Verwaltungsvorschrift

  • Hallo anbei die am 4. November für ganz Deutschland für alle Verbände verabschiedete Verwaltungsvorschrift betreffend der Anwendung des Waffengesetzes.

    Wer Zeit hat, kann ja mal nachlesen was so sache ist. Viele Fragen werden dadurch geklärt, auch wenn wieder einige auftauchen.

    z.B. Seite 19 wer überhaupt Sportschütze ist..... (bzgl. Bedürfnis); Es reicht nicht mehr aus NUR zu schiessen oder der Austritt ist vom VEREIN bei der Waffenbehörde anzuzeigen usw.

    Die Regelung der Jugendlichen hinunter bis 8 Jahre ist weiterhin möglich und soll sogar etwas erleichtert werden. Schikanen fallen weg bei Tag der offenen Tür usw.


    Interessant ist der Absatz, das Biathleten (Winter oder Sommer) bis 25 Jahren bei erwerb einer Waffe (steht nicht LG oder KK) ein Gutachten benötigen??????? Was das für die bestehenden Waffen heisst weiss ich nicht kann aber unter Umständen zur Verwirrung führen.

    Ich bin kein Rechtsexperte und habe diese Vorschrift (Dauer der Verabschiedung 8 Jahre) nicht mit der alten Version verglichen.....

    Lest am besten selbst

    Sobigrufti


    ACH JA, die Datei hat 840 KB leider kann ich diese hochinteressante Datei nicht hochladen.....

  • Vorab: Wir hatten die neue VwV hier schon erörtert:

    Verwaltungsvorschriften Waffenrecht wurden im Bundesrat zugestimmt - Waffenrecht - Meisterschützen


    ... oder der Austritt ist vom VEREIN bei der Waffenbehörde anzuzeigen usw.

    Das ist allerdings schon seit 2003 Gesetz (§ 15 V WaffG) und keine Erfindung der Verwaltungsvorschrift.


    Die Regelung der Jugendlichen hinunter bis 8 Jahre ist weiterhin möglich und soll sogar etwas erleichtert werden. Schikanen fallen weg bei Tag der offenen Tür usw.

    Sehe ich nicht so (siehe den oben verlinkten Thread).


    Interessant ist der Absatz, das Biathleten (Winter oder Sommer) bis 25 Jahren bei erwerb einer Waffe (steht nicht LG oder KK) ein Gutachten benötigen??????? Was das für die bestehenden Waffen heisst weiss ich nicht kann aber unter Umständen zur Verwirrung führen.

    Wo soll das stehen? ?( Ein Gutachten benötigen i.d.R. nur Personen, die älter als 21 Jahre sind, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgenommen von der Gutachtenpflicht sind jedoch KK-Waffen und einschüssige Flinten bis Kaliber 12. Das ergibt sich aus § 6 III WaffG in Verbindung mit § 14. Die soeben genannten Waffen sind weiterhin ab 18 mit WBK erhältlich; LG und LP natürlich WBK-frei ab 18. Aber auch diese Regelung besteht bereits seit 2003. Nichts neues also.

  • sobigrufti, der wohl schon etwas länger nicht mehr in das feine Gesetz geschaut hat, ;) liegt ja gar nicht so falsch, dass durch den § 3 auch unabhängig von § 27 (4) auch pauschal (auch für ganze Gruppen) und nicht mehr nur individuell nur zur Leistungsförderung Ausnahmen von den Altersgrenzen möglich sind. Das ist aber, wenn ich mich jetzt nicht sehr täusche, schon ab 2003 möglich gewesen. Rein formal sogar nach unten hin offen, wobei die jetzt durch die Verwaltungsverordnung ins Spiel gebrachte Grenze von 8 Jahren ja auch einen Fortschritt gegenüber der alten zementierten Grenze von 10 Jahren darstellt.

    Aber mit ein Grund für die Verschleppung der Verwaltungsverordnung war ja, dass diese Möglichkeit der Herabsetzung einigen "Spezialisten" nicht passte und man sich dann an dem "Grundsatz" hochzog.


    Wir sollten von von den Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigungen regen Gebrauch machen. Dann braucht es auch nicht den ganzen Stress mit den Lichtteilchen. :P


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Katja, hallo Frank,

    es ist immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich Erwachsene Spaß und Freude der Kinder interpretieren.

    Ich weiß, dass das Lichtschießen Euren "Stresstest" nicht besteht. Lichtschießen ist aber schon zur Regel für eine erfolgreiche Öffentlichkeits- und Nachwuchsarbeit geworden.

  • Hallo Katja, hallo Frank,

    es ist immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich Erwachsene Spaß und Freude der Kinder interpretieren.

    Ich weiß, dass das Lichtschießen Euren "Stresstest" nicht besteht. Lichtschießen ist aber schon zur Regel für eine erfolgreiche Öffentlichkeits- und Nachwuchsarbeit geworden.

    Ob es die Regel geworden ist, wage ich zu bezweifeln, aber es wird leider angewandt, was schlimm genig ist..... X(

  • Wir erhalten für Schnupperschießen eine Ausnahmegenehmigung für Kinder von 10 bis 12 Jahren und ermöglichen den Kindern unter 10 Jahren mit Lichtgewehren den Schießsport schon einmal auszuprobieren. Das ergänzt sich perfekt.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Genau das, Geronimo, halte ich für den sinnvollen Einsatzbereich eines Lichtgewehrs. Obendrein evtl. noch an Ständen auf Messen oder Stadtfesten, etc. wo man keinen festen Stand aufbauen kann/will zur Öffentlichkeitsarbeit.

    Dafür ist es auch gut geeignet, mehr aber bitte nicht!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Ob es die Regel geworden ist, wage ich zu bezweifeln, aber es wird leider angewandt, was schlimm genug ist..... X(

    Nein, die Regel ist es sicher nicht, und wird es auch nicht werden. Im Einzelfall kann es - je nach den örtlichen Verhältnissen - durchaus nützlich sein, deshalb will ich es auch nicht ausnahmslos verdammen; und schon gar nicht Wilhelm dafür angreifen, dass er seine positiven Erfahrungen mit uns teilt. Nur als angemeinen Ansatz hielte ich es für verhängnisvoll, und die Verbände sollten hier gegensteuern.

    PS: Nur noch einmal die Erinnerung: die Begriffe "Nachwuchsarbeit" und "Kinder- und Jugendarbeit" sind im Schießsport nicht mehr deckungsgleich, und sie werden immer weiter auseinanderrücken,

    Carcano

  • Hallo Carcano,

    die Zeit schreitet voran, damit auch die Anpassung des Schützenwesens an die gesellschaftliche, sportliche Entwicklung. Bekanntlich überlebt der, der sich auf Veränderungen in seinem - regional unterschiedlichen - Umfeld am Besten anpassen kann. Zur Notwendigkeit nach Alternativen in der Nachwuchsarbeit für das Sportschießen zu suchen, gehört der Einsatz der Lichtpunkttechnik - und das nicht nur auf der Kirmes.

    In südlichen Gefilden dieser Republik mag man flehend ohne Lichtschießen bei der Nachwuchsarbeit auskommen, im Norden wird das Lichtschießen vom NSSV und NWDSB integraler Bestandteil der - ja - Kinder- und Jugendarbeit. Beide LV führen bereits seit mehreren Jahren Landesmeisterschaften durch. Im NWDSB soll für 2015 verpflichtend für die Teilnahme an den Landesmeisterschaften (mit zuletzt über 300 Startern) in den Bezirken Bezirksmeisterschaften durchgeführt werden.

  • ..., im Norden wird das Lichtschießen vom NSSV und NWDSB integraler Bestandteil der - ja - Kinder- und Jugendarbeit. Beide LV führen bereits seit mehreren Jahren Landesmeisterschaften durch.


    Wird das nur für die unter 12-jährigen gemacht oder für alle Altersbereiche im Jugendbereich ? Mit ersterer Gruppe habe ich überhaupt kein Problem, da es in vielen Bereichen der Republik schwer ist, entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.
    Wird das Lichtschießen aber ohne Not weiter ausgedehnt als (gesetzlich) notwendig, gehe ich jede Wette ein, dass uns die Politiker in absehbarer verpflichten werden, JEGLICHES scharfes Schießen zu unterlassen und alles nur elektronisch abzubilden. Nach dem Motto "es geht doch auch im Jugendbereich...". Insofern bin ich da immer etwas skeptisch und habe mich gefreut, dass die Versuche im Biathlonbereich (Weltcup) gescheitert sind. Wenn da nämlich so populäre Disziplinen vorangehen, wächst der Druck auf den Rest enorm. Beim Modernen Fünfkampf, wo die LuPi ja auch schon seit ich glabe 2 Jahren elektronisch geschossen wird, ist das nicht ganz so kritisch, da den eh kaum einer wahrnimmt (wenn nicht gerade Lena Schöneborn mal wieder ne Medaille gewinnt).

  • Hallo, da pflichte ich dir bei, auch wir haben eine Lichtpunktanlage und bei uns schießen die unter 12 jährigen. Dabei sollte man es belassen, sonst kommt das was Du befürchtest garantiert. Die Jugendlichen drängen aber schon selbst darauf mit dem LG zu schießen wenn sie das Alter erreicht haben um es zu dürfen.

  • Da es die Möglichkeit der Sondergenehmigung gibt. sollte man versuchen, diese für einige zu bekommen. Damit die Verwaltung den Bedarf erkennt und man vielleicht wieder die Diskussion aufgreift, das Alter auf 10 Jahre zu reduzieren.

    Was mich an den Lichtgewehren stört, ist das geringe Gewicht oder hat sich da in der Zwischenzeit etwas geändert?

  • Die Sondergenehmigungen bekommen wir ohne Hindernisse und was die Gewehre anbelangt, wir haben für die Lichtpunktanlage ein ausrangiertes L G genommen, dass geht sehr gut.

  • Gibt es denn eigentlich auch Lichtpistole? Ich höre immer nur Lichtgewehr?

    Und wie ist das beim NSSV und NWDSB, wird da aufgelegt oder freistehend geleuchtet? Im NSSV und NWDSB soll man es ja nicht mehr so sehr mit dem freistehenden Anschlag haben.

    Axel

  • Die Sondergenehmigungen bekommen wir ohne Hindernisse und was die Gewehre anbelangt, wir haben für die Lichtpunktanlage ein ausrangiertes L G genommen, dass geht sehr gut.

    Ich muss ja mal dumm fragen: Gibt es Umrüstungskits für so ein ausrangiertes Gewehr?

  • Ich muss ja mal dumm fragen: Gibt es Umrüstungskits für so ein ausrangiertes Gewehr?

    Ich meine mich hier zu erinnern dass den Kindern der Umgang mit Waffen, auch ausrangierten oder defekten verboten ist.

    Karl

  • Ich meine mich hier zu erinnern dass den Kindern der Umgang mit Waffen, auch ausrangierten oder defekten verboten ist.

    Jetzt bin ich aber mal gespannt ...

    Axel