Hallo an alle,
ich habe da mal eine Frage. In der SpO unter 1.0.2.1.4. steht:
Für alle Gewehrwettbewerbe einer Meisterschaft dürfen nur 1 Schießjacke,- hose, -schuhe, von der Ausrüstungskontrolle zugelassen werden. Das heißt für mich: Wenn man sich z.B. für KK 60 Liegend und LG 40 Freihand für die DM qualifiziert hat, muss man beide Wettbewerbe mit derselben Kleidungsausrüstung bestreiten, ich darf dann also zwischen den Wettbewerben z.B. nicht die Schießhose wechseln.
Sehe ich das richtig oder interpretiere ich da etwas falsch?
viele Grüße
Jobbi