Rechtliche Voraussetzungen für Kaufgesuche und Verkaufsangebote

  • Hallo,

    rein theoretisch mal angenommen, jemand möchte in einem von ihm betriebenen Internetforum für Sportschützen einen Bereich für Kaufgesuche und Verkaufsangebote schaffen, muss dabei jedoch berücksichtigen, dass nicht nur für den Kauf und Verkauf, sondern bereits für das Vermitteln eine Waffenhandelserlaubnis erforderlich ist. Wie könnte er rechtlich korrekt und zugleich leicht verständlich darüber informieren, welche Gegenstände angeboten werden dürfen, oder welche Gegenstände nicht angeboten werden dürfen.

    Nach welchen Kritereien könnten Moderatoren dieses Bereichs die Kaufgesuche und Verkaufsangebote prüfen?

    Beste Grüße

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • ........ zugleich leicht verständlich darüber informieren, welche Gegenstände angeboten werden dürfen, oder welche Gegenstände nicht angeboten werden dürfen.

    Ein geübter Forenuser kann alles falsch verstehen.

    Sicher ist halt nur alle Beiträge die sich um eine beabsichtigte Abgabe von erlaubnispflichtigen relevanten Gegenständen drehen zu entfernen.

  • Sicher ist halt nur alle Beiträge die sich um eine beabsichtigte Abgabe von erlaubnispflichtigen relevanten Gegenständen drehen zu entfernen.

    Soweit ich weiß, bedarf es diese Waffenhandelserlaubnis nicht nur für erlaubnispflichtige Schusswaffen, sondern für alle Schusswaffen im Sinne Waffenrecht.


    Ansonsten, auch wenn Geronimo sicher für einen Freund fragt, finde ich die Idee ganz gut. Würde das Forum aufwerten.

    Und wenn hier dann keine Schusswaffen angeboten werden sollen, dann dürften die Aktiven hier auch dafür sorgen, denn in der Regel wird hier ja jeder Beitrag gelesen.

    Unser Hausanwalt hat, wenn ich mich recht erinnere, vor einiger Zeit aber auch schon mal einen wohl gangbaren Weg für den Betreiber aufgezeichnet, hier auch ohne größeres Risiko auch Gesuche und Angebote von Schusswaffen zuzulassen. Aber das muss der Betreiber letztlich selbst entscheiden. Wünschenswert wäre es sicher.


    Mit bestem Schützengruß und schönen Sonntag

    Murmelchen

  • Eine Bieten/Suche Rubrik würde ich auch sehr begrüßen!

    Muss natürlich alles rechtlich gut abgeklopft sein und darf für
    die Websitebetreiber und Beteiligten keinerlei Risiko darstellen.

    Es muss mehr geschossen werden!
    Schießsport ist Vielfalt: Mitglied im DSB, BDS, BDMP

  • Moin zusammen

    Eine Rubrik „Suche/Biete“ ist doch eigentlich wie ein „Schwarzes Brett“. In vielen Vereinen und Schießständen finden sich Such- und Verkaufsangebote an solchen „Schwarzen Brettern“.
    Ohne juristische Kenntnisse widerspricht sich das. Im Internet, z.B. in einem geschlossenen Forum, ist es nicht erlaubt, in einem analogen Aushang aber schon? Wie verhält es sich mit Anzeigen in Zeitschriften oder Tageszeitungen? Alles etwas sehr tricky

  • Muss natürlich alles rechtlich gut abgeklopft sein und darf für die Websitebetreiber und Beteiligten keinerlei Risiko darstellen.

    Da müsste man wohl alles das annähernd unters Waffenrecht fällt oder fallen könnte ausschließen. Also beispielsweise Gegenstände, die selbst eine Waffe sind, die man an eine Waffen montieren kann, oder bei denen es sich um Munition handelt.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Eine Bieten/Suche Rubrik würde ich auch sehr begrüßen!

    Muss natürlich alles rechtlich gut abgeklopft sein und darf für
    die Websitebetreiber und Beteiligten keinerlei Risiko darstellen.

    Fände ich persönlich auch nicht schlecht. Wenngleich ich davon ausgehe, dass auch hier zumindest der Versuch unternommen werden würde, Fake-Angebote zu platzieren. Diese würden u.U. zwar auch erkannt und wieder gelöscht, aber erst einmal sind sie da. Es sei denn, jedes Angebot müsste zuerst eine "Prüfung" durchlaufen und würde erst danach "freigeschalten" und selbst das wäre noch keine 100%ige Garantie. Alles in allem ein ziemlicher Aufwand für den Forenbetreiber und/oder die Moderatoren. Der Wunsch "...darf...keinerlei Risiko darstellen" ist schon per se kaum erfüllbar, bei dem Wust an Gesetzen, Vorschriften usw. den es deutschland- und EU-weit gibt. Leider :rolleyes:

    LP 500 Expert E
    Steyr Challenge E
    M150 -ST- mit ZF

    Der Unterschied zwischen: "geiler Wettkampf heute" :) oder: "ich reiß' hier gleich die Hütte ab" :angry: ist oft nur eine 9,9 !

  • Es waren schöne Zeiten, wo vor ein paar Jahren hier noch mit Gebrauchtwaffen und deren Zubehör gehandelt wurde..........


    Es ist schade, dass mittlerweile wohl selbst eine Schaftbacke und ähnliches als "Waffe" zählt und somit nicht angeboten werden darf...........

  • Ohne unbedingt eine eigene Rubrik für Suche/Biete zu erstellen: Ich kenne noch aus richtig alten Zeiten eines anderen Forums eine Prozedur über die Signatur „Ich habe übrig X, Y, Z“ und der Rest ging einfach per PN. Für Kleinigkeiten hatte das immer gut funktioniert.

  • Es ist schade, dass mittlerweile wohl selbst eine Schaftbacke und ähnliches als "Waffe" zählt und somit nicht angeboten werden darf...........

    Dem ist wohl nicht so.

    Ich vermute, Geronimo befürchtet auch eher, dass sich bei einer Plattform 'Light' ohne rechtlich bedenkliche Gesuche und Angebote immer wieder Zeitgenossen nicht an die Spielregeln halten werden und ihm deshalb der Vorwurf gemacht werden könnte, die waffenrechtlichen Bestimmungen zu unterlaufen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Ich fand es damals auch toll, aber letztlich habe ich Verständnis dafür, wenn man es sein lässt, bevor man rechtlich Probleme bekommt.

    Das wäre es nämlich nicht Wert.

    Never give up. With zero you still can reach 390.8)

  • Sobald waffenrechtlich relevatnte Teile angeboten werden, auch wenn der Forenbetreiber nicht der Anbietende ist, ist eine Waffenhandelserlaubjis erforderlich.

    Ist in anderen Foren auch so. Es genügt allerdings, wenn ein Mitglied im Forum diese hat und sixh quasi zur Verfügung stellt.

    Wenn es also hier einen Waffenhändler oder Büchsenmacher gibt, der dazu bereit wäre, dann dürfen auch waffenrechtlich relevante Teile angeboten werden.

    Ansonsten, für freie Teile und Zubehör braucht es die Erlaubnis nicht.

  • Sobald waffenrechtlich relevatnte Teile angeboten werden, auch wenn der Forenbetreiber nicht der Anbietende ist, ist eine Waffenhandelserlaubnis erforderlich.

    Ist in anderen Foren auch so.

    Ach ne.

    Dann haben also DWJ, Visier und Caliber allesamt Waffenhandelserlaubnisse?

    NICHT.

    Carcano

  • Warum brauchte eGun einen Par.-21-Erlaubnisinhaber und die Zeitschriften hingegen nicht? E-ben.

    Carcano

    Meine Rede. Der Handel findet nicht auf der Plattform statt. Ebensowenig eine Vermittlung. Es ist doch eher wie ein „Schwarzes Brett“ oder eine Verkaufsanzeige in einer Zeitschrift bzw. Zeitung.
    Allein aus Imagegründen verbieten eBay oder auch Facebook Verkaufsinserate aus dem Bereich „Waffen“.