Frage zur Erlangung einer WBK für GK Pistole

  • Durch die Wartezeit von einem Jahr und den Rest der Auflagen zur Erlangung der WBKs muss jeder durch! Du kannst Dir die Zeit verkürzen und Dir eine eigene Match-Luftpistole kaufen, die ohne grossen Verlust wieder weiterverkauft werden kann. Oder schon mal einen Tresor in Klasse 0/1 besorgen.;)

  • Eine eigene LP400 habe ich bereits erworben :) Ja, ich weiß WAlther ist hier schon mehrfach behandelt worden, aber mir passt sie als Anfänger.

    gruesse

  • Hallo,

    jetzt leibt eigentlich nur noch die Frage nach grüner oder gelber WBK. Welche ist für mich die richtige wenn ich sagen wir mal 3 Kurzwaffen haben möchte. Die grüne erlaubt ja nur 2 Kurzwaffen, also wäre die gelbe die richte Wahl oder sehe ich das falsch?

    Kaufen möchte dann irgendwann:

    - 1 oder 2 GK Pistolen/Revolver unterschiedlichen Kalibers

    - 1 SpoPi

    - 1 FReie Pistole eventuell

    gruesse

  • mehrschüssige Kurzwaffen (ausser Perkussionsrevolver) => grüne

    Für die Freie reicht die Gelbe. Mit dem was du vor hast, brauchst du die Grüne.

  • jetzt leibt eigentlich nur noch die Frage nach grüner oder gelber WBK. Welche ist für mich die richtige wenn ich sagen wir mal 3 Kurzwaffen haben möchte. Die grüne erlaubt ja nur 2 Kurzwaffen, also wäre die gelbe die richte Wahl oder sehe ich das falsch?


    Kaufen möchte dann irgendwann:

    - 1 oder 2 GK Pistolen/Revolver unterschiedlichen Kalibers

    - 1 SpoPi

    - 1 FReie Pistole eventuell

    Du willst eine grüne UND eine gelbe.

    Die Freie Pistole geht auf Gelb, GK Pistolen/Revolver und auch die SpoPi gehen auf grün. Es gibt kein Limit, solange du entsprechende Bedürfnisbescheinigungen von deinem Verband erhältst.

  • Ach ich Idiot, habs auch gerade gemerkt. Die gelbe erlaubt nur Perkussionskurzwaffen.

    Wie mache ich das aber wenn ich mehr als 2 Kurzwaffen haben möchte? Es gibt doch bestimmt (und nicht wenige) Schützen die mehr als 2 Kurzwaffen haben?!

    EDIT: Beitrag von AxelA zu spät gelesen!

    gruesse

  • Ach ich Idiot, habs auch gerade gemerkt. Die gelbe erlaubt nur Perkussionskurzwaffen.

    Wie mache ich das aber wenn ich mehr als 2 Kurzwaffen haben möchte? Es gibt doch bestimmt (und nicht wenige) Schützen die mehr als 2 Kurzwaffen haben?!

    EDIT: Beitrag von AxelA zu spät gelesen!

    gruesse

    Nein, wie auch schon von Bastian und AxelA erwähnt gehen auch einschüssige Patronenkurzwaffen auf die Gelbe.

    Und über die 2. Kurzwaffe hinaus wird der Bedürfnisnachweis, wie ebenfalls schon genannt, etwas anspruchsvoller, aber keineswegs wirklich schwieriger.

    Du musst nur die Teilnahme mit erlaubnispflichtigen Kurzwaffen an "überregionalen Wettkämpfen" nachweisen. Kreismeisterschaft genügt bereits, die Vereinsmeisterschaft i.d.R. nicht.

    Der Erfolg bei diesen Meisterschaften ist übrigens unerheblich, auch wenn Vereins- und/oder Verbandsfunktionäre Dir da was Anderes erzählen wollen. Der Start an sich genügt.

    Dann sind auch deutlich mehr als 2 Kurzwaffen möglich.

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • auch wenn Vereins- und/oder Verbandsfunktionäre Dir da was Anderes erzählen

    DIe Verbandfunktionäre erzählen, wenn sie sich auskennen, das, was mit der waffenrechtlichen Aufsichtsbehörde abgesprochen ist.

    Abgesprochen wird da in der der Regel das, was nunmal die Auslegung der Waffenbehörde ist.

    Natürlich könnte diese Auslegung "falsch" sein, aber das hilft Dir nichts, es sei denn dein Verband ist im Zweifel bereit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung in deinem Sinne. Das ist er aber nicht, weil er auch auf das Entgegenkommen der Behörde angewiesen ist.

    Also:

    Es gelten die Auslegung und die Kriterien der Behörde.

    Gruß, Albert

    Sportbootführerschein Binnen

    Timex Armbanduhr, Krups Mixer und Candy Waschmaschine

  • ...

    Es gelten die Auslegung und die Kriterien der Behörde.

    Gruß, Albert

    Nein. Es gilt das Gesetz.

    Und der Klageweg steht nicht nur den Verbänden sondern auch dem betroffenen Schützen offen. Ich kann nur jedem empfehlen diesen auch zu beschreiten.

    Gruß

    Sigges

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • ah. Jetzt kommt die Nummer wieder.....sicher das die sachkundeprüfung hast so unwissend wie du fragst.

    Ja sicher. Das War ca 2004. Zwischenzeitlich ca 10 Jahre nicht mehr im Verein gewesen und daher nicht mehr damit befasst.

    Zumindest habe ich den Wisch hier liegen :) geschenkt habe ich ihn nicht bekommen.

    Und wo ich mir halt nicht mehr sicher bin frage ich hier nach. Es könnte mir auch Wurst sein....ist es aber nicht.

    Sorry für Rechtschreibung. Wurde von Handy geschickt.

    Gruesse

    Einmal editiert, zuletzt von Wild Bill (16. Mai 2018 um 18:50)

  • Ja sicher. Das War ca 2004. Zwischenzeitlich ca 10 Jahre nicht mehr im Verein gewesen und daher nicht mehr damit befasst.


    Zumindest habe ich den Wisch hier liegen :) geschenkt habe ich ihn nicht bekommen.

    Manche Behörden und Verbandsvertreter könnten sich da zickig dran stellen. Ich hoffe dies passiert dir nicht.

  • Echt jetzt??

  • Wieso wieder? Ist Dir das etwa schon öfter passiert?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - die Dinge sind (hier) nicht immer so wie sie scheinen

    OK, ok.

    Weiter möchte ich da jetzt aber auch nicht drauf eingehen. Back to Topic.

    gruesse

  • Echt jetzt??

    Nö. Wie schon gesagt, maßgeblich ist das Gesetz (unter Hinzuziehung der VwVWaffG). Mal ganz davon abgesehen, dass die Verbände in der Regel nichts mit den waffenrechtlichen Aufsichtsbehörden "verhandeln". Die Auslegung wird von Kreispolizeibehörde zu Kreispolizeibehörde schon mal unterschiedlich versucht, je nachdem, wer da als Entscheider sitzt, aber der Verband ist da in der Regel nicht involviert. Allerdings soll wohl auch mancher Verband durchaus Regelungen haben, die nicht unbedingt den Gesetzesforderungen entsprechen sondern darüber hinaus gehen. Das hat aber nichts mit Absprachen mit der Polizei zu tun sondern ist deren eigene Entscheidung. Wem das nicht gefällt, muss ggf. gegen den Verband vorgehen oder diesen Wechseln.