Also wenn Du mich meinst, ich hab mit der Schwäbischen Eisenbahn nichts zu tun.
Deshalb ja auch "oder so". ![]()
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Also wenn Du mich meinst, ich hab mit der Schwäbischen Eisenbahn nichts zu tun.
Deshalb ja auch "oder so". ![]()
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Freunde,
als kleine Ergänzung zu den schon von tmtriumph getätigten Aussagen und natürlich immer auch nur unter der Prämisse, die hier bisher getätigten Aussagen sind auch zutreffend:
Die Setzliste bestimmt die Startaufstellung der Mannschaft für den folgenden Wettkampf.
Wenn nun mit dieser Regel ein Taktieren in Bezug auf diese Setzliste verhindert werden soll, dann soll es so sein, wenn auch aus meiner Sicht ziemlich sinnlos.
In Bezug auf die Wertung des aktuellen Wettkampfs besteht so aber erstmal gar kein kausaler Zusammenhang und so ist nach wie vor unverständlich, warum ein klarer Sieg nicht auch zu einem Punktgewinn führte, sondern das Ergebnis auf Null gesetzt wurde und dadurch zu einem Punktverlust.
Nochmal, aus der Regel in Bezug auf die Setzliste ergibt sich keine wirklich ersichtliche Handlungsvorschrift, wonach bei der Wertung so zu verfahren ist.
Die Vorgehensweise in Bezug auf Wertungsschüsse ergibt sich allerdings aus der Sportordnung und diese gilt nach wie vor, da sich weder in der Ligaordnung noch in der Ausschreibung eine andere Regel finden lässt.
Regel 4.10 - Ligaordnung DSB vom 28.04.2017
Allgemeine Bestimmungen
Für die Durchführung der Ligakämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die
Sportordnung des DSB maßgebend.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
..., das ist ja was ganz anderes.
Nicht nur das, es liegt dann ja auch tatsächlich ein Null-Ergebnis vor. 40 Wertungsschüsse in den Sand würden auch ein Null-Ergebnis ergeben, sofern man nicht vorher als potentielles Sicherheitsrisiko des Standes verwiesen würde.
Wenn aber jemand nur 39 Schuss benötigt, um seinen direkten Kontrahenten zu besiegen, warum sollte das dann nicht zählten?
Das ist hier nach wie vor die große Frage.
Ich will ja unserem etwas nassforschen Freund von der Schwäbischen Eisenbahn oder so auch nicht absprechen, dass es in letzter Zeit in der Bundesliga so gehandhabt wird, ich vermisse nur bis jetzt jeglichen Beleg für eine Grundlage, auf der das geschieht. Und nein, aus dieser ominösen Regel, wonach unvollständige Ergebnisse keinen Einfluss auf die Setzliste haben, kann man das ganz sicher nicht ableiten, außer vielleicht, man heißt Furnier.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Geronimo,
das Formular des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ist völlig in Ordnung und entspricht der schon älteren Vorlage der Bayerischen Schützenjugend im BSSB. Es enthält eben keinen Roman, sondern der Verein bescheinigt kurz und knapp,
1. dass der Schießbetrieb unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit
für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen erfolgt und
2. dass das Kind
sich den unter Nr. 1 genannten Betreuer(n) vorgestellt hat
und nach dieser Vorstellung für schießsportlich begabt gehalten wird.
Das Formular des Landkreises Pfaffenhofen ist hingegen eher, lassen wir jetzt mal das "Gesundheitszeugnis" außen vor, eine Verschlimmbesserung. Der Text ist unnötig langatmig und auch etwas holprig formuliert, entscheidend ist aber, und darauf wollte Carcano wohl auch schon hinaus, die schießsportliche Begabung wird gar nicht bescheinigt.
Gut, wenn das jeweilige Landratsamt das so vorgibt, ist es dort auch in Ordnung, als gute Vorlage taugt es aber nicht.
Du findest hingegen selbst in dem Formular des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen keine weiteren Erläuterungen zur schießsportlichen Begabung und das ist auch gut so, schließlich soll diese nur bescheinigt, nicht aber, wie auch immer, auch nachgewiesen werden. Es geistern leider auch schon Formulare durch die Gegend, in denen eine Bescheinigung zur Glaubhaftmachung der schießsportlichen Begabung beigefügt werden soll, und so eine Formulierung ist schon verdammt nahe an einer Nachweisforderung. Die Erfahrung lehrt, dass sich solche Dinge ganz schnell verselbstständigen, auch wenn sie anfangs nur von wenigen, die es besonders gut meinen, oder die besonders schlau sein wollen, praktiziert werden, und es so ganz schnell von einer Bescheinigungsforderung zu einer Nachweisforderung, wie auch immer, kommt. Unter diesem Aspekt halte ich auch Califax Vorlage für nicht wirklich gelungen.
