Was macht ein Gewehr zur Waffe?

  • Hallo,

    mal angenommen man möchte ein noch nicht 10 Jahre altes Kind mit einem Luftgewehr trainieren lassen und verwendet dafür ein Trainingsanalysesystem (z. B. Scatt). Was müsste man entfernen um aus einem richtigen Luftgewehr eine Attrappe zu machen die nicht länger unter das Waffengesetz fällt? Naja, außer vielleicht als Anscheinswaffe.

    Also: Was macht ein Gewehr zur Waffe?

    Beste Grüße

    Gerhard

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Ich schätze mal das du sicher stellen müstest, das kein Geschoß mehr durch den Lauf getrieben werden kann. Sozusagen, den Lauf zuschweißen.


  • Also: Was macht ein Gewehr zur Waffe?


    ... wenn Geschosse durch einen Lauf getrieben werden..... wird das Gewehr zur Waffe. So verstehe ich nun die Frage. Wenn das Kind mit dem LG trainiert, sollte ja die Schussabgabe erfolgen - was jedoch nicht zulässig wäre. Aus einer Attrappe kann allerdings KEIN Schuss abgegeben werden, also könnte man den Lauf mit flüssigem Kunststoff oder ähnlichem füllen, somit wäre gesichert, dass kein Schuss abgegeben werden kann. Aber wenn ich ehrlich bin, habe ich die Frage vielleicht nicht ganz verstanden. Nutze doch ein Laser-Gewehr.....! :|

    Ohne Mut zur Niederlage - keine Sternstunde.

  • ein Deutungsversuch:

    § 2 Abs. 1 WaffG: "Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

    Ergo: grundsätzlich gehören keine Waffen - gleich welcher Art - in die Hände von Minderjährigen (es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände gem. § 3 WaffG vor).

    Für minderjährige Sportschützen greift ansonsten das Privilig gem. § 27 Abs. 3 WaffG - unter den dort genannten Voraussetzungen dürfen Minderjährige auf einer Schießstätte schießen. "Schießen" impliziert in diesem Fall natürlich auch den Umgang. (Anm.: das Privileg greift nur innerhalb der Schießstätte, nicht auf dem Weg dahin und auch nicht zu Hause!) Allerdings hilft das bei unter 12-Jährigen nicht, wenn die Behörde keine Ausnahmegenehmigung erteilt.

    Anlage 1 zum WaffG Absch. 1 Ziff. 1.1: "Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

    Anlage 1 zum WaffG Abschn. 1 Ziff. 1.4: "Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
    Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn
    Ziff. 1.4.5: bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel - mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder
    - andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,
    Ziff. 1.4.6: dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."
    [flüssiger Kunststoff reicht wohl nicht]

    Anlage 1 zum WaffG Absch. 1 Ziff. 6:
    "Nachbildungen von Schusswaffen sind Gegenstände,
    — die nicht als Schusswaffen hergestellt wurden
    ,
    — die die äußere Form einer Schusswaffe haben,
    — aus denen nicht geschossen werden kann und
    — die nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können."
    [ein nachträglich umgebautes LG ist demnach keine Nachbildung]

    Die Definitionen zu Anscheinswaffen und Nachbildungen von Schusswaffen sind nicht überschneidungsfrei. Für Anscheinswaffen ist allerdings nur das Führen reglementiert (§ 42a WaffG).

    Unbrauchbar gemachte Schusswaffen und Nachbildungen von Schusswaffen sind vom WaffG ausgenommen (Anlage 1 Abschn. 3 Unterabschn. 2 Ziff. 4 zum WaffG). Daneben sind "Spielzeugwaffen" (max. Bewegungsenergie 0,5J) vom Gesetz ausgenommen (Anlage 1 Abschn. 3 Unterabschn. 2 Ziff. 1 zum WaffG).
    [Anlage 1 Abschn. 3 Unterabschn. 2 Ziff. 1 zum WaffG beginnt mit "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen". Das ist m.E. eine recht unglückliche Formulierung. § 42 a beschreibt nicht die Anscheinswaffen, sondern das Verbot des Führens derselben. Es hätte sicher sinngemäß heißen sollen "Vom Gesetz mit Ausnahme des Führens gem. § 42a ausgenommene Waffen".]

    was bleibt also?

    • unbrauchbar gemachte Waffen (löchern und zuschweißen - das willst Du sicher nicht?
    • Nachbildungen von Schusswaffen
    • "Spielzeugwaffen"

    btw. - ich sinniere noch über einen "Schlagstückgeräuscherzeuger", um dem Scatt auch bei einem Gewehr ohne Trockentrainingseinrichtung die Schussgabe zu simulieren - hat jemand eine Idee?

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Schade. :( Aber vielen Dank für deinen wirklich umfassenden Überblick. :)

    Gerhard Seemüller

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  • Wie willst du scatt trainieren wenn ein gewehr kein gewehr mehr ist ? ;(

    Servus, habe die Ehre..
    Kloaner_Schütz

    Meine Gewehre:

    FWB 800X Alu (Sondermodell)- Gehmann Iris + Klarsicht-Ringkorn/Visirlinienerhöhung (FWB)/TEC-HRO Touch Abzug/TEC-HRO Schaftgewicht

    Anschütz 1907 - TEC-HRO Fanatic Schaft/TEC-HRO Touch Abzug/TEC-HRO Rapid Visierlinienerhöhung + Verlängerung/TEC-HRO Diopter/Gehmann Iris + Balkenringkorn

    Meine Vereine:
    1. SG Immergrün Unterföhring (Bayern) 2. Sportschützen UBS Zürich (Schweiz) 3. SSG Wallisellen (Schweiz)

  • Das leise „Klack“ beim Trockenabzug reicht dafür völlig.

    Gerhard Seemüller

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  • das geht aber ja ned wenn der lauf zu is... :D

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    Anschütz 1907 - TEC-HRO Fanatic Schaft/TEC-HRO Touch Abzug/TEC-HRO Rapid Visierlinienerhöhung + Verlängerung/TEC-HRO Diopter/Gehmann Iris + Balkenringkorn

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    1. SG Immergrün Unterföhring (Bayern) 2. Sportschützen UBS Zürich (Schweiz) 3. SSG Wallisellen (Schweiz)

  • Eine Trockentrainingseinrichung arbeitet ohne Luft - es wird wie beim scharfen Schuss das Schlagstück (welches das Ventil betätigt) gespannt und beim Abziehen ausgelöst. Das damit verursachte Geräusch reicht aus, um dem Scatt die Schussabgabe mitzuteilen.

    Wie ich schon schrieb, suche ich nach irgend was, das ein vergleichbares Geräusch erzeugt, ergonomisch am Gewehr montiert und mit dem Ziehen des Abzugs betätigt werden kann. Ich will damit auch Gewehre beim Scatt-Training einsetzen, welche keine Trockentrainingseinrichtung haben. Ideen?

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Hallo,

    hier mein Vorschlag: Ich würde die Pressluftkartusche herausnehmen und dafür ein ähnliches Gewicht an das Gewehr montieren, sodass die Gewichtsverteilung gleich bleibt. Somit ist auch sichergestellt, dass kein Projektil das Gewehr verlassen kann.

    Dann einfach auf Trockenabzug einstellen und damit lässt sich jede SCATT-Anlage betreiben.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Schon. Nur ändert das nichts am Mindestalter, oder?

    Gerhard Seemüller

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  • Wenn ich ein Gewehr habe, das kein Projektil aus dem Lauf abgeben kann, habe ich die Waffe ja unbrauchbar gemacht. Ich darf halt dem Jungschützen keinen Zugang zu Pressluftkartuschen ermöglichen.

    Denkst du, dass das Mindestalter dann trotzdem eingehalten werden muss?

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Zitat

    Denkst du, dass das Mindestalter dann trotzdem eingehalten werden muss?

    Ja.

    In Rechtsfragen zählt i.d.R. nicht der sog. gesunde Menschenverstand, sondern das was im Gesetz steht. Im vorliegenden Fall regelt das Waffengesetz sehr konkret (s.o.), wie eine Waffe behandelt werden muss, um unbrauchbar im Sinne des Gesetzes zu sein. Für den vorliegenden Fall sehe ich daher keinen Auslegungsspielraum.

    Ein Gedankenexperiment: Das Entfernen der Pressluftkartusche entzieht dem Gewehr (lediglich) die gespeicherte Energie, die ansonsten portionsweise für die Beschleunigung der Geschosse freigesetzt würde. Bei einer "scharfen" Waffe ist die Energie in Form von Schwarz- oder Nitro-Zellulosepulver gespeichert. Die Argumentation, dass das Entfernen des Pulvers die Waffe unbrauchbar i.S.d. WaffG macht, würde ich ebenfalls nicht führen wollen.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Eigentlich müsste man ja bei euch in der Politik so argumentieren: Einem Tennisschüler gibt man ja auch auch einen nicht bespannten Schläger um mit dem Tennistraining zu beginnen.

    Bei uns in Österreich kenne ich das genaue Mindestalter zwar nicht aber über funktionstüchtige Sportgeräte unbrauchbar zu machen hat sich in meinem Umfeld noch keiner Gedanken dazu gemacht.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • 850 Euro? 8| Da ist ja ein altes Luftgewehr noch deutlich günstiger. :(

    Gerhard Seemüller

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  • Nachdem hier die Köpfe rauchen und immer noch keine rechtliche Lösung für das Problem gefunden wurde, würde ich vorschlagen, das 10jährige Kind soll vorerst eben erst mal mit dem Laser-Gewehr trainieren. Kann man diese Scatt-Anlage nicht auch an ein Laser-Gewehr anschließen? Alles andere geht halt erst in 2 Jahren. Diesbezüglich an der Geduld des Kleinen oder der Kleinen weiterarbeiten.

    Ohne Mut zur Niederlage - keine Sternstunde.

  • Das Anschütz-Lasergewehr gibt beim Abziehen ein Klacken von sich (es muss ja ebenfalls mechanisch "gespannt" werden). Ich bin ziemlich sicher, dass dieses Geräusch zum Auslösen des Scatt ausreicht. Allerdings ist dieses "Gewehr" vom look-and-feel eines Matchluftgewehrs doch recht weit entfernt und an Hand seiner Ergonomie und fehlenden Verstellbarkeit machen m.E. Zielweganalysen damit wenig Sinn.

    nochmals zur rechtlichen Situation:

    Es könnte auch ein Versuch über die Ausnahmegenehmigung gem. § 3 WaffG: "Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen." gestartet werden.

    Es gibt nach meiner Erinnerung im Internet Berichte, wonach allgemeine (d.h. nicht personenbezogene) Ausnahmegenehmigungen für das Schießen(!) im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen erteilt wurden. Da es Gerhard nicht ums Schießen geht, stehen die Chancen vielleicht nicht schlecht. Allerdings weiß ich nicht, von wann die Berichte waren - in Folge öffentlichen Interesses kann sich die Ermessensausübung verändert haben. Ob die zuständige Behörde ein Einsehen hat, wäre heraus zu finden.

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