9mm übernehmen?

  • Richtig, dazu braucht man aber nur eine WBK "gelb" oder "grün" wobei man bei der grünen hier im Süden eine Waffe eingetragen haben sollte oder einen gültigen Voreintrag haben müsste

    Man bekommt grün nur automatisch mit einem Voreintrag. Gültig für ein Jahr.

  • Dann nehme ich deine Belehrung demütig zur Kenntnis.

    Ach, gerade etwa mit dem Account verhauen? Account @Karl war gemeint.


    Apropos, die einen nehmen gut gemeinte Anmerkungen gerne auf und wissen diese im Falle eines Falles dann auch zu nutzen, die anderen sehen darin Belehrungen. Jeder wie er mag.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Man bekommt grün nur automatisch mit einem Voreintrag. Gültig für ein Jahr.

    Das ist bekannt, nur vertreten einige die Meinung dass eine WBK ohne eingetragene Waffe mit einem abgelaufenen Eintrag auch zur Leihe berechtig was in einigen Bundesländern verneint wird.

  • Das ist bekannt, nur vertreten einige die Meinung dass eine WBK ohne eingetragene Waffe mit einem abgelaufenen Eintrag auch zur Leihe berechtig was in einigen Bundesländern verneint wird.

    Eigentlich wäre eine WBK 'Grün' ohne Voreintrag doch die bessere Wahl für den von mir angesprochenen Zweck, zumindest sollte sie es doch aus Sicht derer sein, die immer gleich die innere Sicherheit durch marodierende Sportschützen oder so gefährdet sehen, denn der Beantrager kann die WBK zwar so für seine Zwecke - Transport und Ausleihe - nutzen, aber damit eben nicht erwerben, was mit 'Gelb' ja jeder Zeit ginge.

    Ich sehe jetzt auf den ersten Blick auch nicht, warum das mit WBK 'Grün' ohne Voreintrag nicht auch gehen sollte. In der Praxis sieht es hingegen wohl so aus, dass die Formulare nach Austragung der letzten Waffe eh gleich einbehalten werden, auch bei 'Gelb'. Und 'Grün' ohne Eintrag wird eh nicht herausgegeben, dafür aber wohl auch schon mal 'Gelb' mit Voreintrag. Ja, Dinge gibts.


    Aber wie sagte schon Mr. Spock so schön: "Logic ist the beginning of wisdom, not the end"


    Live long and prosper und meidet nach Möglichkeit das Haus das Verrückte macht

    Murmelchen

  • wie fall 3, jedoch übernimmt, sofern wbk-platz frei, die Pistole ein Schützenkammerad, der sowiso mit dir zum Stand fährt.

    kulzer daniel

    nachdem jetzt viele nicht gestellte Fragen beantwortet wurden ist meine Frage vielleicht untergegangen: Was verstehst Du unter einem freien WBK-Patz?

  • ein jäger kann sich, ohne weitere bedürfnisse bringen zu müssen, bis zu 2 KW eintragen lassen.

    liegt hier so ein fall vor, ist die Pistole für den Jungschützen leichter für die Nutzung erreichbar als bei Vati.

    Übrigens, hattest du heute nichts anderes vor, als auf dessen Beantwortung zu warten?
    mfsg daniel

  • ein jäger kann sich, ohne weitere bedürfnisse bringen zu müssen, bis zu 2 KW eintragen lassen.

    liegt hier so ein fall vor, ist die Pistole für den Jungschützen leichter für die Nutzung erreichbar als bei Vati.

    Das ist richtig, ob sich dann aber ein Jagdscheininhaber und Sportschütze ohne eigene KW findet ist?

  • Was/Wen man aller in den Schützenvereinen findet, erfährt man erst, wenn man hingeht und frägt.

    Ich habe so einen Jäger-Kumpel, den nehm ich regelm. mit zum FP schießen.
    mfsg daniel

  • Also abschließend möchte ich mich noch mal bei allen bedanken, die mich so reichlich mit Infos gefüttert haben.

    Ich nehme nun also monatlich am Training mit der .22er Vereinswaffe teil und lasse mir die regelmäßige Übung mit der erlaubnispflichtigen Waffe bescheinigen. Nach den 12 Monaten kann ich dann auch ein anderes Kaliber (9mm) selbst erwerben und auf der grünen WBK eintragen lassen, richtig?

    Es muss also kein Zusammenhang zwischen Vereinskaliber der Trainingswaffe (.22) und dem dann zu erwerbenden KK bestehen (9mm), auch wenn das ein paar Leute im Verein so auslegen.

  • Was/Wen man aller in den Schützenvereinen findet, erfährt man erst, wenn man hingeht und frägt.

    Ich habe so einen Jäger-Kumpel, den nehm ich regelm. mit zum FP schießen.
    mfsg daniel

    Da hast Du natürlich recht, ich bin in Vereinen auf dem Dorf wo man sich kennt, habe auch viele Jäger in der Verwandschaft und da ist es so dass die die auch auf den Stand gehen ihre WBK s gefüllt haben.

  • Nach den 12 Monaten kann ich dann auch ein anderes Kaliber (9mm) selbst erwerben und auf der grünen WBK eintragen lassen, richtig?

    Es muss also kein Zusammenhang zwischen Vereinskaliber der Trainingswaffe (.22) und dem dann zu erwerbenden KK bestehen (9mm), auch wenn das ein paar Leute im Verein so auslegen.

    Korrekt. Es reicht monatliches Training mit einer beliebigen erwerbserlaubsnispflichtigen Kurzwaffe, egal welcher Bauform (Pistole, Revolver, whatever) oder Kaliber.

    Wobei "erwerben und eintragen lassen" so nur auf Gelb geht, bei Grün ist es "Erwerbserlaubnis eintragen lassen, erwerben, Erwerb eintragen lassen" (abgesehen von besonderen Abkürzungen). :)

  • Also abschließend möchte ich mich noch mal bei allen bedanken, die mich so reichlich mit Infos gefüttert haben.

    Ich nehme nun also monatlich am Training mit der .22er Vereinswaffe teil und lasse mir die regelmäßige Übung mit der erlaubnispflichtigen Waffe bescheinigen. Nach den 12 Monaten kann ich dann auch ein anderes Kaliber (9mm) selbst erwerben und auf der grünen WBK eintragen lassen, richtig?

    Es muss also kein Zusammenhang zwischen Vereinskaliber der Trainingswaffe (.22) und dem dann zu erwerbenden KK bestehen (9mm), auch wenn das ein paar Leute im Verein so auslegen.

    Korrekt !

  • Hallo daddelnaddel,

    deine Anmerkungen sind so korrekt.

    Bedenke aber, Du braucht eine Bedürfnisbescheinigung von deinem Landesverband für den Erwerb der Pistole und je nach Landesverband, wie hier auch schon in einigen Beiträgen angemerkt wurde, läuft dieser Antrag über deinen Verein. Das heißt, dein Vereinsvorsitzender richtet den Antrag an den Landesverband und bestätigt darin deine Trainingseinheiten, er muss dabei in der Regel auch bestätigen, das die zu beantragende Waffe auch tatsächlich im Verein geschossen werden kann oder dafür eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit eines anderen Standes besteht, und erhält dann die ausgestellte Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband zurück. Bei dieser Konstellation besteht natürlich die Möglichkeit, dass dein Verein bzw. dessen Vorstand sich da quer stellt und Dich bei den Antrag nicht unterstützt oder Dir gar den Antrag komplett verweigert, aus welchen Gründen auch immer.

    Von daher ist es schon sinnvoll, wenn Du deinen Vorstand bzw. deinen Vorsitzenden vorab von deinem Vorhaben unterrichtest und konkret nach irgendwelchen Bedenken oder besonderen Spielregeln im Verein fragst. Denn wenn es da schon unterschiedliche Sichtweisen im Verein gibt, besteht da auch durchaus das Risiko, dass Du am Ende deines Trainingsjahrs sonst dumm dasteht und Du wärst damit auch nicht der Erste.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen