Ich möchte Schütze werden

  • Grüß dich,

    du hast hier deine Frage schon "richtig herum" gestellt. Ich möchte Sportschütze werden.

    Es gibt aber auch anfragen, die "falsch heraum" laufen, im Sinne von: ich will ne Glock haben - was muss ich dafür tun.

    Wenn du nun in die Welt des Schießsports einsteigst, wirst du feststellen, dass sich manche Waffen aufgrund ihrer Ausstattung und Funktion besser eignen als andere.

    Äussere Regeln, was für eine Waffe verwendet werden darf, findest du in der Sportordnung des Verbandes.

    Das ist bei mir, und wohl auch künftig bei dir die Sportordnung des DSB,

    sportordnung

    So ist für die Disziplin "Sportpistole" jede halbautomatische KK-Pistole zugelassen, die diese und jene Abmessungen und Eigenschaften (z.b. Lauflänge) einhält.

    Dass kann für diese Disziplin der Klassiker Walther GSP oder jede andere Pistole sein, Walther PPK, Glock ua.

    Denn wie du schon erkannt hast, brauchst du für jede Waffe einen sportlichen Grund, dass du sie haben musst. (bedürfnis), einfach nur haben wollen, können nur Sammler für ihr Fachgebiet.

    Am besten beantragst du dir beide WBK's, denn falls irgendwann mal günstig ein Repetier-Gewehr zu haben ist (Sportkamerad hört auf oä) hast du dann keine Scherereien um das Bedürfnis, da solche immer auf die GELBE WBK gehen, und diese nur erstmalig mit einem Bedürfniszettel beantragt werden müssen.

    mfsg daniel

  • Ich würde mir vorstellen, dass Du erst mal zeigst wie Du Waffen handhabst und vielleicht sogar mit Deiner eigenen Waffe zeigst, wie Du schießt. Dann würde man Dir noch ein paar Sachen insbesondere beim sicheren Umgang mit Waffen beibringen.

    Damit Du komplett auf die Abläufe konditioniert bist bedarf es eines intensiven, langen Trainings, aber es ist wie beim Fahrradfahren, das Schießen lernst Du am besten in der Praxis. Und das sollte dann natürlich auch die angestrebte KK-Büchse sein. Länger als 4 Wochen, in denen Du regelmäßig beim Training aufgetaucht bist, würde ich Dich nicht auf dass erste Schießen mit der KK-Büchse warten lassen.

    Wieso auch? Ich hatte früher auch fröhlich mit dem Luftgewehr im Keller geschossen, und bei meinem ersten Besuch auf dem Schießstand habe ich auf 100m mit einem großkalibrigen Jagdgewehr mit Zielfernrohr geschossen und eine Gruppe geschossen, die mit einem 5Mark-Stück abgedeckt werden konnte.

    Zu Deinen weiteren Fragen:

    - wenn der Verein Dich erstmal 2 Monate Luftgewehr schießen lässt, nehme ich an ist das mehr eine Richtschnur als verpflichtend. Wenn die merken dass Du was draufhast und Deine Begleiter nicht um Leben und Gesundheit fürchten muss, klappt das wahrscheinlich auch schon vorher. Das erste mal Feuerwaffe schießen hat klar eher etwas mit Reife als mit Zeit zu tun. Ich war schon mit Kollegen auf dem Stand die hatten vorher noch nie eine Feuerwaffe in der Hand und haben mit der KK-Pistole sofort die Scheibe getroffen. Ein paar Minuten Trockentraining mit der Feuerwaffe, mit der man dann auch das erste mal schießt, finde ich da auch sinnvoller als den Aspiranten monatelang mit dem Luftgewehr schießen lassen.

    - waffenrechtlich wird ab dem ersten Schuss aus einer Feuerwaffe die Zeit gezählt. Das muss aber ein Schießen gewesen sein, das als Training gewertet werden kann (in Berlin beim SVBB 15 Schuss). Außerdem musst Du dann schon Verbandsmitglied sein. Vereinsmitglied reicht da nicht. Aber man kann beim Verein ja ganz freundlich fragen, ob und wann die Anmeldung beim Verband erfolgt. Der Verband stellt auch eine Mitgliedskarte aus, auf der das Datum des Verbandseintritts steht. Der Verein kann (und spätestens aus versicherungsrechtlichen Gründen wird er das wohl auch) Dich jedenfalls auch beim Verband melden, selbst wenn Du jahrelang nur Bogen oder Blasrohr schießt.

    Die Schießtermine werden nicht pro Kalenderjahr oder Mitgliedsjahr gezählt sondern es wird geschaut, ob Du genug zusammen hast. Fehlen noch Termine, und Du hattest nicht mehr als 2 Monate Pause zwischen den Terminen (so ist es beim SVBB geregelt) dann schießt Du halt die fehlenden Termine noch nach. Achte einfach darauf, regelmäßig schießen zu gehen, also in den ersten drei Jahren wenn es geht wenigstens einmal im Monat. Gerade anfangs (erste 12 Monate) ist das schwierig, weil man ja noch keine eigene Feuerwaffe hat und sich immer absprechen muss, damit einem jemand anderes Waffe und Munition mitbringt bzw. auf dem Stand leiht, aber das klappt schon. Die meisten Sportschützen lassen andere gerne mal zum probieren an die eigene Waffe ;)

    Welche WBKs für was und welche Pistole etc. will ich usw. ergibt sich mit der Zeit. Da sag ich nur "ruhig brauner" ;) Du hast 1 Jahr Zeit Dir das zu überlegen. Mit der Sachkunde und der Prüfung dazu erwirbst Du einiges Wissen um Dir viele Antworten auch selbst erarbeiten zu können.

  • Großes Lob an euch alle!

    Ich bin echt begeistert von den Antworten, der freundlichen Aufnahme im Forum und der Hilfsbereitschaft.

    Seit es das Internet gibt, es es das erste mal, dass ich so tolle und ausführliche Antworten in einem Forum bekomme.

    Sonst heißt es immer: "frag Google" oder "benutz die Suche".

    -----------

    Trotzdem sind mir noch 2 Sachen unklar:

    Ein Führungszeugnis bekommt der Verein. Richtig?

    Aber was ist:

    • waffenrechtlich zuverlässig
    • persönlich geeignet

    Wie wird das festgestellt? Kommt ein Polizeibeamter zu mir nach Hause oder muss ich irgendwo Vorstellig werden?

    Wer beurteilt das?

    Danke

  • Ein recht sympathischer Indoor-Stand im Osten Berlins, der wunderschön (!!) gelegen) ist, mit See direkt daneben:

    DSU-Schießleistungszentrum Berlin


    Ansprechpartner: Eberhard Straßburg,


    Mühlenstr. 13, 15562 Rüdersdorf


    Tel.: 033638/48853, Fax: 033638/48854

    Homepage: http://www.ruedersdorf.de

  • Die Schützengemeinde hilft eigentlich gerne - das war zumindest auch von Anfang an mein Eindruck :)

    Zum Thema Führungszeugnis:

    Wenn der Verein will und Du da mitmachst, kann er sich ein polizeiliches Führungszeugnis wünschen und Du ihm netterweise eines schenken.

    Gesetzlich verpflichtet bist Du dazu gegenüber Schützenvereinen im allgemeinen nicht.

    Es wird auch oft genug von Vereinen kein Führungszeugnis gefordert, da dort nicht alles was nach dem Waffengesetz oder im täglichen Umgang relevant sein könnte aufgeführt wird und das Führungszeugnis von daher eigentlich in Bezug darauf, dass der Verein gerne wissen möchte, ob sie da einen "unpassenden" Bewerber vor sich haben, freundlich gesagt ziemlich nutzlos ist.

    Die Stichworte "waffenrechtlich zuverlässig" und "persönlich geeignet" ergeben sich aus Formulierungen die im Waffengesetz zu finden sind und zwingend erforderliche Bedingungen beschreiben, die üblicherweise erfüllt sein müssen, bevor man eine Waffenbesitzkarte (WBK) erhält.

    Die Waffenbehörde wird bei der Beantragung einer WBK z.B. eine Abfrage im Bundeszentralregister vornehmen, und dort sind auch Daten hinterlegt, die in einem "normalen" Führungszeugnis nicht abgedruckt werden würden, da z.B. bei die übliche Speicherzeit der Taten verjährt sind. Die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen oder Trunkenheit am Steuer können eine sogenannte "waffenrechtliche Unzuverlässigkeit" begründen.

    Schwere geistige Behinderungen oder Drogenabhängigkeit kann dazu führen, dass man als "persönlich ungeeignet" bewertet wird.

    Insgesamt ist es aber so, dass der Antragsteller bereits auffällig geworden sein muss, ansonsten liegen dem Amt keine Daten vor. Und falls sich erst später ergibt, dass man warum auch immer bei internen Regelüberprüfungen auf der vorhandenen Datenlage seitens des Amtes, als unzuverlässig etc. eingestuft wird, ist die WBK ratzefatze wiederrufen.

    Üblicherweise kommt kein Polizeibeamter zu Dir nach Hause um mal "nach Dir zu schauen".

    Man wird eine WBK aber voraussichtlich nur bekommen, wenn 1. alle (umfangreichen) gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind und man 2. mindestens einmal auf dem Amt war, so dass den Antragsteller mal jemand in echt gesehen hat. Blöde Fragen werden da aber nicht gestellt und offiziell wird es auch keine Bewertung geben, dass die einen auch nach Inaugenscheinnahme für "normal" halten. Falls die aber dann, nachdem sie einen gesehen hätten, daran Zweifel würden, dass Waffen in den Händen des Antragstellers kein Risiko sind, würde das Amt bestimmt nochmal forschen und z.B. eine Stellungnahme des Polizeiabschnitts des Antragstellers einholen. So zumindest meine Annahme.


  • Naja, mein erster Gedanke war, unveholene Werbung für einen kommerziellen Schießstand (so schön er auch sein möge und als Ausflugsziel sicherlich eine Erwähnung wert ist).

    Entscheidender im Zusammenhang mit diesem thread ist aber, das der Fragesteller einen Verein sucht und langfristig eigene Feuerwaffen besitzen möchte. Dahingehend wäre dann wohl ein Verweis auf den http://www.schuetzenverein-ruedersdorf.de/ sinnvoller gewesen, oder hatte sich in Deine Korrektur schon wieder der Fehlerteufel eingeschlichen ;)

    Nachtrag: Für ein erstes Schnupperschießen ohne erst in einen Verein/Verband einzutreten, und ersteinmal wochen- oder monatelang bis zum ersten Feuerwaffentermin warten zu müssen, an dem man sich dann ersteinmal orientiert, was einem eigentlich liegt/gefällt, sieht das doch sehr gut aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Strindberg (27. Juli 2017 um 11:31)

  • Was passiert eigentlich wenn man krankheitsbedingt oder finanziell nicht mehr im Verein tätig sein kann? Wir einem dann die WBK entzogen, weil kein Bedürfnis mehr besteht? Also, man muss doch nachweislich regelmäßig schießen. Oder gilt das nur für den Erwerb?

    Danke

  • Man muss dann Regelmäßig schießen und nachweisen.

    Ab z.b. einem bestimmten Kontingent an Kurzwaffen muss man zusätzlich Wettkämpfe, Meisterschaften nachweisen.

    Sonst wird einem die Ewb entzogen.

    Gruß Ritter

  • Was passiert eigentlich wenn man krankheitsbedingt oder finanziell nicht mehr im Verein tätig sein kann? Wir einem dann die WBK entzogen, weil kein Bedürfnis mehr besteht? Also, man muss doch nachweislich regelmäßig schießen. Oder gilt das nur für den Erwerb?

    Wenn man als Sportschütze länger nicht schießen kann (Ausbildung, Schwangerschaft, Pflege, Krankheit usw.) muss man das nicht anzeigen, sollte aber auf Nachfrage einen Grund nennen können und müsste das eventuell auch sinnvoll belegen können (Krankenakten gehen das Amt aber definitiv nichts an!). Sinnvoll begründet sollte es keine Probleme geben, soweit erkennbar ist, dass der Grund irgendwann kein Hindernis mehr darstellt und man wieder seinem Hobby nachgehen kann. Eine besondere Regelung gibt es für langjährige Schützen, Jäger etc. denen man sozusagen Waffen auch als Erinnerungsstücke belassen kann.

    In der Regel sind Sachbearbeiter/in verpflichtet, den Fortbestand des Bedürfnisses z.B. 3 Jahre nach Erteilung der ersten WBK zu prüfen, und wieder zu prüfen, wenn es Anlass zu der Vermutung gibt, dass man dem Schießsport nicht mehr nachgeht, weil man z.B. aus dem Schützenverein ausgetreten ist und keine Verbandszugehörigkeit mehr besteht.

    Fehlen Geldmittel zur Fortführung einer Verbandszugehörigkeit müsste man theoretisch leider irgendwann die WBK abgeben.

    Die Vereine bieten aber teilweise ermäßigte Beiträge für Rentner, ALG2-Empfänger, Auszubildende etc.

    Im Zweifel offen mit dem Problem umgehen und den Vorstand ansprechen - das sind ja idealerweise nicht nur Funktionsträger sondern auch Kumpels und Freunde.

  • Und der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, das Vereine verpflichtet sind, Austritte von WBK Inhabern der zuständigen Waffenbehörde zu melden.

    Das hat schon dazu geführt, das dem ein oder anderen Schützen dann auch das Bedürfnis aberkannt wurde, da der Schütze auch nicht in einem anderen Verein Mitglied war.

  • Ab z.b. einem bestimmten Kontingent an Kurzwaffen muss man zusätzlich Wettkämpfe, Meisterschaften nachweisen.

    Sonst wird einem die Ewb entzogen.

    Zum Nachweis des Bedürfnisses ja, zum weiteren Besitz genügt in den meisten Fällen ein gelegentliches Schießen.

    Karl

  • Hallo Karl- Deine Aussage ist völlig korrekt ! Ja wenn man sich am §4 Abs. 4 WaffG orientiert:

    "§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis":

    "... Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung.

    Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist....


    .... Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

    Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen.

    Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen)."

    Aber:

    Die Verbände können eigene, "schärfere" Regeln aufstellen- wie z.B. der SVBB, der bei der Regelüberprüfung die gleiche Anzahl Trainingseinheiten wie beim Erstantrag fordert.

    http://www.sv-bb.de/sport/waffenre…_%20im_SVBB.pdf

    Zitat:

    "Regelüberprüfung nach 3 Jahren (§4 Abs. 4 WaffG)

    1. Bescheinigung für Sportschützen im Original vollständig ausgefüllt und vom Verein bestätigt.

    2. Kopie der Vorder- und Rückseite aller im Besitz befindlichen Waffenbesitzkarten.

    3. Das Formular „Nachweis der Trainingstage als Anlage zum Bedürfnisantrag “ist zu verwenden.

    Achtung: Hier gilt die Anzahl der Trainingstage wie bei einem Erstantrag"

    Gut Schuss

  • Die Überprüfung oder ob ein Schütze überhaupt noch aktiv ist geht den Verband ganz genau 0,0 an. Dazu reicht eine formlose Bestätigung des Vereins völlig aus.

  • Kein Wunder dass in den nicht so alten Bundesländern andere Sportverbände stärker als die Schützen nachgefragt werden.

    Wenn Kopien aller WBK eingereicht werden müssen sollte ja eine Regelüberprüfung nach drei Jahren überflüssig sein.

  • Wenn man den ganzen Papierkram dann sowieso macht, am besten in einem Rutsch dann auch gleich neue Voreinträge für die grüne WBK beantragen. Ist dann fast ein Aufwasch.

    (Endlich mal eine behördliche Maßnahme die den Sportschützen motiviert sein Arsenal auszubauen :S)

  • Danke euch welche WBK wird dann beantragt? Die gelbe? und grüne?

    Für Sport-Schützen doch die gelbe oder?

    Noch was: ein Verein liegt genau auf meinem Arbeitsweg. das wäre Ideal.

    Nun darf man eine Waffe doch nur schützt transportieren. Gilt das nur zum Weg zu Verein uns wieder zurück?

    Oder kann man die Waffe geschützt generell transportieren?

    Sonst müsste ich nach der Arbeit nach Hause, die Waffe holen und dann wieder zurück in den Verein.

    Kann man sich als Sportschütze seine Munition auch selber kaufen? Wie wird die dann getrennt von der Waffe transportiert?

    Danke euch und ein schönes Wochenende.

    Ich werde mal in den nächsten Wochen einige Vereine besuchen und melde mich dann wieder.

  • Danke euch welche WBK wird dann beantragt? Die gelbe? und grüne?

    Für Sport-Schützen doch die gelbe oder?

    Das kommt auf die Art der Waffe an die Du erwerben willst.

    Das lernst Du aber auch alles bei der Waffensachkundeprüfung.

    Noch was: ein Verein liegt genau auf meinem Arbeitsweg. das wäre Ideal.

    Nun darf man eine Waffe doch nur schützt transportieren. Gilt das nur zum Weg zu Verein uns wieder zurück?

    Oder kann man die Waffe geschützt generell transportieren?

    Sonst müsste ich nach der Arbeit nach Hause, die Waffe holen und dann wieder zurück in den Verein.

    Im Normalfall nicht, eine verbindliche Antwort kann Dir nur die für Dich zuständige Behörde geben.

    Karl

  • Die Wbk die für die Waffen ist, also wen du z.b. eine Freie Pistole haben willst die Glebe, wenn du gerne eine Gk Pistole haben willst die Grüne.

    Die Gelbe Wbk heißt einfach nur Sportschützen Wbk.

    Transportieren darfst du eine Waffe (auch Luftdruckt) nur zu Wettkämpfen, Training Büma,..... (also alles wo das Ding plump gesagt hingehört).

    Also nicht über den Dorfplatz Sonntags um 12 Uhr Flanieren ^^. Generell steht der Kram in den Gesetzen und den Sachkunde Dokumenten oder frage bei deiner Behörde nach.

    Gekauft wird die Munition wenn du einen Mes dafür hast , zu getrennt oder nicht gibts ne tolle Debatte im Forum.

    Gruß Ritter

  • welche WBK wird dann beantragt? Die gelbe? und grüne?

    Für Sport-Schützen doch die gelbe oder?

    Einige Sportschützen haben beide WBK-Typen. Zum Thema WBK schöker Dich doch mal durch folgenden thread, der einige Deiner Fragen beantworten wird und manche auch neue entstehen lässt ;) https://www.co2air.de/thema/89190-un…r-wbk/?pageNo=1

    Noch was: ein Verein liegt genau auf meinem Arbeitsweg. das wäre Ideal.

    Nun darf man eine Waffe doch nur schützt transportieren. Gilt das nur zum Weg zu Verein uns wieder zurück?

    Oder kann man die Waffe geschützt generell transportieren?

    Sonst müsste ich nach der Arbeit nach Hause, die Waffe holen und dann wieder zurück in den Verein.

    Wie Ritter schon sagte, ist Sportschützen nicht das führen aber transportieren von Waffen erlaubt.

    Um Dir an Arbeitstagen den Umweg zu sparen, nochmal nach Hause zu fahren, könntest Du folgendes probieren: in Absprache mit dem Hausbesitzer Deiner Arbeitsstätte (wahrscheinlich Dein Chef) vereinbaren, dass Du am Arbeitsplatz einen Tresor aufstellst und dort während Deiner Arbeitszeit Deine Sportsachen lagerst. Ob Dein Chef das mitmacht, steht auf einem anderen Blatt.

    Bewährt hat sich aber folgendes: falls der Verein eine Aufbewahrung anbietet, lagere die Waffe dort, wenn Du weisst, dass Du morgen nach der Arbeit trainieren gehst oder lasse Dir die Waffe von einem Vereinskameraden mitbringen, dem Du die Waffe am Vortag mit Leihschein gegeben hast.

    Aber bis es soweit ist, dass Du eine eigene Feuerwaffe hast, wirst Du einiges Praxiswissen aufgesogen haben und wie Karl sagte, viele Fragen im Zusammenhang mit der Waffensachkundeprüfung beantwortet sehen.

    Kann man sich als Sportschütze seine Munition auch selber kaufen? Wie wird die dann getrennt von der Waffe transportiert

    Ja, aber das wo, wie und was des Munitionskaufs ist ein neues Thema.

    Getrennt transportiert wird im einfachsten Fall dadurch, dass Du die Munition nicht in die Waffe steckst und in der Pappschachtel lässt, die Du dann einfach mit in den Waffenkoffer legst.

    Aber auch dies vermittelt ein guter Waffensachkundelehrgang.

    Bei youtube kannst Du Dir vorab schonmal den Kanal "DeutscheSchuetzen" ansehen, der viele Deiner Fragen sinnvoll beantworten wird.

    Zum Thema "Waffentransport" findest du seinen Beitrag [media]https://www.youtube.com/watch?v=F7dNQ4iAnoU[/media]

    Andere Kanäle wie z.B. "Lassen Sie es krachen" kann ich nicht empfehlen und rate auch klar von deren Konsum ab, da es dort zu viele nutzlose Worte, überzogene Interpretationen des Waffengesetzes und, was am schlimmsten ist, teilweise schlicht falsche Aussagen, die durch den Selbstdarsteller als richtig verkauft werden, zu hören und zu sehen gibt. Da ist das Internet klar das was es in den Augen mancher Leute ist: vorrangig ein Verbreitungsmedium für Schwachsinn ;)

    Zutreffende Infos zum Thema Transport findest Du z.B. auch hier: http://www.dsb.de/infothek/recht…um-waffenrecht/