Frage zum Thema Standaufsicht

  • Danke Euch allen für die rege Diskussion.

    Nur noch zur Vervollständigung. Die Standaufsichtslehrgänge wurden vom Verein sogar bezahlt :)

    Und es geht nur um Luftdruck.

    Werde wohl den Schießsportleiter machen (aber erst September) dann gibt es keine Gegenargumente mehr ;)

    Grüße

    Jens

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • Zumindest beim RSB und heutzutage (mind. seit 2018) ist VA-Lizenz Voraussetzung für die Schießsportleiter-Ausbildung. Bin für Juni angemeldet...

    https://rsb2020.de/ausbildung/leh…-gewehrpistole/

    Die Ausbildungsdinge sind keine Sachen der Landesverbände sondern werden vom DSB bzw. bei Trainern sogar vom DOSB vorgegeben. Da g9ibt es allgemein verbindliche Ausbildungsrichtlinien und -pläne. Beim DSB gibt es einen Qualifizierungsplan, aus dem die notwendigen Vorqualifikationen hervor gehen DSB-Qualifizierungsplan .

    Da kann man alles wunderbar nachlesen. Auf Seite 15 ist ein schönes Übersichtsbildchen, was die notwendigen Vorstufen bei welcher Ausbildung darstellt. Das ist für alle LV die Mindestvoraussetzung für die offiziellen Ausbildungsgänge.

    Wenn es hier um Aufsichten geht, muss man aus meiner Sicht drei Dinge unterscheiden:

    1. Grundbasis für jegliches Schießen auf Schießständen (Schießstätten) ist das WaffG mit seinen Ausführungsbestimmungen. Bei den Aufsichten ist § 10 AWaffV maßgeblich

    "(1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen,..."

    Hier kommt schon mal die erste Unschärfe rein, weil das Waffengesetz den von vielen immer benutzten Begriff "Standaufsicht" gar nicht kennt. Es kennt auch keine weitere (oder manchmal auch synonym für "Aufsicht" genannte) Stufe "Schießleiter" . Dem Gesetzgeber reicht die verantwortliche Aufsicht auf dem Schießstand, die er zwecks Aufsicht natürlich präziser auf dem Schützenstand sehen will.

    Diese Forderung hat der Erlaubnisinhaber (in der Regel Schießstättenbetreiber) zu erfüllen.

    2. weitere Anforderung des Verbandes bei Wettkämpfen ist oftmals ein Schießleiter bei offiziellen Wettkämpfen. Dieser ist aber weder gesetzliche Vorschrift noch ist er beim normalen Training Vorschrift des DSB (oder seiner LV). Die Aufgaben des Schießleiters sind unter 0.6.1 ff definiert. Dieser Passus ist mit WETTKAMPFFUNKTIONÄRE überschrieben, weshalb man sicher ableiten kann, dass er nur für Wettkämpfe oder vielleicht noch größere Trainingsstätten gebraucht wird. Der Schießleiter hat keinen Qualifikationslehrgang zugrunde liegen, weshalb er im Qualifikationsplan des DSB nicht auftaucht. Schon gar nicht ist er identisch mit dem dort sehr wohl vorhandenen Schießsportleiter. (auch wenn der RSB diese Begrifflichkeiten manchmal fälschlicherweise synonym verwendet :(). Es ist einfach eine herausgehobene verantwortliche Aufsicht, die die Wettkampfleitung auf diesem Stand inne hat. Oftmals sind es auch Personen mit Kampfrichterqualifikation.

    3. Anforderung des Erlaubnisinhabers/Standbetreibers. Dieser kann über die gesetzlichen Bedingungen hinaus natürlich auch eigene Bedingungen formulieren und vor allem, was hier ja schon gesagt wurde: Er BESTELLT die verantwortlichen Aufsichten, legt also fest, wer auf seinem Stand Aufsicht machen darf und wer nicht. Auch wenn jemand die Qualifikation als verantwortliche Aufsicht hat, MUSS ihn der Betreiber nicht als solche einsetzen. Wenn er nicht will, will er nicht. Es ist seine Entscheidung! Auch wenn er sagt, auf meinem Stand darf NIEMAND alleine Schießen, auch nicht die verantwortliche Aufsicht alleine (was sowohl der Gesetzgeber in § 11 Abs. 3 AWaffV als auch der DSB in seiner Schießstandordnung, die oftmals Bestandteil der Genehmigung von Schießstätten von reinen DSB-Vereinen ist, in Ziffer 12 letzter Satz erlauben), ist das SEINE Entscheidung, die zu befolgen ist.

    Insbesondere durch Verwendung von traditionellen Begrifflichkeiten, die in den Regelwerken oftmals so gar nicht (mehr) zu finden, als Synonym für die offiziellen Begriffe gibt es immer wieder Irritationen und Missverständnisse an der Basis.

    Ich würde mich da mal in Ruhe mit dem Vorstand zusammen setzen (am Besten nicht beim normalen Training, wo Hinz und Kunz seinen Kommentar dazu gibt) und diese Dinge unter Zuhilfenahme des WaffG, der AWaffV und der SpO (ggf. noch der Erlaubnis der Schießstätte) abklären. Manchmal hilft das schon.

  • Sportordnung, Schießsportleiter, Schießleiter...

    das sind Begriffe aus dem Vereinskram.

    In den einschlägigen Gesetzen und behördlichen Vorschriften kommt nur der Begriff Standaufsicht vor.

    Wenn der erforderliche Lehrgang absolviert wurde, kann der Verein dich als Standaufsicht einsetzen!

  • schmidtchen erfrischend umfassend und korrekt. :) Doof nur, das gefühlt mind. 95% der Schützenkameraden da draußen das nicht aufm Schirm haben und man in urbanen Mythen und Halbwahrheiten baden (und gegen anschwimmen) muß. :-S Gerade Begriffe werden wild durcheinandergeworfen und Weisheiten im Stille-Post-Prinzip als Fakten verbreitet, gruselig...

    In den einschlägigen Gesetzen und behördlichen Vorschriften kommt nur der Begriff Standaufsicht vor.

    Erm, nein.

    WaffG: spricht von "Aufsichten" / "(verantwortliche) Aufsichtspersonen"

    AWaffV: "verantwortliche Aufsichtspersonen" (siehe §10f)

    WaffVwV (ohne Außenwirkung): "Aufsichtspersonal" / "Aufsichtspersonen" (27.4) / "Aufsicht beim Schützen" (27.4.2.1) / "Schießstandaufsicht" (27.4.2.1)

    Außer in der WaffVwV 27.4.2.1 (und dort eben mit anderer Bedeutung) kommt das Wort "Standaufsicht" nirgends vor und ist eine Kollektivhalluzination (Umgangssprache für "verantwortliche Aufsicht"). :)

    Neben der "verantwortlichen Aufsicht" (zur Sicherstellung der Sicherheit direkt am Schützenstand) kennt die WaffVwV noch die "verantwortliche Person(en)" im Rahmen der Verantwortung für die Vereins-WBK (10.7.*).

    Im Gegensatz zu allgegenwärtigen Auffassungen fordert der Gesetzgeber keinen "Gesamtaufsichtsführenden" über ein sportliches Schießen (z.B. Trainingsabend im Verein), nur die "verantwortliche Aufsicht" die den/die konkret Schießenden direkt in seinem/ihren Handeln beaufsichtigt (AWaffV §10). Der Rest ist Resultat von Halb-/Unwissen, Stille-Post-Prinzip oder bewußten Vereins/-Schießstandbetreiberregelungen weil man halt jemanden will der die Kasse macht, Schießklasse führt, koordiniert, Materialausgabe macht etc. In den relevanten Gesetzen/Verordnungen ist diese Rolle aber nicht definiert und ist rein Sache des Vereins/Schießstandbetreibers.

  • Ach Parallax, das ist doch sinngemäß das Gleiche, nur anders formuliert.

    Das musst du den Experten im Verein erklären. DIE wissen das nämlich oft nicht und schmeißen daher gewisse Dinge kräftig durcheinander.

    schmidtchen erfrischend umfassend und korrekt. :) Doof nur, das gefühlt mind. 95% der Schützenkameraden da draußen das nicht aufm Schirm haben und man in urbanen Mythen und Halbwahrheiten baden (und gegen anschwimmen) muß. :-S Gerade Begriffe werden wild durcheinandergeworfen und Weisheiten im Stille-Post-Prinzip als Fakten verbreitet, gruselig...

    Deswegen hab ich dem TE ja empfohlen, sich in Ruhe mit den "Wissenden" zusammen zu setzen und Aufklärungsarbeit zu betreiben.

  • Standaufsicht. Wie altbacken.

    "Range Officer" hört sich doch 1000x geiler an.


    8)

    Was das Gesetz erlaubt und was manche Altvorderen in ihren angestaubten Vereinen praktizieren, sind auch zwei Paar Stiefel.

    Dazu eine kleine Anekdote....

    Letzte Woche war ich zufällig auf einem Lehrgang für Standaufsichten anwesend.

    Der Redner erklärte dem überwiegend ca. 20jährigem Puplikum, daß beim Waffentransport Waffen und Munition getrennt voneinander zu transportieren sind.....also in getrennten Behältnissen! Ohne weiteren Kommentar. WTF?

    Ebenso erklärte er, daß der Diabolo zwar einerseits keine Munition im Sinne des Waffengesetzes ist, daß es aber andererseits auch hier besser ist, wenn die Behältnisse getrennt sind. Und wenn LuPi und Diabolos (vom Schützen) im selben Behältnis transportiert werden, sollte doch wenigstens der Klebestreifen noch um die Diabolobüchse gewickelt sein. Zusätzlich zum Kofferschloss. Aha.

    Ich hab ihn dann in der Halbzeitpause angesprochen, daß im Gesetz steht "Nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit". Nicht schussbereit heißt "keine Munition in der Knarre", nicht zugriffsbereit ist, wenn ein Schloss vorm Koffer hängt. Fertig. Wer sicher gehen will, packt den Koffer dann noch in den Kofferraum. Dann ist aber wirklich gut.

    Er hat den Waffentransport in der zweiten Hälfte mit Verweis auf meinen Einwand nochmal gequält angesprochen und gemeint, daß man im Falle einer Kontrolle halt dann in Gottes Hand ist......wenn mans so macht "wie du"....also ich. :)

    Es werden also jungen Leuten, bei Lehrgängen von offiziell vom Gau mit Lehrgängen betrauten Herrschaften, die wildesten Storys erzählt.
    Wer das Gehörte nicht kritisch hinterfragt belastet sich mit unnötigem Halbwissen bzw. Unwahrheiten.

    Von demher wundert mich die Erzählung des Themenerstellers, wie was in manchen Vereinen gehandhabt wird, überhaupt nicht.

    Manchmal kann man einfach nur den Kopft schütteln.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Es werden also jungen Leuten, bei Lehrgängen von offiziell vom Gau mit Lehrgängen betrauten Herrschaften, die wildesten Storys erzählt.
    Wer das Gehörte nicht kritisch hinterfragt belastet sich mit unnötigem Halbwissen bzw. Unwahrheiten.

    Was ist allerdings vom Handeln einer Behörde im Nachbarkreis gehört habe, da fragt man sich wirklich, ob die dortigen Sachbearbeiter nur allein die deutsche Waffen- und Spreng-Gesetze nicht anerkennen oder ob die sich generell eigene Gesetze geben. Reichsbürger 2.0 sozusagen.

    Das bereitet natürlich vorauseilendem Kadavergehorsam der Schützengreise den Weg ... - und wenn denen keiner mal richtig dumm kommt, denken sie auch, dass sie das mit ihren "Untertanen" auch tun können.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • ...Der Redner erklärte dem überwiegend ca. 20jährigem Puplikum...

    Sososo... nun wissen wir also, wie es jetzt auf den Lehrgängen zugeht.

    Als ich vor ca. 2 Jahren meinen Lehrgang absolvierte, war der Kursleiter, also der Lehrbeauftrage des DSB-Kreises 33 Jahre alt,

    die Lehrgangsteilnehmer hatten ein geschätztes Durchschnittsalter von 40-50 Jahren.
    Von ungefähr 30 Teilnehmern waren nur 2 um die 20 alt.


  • Quark.
    Kritisieren wollen, aber es selbst nicht besser wissen.

    Mich würd interessieren, was den Herren Califax und mikki- an diesem Beitrag gefällt.

    Nicht zugriffsbereit (beim Waffentransport) heißt, nicht in weningen Handgriffen in den Anschlag zu bringen.

    Davon spricht man von ca. 3 Sekunden.

    Wenn die Puffe im Koffer verstaut ist und mit einem Schloss gesichert ist, dann hat sich das Thema.

    Und wenn du, Carcano, mir was zu sagen hast, dann klär den deiner Meinung nach vorhandenen Missstand auf.

    Und wirf nicht einfach irgendeine dümmliche Phrase unkommentiert in den Raum.

    Merce.

    P.S.

    Grad noch eine kurze Definition vom DWJ gefunden.... KLICK

    Vielleicht sollten ein paar weitere Herrschaften mal einen Auffrischungskurs besuchen.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Bei meinem Waffensachkundelehrgang hieß es sogar, dass ein Schloß nicht zwingend notwendig ist.

    Waffenkoffer mit einer verdrehten Büroklammer gesichert schließt einen schnellen Zugriff auch aus.

    :):/

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • Bei meinem Waffensachkundelehrgang hieß es sogar, dass ein Schloß nicht zwingend notwendig ist.

    Waffenkoffer mit einer verdrehten Büroklammer gesichert schließt einen schnellen Zugriff auch aus.

    :):/

    Immer diese Spitzfindigkeiten.

    Warum will man sich auf spätere Diskussionen einlassen. Wo eine Büroklammer durchpasst, wird auch ein (kleines) Schloss durchgehen. Auch wenn ich bei manchen Minischlössern bei flexiblen Gewehrtaschen manchmal meine Bedenken habe. Aber bisher wurden da keine Mindestnormen für die Qualität der Schlösser definiert.

  • Es heisst,....."Verschlossenes" Behältnis,..... nicht abgeschlossenes,.....

    daher die Spitzfindigkeiten. Inwieweit diese Spitzfindigkeiten Sinn machen sei daher gestellt......

  • Ein Schloss ist nicht erforderlich.
    Wer's zusätzlich nehmen will, soll's meinetwegen machen. Kann dann selbst entschieden, ob er es auch abschließt.
    Aber nicht anderen erzählen, man müsse es tun. Der DSB hat's im übrigen von Anfang an (2003) richtig dargestellt.

  • Ein Schloss ist nicht erforderlich.
    Wer's zusätzlich nehmen will, soll's meinetwegen machen. Kann dann selbst entschieden, ob er es auch abschließt.
    Aber nicht anderen erzählen, man müsse es tun. Der DSB hat's im übrigen von Anfang an (2003) richtig dargestellt.

    Du solltest aber nicht unerwähnt lassen, dass das letzte Papier des DSB in diesem Zusammenhang Transport von Waffen aus 2010 im letzten Satz UNMISSVERSTÄNDLICH aussagt:

    "Ein sicherer Transport sollte nach der Empfehlung des Deutschen Schützenbundes grundsätzlich in einem abgeschlossenen Waffenkoffer erfolgen." (letzter Satz)

    Wenn man argumentationssicher ist, kann man alles mögliche machen, um ein verschlossenes Behältnis darzustellen, aber die wenigsten sind das und deswegen empfehle ich auf Lehrgängen immer die sichere Variante.

    Für das "nicht zugriffsbereit" mögen auch verdrillte Büroklammern oder zugezogene Kabelbinder genügen, aber bei einem Schloss dürfte ich aus der 'Argumentationsnot' heraus sein.

  • Ich Transportiere meine Waffen immer abgeschlossen (Zahlenschloß oder Schloß mit Schlüssel) Munition im Koffer getrennt in einer abgeschlossenen Geldkassette. Damit bin ich auf der sicheren Seite.

  • Du solltest aber nicht unerwähnt lassen, dass das letzte Papier des DSB in diesem Zusammenhang Transport von Waffen aus 2010 im letzten Satz UNMISSVERSTÄNDLICH aussagt:

    "Ein sicherer Transport sollte nach der Empfehlung des Deutschen Schützenbundes grundsätzlich in einem abgeschlossenen Waffenkoffer erfolgen." (letzter Satz)

    Wenn man argumentationssicher ist, kann man alles mögliche machen, um ein verschlossenes Behältnis darzustellen, aber die wenigsten sind das und deswegen empfehle ich auf Lehrgängen immer die sichere Variante.

    Für das "nicht zugriffsbereit" mögen auch verdrillte Büroklammern oder zugezogene Kabelbinder genügen, aber bei einem Schloss dürfte ich aus der 'Argumentationsnot' heraus sein.

    Da steht "sollte"und nicht muss, warum geißelt ihr euch immer mit vorauseilendem Gehorsam. Uns wird das Leben schon schwer genug gemacht da braucht es keine Krümelkackerei und das alles bis ins letzte Auseinander genommen werden muss.

    Grüße

    Evo10, LP50RF, X Five, Pardini HP/SP rapid fire, Sabatti STR Sport