Muss ich dann diese 12/18 malmit genau diesem Kaliber trainieren ODER reicht eine beliebige erwerbnispflichtige Kurzwaffe wie zb. eine Sportpistole?
Ich weiß, bezüglich Jura ist logisches Denken nicht zielführend.
Aber selbst der verbohrteste Jurist wird erkennen, dass der erste Teil Unfug ist:
Schütze A ist Mitglied im Schützenverein B. B hat einen Schießstand zur Verfügung, zugelassen für Kurz- und Langwaffen bis 7000 Joule.
Schütze A möchte gern ein M1 Carbine im Kaliber .30 Carbine erwerben. In seinem Verband ist diese Waffe sportlich nutzbar.
Wie kann er ein regelmäßiges Training MIT DIESEM KALIBER sicherstellen?
GAR NICHT. Wohl kaum ein Verein wird Vereinswaffen in allen denkbaren und zugelassenen Kalibern vorhalten. Wird es gar nicht können, wegen "so wenig Waffen wie möglich im Volk".
Sich 12/18 x das Carbine vom Schützenkollegen borgen? Der wird dir was husten. 1-2 x gern, aber regelmäßig? NJET! So einfach kommt man auch nicht an die Muni ran. Und wie soll man sie dem Kollegen verkaufen? Zum 20.000-Schuß-Rabatt aus dem Jahr 2013, wie man sie selbst gekauft hat - der nie wieder kommt - oder zum aktuellen Tagespreis für 1 Schachtel? (Dann müßte man eigentlich Steuern auf den Gewinn abführen). Darum: NEIN - soll er sich seine Murmel bitte selber besorgen!
Und wenn im Bekanntenkreis noch niemand solch ein Waffeleisen hat? Geht dann gar nicht.
Somit ist die Forderung, 12/18 x mit exakt dem begehrten Kaliber zu schießen müssen vollkommener Nonsens.