Zitat von Geronimo
Aber woher kommt dann die Annahme er müsse eine "glatte" Oberfläche aufweisen?
Muss er ja auch nicht - oder zumindest nicht immer, s. hier.
Die Sportordnung ist schon seit langem ein struktureller, sprachlicher und inhaltlicher Unglücksfall. Tw. wird die Anwendung mit religiösem Eifer verteidigt, wo das im Einzelfall gar nicht mehr fruchtet, soll dann wieder der sog. gesunde Menschenverstand herhalten (oder was der/die so Argumentierende in diesem Moment dafür halten will). Ich halte das ebenfalls für äußerst unbefriedigend.
Nicht jede der bisherigen Änderungen hat zu einer Verbesserung geführt - hier nur einige Beispiele aus der o.a. 'Schnellschussergänzung':
- 0.5.3.1: ist 'Astigmatismusausgleich' hier als Erläuterung oder Synonym für 'optische Korrekturlinse' gemeint (das wäre dann wohl falsch) oder als Einschränkung (das wäre dann wohl nicht gemeint)?
- 0.9.8.2: ', sofern die Sicherheit betroffen ist.' - ??? Was ist damit gemeint, wo liegt die Schwelle und wer entscheidet? Im Übrigen ist es doch eh disziplinenübergreifend Brauchtum, dass der-/diejenige disqualifiziert wird, der/die die Sicherheit gefährdet?
- 1.1.3: was bitte ist unter 'kompressiblem' Material zu verstehen? Hartgummi? Schaumstoff? Oder irgend etwas dazwischen?
- 1.5.4: 'Seitliche Ausschwenkung des Pistolengriffes' - welches sind die Referenzpunkte /-linien? 60mm über Außenkante des Schaftes oder 60mm aus der senkrechten Lage heraus?
- 2.2: 'Aus Sicherheitsgründen muss geschlossenes Schuhwerk getragen werden.' - geschlossenes Schuhwerk mag ja noch als eindeutig angesehen werden können. Aber was ist der Sinn der Regelung, was sind hier 'Sicherheitsgründe'? Ähnlich aussagekräftig wie 'aus gegebenem Anlass' oder 'umständehalber' ...
Schussverletzungen können damit wohl kaum verhindert oder abgemildert werden. Veitstänze wegen heißer Hülsen auf nackter Haut mögen damit zu vermeiden sein, aber das wäre dann doch auch für bestimmte Langwaffendisziplinen relevant.
- Teil 9 / Zeichnung zu Tabelle 9: 'Sie muss glatt sein und darf nicht rutschhemmend beschichtet sein.' - anscheinend klar was gemeint ist, allerdings: für den einen ist es der Aufkleber einer Meisterschaft, für den anderen eine rutschhemmende Beschichtung.
'glatt' bzw. 'rutschhemmend' ließen sich sehr gut beschreiben durch Gleit- und Haftreibungskoeffizienten. Allerdings verspräche ich mir auch davon nicht zu viel. Zum einen würde das erhebliche Investitionen nach sich ziehen, zum anderen ein ausreichendes Maß an Fähigkeiten und Fertigkeiten bei den Prüfern bedingen. Gerade erinnere ich mich daran, wie einem Prüfer (Kampfrichter) von einem Schützen bei der Waffenkontrolle gezeigt wurde, wie er das LG korrekt an die Lehre anlegen muss ...
Nachtrag: über 'orthopädische Formen' kann man natürlich auch lange philosophieren und streiten.