EU Datenschutzgrundverordnung im Verein

  • Juristen - im Gegensatz zu sich aufblasenden und bramarbasierenden Laien - wisssen

    Sicher ist nicht jeder Beitrag im Sinne des Ganzen das gelbe vom Ei, aber diese Feststellung ist eher Ausdruck überheblicher Arroganz.

    Wollten wir uns im Forum auf Fachkundige beschränken, dann wäre jede lebhafte Diskussion spätestens mit der Wortmeldung eines dieser Gurus beendet.

    Das Forum lebt aber von den Laien!

    Von daher ist der Schluss mit

    Causa finita

    ein Beleg für die Überschätzung der eigenen Bedeutung.

    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Ja, das stimmt, Karl: Juristen - im Gegensatz zu sich aufblasenden und bramarbasierenden Laien - wisssen, was rechtlich ernst zu nehmen ist und was nicht. :)

    Ergaenzend auch noch an Schmidtchen: Du hast eklatant unrecht und Dir wird in dieser Sache - anders als in vielen anderen - auch niemand glauben; also versuchs nicht. Diese rechtliche Frage ist seit gut 10 Jahren endgueltig geklaert und auch allgemein anerkannt; und zwar nicht nur innerhalb des DSB (Garmeisters ausfuehrliche schriftliche Ausarbeitung dazu steht im Netz), sondern im gesamten Bereich des DOSB. Causa finita.

    Carcano

    Ein gesundes Selbstvertrauen ist - wie eine gute Kinderstube - eine Zier ?

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Ein gesundes Selbstvertrauen ist - wie eine gute Kinderstube - eine Zier ?

    Ein rotziger Ton ist nun mal ein anscheinend positives Merkmal eines richtigen Waffenbesitzers.

    Du könntest auch einiges an Schärfe rausnehmen wenn Du gelegentlich auf die Beiträge eingehen würdest.

    Karl

  • Ergaenzend auch noch an Schmidtchen: Du hast eklatant unrecht und Dir wird in dieser Sache - anders als in vielen anderen - auch niemand glauben; also versuchs nicht. Diese rechtliche Frage ist seit gut 10 Jahren endgueltig geklaert und auch allgemein anerkannt; und zwar nicht nur innerhalb des DSB (Garmeisters ausfuehrliche schriftliche Ausarbeitung dazu steht im Netz), sondern im gesamten Bereich des DOSB. Causa finita.

    Du kannst davon ausgehen, dass ich Garmeisters Ausarbeitung genauso kenne wie die Ansicht anderer Datenschutzbeauftragter. Damit aber auch du auf meinem Wissensstand bist, darf ich dir diese Broschüre des LDI NRW empfehlen

    https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Daten…_im_Verein1.pdf

    Dort ist unter Punkt 9. d) "Veröffentlichung von Starter- und Ergebnislisten" u.a. nachzulesen:

    "Darüber hinaus kann aber auch die Namensnennung als solche dadurch ausgeschlossen werden, dass eine Kennzeichnung als "nicht zu veröffentlichen" erfolgt.

    Die Ablehnung der Internetveröffentlichung darf keinen Ausschluss des Betroffenen vom Wettbewerb zur Konsequenz haben."

    Diese Meinung des LDI NRW steht im Widerspruch zu Herrn Garmeisters Meinung, dass es reicht, dass man in den Wettkampfausschreibung auf eine mögliche Veröffentlichung hinweist und der Teilnehmer durch die Teilnahme am Wettkampf diese Bedingungen anerkennt.

    Mag sein, dass es bei euch im Bundesland anders ist, aber da wir unsere Wettkämpfe in NRW austragen, unterstehen wir dem hiesigen LDI (auch hier ist geklärt, dass wir über den DSB keine Bundeszuständigkeit hin bekommen, nur falls du diesen grandiosen Vorschlag machen willst. da sind wir auch schon drauf gekommen. ;)).

    Insofern lohnt ein weiteres diskutieren zumindest für mich nicht, weder mit Juristen noch anderweitigen Fachleuten. Es ist wie es ist bis a) ein neuer LDI mit einer anderen Meinung auftritt oder b) eine obergerichtliche Entscheidung was anderes besagt.

  • @Karl:
    Wen die Analyse des DSB (Robert Garmeisters) interessiert (Mathesar also gewiss nicht), der kann sie hier nachlesen:
    http://artemis-bonn.de/artemis_websei…Datenschutz.pdf

    Freilich schreibt er wenig mehr und schon gar nichts Anderes, als die einhellige Meinung des DOSB, aller sportlichen Fachverbände und so ziemlich der gesamten Fachöffentlichkeit.

    Aber es wird immer einen (1) Deppen geben, der auch die Erde für eine Scheibe hält. Ein solcher Schütze ging offenbar kläffend den RSB an, laut Schmidtchen, und der RSB verzog sich schwanzwedelnd und winselnd in ein Mauseloch und bettelte um sein Leben.

    Carcano

  • Insofern lohnt ein weiteres diskutieren zumindest für mich nicht, weder mit Juristen noch anderweitigen Fachleuten. Es ist wie es ist bis a) ein neuer LDI mit einer anderen Meinung auftritt oder b) eine obergerichtliche Entscheidung was anderes besagt.

    So kann man das sehen, so gehört sich dass auch für einen ordentlichen Staatsdiener.

    Lustig wird es dann wenn man plötzlich feststellt dass in anderen Bundesländern, bei anderen Behörden und Organisationen die Sache vollkommen anders gesehen wird?

    Karl

  • Es wird AUSNAHMSLOS überall anders gesehen und anders praktiziert, im gesamten Deutschen Olympischen Sportbund in allen seinen Fachsportverbänden, und zwar völlig anders. Natürlich auch von den staatlichen Datenschutzbeauftragten.


    Das war einfach eine einmalige Spinnerei aufgrund eines einzigen Querulanten gewesen, von der Schmidtchen jetzt nicht mehr herunterkommt, was schade ist.

  • schmidtchen, Mathesar,

    Wie sieht dass jetzt aus wenn ich als Sportler (WBK-Inhaber) mein Recht auf Vergessen beanspruche und die Behörde kommt nach Jahren daher und will meine Bedürfnisse überprüfen?

    Habe ich da einen Anspruch auf "Wiedererinnerung"? Die Nachweise für die 5. bis 9. KW kann dann ja niemand mehr bestätigen.

    mit vergessenem Schützengruß

  • Ein rotziger Ton ist nun mal ein anscheinend positives Merkmal eines richtigen Waffenbesitzers.

    Du könntest auch einiges an Schärfe rausnehmen wenn Du gelegentlich auf die Beiträge eingehen würdest.

    Karl

    Ad1: Das sehe ich anders. Persönlich habe ich auch kein gutes Gefühl mit dem Zusammenhang Waffenbesitz und fehlende oder nicht vorhandene, soziale Kompetenz.

    Ad2: Ich greife niemand persönlich an und sachlich habe ich eine Meinung. In sofern kannst Du mir gerne einen konkreten Fall nennen, wo ich über das Ziel hinausgeschossen bin und ich verspreche mich zu bessern.

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

    Einmal editiert, zuletzt von Mathesar (26. April 2018 um 16:15)

  • Wie sieht dass jetzt aus wenn ich als Sportler (WBK-Inhaber) mein Recht auf Vergessen beanspruche und die Behörde kommt nach Jahren daher und will meine Bedürfnisse überprüfen?

    Welches Recht? Als Sportler hast Du das nicht so ohne weiteres.

    Dieses Recht auf Vergessenwerden (ein Recht auf Vergessen gibt es auch, das heisst Demenz) wurde vor allem für große Suchmaschine und auch für Online-Pressearchive entwickelt, damit nicht noch heute jedermann (zum fiktiven Beispiel) Deine jugendgerichtliche Verurteilung wegen sexueller Nötigung aus dem Jahre 1976 vor 42 Jahren nachschlagen und aus dem Hut ziehen kann kann.


    Wenn dagegen Du 2015 im Wettkampf sechster warst, 2016 vierter, 2017 zweiter und 2018 erster, dann kannst Du nicht verlangen, dass die Ergebnisse für die ersten beiden Jahre gelöscht oder gesperrt werden müssen, weil sie Dir peinlich sind. Du bleibst drin.

    Ob Deine bescheidenen Ergebnisse in der Schülerklasse von 1975 immer noch für jeden überall auf der Welt nachlesbar und durchsuchbar im Verbandsarchiv im Internet zugänglich sein müssen ;-), oder ob sie u.U. ab einem gewissen höheren Alter der Daten in ein z.B. nur für Verbandsmitglieder zugängliches Intranet verschoben werden können, ist dagegen zumindest eine diskutierbare Frage.

    Carcano

    Einmal editiert, zuletzt von Carcano (26. April 2018 um 16:53)

  • Ad1: Das sehe ich anders.

    Sollte es auch sein, ist es aber nicht und in anderen deutschsprachigen Foren mit Waffenbezug ist es oft noch schlimmer. (anderssprachige Waffenforen kann ich nicht beurteilen.)

    Ad2: Ich greife niemand persönlich an und sachlich habe ich eine Meinung. In sofern kannst Du mir gerne einen konkreten Fall nennen, wo ich über das Ziel hinausgeschossen bin und ich verspreche mich zu bessern.

    Du gibst hier Statements ab, die wie Du teilweise selbst einräumst realitätsfern, nicht praktikabel sind und wirfst dann anderen Praktikern wie Carcano die damit auskommen müssen vor, dass sie die Gesetze zu leicht nehmen. #58

    Beantworte z.B. mal meine Frage # 25 oder auch #39 so dass es auch einer Deiner Wähler ohne Studium versteht.

    Wenn wie Du oben schreibst das Gesetz nicht auf die Vereine, die teilweise mehrere Regierungsformen überlebt haben nicht passt, darf man doch noch die Frage stellen wer oder was sich zu ändern hat?

    Könnte das am Ende nicht doch das Gesetz sein?

    Karl

  • Du gibst hier Statements ab, die wie Du teilweise selbst einräumst realitätsfern, nicht praktikabel sind und wirfst dann anderen Praktikern wie Carcano die damit auskommen müssen vor, dass sie die Gesetze zu leicht nehmen. #58

    Beantworte z.B. mal meine Frage # 25 oder auch #39 so dass es auch einer Deiner Wähler ohne Studium versteht.

    Wenn wie Du oben schreibst das Gesetz nicht auf die Vereine, die teilweise mehrere Regierungsformen überlebt haben nicht passt, darf man doch noch die Frage stellen wer oder was sich zu ändern hat?

    Könnte das am Ende nicht doch das Gesetz sein?

    Karl

    Hallo Karl,

    ich mache nichts anderes, als geltendes Recht zu zitieren, das realitätsfern und unpraktikabel ist, was genau das ist, was ich bemängele, nichts anderes.

    Die Posts 25 und 39 dieses Threads sind auch nicht von Dir, insofern verstehe ich nicht, was Du meinst, aber wenn Du etwas näher erläutert haben möchtest, dann frage einfach.

    Ansonsten bin ich kein Theoretiker und habe die Gesetze auch nicht gemacht, sonder Praktiker der seit Monaten intensiv damit beschäftigt ist, diese Absurdität in Realitas umzusetzen und bin darin wahrscheinlich erheblich intensiver befasst, als einige andere. Noch mal ganz klar: Ich rede von der PRAXIS!

    Aber ich schrieb ja schon mal, dass Du da etwas falsch einordnest, aber vielleicht kommts jetzt an.

    vg

    Oliver

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Die Posts 25 und 39 dieses Threads sind auch nicht von Dir, insofern verstehe ich nicht, was Du meinst, aber wenn Du etwas näher erläutert haben möchtest, dann frage einfach.

    Meine Frage war ursprünglich # 22 ist aber in Post 25 nochmal zitiert,

    Oliver,


    Du hast sicher Recht aber Könntest Du jetzt einem einfacheren Menschen wir mit erklären warum jemand, der Einfachheit halber ein WBK Inhaber, der sich zu einem Wettkampf anmeldet im Erfolgsfalle noch seine Fratze der Lügenpresse vor die Kamera hält später ein Recht hat aus den Unterlagen des Vereins Verbands und anderer zu verschwinden?


    Karl

    der zweite #39 war ein Tippfehler gemeint war #69

    Wie sieht dass jetzt aus wenn ich als Sportler (WBK-Inhaber) mein Recht auf Vergessen beanspruche und die Behörde kommt nach Jahren daher und will meine Bedürfnisse überprüfen.

    Habe ich da einen Anspruch auf "Wiedererinnerung"? Die Nachweise für die 5. bis 9. KW kann dann ja niemand mehr bestätigen.


    mit vergessenem Schützengruß

    Ich halte das wie Carcano für nicht umsetzbar, schmidtchen setzt es um weil es angeordnet ist und Du als Praktiker beschäftigst Dich natürlich auch damit obwohl Dir eigentlich klar sein müsste dass es von bescheidenem Erfolg sein muss.

  • Karl: es ist doch ganz einfach. Er hat dieses Recht nicht. Habe ich oben bereits erklärt. Das ändert sich auch jetzt nicht. Wie bereits ein einfaches Lesen der verlinkten neuen Norm zeigt, welche Mathesars Behauptung widerlegt. Die ist nämlich nicht wesentlich anders ggü. der traditionellen deutschen Rechtslage; anderer (Irr-)Glaube liegt zwischen Wähnen und Wahn.

    Schmidtchen hat alles falsch verstanden und hatte es damals mit der Angst bekommen. Dann saß er auch noch einem schlechten Pamphlet auf und las einen zentralen Satz darin zusätzlich (zur Selbstbestätigung bewusst?) falsch. Für den einen oder anderen mag das nachvollziehbar sein, für mich nicht. Im geringsten.

    Denn schon der vorbesagte Laie findet mit 2 Minuten Googeln heraus, was für ein Unsinn hier verzapft wurde. Dafür braucht mensch gar nicht erst ein juristisches Staatexamen (welches bei der Einordnung helfen kann), sondern minimalen gesunden Menschenverstand (den auch MANCHE Datenschützer durchaus haben).

    Carcano

  • Denn schon der vorbesagte Laie findet mit 2 Minuten Googeln heraus, was für ein Unsinn hier verzapft wurde. Dafür braucht mensch gar nicht erst ein juristisches Staatexamen (welches bei der Einordnung helfen kann), sondern minimalen gesunden Menschenverstand (den auch MANCHE Datenschützer durchaus haben).

    Wenn ich mir anschaue, wie gewisse Berater im Moment die Angst schüren, ist es nicht verwunderlich. Der gesunde Menschenverstand muss einem doch sagen, dass die EU doch keine Verbesserungen für die Bürger zu Lasten der Wirtschaft produziert. Vorher friert doch eher die Hölle zu.

  • Das kann ich dir sagen: Weil es nicht mit dem Überlegen getan ist sondern einer speziellen Dokumentation bedarf.

    Und sag mir bitte jetzt nicht, dass das bisher auch schon genauso nach BDSG geregelt sei und dass es alles kein großes Problem sei.

    Klar, das ist erstmal ein großer Schritt für Vereine, die sich damit warum auch immer noch überhaupt nicht beschäftigt haben, wer aber bereits bisher datenschutzkonform arbeitete, muss lediglich einige Abläufe überprüfen und Dokumente anpassen.

    WENN dem so ist, dann frage ich mich nämlich, warum es bis heute nach keinen vernünftigen Leitfaden der Datenschutzbeauftragten für Vereine gibt. Da bastelt man nämlich jetzt noch dran, zumindest hier in NRW, nachdem das Thema ja erst seit 2 Jahren bekannt ist und so sicher kommen würde wie Weihnachten.

    Also diese Anmerkung verwundert mich jetzt doch ziemlich. Ihr wartet auf Leitfaden irgendwelcher Datenschutzbeauftragten? Zur DSGVO gibt es doch bereits mehr als genug Informationen. Und warum der Verweis auf Nordrhein-Westfalen? Die DSGVO gilt europaweit.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Schmidtchen hat alles falsch verstanden und hatte es damals mit der Angst bekommen. Dann saß er auch noch einem schlechten Pamphlet auf und las einen zentralen Satz darin zusätzlich (zur Selbstbestätigung bewusst?) falsch. Für den einen oder anderen mag das nachvollziehbar sein, für mich nicht. Im geringsten.

    Denn schon der vorbesagte Laie findet mit 2 Minuten Googeln heraus, was für ein Unsinn hier verzapft wurde. Dafür braucht mensch gar nicht erst ein juristisches Staatexamen (welches bei der Einordnung helfen kann), sondern minimalen gesunden Menschenverstand (den auch MANCHE Datenschützer durchaus haben).

    Mal ganz davon abgesehen, dass ICH keine Angst bekommen habe, weil ich den Fall zwar kenne, aber mangels juristischem Staatsexamen ja nur der dumme Laie bin und daher kein Rechtsvertreter, finde ich es schon ziemlich dreist von dir, angesichts der geschilderten Sachlage das Ganze als "Dummschwätzertum" abzutun. Das "schlechte Pamphlet" war lediglich der Nachweis für dich, dass der LDI NRW es so sieht bzw. sah wie geschildert. Seine Schriftsätze konnten sich zwar sicher nicht mit den deinigen messen, reichten aber aus um zu erkennen, dass er ohne Gerichtsverfahren nicht von seiner Meinung abrücken würde. Da es seinerzeit um einen mehr oder minder Einzelfall ging, hat man da nur begrenzt Aufhebens von gemacht.