Und sollte die Behörde im Zweifel wirklich wissen wollen, wie man denn dieses schießsportliche Talent erkannt haben will, da gibt es doch vielfältige Möglichkeiten. Ein paar Übungen zur Feinmotorik, z. Bsp. Nadel einfädeln, das Spiel "Der heiße Draht", zur Ausprägung des Gleichgewichtssinns, Stehen auf einem Bein, auf der Wackelplatte, ein paar Konzentrationsübungen usw. Es muss nicht immer gleich das vielen Vereinen gerade nicht zur Verfügung stehende Lichtpunktdingen oder gar irgendwelches Spielzeug sein und dessen Vorhandensein ist ganz sicher auch kein Qualitätskriterium für eine qualitativ hochstehende Jugendarbeit.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Maik,
um mal etwas Dunkel in das Licht zu bringen,
euer Verein hat einen Antrag nach § 27 (4) WaffG bei der für euch zuständigen Behörde gestellt, eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung und die Einwilligung der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Schießsport beigefügt, und jetzt will die Behörde eine Begründung, warum ihr den Antrag gestellt habt?
Aus dem Antrag an sich ergibt sich doch schon die Begründung. Und wenn dem Antrag eine (einfache) ärztliche Bescheinigung - kein Gutachten - beigefügt wurde, dann soll diesem Antrag laut WaffG auch stattgegeben werden. Tut die Behörde das nicht, dann ist sie eigentlich am Zuge mit der Begründung und nicht ihr/euer Verein.
Apropos, irgendwelche Hinweise auf andere Disziplinen mögen ja gut gemeint sein, bei Geronimo sicher auch ideologisch geprägt, sind aber weder nötig und wohl auch nur in den seltensten Fällen möglich.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
All das Raten und Spekulieren hat doch keinen Sinn, wenn man nicht weiß, was der Schütze mit dem Kampfrichter besprochen hat!
39 oder 40 Schuß abgegeben, ...
Stimmt natürlich!
Das mit den 39 oder 40 Schuss ist aber trotzdem hoch interessant, denn es wird hier ja auch behauptet, die 39 Schuss wären der Grund für die Null-Wertung. Ich kenne diese Regel bisher nicht, was nichts heißt, da ich schon länger nicht mehr in die Sache involviert bin, finde dafür aber bisher auch nicht eine konkrete Grundlage und die bisher vorgebrachten Argumente überzeugen mich auch nicht wirklich und Zirkelschlüsse noch weniger.
- Schiesst ein Duellgegner weniger als 40 Wertungsschüsse, dann gilt das Duell für diesen Schützen als verloren.
Genau das ist hier doch der Casus Knacktus!
Es mag sein, dass es (seit einiger Zeit) so gehandhabt wird. Was aber bisher absolut fehlt, ist die Grundlage, auf der das geschieht. Außer dem obigen Satz mit dem "unvollständigen Ergebnis" und der Aufnahme in die Setzliste und den 40 Wertungsschüssen in dem und dem Zeitrahmen findet sich weder in der Ligaordnung noch in den Ausschreibungen ein konkreter Anhaltspunkt, der diese Vorgehensweise rechtfertigt oder gar verlangt. Andererseits steht die Vorgehensweise aber im Widerspruch zur Sportordnung, zumindest nach meiner Lesart.
Vor allem der zweite Punkt wird oft in kleineren Ligen gemacht, wenn eine Mannschaft zum Zeitpunkt des Wettkampfes keine 5 Schützen an den Start bekommt. Würde die Mannschaft nur mit 4 Schützen antreten, hätte sie den gesamten Wettkampf verloren. Somit holt sich die Mannschaft irgendeinen Schützen, der mindestens einen gewerteten Schuss abgibt. Dann ist zwar der Duellpunkt verloren, aber der Wettkampf noch lange nicht.
Mal abgesehen davon, dass die Mannschaft sich nicht mal ebenso irgendeinen Schützen holen kann, der muss schon für den Verein und die Liga startberechtigt sein und auch noch rechtzeitig da sein, wenn dieser 'Irgendwer' dann nur einen Wertungsschuss abgibt, wird er damit sehr wahrscheinlich den Einzelwettkampf nicht gewinnen können. Wenn dieser 'Irgendwer' aber 39 Schüsse abgibt und damit ein höheres Ergebnis erzielt als sein Gegner mit 40 Schuss, dann gewinnt dieser doch den Einzelwettkampf, denn das ist doch genau der Sinn und Zweck der ganzen Veranstaltung, ein höheres Ergebnis zu erzielen als der direkte Gegner. Es steht nirgends geschrieben, dass dazu auch alle 40 Schuss nötig sein müssen.
Und wenn diese 'ungeschriebene Regel' wirklich verhindern soll, dass in Bezug auf die Setzliste taktiert wird, was passiert denn, wenn ein Schütze ganz bewusst den letzten Schuss in die Null oder Eins setzt und ein so guter Schütze, dem schon 39 Schuss zum Sieg reichen, sollte das doch auch können, oder? Wird ihm dann Absicht unterstellt und das Ergebnis auch auf Null gesetzt? Sorry, aber das riecht irgendwie nach Furnier-Regel, also nicht wirklich zu Ende gedacht.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Die Bundesliga ist aber keine Meisterschaft und somit gilt die Ligaordnung sowie die Ausschreibung für die Bundesliga.
Die Bundesliga ist sehr wohl in das Meisterschaftssystem des DSB eingebunden, denn schließlich werden so die Deutschen Mannschaftsmeister LG, LP und Bogen ermittelt.
Die Ligaordnung und die jeweiligen Ausschreibungen regeln zwar die Durchführung der Bundesligen. Maßgeblich ist aber nach wie vor die Sportordnung. Die Sportordnung steht über der Ligaordnung und den Ausschreibungen. Das bedeutet auch, in der Ligaordnung und den Ausschreibungen dürfen Regeln nur konkretisiert werden und Abweichungen von der Sportordnung sind nur dann zulässig, wenn sie nicht im Widerspruch zu dieser stehen oder eben durch diese auch für zulässig erklärt werden. Siehe dazu auch die Verweise auf die Ligaordnung in der Sportordnung.
Und so findet sich dann in der Ligaordnung auch ganz konkret der folgende Paragraph:
4.10 Allgemeine Bestimmungen
Für die Durchführung der Ligakämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die
Sportordnung des DSB maßgebend.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
1.5.1 Unvollständige Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Setzliste
Schön, aber da stellt sich dann doch die Frage, was ist ein "unvollständiges Ergebnis"?
Und "haben keinen Einfluss auf die Setzliste" ist doch wieder etwas anderes als "Ergebnis wird auf Null gesetzt" und daraus resultierender Punktverlust trotz wie in diesem Fall de facto besseren Ergebnisses.
Es bleibt auf jeden Fall auch weiterhin spannend.
Nochmal apropos, unsere Freunde von der anderen Seite des großen Teiches haben das Ergebnis von Olena inzwischen auch schon mitgekriegt.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Gemach, gemach,
bis jetzt ist das hier alles nur Spekulation.
Da bedarf es dann auch nicht noch zusätzlich des ansonsten wohl unvermeidlichen Hiebes auf die ach so bösen und unfähigen Kampfrichter, auch wenn es sicher auch solche gibt.
Allerdings ist die hier vorgebrachte Sache mit den 40 Wertungsschüssen bisher auch so obskur, dass es da einer Klärung bedarf.
Apropos, die 399 von der Frau Kostevych sind schon eine ganz andere Nummer, oder?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo,
daraus geht aber zumindest aus meiner Sicht nicht eindeutig hervor, dass diese 40 Wettkampfschüsse auch wirklich alle abgegeben werden müssen und schon gar nicht, dass im Falle einer Abweichung gleich das ganze Ergebnis auf Null gesetzt wird.
Die Sportordnung sagt hingegen:
0.11.3 Bewertung der Schüsse
Jeder in der Wettkampfzeit im Stand abgegebene Schuss ist gültig.
...
Löst ein Schütze vor der Vorbereitungszeit/Probezeit die Treibladung aus, erhält er eine Warnung. Für
jeden weiteren Verstoß erhält er einen Ringabzug von zwei Ringen von der ersten Wettkampfserie. Jeder
vor Beginn der offiziellen Wettkampfzeit abgegebene Schuss wird mit einem Abzug von zwei (2) Ringen
auf der ersten Wettkampfscheibe bestraft. Jeder nicht abgegebene Schuss wird als Fehler auf der letzten
Wettkampfscheibe gewertet. Dasselbe gilt für Schüsse, die nach der offiziellen Wettkampfzeit abgegeben
werden, außer der Schießleiter oder ein Jurymitglied hat eine Zeitgutschrift genehmigt. Für jeden zu spät
abgegebenen Schuss, der nicht identifiziert werden kann, muss der höchste Schusswert auf dieser Scheibe
abgezogen werden.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo,
Was ist aufwendiger, 10 Klick drehen oder Kimme wechseln???
sagen wir es mal so, wenn das wechseln, wie Califax sagt, wiederholgenau und ohne große Fummelei funktioniert, dann ist es auf jeden Fall weniger fehlerträchtig.
Es sollen nämlich auch schon mal ganz Große im Wettkampf in die falsche Richtung gedreht haben und selbst das zählen will ja auch gelernt sein.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Zwei Anmerkungen dazu:
Erstens: Eine herkömmliche Papierscheibe ist ja weder wirklich schwarz noch weiß. Der Spiegel wirkt je nach Licht und Beschaffenheit eher anthrazit bis grau vor mehr oder weniger gelblichem Hintergrund. Da kann das auf Fleck noch gehen. Bei einer elektronischen Scheibe hat man es aber mit einen richtigen Schwarz zu tun, das liegt in der Natur der Sache. Und schwarzes Visier auf schwarzer Fläche funktioniert halt nicht wirklich gut. Zumal man dann wohl auch noch leichter in Versuchung gerät, den Fokus auf die Scheibe zu legen.
Zweitens: Wenn man trotzdem bei Fleck weniger Ausreißer oder ein besseres Schussbild produziert, dann können auch Verkantungsfehler die oder eine der Ursache sein, denn diese wirken sich bei Spiegel aufsitzend deutlich stärker aus.
Apropos: Schade, dass der 006Chris hier nicht mehr schreibt, denn dessen immer gehaltvolle Beiträge vermisse ich doch sehr.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
mit, ich glaube 7 (!) Unterschriften von Vereinen
Ach guck, das nimmt ja inzwischen gewaltige Dimensionen an. ![]()
Ich befürchte, "Sie" werden euch bald überrennen, oder so, schmidtchen. ![]()
Zum Demokratieverständnis von Herrn Perfekte10: Ich gehe davon aus, die meisten der Mitleser kennen den Unterschied zwischen einer Umfrage und einer Wahl und können daher den Sachverhalt auch richtig einordnen.
Apropos: Ich habe schon lange vermutet, dass das hier in erster Linie ein inzwischen sehr verbittert und verbohrt geführter Privatkrieg einiger weniger Schützenfunktionäre ist, die vermutlich meinen, ihnen wäre irgendwann mal ganz großes Unrecht widerfahren und sie müssten deshalb auch noch ein paar offene Rechnungen begleichen.
Soviel zur persönlichen Einschätzung, was keinesfalls bedeuten soll, man dürfe nicht auch über Gebietsreformen im Deutschen Schützenbund nachdenken. Selbst gegen einen gepflegten Streit über den vermeintlich richtigen Weg spricht nichts. Auseinandersetzungen in der hier schon länger gezeigten Form nutzen allerdings der guten Sache in keiner Weise und hinterlassen am Ende nur verbrannte Erde und Verbitterung, sagt einer, der auch schon auf über 40 Jahre als Sportschütze und Schützenfunktionär zurückblicken kann und daher zumindest auch ein bisschen weiß, worüber er schreibt.
In diesem Sinne und mit bestem Schützengruß
Murmelchen
HoDi,
eine Umfrage ist keine Wahl!
Aus der vorliegenden Umfrage kann man höchstens ableiten, dass das Thema mehr als zwei Drittel der Betroffenen wohl nicht wirklich interessiert oder es ihnen schlicht egal ist, denn sonst hätten sie ja an so einer Umfrage teilgenommen. Nur besteht eben ein Ist-Zustand, denn um dessen Änderung geht es ja. Ergo ist es auch nicht völlig abwegig, daraus den Schluss zu ziehen, die Mehrheit der Vereine ist mit dem jetzigen Zustand durchaus zufrieden und sieht deshalb auch keine Notwendigkeit für eine Änderung.
