Beiträge von Murmelchen

    Meines Wissen nach steht das Schützenwesen im DSB auf drei Säulen wovon eine Tradition/Brauchtum und eine andere das Sportschießen ist

    Als kleine Ergänzung zu den durchaus zutreffenden Anmerkungen sollte man auch noch beachten, dass die Mehrheit dieser traditionellen historischen Vereine gar nicht im DSB bzw. den Landesverbänden organisiert ist. Und zu diesen Vereinen dürfte wohl auch die https://www.wildeshauser-schuetzengilde.de/ gehören.

    Ich halte es zwar, nachdem was ich jetzt weiß, auch für etwas problematisch, bei einer quasi offenen stadtbekannten Veranstaltung für Kinder Mädchen pauschal auszuschließen, ansonsten halte ich aber reine Männerbünde - oder auch reine Frauengruppierungen - auch nicht für völlig aus der Zeit gefallen. Zumal es die ja in unserer Gesellschaft auch nach wie vor auch in anderen Bereichen jenseits des Schützenwesens gibt. Ist halt auch eine Frage der Toleranz.

    Auch vertrete ich die Auffassung, dass man nur schlecht mehr Toleranz gegenüber der eigenen gesellschaftlich auch oft problematisch eingestuften Sportart einfordern kann, wenn man gleichzeitig sofort mit Ablehnung oder gar Empörung reagiert, wenn eine Gruppierung, die ja quasi noch zum eigenen Dunstkreis gehört, abweichendes oder unbekanntes Verhalten zeigt. Uff!


    Mein ja nur und mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hi Calli,

    mach Dir mal wegen der Fragestellung keine Gedanken.

    Anhand der Antworten vermute ich, die große Mehrzahl der Antwortenden hier hat Dich klar und deutlich verstanden. Und die Frage ist ja auch nach wie vor berechtigt.

    Und um die Antwort oder besser gesagt, den Rat auch noch zu ergänzen: Ich bin ja bekanntlich kein Freund davon, das eh schon äußerst restriktive Gesetz noch weiter aufzublähen, indem man jeden Punkt möglichst defensiv auslegt, um möglich wenig Angriffsfläche zu bieten.

    In dem Fall hier würde ich aber den Singular Singular sein lassen und bei gemeinsamen Sorgerecht immer versuchen, auch beide Partner mit ins Boot und eventuell auch mit in den Verein zu holen. Und dafür gibt es ja auch genügend gute Gründe, von der rechtlichen Unsicherheit mal abgesehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Zur Erbauung und wegen Vati und so ...

    Major Tom
    16. März 2011 um 16:46


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Man kann sich dabei auch – in einer Wertung innerhalb der Parallelsphäre – durchaus vor Augen halten, dass in vielen Ausbildungen des handwerklichen, des landwirtschaftlichen und auch des industriellen Bereichs die Auszubildenden mit wesentlich gefährlicheren Maschinen und Geräten Umgang haben, und wesentlich gefährlichere und riskantere Tätigkeiten ausführen

    Wesentlich gefährliche Maschinen und Geräte?

    Das kann doch gar nicht sein. Jedes Kind weiß doch inzwischen, wie gefährlich diese bösen Schießgewehre und Schießpistolen sind. Das sind doch alles ganz böse Waffen und da muss doch dann immer dieses SEK kommen. Und dann auch noch diese vielen komischen Gestalten, die da immer auf den Schießständen herumlungern und alles daransetzen, die hoffnungsvolle Jugend zu verderben.

    Nein nein, das geht ja gar nicht. Und überhaupt, wo kämen wir da denn auch hin.


    Mit ganz bedenklichem Schützengruß

    Murmelchen

    Kurze Ergänzung:

    Das Thema 'Sorgeberechtigte' wurde hier im Forum schon öfter behandelt. Die Suchfunktion kann helfen.

    So vertritt der juristisch ja nicht ganz unbedarfte Carcano in dem folgenden Beitrag die Auffassung, es genüge durch den Singular im Gesetzestext das Vorliegen des Einverständnisses auch nur eines Sorgeberechtigten.

    Carcano
    16. März 2011 um 15:34

    Allerdings ist der Beitrag auch schon recht betagt und wie schon gesagt, ich kenne auch Aussagen von anderen Juristen, wonach ab einer gewissen Tragweise der Erlaubnis bei gemeinsamen Sorgerecht immer auch das Einverständnis beider Sorgeberechtigte vorliegen muss. Das bezieht sich aber nicht explizit auf das Waffenrecht. Und wir wissen inzwischen ja auch alle, dass gerade im Waffenrecht auch schon mal gerne juristischer Freistil angewandt wird.

    Ich behaupte jetzt mal, im Zweifel ist man mit beiden Erlaubnissen wohl eher auf der 'sicheren' Seite.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Nach meinem Kenntnisstand muss hier unterschieden werden, ob ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt oder nicht. Liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor, muss es im vorliegenden Fall auch berücksichtigt werden, weil man eine gewisse Tragweite unterstellen kann, die in anderen Lebensbereichen auch das Einverständnis beider Sorgeberechtigter einfordert.

    In der Praxis sollte man bei Einholung der Erlaubnis aber immer auch mit etwas Fingerspitzengefühl vorgehen, damit man das Kind oder den/die Jugendliche nicht mit der generellen Forderung nach zwei Unterschriften vor ein Problem stellt.

    Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass man versucht, ein gutes Verhältnis zu den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten aufzubauen, sozusagen als Zeichen des guten Willens. Auch im Sinne der Förderung kann es schon wichtig sein, dass man ungefähr weiß, was da für Familienverhältnisse vorliegen. Natürlich sollte man auch nicht schnüffeln oder sich zu sehr von gängigen Klischees und Vorurteilen leiten lassen, aber ein bisschen Absicherung ist gerade bei unserem Sport auch nicht ganz verkehrt.


    Kurze Wiederholungsfrage: Bis zu welchem Alter muss das Einverständnis vorliegen?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hallo Freunde,

    ich sehe das wie Lanfear. Der Schießstandbetreiber entscheidet, ob er die jeweilige Ausbildung bzw. das Zertifikat darüber anerkennt, muss sich dafür im Zweifel aber auch gegenüber der waffenrechtlichen Behörde verantworten.

    Der DSB bzw. der jeweilige Landesverband ist da aus meiner Sicht erst mal außen vor, kann aber im Rahmen seiner Lehrgänge als Zugangsvoraussetzung nur bestimmte Formen und Nachweise dieser besonderen Qualifikation akzeptieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

    Hervorzuheben ist vor allem das sensationelle Abschneiden der Para-Athleten bzw. von Aushängeschild Natascha Hiltrop, die mit zwei Goldmedaillen den Schießsport mehr als würdig bei den Paralympischen Spielen vertrat und erfolgreichste deutsche Para-Athletin in Paris 2024 war.

    Auch ich muss zugeben, dass ich in dem Augenblick nicht an den großartigen Erfolg von Natascha Hiltrop gedacht habe. Und Natascha ist ja mit ihren beiden Olympiasiegen nicht nur die bisher erfolgreichste Schützin, sie ist zudem auch noch ein sehr netter Mensch.

    Ich hoffe, sie kann mir meinen Fauxpax nachsehen. Ich habe die Auflistung aber auch nicht selbst erstellt, sondern von Ulrich Eichstädt 'ausgeliehen', der die schon vor den Erfolgen von Natascha erstellt hatte.

    Die Bogenschützen sind ja auch nicht aufgeführt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen