IBei der blanko WBK in Grün oder dem EFWP ohne WBK sehe ich keine Probleme da zum Erwerb nun einmal der Voreintrag und für den grenzüberschreitenden Wettkampf mit eigenen Waffen die WBK gebraucht werden.
Das hab ich auch schon anders herum gehört, wo die grüne WBK aufgrund Sportunterbrechung wegen Krankheit (Waffen wurden ordnungsgemäß verkauft und ausgetragen) vom Amt beim letzten Austrag eingezogen werden wollte. Wenn er seinen Sport wieder aufnimmt, dann soll er wieder eine neue WBK beantragen.
Auch das ist meines Erachtens nicht rechtens, denn diese WBK wurde vom Amt gegen Gebühr erworben und ist ein persönliches Dokument ohne Verfallsdatum. Wo im Gesetz steht, dass ich für eine WBK ein Bedürfnis benötige? Das Bedürfnis benötige ich lediglich für einen Waffenerwerb.