtig für die Beurteilung ist noch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hier mal 2016

    PKS 2016 - Zeitrei­hen Über­sicht Fall­ta­bel­len Tabelle 01

    Die erste Ungenauigkeit ist die Begrifflichkeit "Waffe" im Nationalen Waffenregister (NWR). Denn dort sind neben Waffen auch Waffenteile, für die es eine Erwerbsberechtigung bedarf, gespeichert. Heisst in Klardeutsch: Wenn wir von "Waffen" im NWR reden, meinen wir in Wirklichkeit "Waffen und Waffenteile" für die es eine Erwerbsberechtigung bedarf.

    Zweite Ungenauigkeit: Eine der Waffenrechtlichen Erlaubnisse gem. Waffengesetz ist der "Kleine Waffenschein". Hat ein Inhaber einer Schreckschusswaffe keinen Kleinen Waffenschein, obwohl er diese Waffe außerhalb seines Besitztums führt, begeht er einen Verstoß gegen das Waffengesetz, obwohl die LWB von der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht betroffen sind. Fällt er auf, wird das ganze als "Verstoß gegen das Waffengesetz geführt. Formal richtig aber irreführend.

    Dritte Ungenauigkeit: In der PKS gibt es bei den Straftaten die Unterscheidung zwischen "mit Schusswaffe geschossen" und "mit Schusswaffe bedroht". Bei letzterer zählt aber auch mit, wenn ein Opfer sich bedroht gefühlt hat, u.a. reicht da eine Spielzeugpistole) (siehe 2) Vorbemerkungen der BR zu den Fragen 16-23). Auch in diesem Fall der Bedrohung mittels Spielzeugwaffe fällt der Fall unter "Waffengewalt", obwohl gar keine echte Waffe im Spiel war und der LWB nicht betroffen war.

    Ich will jetzt nicht weiter auf Einzelheiten eingehen, aber in diesem ganzen Bereich wird eine ganze Menge unzulässigerweise durcheinander gematscht, um bestimmte Stimmungen zu erzeugen. Auch das geht für mich in Richtung FakeNews.

    Freunde,

    der Transport und die sichere Aufbewahrung sind zwei paar Schuhe und werden deshalb auch waffenrechtlich unterschiedlich behandelt.

    Die Einlassungen von Ultrahorst und Strindberg deuteten für mich darauf hin, dass sie der Meinung waren, zu Hause müsse man die Tasche nicht abschließen. Sollte es nur darum gehen, dass man die Tasche während des Transports nicht abschließen wenn muss, wenn diese in einem abgeschlossenen Behältnis (z.B. dem verschlossenen Kofferraum) nicht zugriffsbereit vorhält, will ich nichts gesagt haben, dem ist wohl so. Aber für den Fall brauche ich noch nicht mal eine Tasche. Da darf ich die Waffe "blank" da rein legen. :)

    Geht es um die sichere Aufbewahrung des Druckluftgewehres zu Hause gilt meine oben gemachte Äußerung.

    Aber verbandsintern kann sich ein Verband natürlich vorbehalten - und seine Vereine dementsprechend anweisen - dass nur er das Fortbestehen des Bedürfnisses bestätigt.

    Auch wenn du der Jurist bist muss ich dir sagen, dass ich das anders sehe. Gemäß der Systematik des Waffengesetzes hat der Verband klare Zuständigkeiten, wann er mit seinem Bedürfnis gefragt ist.

    Über die Generalbedürfnisklausel in § 8 kommt man bei Sportschützen zu § 14 Abs. 2 - 4. Dort ist klar geregelt, welche Inhalte der Verband zu prüfen hat bzw. worüber er Auskunft zu geben hat, um das Bedürfnis sicherzustellen.

    Aber weder die Prüfung drei Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis über das Fortbestehen des (Erst-) Bedürfnisses (§4 Abs 4 Satz 1) noch das weitere Fortbestehen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 sehe ich in diesem Kontext. An keiner Stelle der Gesetzestexte noch in den Gesetzesmaterialien habe ich entdecken können das DER VERBAND hier irgendeine Weisungsmöglichkeit oder ein Vorbehaltsrecht gegenüber den Vereinen hat. DIE BEHÖRDE verlangt Unterlagen, und wenn sie mit den Vereinsbescheinigungen zufrieden ist, sehe ich keine Grundlage für den Verband, sich eine solche Bescheinigung vorzubehalten. Aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, wenn du mir da einen rechtlichen Hinweis zu gibst, wo ich dazu etwas finden kann. Es wäre dabei gut, wenn du es mir nicht nur sagst, wie du es in dem anderen Thread (LLZ Bad Kreuznach) Jürgen Kohlheim gesagt hast, sondern dass auch unterlegen kannst. Da wirken Rechtsgrundlagen immer am besten. ;)

    Ich habe es ja schon Kohlheim mal erläutert:
    Der fundamentale Unterschied ist, dass eine Gemeinde oder ein Landkreis eine Gebietskörperschaft sind. Das ist ein Schießsportverband nicht, der ist ebenso wie andere Verbände eine Personenkörperschaft.

    Das ist schön, dass du es Jürgen Kohlheim schon mal erklärt hast. Viel interessanter wäre eine Quelle, aus der hervorgeht, das irgendeinem Verband, der sein Verbandsgebiet in geografische Gebiete unterteilt hat, schon mal aufgegeben wurde zu akzeptieren, dass die Vereine aus einem bestimmten geografischen Gebiet ein EIGENES Wahlrecht haben, welchem geografischen (Teil-)Verband bzw. welcher Untergliederung sie beitreten. Mir ist so was noch nicht untergekommen. Aber manchmal passieren ja die tollsten Sachen. Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an das damalige Bosman-Urteil im Fußball. Aber es bedarf halt immer ganz bestimmter Sachverhalte für die Ausnahme (damals Profifußballer). Hier kann ich derzeit die Ausnahme nicht erkennen, die ein solches Recht begründen sollte. Aber wir werden es ja sicher erfahren, da die Interessierten in dem betroffenen Gebiet ja dieses Mal durch alle Instanzen gehen wollen ! Ich kann warten.

    HoDi

    Die Liste mit den PLZ müsste aber in der Pfalz in Auftrag gegeben worden sein. Nicht dass die euch doch noch an uns verhökern wollen. ;) Ihr solltet aber doch weit genug südlich liegen.

    GENAU SO ISSES!

    Ihr seid sehr optimistisch. Ihr solltet euch lieber noch mal genauer mit § 36 Abs. 1 WaffG befassen.

    Zitat

    § 36 Abs. 1 WaffG

    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Etwas genauer beschreibt es die Ziffer 36.2.1 der WaffVwV

    Zitat

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

    Jetzt müsstet ihr der Behörde nur noch klar machen, dass eure unverschlossene Gewehrtasche ein FESTES, VERSCHLOSSENES Behältnis ist. Aber dafür habt ihr sicher ne Erklärung. Lasst uns teilhaben.

    aber Pulverrückstände, die bei einigen dem Nachbarschützen "um die Ohren" fliegen können. Habe ich selbst erlebt und einen kleinen Brandfleck im Gesicht davon getragen. (Lebe aber noch ;))

    Dir sind Pulverrückstände beim Verschießen von Patronen aus Kurzwaffen "um die Ohren geflogen" ? Das habe ich tatsächlich noch nie beobachtet, außer jemandem ist die Hülse geplatzt. Dann waren aber die Pulverrückstände das kleinere Problem. ;)

    Hier kann - je nachdem wie ein Verband seine Mitgliedsvereine anweist - also waffenrechtlich durchaus auch eine "bloße" Vereinsbescheinigung durchaus ausreichen (Ziffer 4.4 Abs. 3 Satz 2).

    Lies noch mal genau, es bedarf nicht mal einer Anweisung des Verbandes. Es ist einzig die Frage, wie sich die zuständige Behörde die Mitgliedschaft in dem anerkannten Schießsportverband nachweisen lässt. Das entscheidet aber nicht der Verband sondern die Behörde. Bei uns reicht die Bestätigung des Vereins, dass das Mitglied beim Verband gemeldet ist.

    Zitat

    Ziffer 4.4 Abs. 3 Satz 2 WaffVwV

    Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.

    Die Entmündigung der Vereine und ihrer Mitglieder schreitet voran.

    Ich weiß nicht, was dich daran so wundert. In anderen Verbänden (anderer Sportarten) läuft das auch nicht anders, wenn es Gebietsstrukturen gibt. Das ist ganz normales Gebahren. Du gehst doch auch zu deiner Gemeinde und musst dich mit denen auseinander setzen und kannst dir nicht die Nachbargemeinde mit dem netteren Sachbearbeiter als Anlaufpunkt für dein Problem aussuchen.

    Dass der DSB auf Vorfälle, die es sicher gegeben hat, reagiert finde ich OK, immerhin hat er mit seinen Regelungen auch sowas wie eine Sorgfaltspflicht. Habe selbst schon genügend Hülsen abbekommen, eigene und fremde. Schutzbrille ist da schon wichtig.

    Woher nimmst du die Erkenntnis, dass es die gegeben hat ? Vor allen müssen dass ja Fälle sein, bei denen tatsächlich was schlimmeres passiert (ist), denn die fliegenden Hülsen von dir sind es mit Sicherheit nicht, die gemeint sind. Zum einen haben Revolver keine fliegenden Hülsen, die könnte man also ausnehmen und zum anderen müsste man dann die .22 lfb mit rein nehmen, denn da fliegen auch Hülsen.

    Soweit es die Fakten betrifft: bisher (seit 2002) hat der DSB vorbildlich solidarisch mit allen anderen Verbänden im Schulterschluss die waffenrechtlichen Interessen des Schießsports verteidigt. Gegenüber der Politik, den Ministerien, und auch vor Gericht. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft so fortgesetzt werden wird - auch nach dem Abgang Jürgen Kohlheims.

    Da stimme ich dir zu. Aber das sollte uns und vor allem den DSB ja nicht daran hindern, besser zu werden, vor allem bei bestimmten Personen. :)