Folgende Situation:
Ein Kind oder Jugendlicher wird von seinem Freund mit zum Scießtraining (LP oder LG) mitgebracht.
Das Kind/der Jugendliche legt einen "Muttizettel" vor - unterschreiben von nur einem Elternteil, dass Kind schießen darf.
Darf ich das Kind/den Jugendlichen schießen lassen, ohne zweite Unterschrift des anderen Elternteils?
Denn in §27 WaffG steht - hier gekürzt:
Zitat(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, ...
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich oder elektronisch sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Wir haben hier zum ersten den Singular, im nächsten Satz den Plural.
Es geht mir jetzt nicht darum, was sinnvoll ist, sondern alleine darum, was juristisch sauber ist - man kann den Satz mit Plural ja so erklären, dass nicht nur ein Kind/Jugendlicher am Training teilnimmt, somit es in der Regel eine Mehrzahl an Personensorgeberechtigten gibt.
ChatGBT ließ sich übrigens auch von dieser Logik umstimmen.
Andererseits hatte ich live folgendes Erlebnis bei einem Wettkampf außerhalb: Der KaRi wollte den "Muttizettel" sehen. (OK, sein gutes Recht, denke ich). Er bemängelte, dass nur Mutti unterschrieben hatte. Es handelte sich aber in diesem speziellen Fall um eine Mutter, die ALLEIN sorgeberechtigt war. Wir mussten ganz schnell eine eidesstattliche Erklärung besorgen, dass es keinen Vati gibt ... - auch wurde mir irgendwann von irgendwem vermittelt - immer zwei Unterschriften.
Was ist nun richtig? - Danke im Voraus!