Ganz persönlich sehe ich das Problem weniger darin, dass die ehrenamtliche Führungsspitze "als solche" bestimmte formale Qualifikationen nicht hat, sondern eher darin - und dass ist ein Unterschied - dass den Aufsichts- oder Kontrollgremien diese Qualifikation abgeht. So konnte es z.B. zum Untreuefall des damaligen RSB-Schatzmeisters kommen. Eigentlich hätte ein hauptamtlicher Geschätsführer diesen kontrollieren müssen. Die vereinsrechtliche ehrenamtliche "Kassenprüfung" ist ja i.d.R. ein Witz, das weiß auch jeder.
Da muss ich aber doch jetzt mal ein dickes Fragezeichen hinter setzen. ???
Was möchtest du denn jetzt: Qualifizierte Kontrollgremien oder einen kontrollierenden hauptamtlichen Geschäftsführer. Letzteres wird es wohl im Vereinsbereich kaum geben, da der hauptamtliche Geschäftsführer regelmäßig angestellter der juristischen Person "Verein" ist und diese durch einen BGB-Vorstand vertreten wird, dem in der Regel auch der Schatzmeister angehört. Diese juristische Person ist für Einstellungen, u.a. auch des hauptamtlichen Geschäftsführers zuständig. Da wird kaum der angestellte Geschäftsführer eine Kontrollfunktion (im rechtlichen Sinn) über seinen eigenen Arbeitgeber haben, eher umgekehrt. Die Kontrollfunktion des Schatzmeisters obliegt gemäß den allermeisten Satzung aus rechtlicher Sicht eindeutig den Kassen- bzw. Rechnungsprüfern. Wenn diese unfähig oder zu leichtgläubig oder oberflächlich sind, ist das vor allem ein Systemversagen, da eben die falschen Leute gewählt wurden. Wie das geht, wissen wir alle. Aber dann dürfen wir nicht andere für UNSER Versagen verantwortlich machen.
Aber selbst formale Qualifikationen nutzen doch überhaupt nichts, wenn die betreffenden Personen diese nicht zweckentsprechend einsetzen. Ich kenne ne Menge Leute, die haben z.B. eine formale Qualifikation als Kampfrichter, können diese aber nur unzureichend umsetzen, weil sie z.B. bei einem Wettkampf dem Schützen nicht mit einer gewissen Gegenwehr entgegen treten können. Dem gegenüber kenne ich andere Aufsichten bei Meisterschaften (gerne auch bei der DM), die glänzen durch Inkompetenz, machen dieses aber durch "wichtiges Auftreten" mehr als wett.
Aber das ist wieder typisch deutsch: Geeignet ist nicht, wer geeignet ist, sondern nur, wer formale Qualifikationen nachweisen kann. Nichts anderes zählt in diesem Staate!