Sargnagel
Nach dem immer mehr Details ans Licht kommen, ganz ehrlich, sie haben es nicht besser verdient. Ich hoffe das Ding ist tot.
Sargnagel
Nach dem immer mehr Details ans Licht kommen, ganz ehrlich, sie haben es nicht besser verdient. Ich hoffe das Ding ist tot.
Nach dem immer mehr Details ans Licht kommen, ganz ehrlich, sie haben es nicht besser verdient. Ich hoffe das Ding ist tot.
Auch wenn ich es nicht verstehe, wünsche ich trotzdem viel Erfolg beim baldigen Ableben.
Ich hoffe das Ding ist tot.
unser Optimist, oft ist es so tot gesagte leben länger.......
"Dabei bietet Sportschießen als kontaktlose Sportart Möglichkeiten, die andere Sportarten nicht haben." ist schon eine interessante Aussage.
In Niedersachsen wird der Schießsport lt. aktueller Coronaverordnung als Kontaktsportart betrieben, damit überhaupt Möglichkeiten bestehen, den Vereinsbetrieb durchzuführen. Wenn jetzt Werbung für Schießsport als kontaktlosen Sport gemacht wird, dann können viele Schützenheime jetzt schon Winterfest gemacht werden, die gerade wieder geöffnet haben.
"Dabei bietet Sportschießen als kontaktlose Sportart Möglichkeiten, die andere Sportarten nicht haben." ist schon eine interessante Aussage.
In Niedersachsen wird der Schießsport lt. aktueller Coronaverordnung als Kontaktsportart betrieben, damit überhaupt Möglichkeiten bestehen, den Vereinsbetrieb durchzuführen. Wenn jetzt Werbung für Schießsport als kontaktlosen Sport gemacht wird, dann können viele Schützenheime jetzt schon Winterfest gemacht werden, die gerade wieder geöffnet haben.
Bei den Anforderungen die Niedersachsen stellt mag Schießen ja als Kontaktsportart gelten, aber warum sollen dann für eine kontaktlose Sportart als die man sich Schießen durchaus Vorstellen kann noch strengere Vorschriften gelten?
Was zum Teufel soll eine "Meisterschaftsrunde" sein ?!!
Ich vermute es sind die Meisterschaften von Verein bis Deutsche gemeint.
Wenn ich die neue Ergänzung zur Sportordnung richtig gelesen habe, dann fällt zumindest die VM weg, zumindest als Quali für die nächst höhere Ebene
"Dabei bietet Sportschießen als kontaktlose Sportart Möglichkeiten, die andere Sportarten nicht haben." ist schon eine interessante Aussage.
In Niedersachsen wird der Schießsport lt. aktueller Coronaverordnung als Kontaktsportart betrieben, damit überhaupt Möglichkeiten bestehen, den Vereinsbetrieb durchzuführen. Wenn jetzt Werbung für Schießsport als kontaktlosen Sport gemacht wird, dann können viele Schützenheime jetzt schon Winterfest gemacht werden, die gerade wieder geöffnet haben.
Was ist denn das für ein hirntotes Gebrabbel?!
Darf ich darum bitten, einmal § 26 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu lesen? Aber SOFORT !
Carcano
Was ist denn das für ein hirntotes Gebrabbel?!
Darf ich darum bitten, einmal § 26 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu lesen? Aber SOFORT !
Carcano
Der Oberlehrer in seinem Element 😂
Sorry aber bei der Steilvorlage 😉
Sorry aber bei der Steilvorlage 😉
Echte Steilvorlage vom Schergen, in der Tat. Keine, aber auch nullkommanull Ahnung von der niedersächsischen Rechtslage, aber breitmäuliger als jeder Pottwal.
Carcano
Was ist denn das für ein hirntotes Gebrabbel?!
Darf ich darum bitten, einmal § 26 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu lesen? Aber SOFORT !
Carcano
Ich hab ihn schon gelesen, ich hab ihn auch schon oft genug zitiert, auch ohne HIRNTOTE Aufforderungen ![]()
Mit der Ausnahme de §26 im letzten Satz wird in Niedersachsen Kontaktsport UND auch der Schießsport betrieben. (Nicht nur) In Niedersachsen beschäftigt sich keiner mit dem kontaktfreien Schießsport in seinem Hygienekonzept. "Es gelten in Niedersachsen die Ausnahmen, die auch für die Kontaktsportarten gelten". Dann hast es ultrakorrekt geschrieben bekommen. Darfst auch gerne beim Land Nds anrufen, die erzählen es Dir nicht anders!
Wenn ich die neue Ergänzung zur Sportordnung richtig gelesen habe, dann fällt zumindest die VM weg, zumindest als Quali für die nächst höhere Ebene
So haben wir es auch erklärt bekommen. Wir sollen als Ergebnis eine "1" in die Weitermeldung schreiben. Das zählt dann als "keine VM geschossen, Teilnahme an KM".
Man darf natürlich trotzdem VM schießen. ![]()
Viele Grüße, Marcos
Echte Steilvorlage vom Schergen, in der Tat. Keine, aber auch nullkommanull Ahnung von der niedersächsischen Rechtslage, aber breitmäuliger als jeder Pottwal.
Carcano
Ein Pottwal zeichnet sich eher durch ein relativ (zu anderen Walen, aber auch in Relation zur Länge des eigenen Ober- und Unterkiefer) schmales Maul aus.
Sorry, aber bei dieser Steilvorlage musste ich einfach einnetzen, man möge es nachsehen![]()
![]()
Echte Steilvorlage vom Schergen, in der Tat. Keine, aber auch nullkommanull Ahnung von der niedersächsischen Rechtslage, aber breitmäuliger als jeder Pottwal.
Carcano
Hast ja anscheinend mehr Erfahrung mit den Kauleisten der Säuger als manch Dentist!
In was für eine Kategorie ordnest Du dann die Beisserchen des Verfassers dieser aktuellen Worte vom Land Niedersachsen ein? Das sind die Wortlaute, die in Niedersachsen fallen, wenn man sich mit der Durchführung einer Veranstaltung befasst und sich auch bei den Stellen, die die Konzepte abnicken, erkundigt. Mag ja sein, dass Personen mit 100,2% Ahnung das anders, rechtlich korrekter, auszudrücken zu pflegen, ist vielleicht nur an der momentan gängigen Praxis vorbei. Es wird die Ausübung des Sport in Gruppen von bis zu 50 Personen in Niedersachsen in der Regel mit der aktuellen Regelung zur Durchführung von Kontaktsport begründet.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben
zuletzt aktualisiert am 15.09.2020
Verständlicherweise gibt es bei den niedersächsischen Sportlerinnen und Sportlern immer wieder Fragen, was genau erlaubt ist und was nicht. Durch folgende FAQs sollen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Bezug auf die kontaktlose sportliche Betätigung beantwortet werden:
Wo darf ich Sport treiben?
Die sportliche Betätigung ist sowohl im öffentlichen Raum als auch auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder erlaubt. Es gelten jedoch einige Regeln, die bitte unbedingt einzuhalten sind.
Welche Regelungen gelten für die Sportausübung im öffentlichen Raum?
Die körperliche und sportliche Betätigung im öffentlichen Raum, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen, ist mit den folgenden Maßgaben wieder erlaubt. Hier gilt im Grundsatz: Möglichst alleine oder mit den Personen aus dem gleichen Hausstand. Ein Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, muss eingehalten werden. Abweichend davon ist auch Sportausübung mit Kontakt in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen zulässig. Die Mitglieder der jeweiligen Trainingsgruppe müssen dokumentiert werden, damit sie im Falle einer Infektion nachverfolgt werden können.
Welche Regelungen gelten für Sport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen?
Die sportliche Betätigung hat im Grundsatz weiterhin kontaktlos, mit Abstand von zwei Metern (zu Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören), unter Beachtung der sonstigen Abstands- und Hygienevorschriften zu erfolgen. Unter stetiger Beachtung dieser Vorgaben ist die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen mit unbegrenzter Personenzahl erlaubt. Auch Sporthallen dürfen so genutzt werden. Abweichend davon ist auch Sportausübung mit Kontakt künftig in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen zulässig. Diese Trainingsgruppen müssen dokumentiert und nachverfolgt werden können.
Ist Kontakt beim Sport erlaubt?
Grundsätzlich soll die Sportausübung auch weiterhin kontaktlos mit einem Abstand von zwei Metern zu anderen Personen erfolgen. Bei der Sportausübung in Gruppen von bis zu 50 Personen, ist körperlicher Kontakt erlaubt. Das heißt: Fußball, Handball, Beachvolleyball und viele andere Sportarten sind nun auch wieder mit sportlichen Zweikämpfen gestattet.
Welche Dokumentation ist notwendig?
Wenn die Sportausübung in einer Gruppe von bis zu 50 Personen erfolgt, ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Der Trainer/ die Trainerin oder eine andere feste Ansprechperson sollte die Verantwortung für die Dokumentation übernehmen.
Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?
Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Personen zu löschen. Gleiches gilt für die Sportausübung im öffentlichen Raum.
Sind Spiele gegen Mannschaften anderer Vereine erlaubt?
Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 50 Personen trainieren, bzw. miteinander spielen. Alle Daten der gegeneinander spielenden Personen müssen festgehalten werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Können diese Voraussetzungen eingehalten werden, steht Spielen - auch Wettkämpfen - gegen andere Mannschaften nichts entgegen.
Welche Sportarten sind erlaubt?
Im Grundsatz ist die Ausübung aller Sportarten, egal ob Individualsportarten oder Mannschaftssportarten, wieder erlaubt. Für die kontaktlose Sportausübung ist das Einhalten des Abstandes von mindestens zwei Metern vorgeschrieben. Sportarten mit Körperkontakt sind erlaubt, wenn das Training in Gruppen von bis zu 50 Personen stattfindet. Die Dokumentation des Gruppentrainings ist zwingend vorgeschrieben. In jedem Fall sind die Hygienevorschriften einzuhalten.
Mit wie vielen Personen darf auf Sportanlagen trainiert werden?
Bei der Zahl der kontaktlos Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter!). Abweichend hiervon ist die Sportausübung mit Kontakt in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig.
Für das Verhalten auf Sportanlagen geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen:
https://www.dosb.de/medien-service…n/?Leitplanken=
https://www.lsb-niedersachsen.de/sportalltagmitcorona
Mit wie vielen Personen darf im öffentlichen Raum trainiert werden?
Im öffentlichen Raum gilt der Grundsatz: Allein oder mit einer Person aus dem gleichen Hausstand. Bei einer kontaktlosen Sportausübung (Abstand von zwei Meter) gibt es keine pauschale Begrenzung Bei der Sportausübung mit Kontakt gilt: nicht mehr als 50 Personen zur gleichen Zeit. Hier ist eine Dokumentation vorgeschrieben.
Gibt es die für Sportanlagen geltenden Regeln auch irgendwo kompakt zusammengefasst? Was muss ich als Verein beachten?
Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:
ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. zwei Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören- mit Ausnahme von Training in Gruppen mit nicht mehr als 50 Personen
kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen - mit Ausnahme von Sport in Gruppen mit nicht mehr als 50 Personen
konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
Zuschauer sind zulässig (bis 50 Personen gilt lediglich der Abstand von 1,5 Metern, ab 50 bis 500 Personen müssen Sitzplätze eingenommen und die Kontaktdaten gespeichert werden)
Gibt es Hinweise/Tipps, wie diese Regeln bei den einzelnen Sportarten am besten eingehalten werden können?Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.
Diese sportspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände können jedoch strenger sein, als die aktuellen Anpassungen der Niedersächsischen Verordnung. Grundsätzlich gelten aber die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung und Anordnungen der zuständigen Gesundheitsämter.
Dürfen Vorstands- und Gremiensitzungen sowie Mitgliederversammlungen wieder stattfinden?
Ja, Vorstands- und Gremiensitzungen sowie auch Mitgliederversammlungen dürfen abgehalten werden (§ 24 Abs. 3). Hierbei ist sicherzustellen, dass die Teilnehmenden, die nicht einem Hausstand angehören, sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen und während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
Sind Zuschauer erlaubt?
Zuschauerinnen und Zuschauer sind zulässig. Bis 50 Personen ist ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Ab 50 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen zusätzlich folgende Bedingungen eingehalten werden:
1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme).
3. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
4. Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden.
5. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.
6. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Es können bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5.000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z.B.: 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.
Was bedeutet es für mich, dass keine Gästetickets verkauft oder anderweitig vergeben werden dürfen?
Die Regelung, dass keine Gästetickets verkauft werden dürfen, zielt in erster Linie auf den Profisport ab. Die Regelung besagt, dass Heimvereine dem jeweiligen Gastverein bzw. dessen Anhängern kein Ticket-Kontingent bzw. keine Tickets zur Verfügung stellen dürfen. Nicht untersagt ist der Verkauf von Tickets am Tag der Sportveranstaltung durch den Heimverein an einzelne Personen, die Fans des Gastvereins sind.
Was ist die Bezugsgröße der 20 Prozent-Regelung?
In Sportstätten mit mehr als 5.000 Zuschauerplätzen dürfen bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden. Dies bedeutet, dass bis zu 20 Prozent der Gesamtkapazität, bestehend aus Sitz- und Stehplätzen, belegt werden dürfen. De facto belegt werden dürfen aber nur die Sitzplätze.
Was ist mit Sportmaterial und Geräteräumen?
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürften von Personen unter Einhaltung des 2-Meter-Abstandes am besten einzeln betreten werden. Die Hygieneanforderungen müssen aber auch dort eingehalten werden, insbesondere sollte auf die regelmäßige Desinfektion von benutzten Sport – und Trainingsgeräten geachtet werden.
Muss ich beim Sporttreiben eine Maske tragen?
Nein, bei der sportlichen Betätigung muss keine Maske getragen werden.
Wer öffnet die Sportanlage?
Die Anlage wird vom jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber geöffnet. Das sind in der Regel Vereine oder Kommunen. Durch die Verordnung gibt es keine Verpflichtung zur Öffnung einer Sportanlage. Darauf kann auch verzichtet werden, beispielsweise wenn der Betrieb personell oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Es wird mit der Verordnung nur die Möglichkeit einer Öffnung geschaffen.
Ist für die Öffnung der Sportanlage eine Genehmigung erforderlich?
Nein, für die Öffnung entsprechender Sportanlagen ist keine Genehmigung erforderlich. Für Fragen im Einzelfall sind die Gesundheitsämter vor Ort zuständig.
Was ist innerhalb der Sportanlage geöffnet?
Sportanlagen können vollständig geöffnet werden. Das heißt, die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden.
Für Personen, die bereits zuvor als Gruppe von bis zu 50 Personen gemeinsam Sport getrieben haben bzw. diesen gemeinsam betreiben wollen, sind diese Regeln nicht anzuwenden, da der Aufenthalt in diesen Räumlichkeiten noch als Teil der gemeinsamen Sportausübung anzusehen ist.
Dürfen auf einer Sportanlage Getränke und Essen angeboten werden?
Die Gastronomie auf der Sportanlage darf wieder betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung ein Hygienekonzept nach den Vorgaben der Verordnung (§ 3 der Verordnung) erstellt hat und die Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet. Maskenpflicht bei den Beschäftigten ist sicherzustellen sowie die Möglichkeit zur Handdesinfektion für die Gäste. Die Gäste müssen ihre Kontaktdaten anzugeben.
Ist der Sport in der Halle oder im Fitnessstudio möglich?
Ja, Fitnessstudios und Sporthallen dürfen wieder geöffnet und genutzt werden. Wichtig ist die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, zwei Meter Abstand, Desinfektion des genutzten Geräts nach dem jeweiligen Gebrauch, soweit es berührt worden ist und die Dokumentation der Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer des Fitnessstudios festgehalten werden. Sport mit Kontakt ist auch hier möglich in Gruppen von bis zu 50 Personen, wenn die entsprechende Dokumentation vorgenommen wird.
Was gilt für Spitzensportler?
Ab jetzt sind alle Sportanlagen geöffnet, auch die Sporthallen. Somit bedarf es für die Berufsausübung der Spitzensportlerinnen und -sportler keinen besonderen Regeln mehr.
Sind Schwimm- und Freibäder geöffnet?
Ab jetzt sind alle Bäder, wie Frei-, Hallen- und Spaßbäder sowie Saunen wieder geöffnet. Die Voraussetzungen für Freibäder sind in § 25 Abs. 1 der Verordnung geregelt. Die Voraussetzungen für Hallen- und Spaßbäder sind in § 24 Abs. 1 der Verordnung geregelt. Entscheidend sind hier das Abstandsgebot und die Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts.
Scherge hat offensichtlich nichts, aber auch gar nichts verstanden von dem, was er zitiert hat. Beeindruckend. Aber auch irgendwo bedrückend.
Nur, das jemandem der nicht versteht wo sein/ihr Fehler ist immer nur zu sagen das er/sie falsch liegt wird nicht zur Erleuchtung führen. Du bist doch beruflich gewohnt, stringente Herleitungen und Argumentationen zu führen, warum bist Du hier so asketisch damit?
Davon unbeleckt kann ich auch nicht nachvollziehen, wie man den Schießsport als "Kontaktsport" ansehen kann.
Scherge hat offensichtlich nichts, aber auch gar nichts verstanden von dem, was er zitiert hat. Beeindruckend. Aber auch irgendwo bedrückend.
Ob ich es verstehe, dass der Schießsport in Niedersachsen auf Grund der Ausnahme des letzen Satzes § 26 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Gruppen bis zu 50 Personen ohne Mindestabstand durchgeführt werden kann ist doch völlig uninteressant.
Wenn Du Dich in Niedersachsen erkundigst, bekommst Du von den Behörden, auch von der Coronahotline des Landes, die Auskunft, dass der Schießsport als Kontaktsportart mit bis zu 50 Personen ohne Mindestabstand ausgeübt werden darf und nicht wegen der Ausnahme des letzten Satzes. Wenn die Behörden den Schießsport überhaupt auf dem Schirm haben. ![]()
Das steht in der FAQ dann dementsprechend auch nur zwischen den Zeilen im Punkt zur Dokumentation oder zeige mir doch die Punkte im Zitat auf, die anders zu verstehen sind.
Brauchst auch nicht bedrückend zu reagieren, ich hab genug Telefonate geführt wo ich das zu hören bekommen habe, hatte ich oben schon erwähnt, steht noch nicht einmal zwischen den Zeilen.
scherge: Was @Carcona ausdrücken will: "in Kontakt mit" hat nichts, aber rein gar nichts mit "Kontaktsportart" (z.B. Ringen) zu tun.
Die Wortwahl der Niedersachsen ist allerdings durchaus ungewöhnlich.