Man hätte auch einmal bei der Aufstellung des Haushaltes für 2021 die Ausgaben überprüfen können. Dann wäre dem neutralen Beobachter evtl, auch der Posten unter Ausgaben der Punkt - Auslagen für Rechtsstreitigkeiten aufgefallen. Der scheint auch einen gewissen Betrag auszumachen. Wenn ich aber auf der anderen Seite erfahren muss, dass - nach meiner INfo- drei Verfahren anhängig sein sollen, die nach allgemeiner Meinung- beim durchlesen der Streitpunkte- alle gegen den RSB entschieden werden könnten. Ein vorgeschlagener Gütetermin wurde seitens des RSBs ausgeschlagen. So kann man auch mit dem Geld der Mitglieder verfahren.
Ich rate allen Vereinen aus dem nördlichen Rheinland- Pfalz : Verlasst das sinkende Schiff, so schnell wie möglich.
Bleibt bitte gesund und kein Gewürge als Antwort von Schmidtchen-dem Allesbesserwisser.