    Aber ich wünsche dir gerne, dass du in naher Zukunft mal einen entsprechenden Fall rechtlich vertreten darfst. Natürlich nur, wenn du die Kosten im Fall der rechtlichen Niederlage selbst übernimmst, da das Ganze ja alles bombensicher ist. Ich lasse mich mal überraschen, was die Gerichte in Zukunft in Bezug auf Persönlichkeitsrechte noch so aus dem Hut zaubern und wünsche uns beiden, dass ich Unrecht habe. Aber eines dürfte doch uns beiden klar sein: Auf den gesunden Menschenverstand zu bauen bedeutet, auch an den Weihnachtsmann zu glauben.

    Also diese Anmerkung verwundert mich jetzt doch ziemlich. Ihr wartet auf Leitfaden irgendwelcher Datenschutzbeauftragten? Zur DSGVO gibt es doch bereits mehr als genug Informationen. Und warum der Verweis auf Nordrhein-Westfalen? Die DSGVO gilt europaweit.

    Das will ich dir gerne sagen: Weil nicht nur Carcano der Meinung ist, dass in der EU-Regelung etwas viel unbedachtes drin steht und sich unsere Politiker darin überbieten, uns Vereinen zu erklären, dass alles nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. ABER, leider können sie uns ohne die rechtliche Einschätzung der Fachleute, hier der entsprechenden LDI/LDS nicht so recht sagen, wo wir denn etwas kälter Essen können.

    Auch wenn es eine EU-Verordnung ist, sind verschiedene Punkte im Rahmen der Erstverfolgung sehr wohl Punkte für den Landes LDI, bei mir halt NRW. Denn es ist zwar schön, die Meinung des BW-LfDI zu kennen, aber sie nützt mir im Erstverfahren mal nix, wenn mein zuständiger LDI das anders sieht. Nicht jeder ist bereit, direkt den EuGH anzupeilen.

    Nur mal EIN Beispiel: Derzeit gibt es namhafte Stimmen, die behaupten, dass es zukünftig für JEDEN Wettkampf einzeln einer SCHRIFTLICHEN Bestätigung des Schützen bedürfe, dass er mit der Speicherung und Veröffentlichung seiner Daten aus dem Wettkampf einverstanden sei. Was das zukünftig für einen Papieraufwand bedeuten würde, muss ich dir sicher nicht erläutern. NOCH glaube ich nicht daran (mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass eine generelle Einwilligung reichen müsste), aber diese Info wurde hier so in einem Seminar verbreitet. Ob sie so stimmt, werden wir hoffentlich (und angeblich soll dem so sein), aus dieser angekündigten Heftbroschüre erfahren. Und bitte jetzt keine Aussagen wie "Wo steht denn so ein Mist...". Nicht ich bin der Informierte sondern wollte mich informieren lassen, also höre ich mir das erst mal an, lese dann nach und stelle anschließend die Fragen. An diesem Punkt stehe ich nun. Wir werden sehen, was raus kommt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Geronimo (27. April 2018 um 18:45) aus folgendem Grund: Beitrag auf Wunsch des Autors inhaltlich ergänzt.

  • Du kannst Dich - statt mein Honorar zu zahlen - auch kostenfrei innerverbandlich von Deinem LSB oder gleich vom DOSB beraten lassen. Die sagen genau dasselbe. Und schreiben es auch.

    Zwei Minuten Googeln hätten Dich ebenfalls eines besseren belehren können.
    Nun ist es nicht schlimm, wenn man sich einmal hat verarschen lassen; das kann jedem passieren, ist auch den meisten schon einmal passiert. "Dreist" dagegen ist es, dann an einem solchen Fauxpas beharrlich und völlig realitätsresistent festhalten zu wollen, weil man sich selbst nicht eingestehen will, massiv verladen worden zu sein.

  • "Dreist" dagegen ist es, dann an einem solchen Fauxpas beharrlich und völlig realitätsresistent festhalten zu wollen, weil man sich selbst nicht eingestehen will, massiv verladen worden zu sein.

    Es geht doch gar nicht darum, was ich mir eingestehen will, sondern darum, was der LDI NRW für eine Meinung hat, die nun mal für Wettkämpfe in NRW maßgeblich ist und die ist meines Wissens heute auch noch so (steht ja zumindest noch so in dem schlechten Pamphlet). Bereits seinerzeit hatte der BDS eine andere Meinung, aber der LDI NRW hat an seiner festgehalten. Man hätte natürlich dagegen vorgehen können, aber es gibt manchmal wichtigere Dinge. Beim nächsten Mal wirst du sicher engagiert.