Beiträge von Murmelchen

    aber AxelTommy will wie früher angekündigt das Forum aufmischen

    Das mag schon so sein, ich würde es allerdings eher als dem einen oder anderen hier den Spiegel vorhalten bezeichnen. Und was soll man sagen, es funktioniert ja in der Regel auch ganz prächtig.

    Aber egal, viel mehr würde mich ja interessieren, was Du hier so treibst und wenn ja warum?


    Mit interessiertem Schützengruß

    Murmelchen

    Deshalb würde ich es auch anders formulieren:

    Manche verfügen hier über einen geistigen Horizont mit dem Radius Null;

    sie nennen es ihren Standpunkt.

    Und die 'richtige' Gesinnung darf dabei natürlich auch nie fehlen.


    Da ist es dann auch kein Wunder, wenn diese unsäglichen Leuchten zu reinrassigen Sportgeräten mutieren und als alternativlose Retter des Schießsports gepriesen werden, das harmlose Plinking hingegen sofort als sinnlose Ballerei in die hier unvermeidliche Schmuddelecke gestellt wird.


    Ich bin da schon eher bei Daniel und bei Califax sowieso!


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - über 40 Jahre aktiver Leistungsschütze und manchmal auch Funktionär

    Hallo schmidtchen ,

    ... ne neue Gelbe beantragen, zur Not auch mit nem neuen Bedürfnisantrag, wenn's der Verband so haben will.

    ... wenn die Behörde das so haben will, denn die erteilt die Erlaubnis, nicht der Verband.

    Und im Falle eines Neuantrags wird sie sicher auch auf die Bedürfnisbescheinigung vom Verband bestehen, bei einer Umwandlung einer alten WBK Gelb könnte die Behörde das möglicherweise und mit ein bisschen gutem Willen aber auch noch anders handeln. Rechtlich wäre es zumindest meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach durchaus noch möglich und war so nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ja auch gelebte Praxis, wenn auch wahrscheinlich nicht bei jeder Behörde.

    Wenn also der Peter kein Interesse an den Möglichkeiten der alten WBK Gelb hat, dann könnte sich eine kleine Anfrage bei seiner zuständigen Behörde durchaus lohnen. Vorher ein bisschen schlau machen wegen der Argumentation dürfte dabei auch nicht schaden. Man sollte aber im Hinterkopf behalten, die Behörde muss sich darauf nicht einlassen und je nach Gesinnung, Briefing oder auch Nasenfaktor wird sie es auch nicht tun und ein dagegen anstinken lohnt auf keinen Fall. Ein Recht auf Umwandlung hat es nie gegeben, rechtlich unzulässig war es allerdings auch nie.

    Allerdings würde auch ich meine alte WBK Gelb nicht umwandeln lassen und daher bei Bedarf auch immer eine Neue zusätzlich beantragen. Auch wenn mich das Gehabe des Verbandes ärgert, die paar Kröten mehr machen den Kohl auch nicht wirklich fett. Und wer weiß, vielleicht läuft mir ja auch noch mal ein schöner alter Fliegerdrilling oder so über den Weg. Aber das muss halt jeder selbst entscheiden, wenn ihm die Möglichkeit heutzutage noch eingeräumt wird.

    Apropos, alte Vordrucke. Gibt es denn inzwischen überhaupt schon neue Vordrucke? In freier Wildbahn habe ich jedenfalls noch keine 'richtig' neue WBK gesehen, sondern immer nur die mehr oder weniger kreativ und schön bis schaurig schön abgeänderten alten Vordrucke.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Die GK Disziplinen gibt es erst seit etwa 1990


    Der Verband selbst wurde 1861gegründet und 1951 wieder gegründet, Großkaliber wurde da nie geschossen.

    Großkalieber war nie Thema im DSB, auch die ganzen Ausführen dazu sind dilletantisch und zeugen nicht von Kenntnis.

    Im DSB wurde immer auch Großkaliber geschossen, auch im Zeitraum von 1951 bis 1994.

    Das ist eine einfache Feststellung und daran gibt es auch nichts zu deuteln.

    Wer etwas anderes behauptet, zeigt damit, dass er entweder keine Ahnung hat, oder aber sein ganz eigenes Süppchen kochen will. Ersteres ist nicht weiter schlimm, nur sollte man dann aber auch etwas vorsichtiger agieren und anderen nicht auch noch Kerninkompetenz vorwerfen, auch oder gerade auch dann nicht, wenn man etwas besser schießt als der Durchschnitt und die "lieben Kleinen" hier durch schöne Klötzchenkunde zu beeindrucken weiß.

    Wer aber wie der Herr no.limits dann auf eine völlig berechtigte und sachlich vorgetragene Korrektur mit weiteren Frechheiten reagiert, zeigt sehr deutlich, welch Geistes Kind er ist.

    GK-Gewehr 300m war bis 1972 in München sogar olympisch und hatte schon deshalb einen deutlich höheren Stellenwert als heute. Von Trap und Skeet will ich erst gar nicht reden; der Medaillenplatz in München-Hochbrück heißt nicht ganz ohne Grund Konrad(Conny)-Wirnhier-Platz. Und wenn man dann auch noch berücksichtigt, wie viele Spopis auch heute noch auf dem Gebrauchtmarkt mit mit dem .32WC Wechselsystem angeboten werden, so kann auch die damalige Disziplin Sportpistole GK nicht gar so völlig bedeutungslos gewesen sein, wie hier behauptet wird, auch wenn ein Grund mit für die vielen Wechselsysteme sicher auch unserem auch schon damals idiotischen Waffenrecht geschuldet war. Sicher waren die 300m Disziplinen, Trap und Skeet und auch die Spopi GK nie so Breitensportdisziplinen wie heute das Luftgewehr oder auch die Lupi, das kann man dann aber ganz sicher auch für OSP, FP oder die Stapi behaupten, ändert aber nichts an den Tatsachen.


    Jetzt auch noch auf den bei solchen Themen wohl unverzichtbaren Herrn @Karl einzugehen, schenke mir an dieser Stelle. Wer hier schon etwas länger mitliest und dazu auch mal mitdenkt, weiß um dessen ja fast schon heroisches Bemühen der Polarisierung, der Verdrehung und der Desinformation und er wird dafür bestimmt auch mal den ganz großen Maggi-Verdienstorden am blauen Bande oder so bekommen, bestimmt.

    Egal, unser Karl wird jetzt bestimmt schwer recherchieren, was so eine Schrotpatrone oder gar eine GK-Gewehrpatrone denn damals so kostete, ein Glas Bier oder auch einen VW-Käfer als Vergleich nehmen und schon allein damit aufzeigen, dass GK damals ja überhaupt nicht möglich war.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - auch bekennender DSBler, und zwar schon verdammt lange

    "Aber ich schieße doch gar kein GK"

    Hallo PunktDe,

    kleine Anekdote dazu:

    Ich wollte eines Morgens einen Kumpel vom mir abholen, um gemeinsam zu einem Wettkampf zu fahren. Und da der zwischenzeitlich in so eine verwinkelte Altstadtecke gezogen war, wusste ich nicht so genau, wie ich zu seiner Wohnung gelangen konnte. Also fragte ich eine zufällig des Weges kommende ältere Dame:

    "Sie meinen den netten Musiker mit dem weißen Vollbart?" "Ja, genau den!" 8)

    Was tut man doch nicht alles für das 'richtige' Image.


    In diesem Sinne und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo,

    Ich weis es nicht wie es in den Verbänden so ist, aber bei uns im Verband gibt es nur den Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Alterserfordernis nach § 27 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) für das schießen mit Druckluft- und Federdruckwaffen.

    mit den Verbänden hat das nichts zu tun. Für diese Ausnahmeerlaubnisse sind die jeweiligen Waffenbehörden zuständig und die Grundlage dafür ist der schon von Carcano zitierte § 27 (4) WaffG oder allgemeiner gefasst auch der § 3 (3) WaffG.

