Hallo,
rein theoretisch mal angenommen, jemand möchte in einem von ihm betriebenen Internetforum für Sportschützen einen Bereich für Kaufgesuche und Verkaufsangebote schaffen, muss dabei jedoch berücksichtigen, dass nicht nur für den Kauf und Verkauf, sondern bereits für das Vermitteln eine Waffenhandelserlaubnis erforderlich ist. Wie könnte er rechtlich korrekt und zugleich leicht verständlich darüber informieren, welche Gegenstände angeboten werden dürfen, oder welche Gegenstände nicht angeboten werden dürfen.
Nach welchen Kritereien könnten Moderatoren dieses Bereichs die Kaufgesuche und Verkaufsangebote prüfen?
Beste Grüße