Hallo anbei die am 4. November für ganz Deutschland für alle Verbände verabschiedete Verwaltungsvorschrift betreffend der Anwendung des Waffengesetzes.
Wer Zeit hat, kann ja mal nachlesen was so sache ist. Viele Fragen werden dadurch geklärt, auch wenn wieder einige auftauchen.
z.B. Seite 19 wer überhaupt Sportschütze ist..... (bzgl. Bedürfnis); Es reicht nicht mehr aus NUR zu schiessen oder der Austritt ist vom VEREIN bei der Waffenbehörde anzuzeigen usw.
Die Regelung der Jugendlichen hinunter bis 8 Jahre ist weiterhin möglich und soll sogar etwas erleichtert werden. Schikanen fallen weg bei Tag der offenen Tür usw.
Interessant ist der Absatz, das Biathleten (Winter oder Sommer) bis 25 Jahren bei erwerb einer Waffe (steht nicht LG oder KK) ein Gutachten benötigen??????? Was das für die bestehenden Waffen heisst weiss ich nicht kann aber unter Umständen zur Verwirrung führen.
Ich bin kein Rechtsexperte und habe diese Vorschrift (Dauer der Verabschiedung 8 Jahre) nicht mit der alten Version verglichen.....
Lest am besten selbst
Sobigrufti
ACH JA, die Datei hat 840 KB leider kann ich diese hochinteressante Datei nicht hochladen.....