Die Vereinnahmung der schweigenden Mehrheit durch den RSB ist daher auch deutlich legitimer als dein absurdes Ansinnen, diese 50 Prozent von nicht einmal 30 Prozent der betroffenen Vereine würden Dir und deinen Mitstreitern gar eine Mehrheit bescheren, auf die ihr euch berufen könnt.
Mir ging es aber in der Hauptsache darum, den werten Leserschaft das Gebaren der Unterschreiber dieser Info.
Und mir ging es darum, zu zeigen, dass dein Gebaren in der Sache keinen Deut besser ist, im Gegenteil.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
HoDi,
wenn bei einer Umfrage, bei der es um eine Veränderung geht, mehr als zwei Drittel der betroffenen Vereine erst gar nicht teilnehmen, dann machen die das bestimmt nicht, weil sie eine Änderung wünschen. Entweder ist es ihnen egal oder aber und was naheliegender ist, sie wünschen keine Änderung.
Von daher ist die Vereinnahmung dieser Stimmen durch den RSB auch gar nicht so abwegig, jedenfalls deutlich naheliegender als deine mit Verlaub groteske Interpretation oder besser gesagt Suggestion, wonach ja nur 38 Prozent für einen Verbleib gestimmt haben sollen.
Aber da Du ja schon deine Rechenkünste gerühmt hast, wie viel sind denn 50 Prozent von nicht mal 30 Prozent? Nur diese kannst Du nämlich im Zweifel für deine Sache in die Waagschale werfen und das sind nun wirklich nicht so viel, um damit zu wuchern.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Nur mal so als kurze Zwischenfrage,
wie würdet ihr denn eine Umfrage, an der doch offensichtlich noch nicht einmal ein Drittel der betroffenen Vereine teilgenommen hat und und dessen Votum dann gerade mal ein 50 Prozent Ergebnis ergab, verkaufen? Als überwiegende Zustimmung für eure 'gute' Sache?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Was, Du auch? Ìch bin mütterlicherseits Königsberger.
Mein Vater ist in der Johannisburger Heide aufgewachsen, genauer gesagt, Försterei Ellerborn in der Nähe von Kurwien. Opa war dort der Revierförster.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Keine Sorge, schmidtchen,
ich schaue mir das Trauerspiel hier ja bekanntlich auch schon länger an und auch wenn mir als bekennender Westfale (mit ostpreußischem Migrationshintergrund) verständlicherweise oft das letzte Quäntchen Insiderwissen fehlt, so erkenne ich doch, dass der ach so hehre Anspruch, den die 'Saumagen-Fraktion' hier ja so gerne für sich allein in Anspruch nimmt, mit schöner Regelmäßigkeit nicht so richtig zum hier gezeigten Auftreten und Verhalten passt. Und das ist noch bescheiden ausgedrückt.
Als Außenstehender kann man schon den Eindruck gewinnen, einigen Protagonisten hier geht es schon längst nicht mehr um konstruktive Lösungen, sondern nur noch um das Vertiefen der Gräben und um verbrannte Erde. Möge sich jeder seinen Teil dazu denken.
In diesem Sinne und mit bestem westfälischen Schützengruß
Murmelchen
1. Ich denke, Tatsache ist, ...
2. ... das ist Fakt und da hilft auch kein "Drum Rum" reden nichts.
Ja sach ma, watt bis Du denn für einer? ![]()
Mit westfälischem Schützengruß
Murmelchen
Allein die neue Formulierung des Abs. 4 ist eine herausragende juristische-linguistische Meisterleistung, die noch in Jahrhunderten als Heldentat besungen werden wird.
Tja, wenn auf ein Gesetz, dessen Intention schon immer nahezu ausschließlich ideologisch geprägt war und dessen handwerkliche Umsetzung dann auch noch den allergrößten Dilettanten, die man wohl dafür in diesem unserem Lande auftreiben konnte, überlassen wurde,
zu guter Letzt auch noch Lobbyisten losgelassen werden, dann kommt dabei wohl so etwas raus.
Wie war das noch:
ZitatDas Waffengesetz richtet sich nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle bewusst sein, die entweder als Verwaltungsbeamte oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu tun haben werden.
Das war schon immer eine glatte Lüge, auch schon damals 72!
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen