Keine Sorge, irgendwie habe ich auch Euch ganz doll lieb, ja wirklich.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen - alles wird gut
Keine Sorge, irgendwie habe ich auch Euch ganz doll lieb, ja wirklich.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen - alles wird gut
bei einer grünen Friedenspolitik ...
Auch wenn es die meisten unserer Mitbürger wohl längst schon wieder vergessen haben dürften, es waren diese allzeit friedensbewegten Grünen neben den Sozis, welche schon 1998 nur 8 Wochen nach Regierungsübernahme die ersten deutschen Soldaten nach über 50 Jahren wieder auf den Balkan in den Krieg schickten, ein paar Jahre später dann noch gesteigert durch diese mit Verlaub ganz große Scheiße Afghanistan.
Und wenn ich mir die aktuellen Reden einiger führender Grüner so anhöre, da sehen sich wohl einige schon im Panzer Richtung Osten, oder sagen wir besser, man möchte wohl gerne wieder Richtung Osten rollen lassen, versteht sich.
Mit hoffentlich niemals so bigottem Schützengruß
Murmelchen
Nö. Seit wann interessieren Politiker die Meinungen von Experten? Werden bei den WaffG-Novellen doch eh großflächig ignoriert?!
Na ja, in dem Falle war es wohl ein geladener 'Experte', jedenfalls ein leibhaftiger Kriminaldirektor. Und der hat in der Sitzung nachweislich die Unwahrheit gesagt und mit seinem Auftritt dort mit anzunehmender Wahrscheinlichkeit Einfluss auf die Entscheidung der Abgeordneten, das Waffenrecht in Sachen § 42a zu verschärfen, genommen.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
und gönne mir jedesmal am Vorabend eine Haxe oder einen Schweinebraten
Haxe und Schweinsbraten sind zwar jetzt nicht ganz so mein Ding, aber eine große Portion Leberkäs habe ich mir in den guten alten Zeiten in Hochbrück auch immer gegönnt.
Und über meine Ernährung habe ich mir während meiner leistungsorientierten Zeit auch keinen Kopp gemacht.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Wie war das noch,
unser Karl heißt jetzt Himbeertoni oder so, sonst ändert sich nix!
Obwohl, ob ich den guten alten Karl jetzt unbedingt gegen den ohne Grenzen eintauschen möchte ...
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Freunde,
wo wir schon beim Thema sind,
das Geschmäckle - ich würde sogar sagen wollen, etwas mehr als nur ein Geschmäckle - im Zusammenhang mit der Expertenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages bezüglich § 42a WaffG, Stichwort Türsteher, ist den Diskutanten hier bekannt?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Freunde,
ich sehe diesen Beitragsstrang erst jetzt. Daher erst mal auch nur eine kurze Anmerkung.
... unsere Auswertemaschine auch manchmal >250 Teiler noch einen 10,0 ausgibt.
Dann arbeitet die Maschine an dieser Stelle (zu) ungenau oder gar unsauber.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Königstiger,
nur der Neugier halber, warum passt denn der 462 nicht auf ein FWB LG 700/800? Der 462 ist doch die Kurzform mit nur einer Klemmung. Da müsste dann doch Platz genug sein. Die 11 mm Schienen sind doch hinten bei den LGs alle gleich, oder? Ich habe hier zwar kein FWB zur Hand, kenne mich mit dem Teilen auch nur bedingt aus, dafür aber den Hämmerli 460, sozusagen das Urmodell. Wüsste jetzt aber nicht, warum der nicht auch auf ein FWB gehen sollte.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo zotti,
in den älteren Ausgaben der Sportordnung stand sinngemäß, dass ab der Altersklasse die Verwendung einer bis zu 1,5-fachen Vergrößerung zulässig sei. Diese Angabe ist jetzt in der aktuellen Sportordnung so nicht mehr zu finden. Da seht einfach nur noch, dass eine Vergrößerung zulässig ist. Ob auch wirklich durchdacht oder nicht, da kann man natürlich wieder trefflich drüber streiten.
Bliebe nur noch die Inkonsequenz in der Auflage-Tabelle. Das ist so aber auch typisch für den Herrn Furnier. Ich glaube auch nicht, dass der sich dabei wirklich was gedacht hat. Das dürfte wohl eher auch wieder so ein ein Versehen sein.
Im Grunde ist das so ja eh Käse. Unter 0.5.3.1 steht, dass die Ausnahmen in den Fachteilen beachtet werden sollen. In der Tabelle stehen dann aber keine Ausnahmen, da wird dann wieder auf 0.5.3.1 oder 0.5.3. zurück verwiesen, aber eben auch nur zum Teil.
Hallo Miraculix,
so richtig überzeugt mich die Interpretation in Sachen Zielfernrohr noch nicht, denn wenn ich mich richtig erinnere, gab es diese Unstimmigkeit in der Tabelle - Verweis auf 0.5.3.1 bei LG und ZiStu, fehlender Verweis bei KK - auch schon vor Einführung des Zielfernrohrs und dessen Gleichstellung. Müsste mal nachschauen, habe die älteren Ausgaben der SpO hier gerade nicht zur Hand.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo schmidtchen,
vielen Dank für deine ausführliche Rückmeldung.
Ich wusste doch, dass wir da in der Sache doch gar nicht so weit auseinander liegen. Ich lass das deshalb jetzt auch mal so stehen und schließe mich deinem Resümee an.
Zur aktuellen Entwicklung und zur Einschätzung, welche Folgen sich aus dem Urteil ergeben könnten, äußere ich mich in einem späteren Beitrag nochmal.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo AndreasJ ,
gegen die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit dürften hier nur die wenigsten etwas haben. Über die Sache mit dem Verfassungsschutz kann man zwar streiten. Aber ansonsten ist es auch aus meiner Sicht ganz sinnvoll, das möglichst nur zuverlässige und geeignete Mitbürger legalen Zugang zu Schusswaffen erhalten. Ob man das durch diese Überprüfungen auch wirklich sicherstellen kann, ist eine andere Frage. Aber es stört und gängelt mich auch nicht. Es ist zudem auch eine Forderung, die so von Anfang an in neuen Gesetz verankert war und da auch recht eindeutig formuliert ist. Über mögliche Gebühren kann man natürlich immer streiten.
Eine ganz andere Sache ist das Bedürfnisprinzip. Das wurde zwar schon durch das alte Gesetz von 72/76 eingeführt, im Grunde reichte damals aber als Nachweis eine Bescheinigung durch den Verein, spätere Überprüfungen durch die Behörden gab es de facto nicht. Selbst die ersten 10 Jahre nach Einführung des neuen Waffenrechts mit Einführung der neuen Überprüfungsforderung nach den ersten 3 Jahren und der Verpflichtung der Vereine, die schießsportlichen Aktivitäten in dieser Zeit zu dokumentieren, lief die Sache zumindest nach meinem Kenntnisstand doch noch recht entspannt ab. Problematisch aus meiner Sicht wurde es erst vor gut 10 Jahren, wo Behörden anfingen, das schon 2009 durch diese Kann-Bestimmung verschärfte Gesetz noch restriktiver und teilweise sogar recht willkürlich auszulegen. schmidtchen und ich haben dazu ja schon Beispiele angeführt. So richtig kritisch wurde es aber erst, als die Verwaltungsgerichte anfingen, die Behörden in ihrem Fehlverhalten zu bestätigen und die klagenden Schützen quasi im Regen stehen ließen, ihnen also de facto das Recht nahmen, sich gegen diese Willkür zu wehren.
Da die alte Version des Waffenrechts durch die Kann-Bestimmung und Nebenbestimmungen, die nur in der Verwaltungsvorschrift standen, in der Frage immer auch ein wenig Auslegungssache war mit reichlich Spielraum durch die Behörden, war es da auch schwierig, eine saubere Linie hinzubekommen.
Der Gesetzgeber hat daher mit den letzten Gesetzesänderungen, und das muss man ihm zugute halten, auch versucht, die Problematik durch etwas präziser formulierte Bestimmungen zu verbessern und durch Einführung dieser Zehnjahresreglung - Nachweis der Vereinsmitgliedschaft - auch etwas zu erleichtern. Leider, und das zeigt das hier von schmidtchen eingestellte Urteil, wohl nur ein frommer Wunsch, denn das Urteil macht genau da weiter, wo schon mehrere dieser Urteile vor den letzten Gesetzesänderungen aufgehört hatten. Es stellt den Behörden de facto einen weiteren Freibrief aus.
Zu guter Letzt, ich bin nach wie vor generell gegen diese überzogenen Bedürfnisforderungen, weil diese in meinen Augen keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit leisten, andererseits aber unverhältnismäßig stark in die Autonomie des Sports eingreifen. Ich will mir nicht vorschreiben lassen, in welcher Form und mit welcher Trainingsintensität ich meinen Sport ausübe, solange ich dadurch niemanden belästige oder gar schädige. Als vom Prinzip her gesetzestreuer Bürger halte ich mich zwar an diese gesetzlichen Auflagen. Das bedeutet aber nicht, dass ich sie in dieser verschärften Form auch wirklich akzeptiere, von den Auswirkungen, welche solche Freistilurteile für den Rechtsstaat bdeuten, mal ganz abgesehen.
Apropos, auch meine Behörde war bis vor 10 Jahren äußerst liberal und bürgerfreundlich. Das lag im Prinzip aber auch nur an genau einer Person und diese wurde noch kurz vor der Pensionierung vor den Kadi gezerrt. Dabei sang die gesamte KPB in den 'guten alten Zeiten' nur Loblieder über diese Person. Zwar sind die aktuellen Mitarbeiter auch jetzt noch freundlich, nur weht auch dort jetzt mit deutlich aufgestocktem Personal ein anderer Wind.
Ich wohne hier quasi im Grenzgebiet von gleich vier politischen Kreisen und konnte daher über Jahrzehnte immer auch ganz gut verfolgen, wie die Waffenrechtsbehörden hier so ticken. Neben meiner Behörde, die früher wie schon gesagt, recht liberal agiert hat, arbeiteten und arbeiten zwei weitere Behörden, nachdem was ich so mitgekriegt habe, immer recht unauffällig und weitestgehend nach Vorschrift. Die vierte Behörde war allerdings auch immer schon für so richtige Knaller und Klopse bekannt. Und auch das lag über Jahrzehnte quasi immer an genau einer Person.
Apropopos, Gummersbach kenne ich auch ein wenig. Der Oberbergische Kreis ist ja quasi auch die Außengrenze des RSB zum WSB.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Freunde,
ich erlaube mir, meine Anmerkungen noch durch den folgenden Verweis zu ergänzen.
https://www.buzer.de/gesetz/5162/l.htm
Auf der Seite kann man sich einen schnellen Überblick über die inzwischen recht zahl- und umfangreichen Änderungen des des inzwischen auch nicht mehr ganz so neuen Waffenrechts verschaffen.
Das kann durchaus hilfreich sein, da man bei den vielen Änderungen ja ansonsten leicht den Überblick verlieren und sich verzetteln kann.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo @schmitchen,
ich erlaube mir, wie schon angekündigt, erst mal auf deinen Beitrag RE: Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen, Urteil des VGH Baden-Württemberg vom Donnerstag einzugehen.
Ich ahne inzwischen so langsam, woher hier das Miss- oder Unverständnis kommt. Du schriebst doch selbst in deinem Eingangsbeitrag, dass "das Verfahren noch nach alten Waffenrecht begann", wobei ja diese Formulierung an sich schon recht ungünstig ist, da es ja formal nur ein (letztes) neues Waffenrecht gibt, und zwar das von 2002. Es folgten dann zwar unzählige Änderungen, aber dieses beziehen sich immer auf dieses eine neue Recht und dessen dann folgende Fassungen. Wenn ich mich auf das alte Waffenrecht berufe, dann meine ich auch keine ältere Version des neuen Rechts von 2002. Das ist auch keine Korinthenka..., denn z. Bsp. meine waffenrechtliche Erlaubnis wurde noch nach dem alten Waffenrecht von 72/76 erteilt und auch meine Sachkundebescheinigung und mein Qualifizierungsnachweis zur Schieß- und Standaufsicht bezieht sich auf dieses alte Gesetz.
Meine Hinweise zu 'weiteren' Urteilen bezogen sich daher zwar auf das neue Waffenrecht, aber nicht zwangsläufig auf dessen letzte Änderung. Ich bin auch davon ausgegangen, dass das so auch nachvollziehbar und verständlich wäre. Mein Fehler. Denn diese wilden Auslegungen in Sachen Bedürfnis gab es ja schon nach der Änderung des § 5 von 2009. Die letzten Änderungen in Sachen Bedürfnis sollten ja deshalb wohl auch nach dem Willen des Gesetzgebers etwas mehr Rechtssicherheit bieten. Wohl ein frommer Wunsch, wenn man dein hier angeführtes Urteil mit dieser wilden Freistilauslegung betrachtet.
Nur solche Urteile mit dem gleichen Tenor gab es eben auch schon vor den letzten Änderungen des Gesetzes und auf diese habe ich mich bezogen. Habe aber auch gedacht, das ergebe sich aus dem Kontext. Wie gesagt, mein Fehler.
Hier noch die jeweiligen Verweise:
Und auch bei meinen Anmerkungen bezüglich der Bedürfnisüberprüfungen in eigener Sache bin ich selbstverständlich nicht davon ausgegangen, dass diese sich ausschließlich auf die letzten Änderungen von 2020 bezogen haben könnten. Diese Überprüfungen fanden bei mir 2014 und 2019 statt.
Unter dieser Prämisse frage ich Dich, wo steht bzw. wo stand denn das so im Waffengesetz zu der Zeit mit dieser rechtsverbindlichen Vereinsbestätigung? Ich schildere diesbezüglich nochmal meine Sichtweise und ich beziehe mich dabei selbstverständlich auf die zu dem Zeitpunkt gültige Fassung des Gesetzes. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber nach wie vor eine gewisse Hierarchie in Sachen Waffenerwerb und Besitz im Gesetz berücksichtigt sehen will. Da gibt es das Grundkontingent und eben auch ein Bedürfnis über eben dieses hinaus, welches dann auch gesondert nachgewiesen werden muss. Wenn jetzt aber jemand wie ich sein Bedürfnis mit Ranglisten von Wettkämpfen auch auf überregionaler Ebene - 7 Wettkämpfe inklusive mehrerer Titel innerhalb eines halben Jahres - nachweist, wo doch solche Wettkampfaktivitäten erst oberhalb des Grundkontingents gefordert werden und ich mit meinen zwei reinrassigen Matchbüchsen .22lr, eingetragen in eine WBK Gelb alt ja noch nicht mal vom Regelbedürfnis Gebrauch mache. Die alte WBK Gelb galt doch mal als vereinfachte Zugangsmöglichkeit nicht deliktrelevanter Schusswaffen für Sportschützen. Warum sollten also derartige Nachweise nicht ausreichen, zumal sie doch weit über das hinausgehen, was der Gesetzgeber als nötig ansieht?
Zugegeben, die Anmerkung bezüglich Funktionär oberhalb der Vereinsebene war so sicher etwas missberständlich oder besser gesagt etwas flapsig. Aber warum sollte ich denn als Kreis- oder Bezirkssportleiter analog zum Vereinssportleiter nicht auch einem Schützen die Teilnahne an einem Wettkampf oder einer Trainingsmaßnahme auch auf Kreis- oder Bezirksebene bescheinigen dürfen. Habe ich jedenfalls schon gemacht und Reklamationen oder Beanstandungen gab es da auch noch nicht. Eintragungen in ein Schießbuch werden doch auch nicht immer nur vom Vereinsvorsitzenden oder Vertreter getätigt, oder? Zum Verständnis, ich bin seit Jahrzehnten berechtigt, alleine zu trainieren. Wie soll ich das dokumentieren bzw. bestätigen?
Zur Anschauung und natürlich auch zur Erbauung nenne ich hier mal die Formulierungen in meinem Anschreiben von 2014. Das Schreiben von 2019 war im gleichen Wortlaut gehalten, nur noch um die Forderung um Zusendung von Tresorfotos erweitert.
Sehr geehrter Herr Murmelchen,
gemäß § 4 Abs. 4 i.V,m. § 8 Waffengesetz habe ich regelmäßig zu prüfen, ob das zur Eintragung von Waffen in die Waffenbesitzkarte angegebene Bedürfnis weiterhin vorliegt.
Na, wer findet den Fehler? Wohlgemerkt, zu der Zeit gültiges Gesetz.
Anhand der mir vorliegenden Unterlagen habe ich festgestellt, dass dass Fortbestehen des Bedürfnisses als Sportschütze in den letzten zwei Jahren nicht ersichtlich ist.
2 Jahre? Also, von mir gab es bis zu den Zeitpunkt noch nie Unterlagen bezüglich Bedürfnis bzw. keine Forderungen seitens der Behörde.
Dann gab es noch eine Belehrung bezüglich der alten WBK und dass auch dafür der Nachweis der weiteren Mitgliedschaft und der regelmäßigen Teilnahme am Schießsport in einem Verein, welcher einem anerkannten Schießsportverband angehört, nötig sei.
Auch etwas wackelig formuliert, da es zum Zeitpunkt der Ausstellung der WBK ja noch gar keinen anerkannten Schießsportverband gab. So weit so gut. Das Schreiben endet dann mit der folgenden Formulierung.
Ich bitte daher um Übersendung aktueller Nachweise zur Mitgliedschaft und aktiver Teilnahme im Schießsportverein.
Habe ich gemacht. War dann aber wie gesagt auch wieder nicht richtig. Noch Fragen?
In der Hoffnung, jetzt alle Klarheiten beseitigt zu haben, verbleibe ich mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Wilhelm,
Handeln die Behörden denn rein willkürlich?
ich würde nicht sagen wollen, dass die Behörden rein willkürlich handeln.
In Sachen Waffenrecht überziehen aber immer wieder nicht wenige Behörden die ja immer schon durch einen mühsam ausgehandelten Kompromiss festgelegten 'Spielregeln' und gehen dabei oft mit ihren Auslegungen auch weit über ihren Spielraum hinaus und fast immer zuungunsten der Legalwaffenbesitzer.
Nur mal als Beispiel der § 4 in der jetzt auch schon wieder so nicht mehr gültigen Fassung vom 25.07.2009 und dessen Auslegung durch meine Behörde in NRW:
(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.
Da steht "3 Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, meine Behörde prüft aber bei Eintrag jeder 'neuen' Waffe, so zumindest bei mir geschehen. Und das schöne Wörtchen 'kann' im letzten Satz, wofür es laut Verwaltungsvorschrift sogar immer einen Grund geben soll, mutiert bei meiner Behörde zu einem 'muss'. Unbestätigten Gerüchten zufolge soll das so auch kein Einzelfall sein, sondern aufgrund von Anweisungen 'von ganz oben' geschehen.
So weit, so schlecht. Jetzt wird der interessierte Bürger womöglich einwenden, ist doch kein Problem, wir leben doch schließlich in einem Rechtsstaat, da gibt es doch Gerichte, da kann man doch klagen.
Ja sicher, kann man machen, und jetzt nähern wir uns so langsam dem eigentlichen Problem. Wenn bei einer zugelassen Klage vor den Verwaltungsgerichten diese, statt sich intensiv mit dem Gesetzestext und dem darin zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers zu beschäftigen sich dann aber weitestgehend nur in Allgemeinplätzen und zum Teil noch wirreren und natürlich fast immer einseitigen Freistilauslegungen ergehen, dann haben wir ein Problem. Und das ist in dieser Form so auch kein Einzelfall mehr. Es gab - für schmidtchen - davor - und vor den letzten Gesetzesänderungen - auch schon weitere Urteile mit gleichem Tenor und von ähnlicher 'Qualität'.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Apropos, liebes schmidtchen: Zu deinem Beitrag äußere ich mich hier später. Nur soviel schon mal vorab: So kenne ich Dich ja gar nicht. Warum denn jetzt zum zweiten Mal und schon wieder so eine stellenweise grobe Fehlinterpretation meines Textes?
Nein, ich denke, wenn jemand solchen absoluten Nonsens in den Äther haut,darf das auch mal korrigiert werden.
Hallo Samson,
auf jeden Fall. Daher glaube ich auch nicht, dass die Anmerkung von schmidtchen in dieser Absolutheit gemeint war.
Es wäre allerdings hier auch nicht das erste Mal, dass gerade ein so relevanter Beitragsstrang, der ja bei genauerer Betrachtung sogar eine Bedeutung für unseren Rechtsstaat und unsere Gesellschaft hat, welche weit über Schießsport und Waffenbesitz hinausgeht, durch in der Regel immer schrägere Einwürfe und Abweichungen relativ schnell im Nirvana der Absurdität endet. Ob aus Unkenntnis und eigener Begrenztheit oder gar aus purer Absicht lasse ich jetzt mal offen.
Von daher und in diesem Sinne.
Und um jetzt auch noch die Kurve zu kriegen: Das Urteil des VGH ist weder ein Einzelfall noch ist dessen Tenor wirklich neu. Es gab leider schon weitere Urteile mit dieser Aussage und Botschaft und mehrere dieser Urteile wurden auch schon hier im Forum behandelt, leider auch oft mit dem dann folgenden Geplänkel wie oben.
Und für diejenigen unter uns, welche immer noch meinen, so etwas beträfe sie ja gar nicht, weil das ja immer nur und daher wohl auch zurecht solche 'wilden Waffennarren und Sammler' träfe, noch eine weitere kurze Anmerkung zur Erbauung. Ich selbst bin in den letzten Jahren gleich zweimal zu einem Bedürfnisnachweis aufgefordert worden. Dabei besitze ich 'nur' zwei reinrassige Einzellader-Matchbüchsen im Kaliber .22lr, eingetragen seit über 30 Jahren in eine alte gelbe WBK. Weder meine Mitgliedschaften in gleich fünf Vereinen noch etliche Ranglisten innerhalb eines halben Jahres von Teilnahmen bis hin zur LM wurden akzeptiert, die Herrschaften bestanden auf einer expliziten Vereinsbestätigung. Dabei hätte ich die mir als jahrzehntelanger Funktionär bis hin zur Landesebene auch selbst ausstellen können. Aber was solls.
"Und scheint die Sonne noch so schön, am Ende muß sie untergehn". Heinrich H.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Wir hatten bei uns im Verein mal einen älteren Herrn, der hat diese Dübel noch mit einer passenden Schraube nebst buntem Bändchen versehen und fertig war das Sicherheitsfähnchen für ganz Arme.
Müsste sogar noch ein schickes Muster davon haben.
Als 'Pufferpatrone' haben wir diese Fähnchen aber nicht benutzt.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Jetzt gibt es in der Bucht oder im Amazonas rote Sicherheitsfähnchen aus Plastik. Eignen die sich zum Trockentraining ohne das man Bedenken haben muss den Schlagbolzen zu schrotten?
Worum geht es Dir denn, um ein Sicherheitsfähnchen in der Waffe oder um eine sichere Möglichkeit, Schlagbolzen (und Patronenlager) beim Trockentraining zu schützen?
Zu den Sicherheitsfähnchen kann ich nichts sagen, die früher mal erhältlichen Plastikpatronen in .22 hielten jedenfalls alle nicht lange. Am besten taugt meiner Meinung immer noch entweder eine leere Hülse, die man nach ein paar Auslösungen etwas rotiert und dann tauscht, oder man besorgt sich gleich so einen gekürzten Schlagbolzen, wie ihn Anschütz mal für das Match 54 System angeboten hat oder noch immer anbietet. Gerade, wenn man das Trockentraining etwas intensiver betreiben möchte, lohnt sich das. Weiß jetzt aber nicht, ob es diese gekürzten Schlagbolzen auch für die GSP gab oder noch gibt.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Hallo Samson,
keine Frage, ich bin da voll bei Dir, vermutlich sogar auch eine schweigende Mehrheit. ![]()
Nur weiß man bei den ganzen Wunderkerzen hier ja nie so genau, was (wer) da wirklich drin ist.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Ne, aber ich finde die Versteifung auf "Krieg-XYZ" und die daraus resultierende Argumentation einfach lächerlich.
Lächerlich ist das leider nicht, da wird - in der Regel - schon eine Strategie mit befolgt.
So richtig traurig wird es allerdings, wenn sich das auch vermeintliche oder noch schlimmer, sogar unvermeidliche Sportschützen zu eigen machen. Zumal sie es ja nun wirklich besser wissen sollten.
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Freunde,
es gab mal eine Zeit, noch gar nicht so lange her, da war für die meisten Mitmenschen der Unterschied einer Schusswaffe als Kriegsgerät oder als Mordwaffe und dessen Verwendung als absolut friedliches Sportgerät noch völlig klar und 'nur' weil Menschen auch Schusswaffen einsetzen, um zu meucheln oder Gewalt auszuüben, hat kaum jemand damals das Sportschießen weder als olympischen Wettkampfsport noch als damals noch in fast jedem Dorf ausgeübten Breitensport in Frage gestellt.
Warum ist das heutzutage so anders? Am Sachverhalt an sich hat sich ja nichts geändert. Im Gegenteil, mit Schusswaffen wird heutzutage sogar deutlich weniger gemeuchelt. Gehirnwäsche, wie Califax schon schrieb, allgemeine Verblödung und geistige Tieferlegung? Oder ist da doch etwas im Essen, wie einige ja vermuten?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen