scrollen und aufregen!

  • wieso?
    erscheint mir alles logisch und auch seit längerem Bekannt.

    Zu den Militärwaffen kann ich nichts sagen, damit hatte ich bisher keine Berührungspunkte.

  • Moin Karl,

    über welchen Punkt genau, sollen wir uns jetzt aufregen ?

    Das einzige was ich festellen muss, ist, dass es sich um ein recht merkwürdig zusammengestelltes Dokument handelt.

    Punkte, welche bisher oft diskutierte Inhalte der SpO "klarstellen" sollen. Andere Punkte, welche in meinen Augen schon immer klar waren.
    Weiter Punkte, über die man sich streiten kann. Und zu guter letzt eine Info, dass Waffen, welche vom Aussehen her Kriegswaffen gleichen gem. SpO nicht zugelassen sind.

    Ich gebe zu: Ziemlich viel thematisch unterschiedlicher Inhalt.

    Neu war mir tatsächlich der "Schrägeinblick" bei Centra.

    Warum Revolver mit "Lauf vor der unteren Trommelkammer" nicht in Wettbewerben der SpO zugelassen sind erschließt sich mir auch nicht. Einziger Vorteil ist doch der bessere Schwerpunkt / Schussverhalten oder gibt es hier noch andere Vorteile / Unterschiede?
    In anderen Disziplinen werden sich die Waffen doch auch mit Gewichten vollgeklatsch.

    Lange Rede kurzer Sinn:
    Verrate uns doch mal, welcher Punkt dich aufregt.

    Gruß Henrik

    Feinwerkbau mod. 601

    Feinwerkbau P8X

  • Einziger Vorteil ist doch der bessere Schwerpunkt / Schussverhalten oder gibt es hier noch andere Vorteile / Unterschiede?

    Hallo Henrik,

    ich glaube, genau deswegen, weil die Konstruktion einen wesentlichen Vorteil mitbringt. Was ist mit Bedürfnis für nicht (mehr) zugelassene Waffe?..

    Gruß,

    Vassili

  • Immer diese Verständnislosigkeit, ist doch ganz einfach.

    Zu diesem Revolver. Die Laufachse muss bei allen Sportpistolen (ausgenommen Freie) über der Handgabel liegen.

    Und eine Militärwaffe ist keine Sportwaffe.

  • Und eine Militärwaffe ist keine Sportwaffe.

    Der Spruch ist genauso wenig durchdacht wie folgender: Auch Sportwaffen sind Mordwaffen.

    Über den bestimmungsgemäßen Gebrauch entscheidet der Einsatz gemäß der zugedachten Bestimmung.

    Nicht-schießsportliches Beispiel:
    Du wirst keinen katholischen Priester davon überzeugen können, das Blut Christi in einem Maßkrug zu "wandeln" - denn, in den Bestimmungen der röm. Kath. Kirche ist festgelegt, dass es ein goldenes Gefäß erhabener Güte oder anderer besonderer Wertvoller Materialien für die eucharistischen Gaben bedarf...

    Zurück zu den Ordonnanzwaffen:
    Für die Disziplin der Ordonnanzwaffen offene/geschlossene Visierung wurden ja auch weitere Regelungen getroffen. z.b. bis BJ 1963 geführt, Repetierer....

    Die hier erwähnten Halbautomaten treffen doch schon auf diese erste Regelung nicht zu, Repetierer sind sie auch nicht.
    Also eigentlich Im Westen nichts neues

    Dass Viele Landesverbände eine Liste B führen, die z.b. Klappscheiben 50m mit KK-halbautomaten beinhaltet, ist davon ja nicht betroffen, da es eine LV eigene Liste B ist.

    oder verstehe ich hier etwas falsch?


    Allgemein ist es mir natürlich nicht eingängig. Denn, nicht die Erscheinungsform bestimmt über die "Gefährlichkeit" einer Waffe, sondern zu allererst seine Verwendung, dann seine techn. Spezifikationen.

    Vor einem M1 Garand hätte ich mehr Furcht, als vor einem K98
    Aber beide haben einen hübschen Holzschaft :rolleyes:

    mfsg daniel

  • (1) Zu diesem Revolver. Die Laufachse muss bei allen Sportpistolen (ausgenommen Freie) über der Handgabel liegen.

    (2) Und eine Militärwaffe ist keine Sportwaffe.

    1. Ja, das ist eine ISSF-Vorgabe, die iregndwann in den späten 1960en oder frühen 1970ern wegen russischer Sportpistolen hineinkam.

    2. Jein. Natürlich ist die Zweckbestimmung eine andere. Aber hier geht's dem Papier eher um Imagepflege ohne reale Anwendungsbeispiele. Theoretisch denkbar wäre innerhalb der Liste A ja höchstens ein auf Geradezugrepetierer oder sogar auf EL umgebautes Gewehr.

  • Dass Viele Landesverbände eine Liste B führen, die z.b. Klappscheiben 50m mit KK-halbautomaten beinhaltet, ist davon ja nicht betroffen, da es eine LV eigene Liste B ist.

    Diese Liste B ist eine reine Waffenbeschaffungslösung. Dies wird noch ein großes Problem, wenn es gelingen soll den olympischen Schießsport zu erhalten.

  • Diese Liste B ist eine reine Waffenbeschaffungslösung. Dies wird noch ein großes Problem, wenn es gelingen soll den olympischen Schießsport zu erhalten.

    Lass dir mal was NEUES einfallen er wird langweilig

  • Immer diese Verständnislosigkeit, ist doch ganz einfach.

    Zu diesem Revolver. Die Laufachse muss bei allen Sportpistolen (ausgenommen Freie) über der Handgabel liegen.

    ---

    Dass die Laufmitte oberhalb des Gewebes in der Handgabelung liegen muss, gilt doch nur für die Zentralfeuerpistole,-Kennzahl 2.45, aber nicht für die Disziplinen 2.55 und 2.58. Nur bei dem Chiappa Rhino liegt der Revolver so tief in der Hand, bei den anderen Mateba-Revolver ist das auch nicht so grenzwertig. Ein anderer Griff mit Griffhorn könnte das eindeutig legitimieren. Wie gewohnt bleibt Furnier eine genaue Erklärung schuldig ...
    Es ist eben doch nicht 'so ganz einfach'!

  • Ja mei, wie wir in Bayern sagen. Gut, dass ein Bildchen dabei ist, denn es gibt ja auch noch ein vorderes Systemende.

    Ich bin gespannt, ob in der geänderten Sportordnung dann "hinteres Systemende" steht oder ein Bildchen dabei ist.

  • https://nssv.de/images/downloa…9F%20das%20.pdf

    Wenn das wirklich Fragen sind, dann gute Nacht. Für Waffenbesitzer: gemeint ist der 1. Beitrag.

    Den "reinen" ISSF-Sportschützen mag die Frage in der Tat kurios oder lächerlich erscheinen.

    Ordonnanzwaffenschützen dagegen wissen, warum die Frage durchaus sinnvoll ist.
    Russische (und ungarische und polnische) Mosin-Nagants sind mit aufgesetztem (und bei Karabinern: ausgeklapptem) Bajonett eingeschossen, die Trefferlage ohne weicht erheblich ab, auch die Laufschwingungen und so u.U. die Präzision sind deutlich andere.

    Carcano

  • Es gibt Waffenbesitzer die haben ihren Führerschein vor 50 Jahren gemacht. Ich würde es nicht auf eine Nachprüfung ankommen lassen.

  • Russische (und ungarische und polnische) Mosin-Nagants sind mit aufgesetztem (und bei Karabinern: ausgeklapptem) Bajonett eingeschossen, die Trefferlage ohne weicht erheblich ab, auch die Laufschwingungen und so u.U. die Präzision sind deutlich andere.

    Bekannt!


    Es gibt Waffenbesitzer die haben ihren Führerschein vor 50 Jahren gemacht. Ich würde es nicht auf eine Nachprüfung ankommen lassen.

    Soll das eine Anspielung auf die vermutlich einzige Verbesserung des WaffG nach 1972 sein.

  • Kann mir bitte mal jemand sagen warum ich diese Information nicht auf der Seite des DSB finden kann oder wo ich suchen muß?

    Es kann ja auch sein das der NSSV schon vor dem DSB informiert wird.

  • Das gilt für alle 25-m-Pistolen.

    Das ist doch reine Interpretation, die man nur aus der Abbildung ableiten könnte. Die Abbildung stammt originär aus den ISSF-Regeln (EDITION 2017 Seite 438), die sich auf Pistolen mit einem anatomisch geformtem Griff bezieht. Die ISSF kennt aber keine solchen Kurzwaffen-Disziplinen, für die exakte Kaliber mit einem Mindestimpuls vorgegeben werden. Für diese Kurzwaffen mit den Kennzahlen 2.53/2.55/2.58/2.59 ist auch eine solche Griffgestaltung, wie in der Abbildung zu sehen, unzulässig: "Handballenauflagen, Handgelenkauflagen sowie verstellbare oder orthopädische Griffschalen sind nicht gestattet."

    Wieder mal ein Fall, wo die SpO des DSB mangelhafte Qualität liefert ...