Frage zum Thema Standaufsicht

  • Hallo in die Runde.

    Mal wieder eine Frage, die die Profis hier bestimmt schnell beantworten können :)

    Wir haben bei uns im Verein mehrere Personen, die ganz frisch den Standaufsichtslehrgang gemacht haben.

    Nun würden wir gerne einen weiteren Trainingstag einführen, haben ja genug Standaufsichten.

    (Oder zumindest denjenigen etwas entlasten, der derzeit immer die Aufsicht hat).

    Das wird vom Verein leider nicht unterstützt, weil die "alten Herren" der Meinung sind, dass der Schießsportleiter anwesend sein muss.

    Rückfragen beim Trainer vom Standaufsichtslehrgang haben ergeben, dass sehr wohl eine offizielle Standaufsicht ohne Schießsportleiter die Aufsicht machen kann und darf.

    Alles andere mache ja gar keinen Sinn.

    Mein Schießsportleiter sagt: Lies doch die Sportordnung.....

    Leider finde ich die Sportordnung nicht wirklich als Download.... immer nur Auszüge, in denen dieses Thema nicht aufgegriffen wird.

    Wie ist es richtig?

    Wo finde ich das in der Sportordnung?

    (Und wo gibt es die Sportordnung als download?)

    Dank Euch schonmal

    Grüße

    Jens

    Walther LG 400 AluTec Competition,

    Walther LP 400, TOZ 35

    Anschütz KK Olympic 84

    Rossi 1892 Puma

  • (Und wo gibt es die Sportordnung als download?)

    Welcher Verband? DSB: https://www.dsb.de/sportordnung/

    Beim DSB ist das Unfug. In der Sportordnung findet sich nicht eine einzige Erwähnung des Begriffs "Schießsportleiter". Und falls Deine "alten Herren" der (gerade auch vom RSB genährten) Verwechslung mit "Schießleiter" unterliegen - der wird nur bei Wettkämpfen benötigt (siehe SpO 0.6) und ist nicht das gleiche wie ein "Schießsportleiter" (Vereinsfunktionär).

    Einmal editiert, zuletzt von Parallax (1. April 2019 um 11:52)

  • Niedersachsen.

    Die Sportordnung ist doch überall die Selbe, oder?

    Danke für den Link.

    Hab ich auf der DSB Seite echt nicht gefunden....

    Walther LG 400 AluTec Competition,

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  • Eine wirklich Verbindliche Auskunft kann Dir aber nur der zuständige Landesverband geben. Möglich dass z.B. aus Versicherungsgründen usw. hier besondere Regeln getroffen wurden.

  • Ok, Danke Euch.

    Sportordnung hab ich mal an den jeweiligen Stellen überflogen, aber diesbezüglich nichts gefunden.

    Ist immer nur von Standaufsicht die Rede oder Schießleiter im Bezug auf einen Wettkampf.

    Da horche ich mal beim Landesverband nach ;)

    Walther LG 400 AluTec Competition,

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  • Es reichen schon vereinsinterne Regelungen. Aber der Verweis auf DSB SpO wäre fehl am Platz.

    Natürlich reichen die, die zusätzlichen Zeiten wurden ja mit der Begründung kein Schießleiter abgelehnt.

  • Die Aufsicht muss volljährig und sachkundig sein.

    Sachkunde im diesem Sinne = Absolvierung des Lehrganges "Standaufsicht" und i.d.R. allgemeine Sachkunde für Sportschützen (nicht zwingend bei DLW).

    Je nach Usus und Gewohnheit und (Landes)verband sind Schießleiter / Schießsportleiter (ebenfalls nach Absolvierung des entspr. Lehrganges) als Standaufsichten qualifiziert, Dies ist aber - wie oben gesagt - keine Voraussetzung!

    Dann muss nur noch der qualifizierte Schütze vom Hausherren (i.d.R. Vereinsvorstand) zur Aufsichtsführung "berufen" werden. Eine Meldung an die Behörde ist bei vereinseigenen Schießständen nicht erforderlich, aber der Aufsicht ist ein entsprechendes Dokument auszuhändigen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Dann muss nur noch der qualifizierte Schütze vom Hausherren (i.d.R. Vereinsvorstand) zur Aufsichtsführung "berufen" werden.

    Nicht notwendig (rechtlich, Regelungen des Schießstandbetreibers können anderes besagen) solange er allein schießt. Nur wenn er wirklich Aufsicht über andere führt. Nur zur Präzision. :)

    PS: Das ist jedenfalls die Rechtsauslegung des DSB in Bezug auf die entsprechende Regelung der Schießstandordnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Parallax (1. April 2019 um 12:58)

  • Natürlich reichen die, die zusätzlichen Zeiten wurden ja mit der Begründung kein Schießleiter abgelehnt.

    Abgelehnt wurden die Zeiten mit: "Kein Schießsportleiter anwesend. Die SpO sagt aus, dass einer anwesend sein muss."

    (Schießleiter wird ja definiert, Schießsporteiter wird als solcher ausgebildet)

    Das ist ja nicht der Fall.

    Wenn der Verein sagt: Wir haben festgelegt, dass es nur einen gibt der die Standaufsicht macht (und zwar der, der den Schießsportleiter Lehrgang hat),

    dann ist das eine Vereinsinterne Regelung. Da muss man mit leben.

    Wenn eine Regel angegeben wird, die es gar nicht gibt, dann ist das eine Unwahrheit.

    Es ist Schade, dass man auch gerade jüngere Menschen so demotiviert, die in einem Verein etwas machen wollen, aber ausgebremst werden.

    Da gibt es ja nicht so viel von in den Vereinen auf den Dörfern...

    Leider hilft das nichts, da sich "die Alten" hier eh nicht mehr auf Diskussionen einlassen. Aber ich mag es nicht, wenn man auf etwas verweist, was nicht stimmt.

    Puhhhhh Frust von der Seele geschrieben :) sorry

    Aber wenn man was ändern will, muss man in den Vorstand. Wenn man das nicht möchte, dann muss man das so hin nehmen.

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  • Nicht notwendig

    AWaffV §10 (3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Bezüglich Vereinfachung beim "Alleineschießen" lese ich da nichts. Das Alleineschießen ist nur ein Sonderaspekt der Berechtigung zur Aufsichtsführung.

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  • Wie gesagt, der DSB siehts anders. Ich habe dies explizit so vom Rechtsvorstand schriftlich bestätigt bekommen. Da ich zwar die Freigabe zur Weiterleitung der Antwort an meinen Verein und Herrn Faulstich zur Weiterentwicklung der RSB Ausbildungsunterlagen habe, aber nicht explizit zur Veröffentlichung, siehe PN.

    Inwiefern da die genehmigte Sportordnung (deren die Schießstandordnung Teil ist) da die AWaffV entsprechend modifiziert kann ich nicht beurteilen. Der DSB sieht das offenbar orthogonal.

  • um es kurz zu halten:

    eine "geprüfte Standaufsicht" muss den anderen dabei zusehen, wie sie trainingsschießen.

    ===>> Folglich: dürft ihr auch an anderen Tagen trainieren, ausser die Vereinsführung hat was dagegen.

    Wenn ein Vereinsvorstand das Trainieren verbieten will, handelt er gegen seine Vereinssatzung. Die ja die Förderung des Schießsports zum Ziel hat. Mal als Argumentationshilfe.
    mfsg daniel

  • Eben, die Vereinsführung legt die Trainingszeiten fest, Auch würde ich unterscheiden, ob mit eigenen Waffen (Sportgeräten) geschossen wird, oder mit Vereinswaffen. Zur Herausgabe von erlaubnispflichtigen Vereinswaffen und die Munition dazu, ist in der Regel nicht jede Standaufsicht befugt.

    Gruß Peter

  • Das ist ja nur die halbe Miete, ausser es geht nur um Luft......

    Die scharfen Disziplinen müssen ja gemeldet und genehmigt sein......

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • Die Sache ist doch ganz einfach. Der Schießstandbetreiber entscheidet wer Aufsicht ist. Dafür müssen die Aufsichten die waffenrechtlichen Vorgaben erfüllen. Aber nochmal: Der Betreiber entscheidet. Da kann man mit tausend Aufsichtsbefähigungsnachweisen ankommen. Also erstmal klären, wer Betreiber ist. Dann kann mal weiter sehen.

  • Die Sache ist doch ganz einfach. Der Schießstandbetreiber entscheidet wer Aufsicht ist. Dafür müssen die Aufsichten die waffenrechtlichen Vorgaben erfüllen. Aber nochmal: Der Betreiber entscheidet. Da kann man mit tausend Aufsichtsbefähigungsnachweisen ankommen. Also erstmal klären, wer Betreiber ist. Dann kann mal weiter sehen.

    Jetzt sind dann schon eine Reihe nicht gestellter Fragen beantwortet.

    Wenn der Verein unter dessen Dach mit dessen Gerät und auch Versicherung nicht zustimmt ist alles klar, da braucht dann auch kein Betreiber soweit das nicht der Verein selbst ist gefragt werden.

    Wir haben bei uns im Verein mehrere Personen, die ganz frisch den Standaufsichtslehrgang gemacht haben.

    Dass diese Leute mit Wissen des Vorstands den Lehrgang gemacht haben wollen wir jetzt einfach mal als gegeben voraussetzen, möglich dass der Vorstand da was falsch interpretiert oder einfach nicht will. Ersteres kann man durch Nachfrage beim Verband klären, zweites braucht halt interne Überzeugungsarbeit.

  • Mein Schießsportleiter sagt: Lies doch die Sportordnung.....

    Nochmal zurück zur Ausgangsfrage:

    Was in "der Sportordnung" steht, ist außerhalb von Wettkämpfen vollkommen Banane.
    Denn derer gibt es viele. (Nämlich von jedem Verband mindestens eine, vom DSB noch viel mehr)

    Der DSB Schießsportleiter ist die absolut niedrigste Basisqualifikation innerhalb des DSB. Ohne die man jedoch keine weiter aufbauenden Qualifikationen (Kampfrichter, Tainer, ...) erwerben kann. Also nix Besonderes. Basis des Lehrganges ist die breitensportliche Anwendung der DSB-Sportordnung - an sich nur Druckluft.

    Die "Verantwortliche Aufsicht" setzt an anderen Stellen an: "Wie ist auf einem (DLW/KK/GK) Schießstand Ordnung und Sicherheit einzuhalten und durchzusetzen". Das ist vollkommen unabhängig von der Sportordnung! Dass hier die Schießsportleiter für zureichend qualifiziert angesehen werden, ist zwar üblich, aber nicht zwingend.

    Euer "Schießsportleiter" soll sich gemütlich zurücklehnen, seinen hohen Status genießen und die Aufsichten einfach machen lassen. Dann sind alle zufrieden.

    Edit/PS:

    Mach am besten selbst den Lehrgang "Schießsportleiter", dauert ein Wochenende und es ist schwer, ihn NICHT zu bestehen. Dann kannst du selbst mitreden und musst nicht Leute fragen, die keine Ahnung aber ganz viel Ego haben.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)