Tach auch,
Die Behörden haben doch jetzt schon nicht annähernd das Personal, um die bisher vorgesehenen Überprüfungen durchzuführen.
vertue Dich da mal lieber nicht.
Es gibt in Deutschland über 500 Waffenrechtsbehörden und diese sind in den letzten Jahren personell teilweise recht massiv verstärkt worden. Böse Zungen behaupten sogar, die 'richtige' Gesinnung wäre dabei als Einstellungskriterium viel wichtiger gewesen denn Fachkompetenz irgendwelcher Art.
Nach den letzten mir vorliegenden Informationen ist die Zahl derjenigen waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber, die im Besitz mindestens einer erlaubnispflichtigen Waffe sind, inzwischen auf unter eine Millionen gesunken. Gehen wir mal grob davon aus, dass ca. 2/3 dieser Erlaubnisse das Bedürfnis Sportschütze zugrunde liegt, dann komme ich unter Berücksichtigung der alle 3 Jahre zu erfolgenden Regelüberprüfung auf ca. 2 Überprüfungen pro Arbeitstag, sprich 2 Formbriefe. Das sollten doch selbst die schnellsten unter den Behörden hinkriegen, oder?
Jedenfalls haben zumindest in NRW diese Behörden schon jetzt teilweise die Zeit und Muße, die Bedürfnisprüfungen als Regelüberprüfungen durchzuführen. Und dass sie das in dieser Form laut der sie bindenden Verwaltungsvorschrift gar nicht sollen, hält sie auch nicht von diesem Tun ab. Warum auch, wo die Gerichte im Zweifel dieses Treiben doch auch noch gutheißen, bei Bedarf sogar noch schärfer auslegen.
Auf jeden Fall teurer bürokratischer Aufwand ...
Sicher, aber das dient ja bekanntlich der Sicherheit und dem heroischen Kampf gegen den Terror und dafür ist immer genug Geld da, muss ja auch, oder? Und ein schöner Arbeitsplatz ist das ja auch. Da kann selbst ein kleines Licht mal so richtig Macht ausüben und eine Gefahr droht dabei ja auch nicht, denn obwohl bewaffnet, ist von den legalen Waffenbesitzern in Deutschland noch nie eine wirkliche Gefahr ausgegangen. Und sollte so ein Legalwaffenbesitzer doch mal auf juristischem Wege versuchen, sich gegen den ganzen Irrsinn und die oftmals an den Tag gelegte Willkür zur Wehr zu setzen, so können die Behörden inzwischen in der Regel auf das Wohlwollen der Gerichte vertrauen. Da wird dann auch schon mal gerne passend gemacht, was nicht passt.
Müssen Jäger auch mit jeder ihrer Waffen gejagt haben, um sie behalten zu dürfen?
Nö, die müssen, sollte deren Bedürfnisbestand überhaupt überprüft werden, im Zweifel nur den Jahresjagdschein ziehen. Die können sich sozusagen ihr Bedürfnis erkaufen. Speziell die Grünen wären sicher auch total begeistert, wenn man da jedes Jahr eine Mindeststrecke verlangen würde. Sozusagen 3 Schweinchen oder ein Bambi, pro Waffe, versteht sich.
Und noch besser sind die Sammler dran. Die müssen sogar regelmäßig erwerben, damit das Bedürfnis bestehen bleibt.
Aber keine Sorge, wenn die Sache irre wird, dann werden die Irren zu Profis.
Hauptsache, man behält die Lufthoheit über den Stammtischen der intellektuellen Tiefflieger.
Bliebe noch anzumerken, dass die Hauptinitiatorn dieser neuerlichen maßlosen und wie immer völlig unnötigen Verschärfung diesmal wohl hauptsächlich der Partei angehören, die diese Lufthoheit immer noch im gelobten Land der Sportschützen für sich in Anspruch nimmt. Noch Fragen?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen