Würde mich durchaus auch stören.
Beiträge von Geronimo
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Respekt. Dazu braucht es neben enormem Talent auch ganz viel Einsatz. Berufssportler?
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Also können tut man vieles durchaus, aber dürfen tut man vieles mitnichten. Zumindest in Deutschland ist ein abschließbares Behältnis bzw. ein abschließbarer Schrank notwendig. Aber wer lässt seine Waffe schon gerne einstauben...
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Da brauchst du dann halt einen ganz schön geräumigen Schrank.
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Nimm einfach nur die letzten drei Jahre und Corona. Da wurde bereits zigfach auf Datenschutz gepfiffen.
Jain. Wenn bereits ein Fachgesetz eine Verarbeitung erlaubt, in diesem Fall das sogenannte Infektionsschutzgesetz, werden die Datenschutzgesetze halt gar nicht erst herangezogen. Die Corona-Warn-App war allerdings sehr datenschutzfreundlich gestaltet. Die konkrete Umsetzung vieler Betriebe eher nicht.
Ihr wisst aber aktuell schon, dass Ihr euch gerade auf „eine Softwarelösung“ negativ einschießt. Ich habe MS Teams, Cisco WebEx, google Meet, Zoom US, usw., usf. Genannt, nicht nur eine einzelne. MS Teams ist eine von vielen Lösungen, die man verwenden kann, oder es sein lässt, genauso wie WebEx, google Meets, Blue Jeans, Zoom US, oder was auch immer.
Bei den genannten Anbietern dürfte es beinahe egal sein, für welchen man sich entscheidet, aber es gibt da ja auch noch die eine oder andere Alternative, die man auf einem eigenen Server selbst betreiben oder bei einem deutschen Anbieter anmieten kann.
[...] sondern einfach nur das Haar in der Suppe zu suchen um zu motzen, in seiner gewohnt unflätigen Art.
Wobei man unterscheiden sollte zwischen Ton und Inhalt. Wenn ein Verein plant, seine Mitgliederversammlung online bzw. hybrid abzuhalten, wird er darauf achten wollten, die persönlichen Daten seiner Mitglieder zu schützen. Das sorgt für bessere Akzeptanz und vermeidet evtl. rechtliche Probleme.
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Komisch ist doch, dass weltweit zigtausend Firmen MS Teams und MS365 einsetzen, oder?
Bequemlichkeit, Herdentrieb, Ignoranz.
Nur in Deutschland sieht man ein Problem [...]
Hm, ich würde eher sagen, nur in den USA sieht man wirklich kein Problem, denn dort müsste ohnehin jedes private Unternehmen seine Daten rausrücken, wenn der Staat darum „bittet“, übrigens auch Daten deutscher Staatsbürger.
[...] wo die Regierung selber die DSGVO regelmäßig ignoriert und den Datenschutz mit Füßen tritt.
Hast du vielleicht ein konkretes Beispiel? Das mag auf den ersten Blick hin und wieder so scheinen, aber die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind da oftmals nicht die Datenschutzgesetze, sondern Fachgesetze wie beispielsweise die Meldegesetze oder Steuergesetze.
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Hallo Thomas,
ohne das Disag-System näher zu kennen, sollte man vielleicht die Netzwerkstruktur generell überdenken, denn zwischen euren Messrahmen und dem Server liegen immerhin vier Netzwerkswitche. Handelt es sich wenigstens um halbwegs konfigurierbare Modelle? Den Router würde ich persönlich ganz aus der Verbindung rausnehmen. Die verwendeten Anschlüsse werden anstatt im Green Mode (100 Mbit/s) im Power Mode (1 Gbit/s) betrieben? Über den FRITZ!Repeater ist lediglich der Netzwerkdrucker angebunden?
Beste Grüße
Gerhard
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Willkommen!
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Möglich, dass Das-Ü gerade mitliest, ansonsten kannst du ihn auch direkt per Konversation kontaktieren.
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Naja, mit den Vereinen und Verbänden hat das wenig bis gar nichts zu tun, denn wenn ich das richtig sehe, handelt es sich um einen kommerziellen Anbieter.
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Bei solchen Diskussionen wird schnell klar, weshalb viele Foren politische Diskussionen nicht zulassen; spätestens wenn die Idee darunter leidet, die eigenen Fähigkeiten zu verbessern und andere begeisterte Sportschützen mit seiner Erfahrung zu unterstützen, sollten wir ebenfalls darüber nachdenken.
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Einen Ort an dem viele verschiedene Schützen aus ganz Deutschland verteilt sich austauschen, quatschen oder auch Tipps geben können.
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Stimmt. Da stehen sich § 10 Abs. 5 („Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und die Versammlung ordnungsgemäß eingeladen wurde.“) und § 17 Abs. 1 („Die Auflösung bzw. Verschmelzung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufene außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.“) im Weg.
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Eine entsprechende Passage ist in der Satzung nicht enthalten.
Hm, also eigentlich schon, denn während die erste Versammlung noch dazu dient, im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand zu besetzen, zielt die zweite Versammlung dann darauf ab, im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung den Verein aufzulösen. Man spart sich lediglich eine erneute Einladung.
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Ernsthaft?
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Was ist denn bitte das Problem wenn man sowas anbietet?
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Es wird schon nicht so schlimm werden, ich könnte mir vorstellen, dass es nur für Feuerwaffen gelten wird. Ich denke nicht, dass Waffen mit kalte Gasen betroffen sein werden. Außerdem könnt ihr ja weiterhin Licht für eure Gäste anbieten. Im Kampf gegen Rechts müssen auch von euch Opfer gebracht werden.
Adressiert wird bisher der Besitz von Schusswaffen durch Links- und Rechtsextremisten, im Beitrag wird zusätzlich gefordert, den Umgang mit Schusswaffen durch Links- und Rechtsextremisten zu kontrollieren oder ganz zu verhindern („Gastschießen“).