Beiträge von Zuckerklatsche

    Explizit auf 1.4.6 hingewiesen - Inhalte unterschlagen - was kommt als Nächstes, Zitate aus dem StGB? 🤨

    Ist doch unstrittig, da es ja um diese Regel geht. Nicht geschrieben habe ich das Offensichtliche - es geht um 1.4.6

    Ich dachte das wäre jedem klar - habe mich da wohl geirrt🤗

    Scheinbar gilt 1.4.6 ab 10/2024 wohl doch explizit für Auflage Disziplinen KK & LG. Das war vielen hier klar. Das war schon immer so und bleibt auch immer so höre ich oft von erfahrenen und besonders langjährig erfahrenen Schützen. Das Leben ist immer in Bewegung - nur viele Schützen stehen noch wie vor 50 Jahren unverändert rum.

    Ist doch schön, dass wir zumindest beide die neue Regelung gut finden. Mir ist es halt egal, wo sie steht - Dir scheinbar nicht.

    Jetzt könnte ich ja böse sein und fragen, warum die TK schreibt „alle Gewehre im Auflagebereich“ und nicht alle „Gewehr-Wettbewerbe im Auflagebereich inkl. LG-Auflage“.

    Ich versteh es nicht, warum man eine Mitteilung wieder so verhunzen kann.

    Aber egal, Hauptsache für alle gleich 😉

    Wenn da steht "für ALLE Gewehre im Auflagenbereich" - was bitte soll da noch eine zusätzliche Erklärung wer ALLE sind? Wenn es Ausnahmen von ALLEN gibt müssen diese aufgeführt werden - aber doch nicht umgekehrt.

    Da kann einem die TK doch nur Leid tun.

    Man könnte diesen Threads auch beenden, wenn man sich auf Folgendes einigen könnte:

    - 1.4.6 gilt für alle Langwaffen bis auf ZiSt und 100 Meter

    - die Formulierungen sind "unglücklich" aber mit Erklärung nachvollziehbar

    - die TK steht über allem und pflegt die SpO nicht sonderlich gut bis gar nicht

    - solange in einer Regel nicht steht " gilt für", "gilt nicht für" oder Etwas im Sinne von "ersetzt" gelten die Regeln gemeinsam.

    LG Hakenklappe und das Bogenmaß 20 mm sowie die 25mm schließen sich aktuell die Hakenkappe aus - was jedem klar sein sollte.

    Baut um und übt, anstatt zu trauern, dass ihr die Limits oder Platzierungen nicht schafft. Ich schieße vor - wie nach dem Umbau in meinem bescheidenen Rahmen gleich gut - mit unverändert Tendenz nach oben💪

    Lies mal ein paar Seiten zurück. Ich habe immer gesagt, die 1.4.6 gilt für alle Disziplinen, bei denen eine Hakenkappe verwendet werden darf.

    Und wenn du meinst, sie gilt auch für LG, dann ist die Bebilderung und sind die angegebenen Maße in 1.5.4 die von dir erwähnte Aufhebung der 1.4.6 für LG.

    Und für wen gilt sie noch? Für alle Schaftbacke.

    Sie gilt nicht für? Nicht für Zimmerstutzen und 100 Meter.

    Ich hoffe mal, dass es einen gesonderten Raum bei größeren Wettkämpfen gibt, in dem die Schützen mit Diskussionsbedarf sich gegenseitig austauschen dürfen. Der Rest möge bitte in Ruhe schießen dürfen.

    Hier wird doch nur noch Stimmung über einzelne Sätze oder Satzteile gemacht. Es geht um den Kontext - Schaftkappe nicht auf die Schulter legen, darum für alle die 25mm. Wer es Schaft sich eine Hakenkappe zu montieren, die Gleichzeitig das Bogenmaß von 20mm einzuhalten - bitte, es sei ihm vergönnt. Ich denke aber, dass der Schütze dann eher in einem Puppenhaus wohnt, da ausgewachsenen Menschen die 20mm Bogenmaß nicht genügen, das Gewehr regelkonform auf die Schulter zu legen - ach ja, dass ist ja auch verboten🤣

    Ich kann die Meinung der anderen verstehen, habe aber auch eine eigene - das ist ein Unterschied 😉

    Über eine Meinung kann ich nachdenken, mir Argumente anhören, die Meinung dann überdenken und sogar ändern.

    Ich möchte Dich bitten, Aussagen über das was ich denke und meine bitte immer mit der zugehörigen Stelle von mir zu belegen, aus der Du das ableitest.

    Ist Flurfunk jetzt neuerdings was Amtliches? Ich erinnere an den Flurfunk zu einer Geister-TK-Sitzung vom 08.01.2025.

    Ja, es ist wahrscheinlich vieles so gemeint, wie du es darstellst, aber die Umsetzung hat nicht funktioniert. Auch ich bin dafür, die Regelung für alle Auflage-Disziplinen so anzuwenden, aber das geht erst nach einer eindeutigen Klarstellung und Änderung einiger anderer Regeln. Der BSpL und die TK haben die SpO im Vorfeld nicht richtig gelesen. Es reicht nicht in 1.4.6, einer Regel, die seit jeher nicht für 10m gilt (auch wenn du es anders sehen willst) 2 Wörter zu streichen und plötzlich soll es doch für 10m gelten, dann aber womöglich nur für Auflage, da wir uns anderenfalls mit der Freihand-Disziplin verheddern. So funktioniert es nicht.

    Daher sind die bisherigen Disqualifikationen bei 10m zu Unrecht ausgesprochen worden.

    Nachtrag zu 1.4.6: Die 25 mm wurden vor ca. 10 Jahren nach der internationalen Einführung durch die ISSF für die 50m Disziplinen in die Regel eingebaut. Ausgenommen wurden explizit die nur national geschossenen Disziplinen auf 15m und 100m. LG ist bei den Ausnahmen nicht aufgeführt. Angewandt werden die 25 mm bei LG auch nicht. Wenn deine Auffassung richtig wäre, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt, müsste es aber so sein. Bist du immer noch sicher, dass 1.4.6 auch für 10m gilt?

    Ich beschreibe hier MEINE Auffassung. Ich will hier Niemanden bekehren. Wenn ich mir die Intention der Anpassung zur 1.4.6 durchlesen, kann ich für mich persönlich nur zu dem von mir gefasste Schluss kommen, dass 1.4.6 für Auflageschützen gilt. Zitat der TK:

    "Beim Auflageschießen ist mehr und mehr zu beobachten, dass Keile zwischen Schaft und Schaftkappe eingebaut werden, wobei dann der obere Schenkel der Schaftkappe auf der Schulter aufliegt. Da ein Auflegen der Schaftkappe auf der Schulter nicht zulässig ist, wird die Sportordnung entsprechend angepasst. "

    Wenn 1.4.6 nicht hätte für Auflageschützen gelten sollen, wäre diese Anmerkung der TK nicht nötig gewesen. Da ist es mir dann völlig egal, wie die Regel früher mal formuliert war oder für wen sie vorher halt oder nicht galt. JETZT gilt sie halt für Auflageschützen.

    Wie andere auch schon schreiben, habe ich im Wettkampf keinen Bock auf Diskussionen mit einem KR. Die können ja dann mit Dir diskutieren 😉

    Ich bin aber absolut der Meinung, dass die Formulierungen besser hätten gemacht werden können. Ist aber nicht mein Job. Deiner wohl auch nicht🤨 Ich bin mir fast sicher, dass wenn einer aus diesem Forum die Sportordnung Wohlwollen und nach bestem Gewissen überarbeiten würde, die Meinungen über den einen oder anderen Abschnitt ebenfalls heftig diskutiert werden würden. Bestimmt auch mit so Formulierungen wie: "seit über 10 Jahren wurde Abschnitt XYZ doch immer so ausgelegt und auf einmal..." - ja eben nicht mehr - wie sagt Steffi doch immer so schön: "es ist so, wie es ist"

    Ich halte ich an mein Verständnis und begrenzte meine Einstellungsmöglichkeiten, weil ich persönlich selbige eindeutig so aus dem aktuellen Kontext entnehme. Nirgends steht geschrieben, das die Regel nur für Freihand oder nur für Auflage gilt. Also gilt sie erst mal für alle. Unter dem Punkt 1.4 erfolgt zunächst eine Aufzählung des Zubehörs für alle Gewehre.

    In der Tabelle am Ende von Abschnitt 9 steht:

    Für 1.11 gilt 1.4.7

    Für 1.36 gilt 1.4.6

    Für 1.41 gilt 1.4.6

    Das schafft natürlich Verwirrung. Aus meiner Sicht gibt es genau deswegen die Aussage der TK 10.2024, welche jetzt am 15.03.2025 nochmals über den Flurfunk vorab bestätigt wurde.

    1.4.7 steht nicht im Widerspruch zu 1.4.6. Es handelt sich um eine LG- spezifische Ergänzung.

    1.4.7 gilt aber nicht für 1.36 / 1.41, da dies explizit ausgeschlossen wurde.

    Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Veröffentlichungen der TK die DSB-Sportordnung konkretisieren und sogar überschreiben. Wenn die Aussage also so lautet, wie sie aktuell ist, gilt sie - für MICH ohne Zweifel.

    Ich gebe zu, dass die Pflege der SPO desolat ist. Da ich aber keine Lust habe selbiges zu verbessern, lebe ich damit.

    Es kann ja auch so betrachtet werden:

    Ich werde mit Sicherheit nicht disqualifiziert. Grenzgänger müssen halt damit leben auch mal zu weit zu gehen🤗

    Es ist eben nicht klar formuliert. Ich bin ja dafür, dass die Regelung auch für LG-A gilt, aber man darf doch von unseren Regelhütern erwarten, dass es keine widersprüchlichen Aussagen in der SpO gibt, um jegliche Diskussionen und Auslegungsdebatten zu vermeiden. Wenn ein Schütze kommt und sagt, in Teil 9 wird bei LG-A auf 1.4.7 bezüglich der Schaftkappe verwiesen und nicht auf 1.4.6, dann habe ich als Kampfrichter keine Gegenargumente.

    Es sollte deutlich unterschieden werden, was für mich oder für Dich bedeutet🤔 Ich sagte, dass die Regel für mich eindeutig ist - nicht für alle Menschen auf diesem Planeten.

    Einen Graubereich und schwarze Schafe gibt es immer. Ich habe auch schon neben Bewegungslegasthenikern geschossen. Nicht selten schießen die Recht schnell, da lohnt es sich auch mal zu warten oder viel Zeit für die eigenen Schüsse zu nehmen.

    Wenn mich jemand bei seinem Abgang nervt, warte ich, bis er weg ist - was nicht immer klappt.

    So sind sie halt, die Menschen - stetz bemüht aber nie fertig😉

    Ich bin sicherlich auch schon mal im Gedanken nach dem Schuss "woanders" oder "noch nicht wieder da". Das kennt wohl jeder: heute läuft es super, ich muss unbedingt noch Stand und Position neu vermessen - und Zack...letzter Schuss, ein Blick auf das Ergebnis, Waffe sichern und weggehen - wieder ohne Ausmessen...ohne Worte🥴

    Sehe ich anders. Ein Hocker ist zum Hinsetzen da, selbstverständlich in ruhiger, nicht störender Weise. Sitzende und schießende Schützen sind für den Kampfrichter eindeutig zu erkennen und das Gewehr wird auf dem Tisch mit Sicherheitsschnur abgelegt, das übrige Gepäck sogar ganz im Rückraum. Manche Schützen setzen sich während des laufenden Wettkampfes auf den Hocker und essen eine Banane u. a. Das stört offenbar nicht.
    Was die 1.4.6 betrifft: Es war bis jetzt vollkommen strittig, ob diese Regel für LGA gilt oder nur für KKA und wie sie zu interpretieren ist. Wie hier auch im Forum deutlich wurde, widersprechen sich in diesem Punkt offensichtlich mehrere Regeln innerhalb der DSB-SO. Insofern bin ich eher der Ansicht, der TSB und andere Landesverbände haben damals "in vorauseilendem Gehorsam" einer endgültigen Entscheidung bzw. Klärung durch den DSB vorgegriffen. Erst jetzt ist klar, was gilt.

    Bei uns gibt es da eine klare Ansage, die da lautet:

    - Waffe sichern & ablegen

    - Stand verlassen

    - bei Wettkampfende die Waffen verstauen.

    Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten - fertig. Ob das für einen persönlich Sinn macht ist doch egal. Machst Du es nicht, kann es die noch aktiven Schützen beeinflussen - oder auch nicht. Das liegt nicht in Deiner Hand.

    Dieses ewige "ja aber..." Ist aus meiner Sicht da nicht sinnvoll. Ich habe es oft genug erlebt, dass da einer sitzen bleibt - dann noch einer und noch einer. Ist dann nur noch ein Schütze aktiv, kommt der sich vor wie am Ententeich - lauter gequake auf den Stühlen. Darum gibt es bei uns eine klare Ansage.

    So sehe ich das auch mit der 1.4.6 ob unscharf oder nicht - wenn ich umgebaut habe, merke ich, ob es stört oder nicht. Wenn nicht - freuen - wenn doch - üben. Was ich nicht will, ist ein Diskussion mit dem Kampfrichter, dass nervt mich und die Anderen.

    Für mich ist die Auslegung der 1.4.6 seit 10.2024 klar formuliert für alle Auflageschützen gültig. Die Aussagen vom 15.03 die hier übermittelt wurden unterstreichen die Aussage. Ich glaube nicht, dass hier gelogen wird.

    Ob da was historisch mal anders war, ist mir egal. 1.4.6 betrifft Schaftkappe UND Haken - nicht Schaftkappe MIT Haken. Wenn da einer meint, mit Hakenkappe zu LGA zu gehen - viel Spass mit den 20mm Bogenmaß - was immer da in einem Kopf vorgeht - ist das noch Gesund oder will man hier nur aufheizen? Konstruktiv ist das nicht.

    Moin, da bin ich ja Platz bei Deinem Schlussbild. Kannst Du mir mal mitteilen, was Du da alles gemacht hat? Selektion der Mun Optimierung am Gewehr? Welche Geräte hast Du verwendet, die Mun zu testen? Wie sehen Deine Streukreise im Vergleich mit eingeschossener aber nicht selektierter Mun aus? Würde mich interessieren, wie viel 1/10 das Tuning gebracht hat.

    So geht Forum, jemand stellt eine Behauptung auf und für die nächsten ist es schon Tatsache.

    Der grüne Streifen ist sicher kein Teil der Schaftkappe. Die silberfarbene Schaftkappe liegt im Bereich Schlüsselbein an.

    Und die 25mm werden dann auch sauber eingehalten? Das Foto ist nicht besonders gut, ich meine da aber ein rund gebogenes Metall zu erkennen, was deutlich oberhalber des Schlüsselbeins aufliegt. Es scheint dort zu enden, wo der grüne Balken eingezeichnet ist.

    Ich kenne zwar keine Schablonen, habe aber im Internet 2 gefunden.

    Also das zweite Bild mit der Schaftkappe kann ich echt nicht glauben - bin fassungslos. Wenn ich sowas auf einem Wettkampf sehen würde, bekäme ich das Kotzen - sorry ...da kann ich die Schaftkappe doch gleich an der Schulter vorbei nach unten zum Boden umleiten - läge nicht auf und Bodenkontakt ist ja auch nicht verboten. Da sind ja nicht mal die 20mm eingehalten.

    Foto und ab zu LV oder DSB....

    Hier einmal das Bild 😉

    Ist das sinnvoll den oberen Haken so weit vom unteren als Auflageschütze zu entfernen? Ich empfehle immer, beide dicht zusammenzulegen. Dann könnte bei Dir der obere Haken ca. 4cm gesenkt werden und die Führungsschiene um die gleiche Distanz angehoben werden.

    Bei mir würde der untere Haken immer stören. Läge auf dem Fleisch - naja eher auf dem Fett😉 und überträgt eher den Herzschlag. Mit meinem tiefliegenden Minnihaken habe ich nur Kontakt zum Schlüsselbein - damit komme ich recht gut klar.

    Eigentlich ist doch jetzt alles klar und durch die Grafik noch deutlicher geworden.

    25mm gilt für Freihand & Auflage.

    Gemessen wird lotrecht zur Laufachse. Ob nur nur der ober Schaft Haken, nur die Kappe oder beides geneigt ist, ist solange egal, wie die 25mm nicht überschritten werden. Ich nutze eine senkrechte Führungsschiene mit maximal zulässiger Neigung des oberen Hakens. Den unteren habe ich abgebaut. Das ganze Konstrukt ist ganz unten an der Führungsschiene montiert. Schaftbacken- & Kappenhöhe & Visierlinienhöhe sind aufeinander abgestimmt. Das bekommt man sogar mit einer FWB 603 hin😉

    Ich habe da noch einen, unter Umständen unklaren Punkt. Es geht um den Begriff "tiefster Punkt". Analog zur 20mm- Regel Bogenmaß würde ich die Bezeichnung nicht als eine Höhenlage sondern als eine Tiefenlage bezeichnen. Dann würde ein gleichartiges Klappen des oberen und unteren Flügels (wie ein dem schützen zugewandert c) nicht mehr Spielraum bilden sondern eher, bezogen auf die Anatomie einen Nachteil. Sehe ich das so richtig?