    Aber da gibt es in der Tat, wie auch schon Califax angemerkt hat, einen Widerspruch zwischen dem $ 27 (4) und der Anmerkung dazu in der Verwaltungsvorschrift. Im Gesetz steht "Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen." Damit ist der ganze Satz gemeint und so ein Satz endet bekanntlich erst nach dem Punkt, also nach "beim Schießen anwesend ist." und nicht schon nach der ersten Numerierung, also dem Teil, der sich auf Druckluft bezieht.

    In der Verwaltungsvorschrift findet sich dann aber die über eine Konkretisierung hinausgehende und damit meiner Meinung nach unzulässige Verschärfung durch die Formulierung "mit Waffen im Sinne des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1". Hier wurde der aus § 27 (4) übernommene Hinweis durch den Zusatz "Nummer 1" dann in der Tat auf den Druckluftteil beschränkt, wie schon gesagt, nach meiner Rechtsauffassung unzulässigerweise.

    Der Antragsteller kann zwar auf den Widerspruch und die so durch das Gesetz nicht vorgesehene Einschränkung aufmerksam machen und eventuell auch noch § 3 (3) ins Spiel bringen, der nicht so wohlwollende SB wird sich im Zweifel aber auf 'seine' Verwaltungsvorschrift berufen und das war es dann in der Regel mit der Erlaubnis für KK oder Flinte. Warum auch nicht, ein nennenswerter Protest findet ja nicht statt, da kann man sich so eine Nummer schon mal erlauben. Und sind wir ehrlich, nicht wenige freuen sich ja bekanntlich auch schon auf die leuchtende Zukunft, manche sogar wie Bolle. Alles wird gut.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Bevor es jetzt weiter geht und auch nur mal so zum Nachdenken:

    „Zuerst verwirren sich die Worte, dann verwirren sich die Begriffe,

    und schließlich verwirren sich die Sachen.“

    Aus vermutlich nicht nur meiner Sicht ergibt es schon Sinn, die richtigen Begriffe und diese dann auch noch stringent zu verwenden, wenn man einen bestimmten Sachverhalt erörtern möchte. Und sind die Begriffe unklar oder mehrdeutig, so muss man sie definierten. Tut man das nicht, dann passiert genau das, was wir jetzt seit Jahren mit unserer schönen Sportordnung erleben.


    Mein ja nur und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hi,

    Ersten benötigt man für LPs kein Bedürfnis

    das ist die Frage. Sollte das weiter oben genannte Urteil existieren, dann wohl doch und auch wenn mir so ein Urteil nicht gefallen würde, anhand des Gesetzestextes könnte ich es nachvollziehen.

    Aber bröseln wir die Sache doch mal auf:

    Auch wenn es für den Erwerb und Besitz der Druckluftwaffen mit F-Zeichen durch volljährige Personen keiner Erlaubnis und damit auch keines Bedürfnisses bedarf, so zählen diese aber doch zu den Schusswaffen im Sinne des Waffenrechtes und unterliegen damit auch dem Führverbot. Führen im Sinne des Waffenrechts darf diese Waffen also nur, wer dafür eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis - hier ist jetzt ausnahmsweise mal wirklich der ominöse Waffenschein und zwar der große gemeint - inne hat, oder aber er kann sich auf eine der in § 12 WaffG genannten Ausnahmen berufen. Und da steht dann nun mal "zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit". Mit ein bisschen je nach Sichtweise gutem oder bösem Willen kann man daraus zumindest aus meiner Sicht schon ableiten, dass man für den Transport schon einen (vom Gesetzgeber anerkannten) Grund braucht, denn Bedürfnis heißt ja in diesem Sinne nichts anderes als Grund.

    Die Mitnahme einer Waffe auf Reisen zwecks Training ist sicher so ein Grund, nur sollte man den obigen Sachverhalt dabei auch im Hinterkopf behalten und im Falle einer Kontrolle auch so kommunizieren können. Sachdienliche Hinweise, wie man sich ansonsten im Falle einer Kontrolle verhalten sollte, hat Carcano ja weiter oben schon gegeben.

    Bliebe zu guter Letzt im Hinblick auf Aufenthalte im Hotel, Pension usw. noch die Sache mit der Zustimmung, welche in § 12 ja auch noch gefordert wird. Ob man sich damit aber auch immer einen wirklichen Gefallen tut, weiß ich jetzt nicht, darum wissen sollte man aber ebenfalls.

    Lenin hatte übrigens recht mit der Bahnsteigkarte.

    Hatte der nicht auch schon Probleme mit dem Rasen?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo,

    es kann und gerade bei einem öffentlichen Stand auch sein, dass es bezüglich der Zulassung gar keine Einschränkung der Waffenart gibt, sondern dass das Schild dort nur von der in der Regel ahnungslosen Verwaltung aufgehängt wurde. Und möglicherweise auch nur, weil das der Verwaltung so geflüstert wurde und hier auch wieder entweder aus Unkenntnis, oder weil der eine oder andere Häuptling der Nutzer das so wollte. Die Gründe dafür können wie schon angedeutet vielfältig sein. Z. Bsp. waren die Nutzer bisher immer nur Gewehrschützen, kennen gar keine anderen Möglichkeiten oder pflegen auch nur Vorurteile. Vielleicht haben die örtlichen Resis aber auch schon mal versucht, sich auf 50m mit der Pistole zu üben und das ging dann doch ziemlich schief. Freie Pistolen gehören ja schließlich auch nur sehr bedingt zum Standardrepertoire der Resis.

    Aber egal, solange da so ein Schild hängt, ist es auch verbindlich!

    Wenn Dir an der längerfristigen Nutzung des Standes was gelegen ist, würde ich versuchen, herauszufinden, wer der tatsächliche Betreiber der Anlage ist und dort mal das Gespräch suchen.

    Normalerweise spricht bei einem 50m Stand ja nur wenig dagegen, diesen auch mit der FP zu nutzen, denn unabhängig von der Größe der Kugelfänge muss schließlich die gesamte Rückwand, aber auch die Seiten und die Decke oder Blenden sicher sein und dessen Auslegung ist ja erst mal nur vom Kaliber abhängig, nicht aber von der Waffenart. Aus praktischen Gründen wird aber oft auch nur der tatsächliche Bereich hinter den Scheiben mit Kugelfängen oder Prallblechen ausgestattet und der Rest z. Bsp. mit Holz. Da kann es dann schon sinnvoll und auch nötig sein, die Größe der Prallfläche an die FP-Scheibe anzupassen, wenn die bisher nur der Größe einer KK-Scheibe entsprach.

    Auch ist es mit manchen Zuganlagen auch nicht so ohne weiteres möglich, die doch deutlich größeren FP-Scheiben auch zu transportieren. Aber für alles kann man auch Lösungen finden und wenn es bezüglich des Standes wirklich keine Beschränkung der Waffenart geben sollte, was wie schon gesagt auch gar nicht so ungewöhnlich wäre, dann sollte alles auch mit ein bisschen guten Willen möglich sein.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Lieber Karl,

    schau doch einfach mal, wer in Berlin für das Waffenrecht zuständig ist. Und selbst wenn dort auch nicht alle Mitarbeiter auch Polizeivollzugsbeamte sind, so ist das LKA doch ganz sicher eine Dienstelle der Polizei, oder etwa nicht? Noch ne Nebelkerze gefällig?

    Apropos, wenn Du dich schon selbst als inkompetenten Deppen bezeichnest, soll mir das auch recht sein. Gut, ich hätte es ja auch ahnen können, dachte aber bisher, Du wärst einfach nur so ein weiterer kleiner Anton oder so, wobei mir ehrlich gesagt nie so richtig klar war, ob Du nur aus Langeweile oder doch im "Namen des Herrn" oder so unterwegs bist. Egal, jetzt wo ich es ja weiß, werde ich mich in Zukunft noch etwas mehr um Nach- und Rücksicht bemühen.


    ... und "Patachon" ist auch schon da. Wen wundert es.


    Mit verständnisvollem Schützengruß

    Murmelchen

    Ausgerechnet dort wo der künftige Waffenbesitzer übermäßig gequält wird gibt es noch Zuwächse.

    Lieber Karl,

    da nimmst Du Dir schon eine für deine Verhältnisse unerwartet lange Auszeit und dann kommt da immer noch nicht nicht mehr bei raus als so ein plumpes kleines Nebelkerzchen? Gut, das sind wir ja von Dir gewohnt, ein bisschen enttäuschend bleibt es aber doch, oder etwa nicht?

    Karl, hier geht es um den Schützenverband Berlin-Brandenburg und gerade dieser verzeichnet im Gegensatz zu allen anderen Landesverbänden in den inzwischen auch nicht mehr ganz so neuen Bundesländern für das Jahr 2017 einen Rückgang der Gesamtmitgliederzahl.

    Apropos prozentuale Angaben: Auch wenn dadurch auch mancher Sachverhalt erst wirklich vergleichbar wird, so kann man damit andererseits aber auch oft ganz gut die tatsächlichen Verhältnisse verschleiern. Oder macht es etwa keinen Unterschied, wenn der eine Verband zwar 50 Mitglieder dazu gewinnt, ein anderer aber gleich 1000 verliert, auch wenn das prozentual betrachtet ein Nullsummenspiel ergibt?

    Der Schützenverband Berlin-Brandenburg ist auch nicht nur der kleinste aller Landesverbände, was die Mitgliederzahl angeht, betrachtet man nämlich auch noch die im Vergleich zu etwa Hamburg oder dem Saarland jeweils zugrunde liegende Bevölkerungszahl, aus der Mitglieder gewonnen werden können, dann sieht es mit den Mitgliedszahlen in Berlin noch viel finsterer aus. Die können da aus einen Bevölkerungspool schöpfen, der im Vergleich zu Hamburg oder dem Saarland doppelt oder gar dreifach so groß ist, schaffen aber noch nicht einmal ein Drittel deren Mitgliedszahlen. Und man komme mir jetzt nicht mit gewachsene Strukturen oder so. Das mag zwar einiges erklären, ganz bestimmt aber auch nicht alles.

    Und zu guter Letzt: Die reinen Mitgliedszahlen sagen gerade im Schützenwesen nur sehr bedingt etwas über die Quantität und Qualität des tatsächlich betriebenen Sports aus.

    Aber gut dass wir mal drüber gesprochen haben und ein bisschen geht ja auch immer was, nicht wahr.

    Nur ist das hier nicht wirklich das Thema und hier geht es auch nicht um die "Quälerei der Waffenbesitzer".

    Die Kernfrage lautet hier nämlich, ob in diesem unserem Staate die Exekutive oder konkreter die Polizei sich ihre eigenen Gesetze machen darf und ich schreibe hier bewusst Gesetze machen und nicht Gesetze auslegen. Die Verwaltungsvorschrift liefert zu etlichen wenn auch nicht zu allen Punkten klare Vorgaben und an diese hat sich die jeweilige Behörde auch zu halten. Wenn aber etliche Forderungen gestellt werden, die deutlich über das hinausgehen, was ganz konkret in der Vorschrift steht , dann ist das keine Gesetzesauslegung mehr, sondern eine unzulässige Gesetzesverschärfung durch die Exekutive. Auf die Rolle, die der Verband dabei als Hilfsbüttel einnimmt, will ich jetzt nicht auch noch weiter eingehen. Wurde ja schon erläutert.

    Aber betrachten wir die Sache mal ganz praktisch. Die Erfahrung lehrt uns, dass sich solche Auslegung genannten Verschärfungen durch die Hintertür ganz schnell verselbstständigen und schon nach kurzer Zeit zum neuen allgemeinen Standard werden. Beim Waffenrecht war das jedenfalls bisher immer noch so und nicht nur dort. Und da gerade von den Schützen eh kein nennenswerter Widerstand zu erwarten ist, im Gegenteil, es findet sich ja sogar bei jeder noch so schrägen und unverhältnismäßigen Verschärfung zumindest ein Teil, der das auch noch begeistert begrüßt und für richtig hält, wird das auch so weitergehen.

    Ich prophezeie schon jetzt, in ein paar Jahren werden die jetzigen nur auf Berlin beschränkten Forderungen bundesweiter Standard sein, ein Teil davon findet sich ja auch jetzt schon in den Richtlinien anderer Landesverbände, nur eben noch nicht in dieser geballten Form. Und kaum jemanden wird es stören, denn dem DSB steht ja bekanntlich eine leuchtende Zukunft bevor, wird ja schließlich immer wieder und unermüdlich postuliert.


    Um es zum Schluss noch mal etwas plastischer auch für diejenigen unter uns zu formulieren, die es ansonsten nicht so mit den Gesetzen und Bestimmungen haben:

    Wenn die sich schon jetzt klar abzeichnende Entwicklung so weiter geht, dann wird es in absehbarer Zeit selbst für Inhaber einer WBK Gelb schwierig werden, sollten sie etwa auf die verwegene Idee kommen, nach der ersten KK- oder gar GK-Matchbüchse im gleichen oder vergleichbaren Kaliber eine weitere oder gar dritte zu erwerben. Ist ja schließlich nicht erforderlich und überhaupt, wo kämen wir sonst dahin.



    Mit bestem Schützengruß und schöne Pfingsten

    Murmelchen

    Hallo Freunde,

    so richtig erstaunt haben mich die Ausführungen von tmtriumph jetzt nicht, noch ist es das erste Mal, dass ich mit so einer letztlich fatalen Rechtsauffassung von Schützenseite konfrontiert wurde. Wobei, eine Rechtsauffassung ist es ja eigentlich nicht, ist es nicht eher die Resignation gegenüber dem nicht mehr richtig funktionierenden Rechtsstaat. Gleichgültigkeit und oft leider auch noch falsch verstandene mehr oder weniger heimliche Zustimmung - man ist ja schließlich ein Guter - und die in diesem unserem Land wohl immer noch recht ausgeprägte Obrigkeitshörigkeit ergänzen und verstärken die Situation zudem noch.

    Es ist in der Tat schon mehr als nur bedenklich und auch frustrierend, wenn selbst oberste Gerichte Urteile fällen, die nur sehr schwer mit dem in Einklang zu bringen sind, was wirklich im Gesetzestext steht, oft gar den Eindruck erwecken, gar nicht erst einen Blick in diese Gesetzestexte geworfen zu haben. So wurde z. Bsp. in einem Urteil einem Sachbearbeiter, der eine waffenrechtliche Entscheidung (auch) damit begründete, er würde ja schließlich den Willen des Gesetzgebers besser kennen und wäre im Zweifel schon deshalb nicht an die Verwaltungsvorschrift gebunden, mehr oder weniger und mit ähnlicher Begründung Recht gegeben, statt ihn wieder in die richtige Spur zu bringen.

    Und schaut man sich das folgende Machwerk an, so glaube ich auch nicht, dass es da keine Einflussnahme der entsprechenden Organe, sprich Innenministerium, LKA, usw. auf die jeweiligen Landesverbände geben soll. Schon in der Einleitung des Schreibens wird dieser Einfluss ja auch zugegeben. Die Einflussnahme allein ist auch schon verwerflich genug, wird damit doch eine Verwaltungsvorschrift, welche ja die Verwaltungen auch (bundesweit) binden soll, zumindest ein Stück weit ad absurdum geführt, und zwar von den jeweils höchsten Stellen aus. Noch verwerflicher ist aber, dass sich die Verbände mit schöner Regelmäßigkeit auch auf diese Spielchen einlassen, wobei man sich ja zudem auch oft nicht des Eindrucks verwehren kann, sie machen nicht nur notgedrungen, sondern sogar gerne mit. Und sie können das ja auch, stößt dieses Verhalten doch oft entweder auf Resignation, Gleichgültigkeit oder bei einem Teil der Mitglieder sogar auch noch auf Zustimmung. Dass man damit letztlich aber nicht nur gegen die eigenen Interessen handelt, sondern und was noch viel schlimmer ist, auch einen Beitrag zur weiteren Aushöhlung des Rechtsstaats und der FDGO leistet, kommt offenbar nur ganz wenigen in den Sinn.

    Wie schon geschrieben, schaut euch das folgende Pamphlet mal genauer an und vergleicht es mit den Aussagen der Verwaltungsvorschrift.

    Mich wundert es auch nicht, dass es aus den Bundesland stammt, wo das LKA auch schon mal gerne - wörtlich - Razzien - so 5 - 6 Mann gegen eine Oma am Frühstückstisch, Schutzweste nicht zu vergessen - gegen vorwiegend ältere LWB durchführt und dann auch noch ganz stolz ne Kiste .22 kurz und einen Colt Anaconda - Made in Germany mit PTB-Zeichen - als größten Beifang präsentiert. Ach ja, ne TOZ 35 war auch noch dabei, sozusagen als Ausgeburt des Bösen.

    http://www.sv-bb.de/sport/waffenre…_%20im_SVBB.pdf

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    horch80: würdest du auch dem Mumm haben, mir das ins Gesicht zu sagen, wenn wir uns mal begegnen? Auf einem echten Wettkampf irgendwo auf neutralem Boden, wo man auch sehen kann, ob und wie du schießt? Fände ich interessant... Deine Antwort auf diese Frage warte ich noch ab, dann blocke ich dich. „Mit **** zu diskutieren ist unmöglich. Sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann dort mit ihrer unerreichten Erfahrung." Wünsche dir noch ein gutes und zufriedenes (?!) Leben...

    Oh, ein echtes Herzchen!


    ... und Beifall gibt es dafür auch noch. Nun ja, muss wohl an der 'richtigen' Gesinnung liegen, oder so.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Jetzt muss ich gerade mal fies werden... Wer mit DER LP 327 schiesst, braucht keinen Munitest.

    Ähm,

    der gute Herr sprach wohl eher vom theoretischen Maximum LP Auflage 30 Schuss. Das ist aber auch wieder Käse, denn keine LP dieser Welt ist bis jetzt, egal mit welcher Munition, in der Lage, dieses Maximum, also 30 mal 10,9, auch zu erreichen.


    Und die Sache mit den vermeintlichen Ringzahlen, ab wann ein Munitionstest sinnvoll ist, sehe ich auch anders. Jeder ambitionierte Schütze sollte einen Test machen, schon alleine, um zu sehen, ob die Waffe und Munition auch wirklich hält, was sie verspricht. Aber auch, um die bestmögliche Munition für die Waffe zu finden, wobei ja auch bestmögliche Munition nicht unbedingt immer auch gleich teuerste Munition heißen muss.

    Der Wettkampfschütze, welcher seine Leistung wirklich effektiv steigern möchte, und wer will das nicht, tut sich nämlich überhaupt keinen Gefallen, wenn er sich ständig nur auf Ergebnisse und dazu dann auch noch auf Trainingsergebnisse fixiert, ja, sich daran sogar ergötzt, wie es auch hier in diesem Forum ständig und trotz oft schon besseren Wissens (oder zumindest einer Ahnung) geschieht. Alles was zählen sollte, ist der einzelne saubere Schuss. Und wenn der wirklich sauber ausgeführt wurde, dann sollte er dann auch wirklich in der Mitte sitzen. Das gelingt einen Anfänger natürlich noch nicht so oft, aber genau das sollte das Ziel sein. Und dabei sollte dann auch nicht schon die Munition oder die Unsicherheit über deren Vermögen darüber der präzisen Rückmeldung im Wege stehen. Je präziser diese Rückmeldung ausfällt, um so leichter wird dem Schützen die Unterscheidung zwischen einem wirklich guten Schuss und was dafür zu tun ist, um diese saubere Schussabgabe auch zu erreichen (und zu wiederholen) und weniger guten Schüssen fallen. Und genau diese Fähigkeit, zu erkennen, wo man überhaupt abkommt, die Fähigkeit, den einzelnen Schuss möglichst präzise vorhersagen können, ist deutlich effektiver als das immerwährende Abspulen von Serien oder gar simulierten Wettkampfprogrammen.

    Nur mal so als Anregung ...


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen